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Mag. Boris Metodiev FOWI Forschungsinstitut für Osteuroparecht boristodiev@wu-wien.ac.at

Kreditsicherheiten in Bulgarien Wahlfach: Wirtschaftsrecht in Mittel- und Osteuropa Wirtschaftsuniversität Wien, 29.11.2007. Mag. Boris Metodiev FOWI Forschungsinstitut für Osteuroparecht boris.metodiev@wu-wien.ac.at DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH boris.metodiev@dla.com.

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Presentation Transcript


  1. Kreditsicherheiten in BulgarienWahlfach: Wirtschaftsrecht in Mittel- und Osteuropa Wirtschaftsuniversität Wien, 29.11.2007 Mag. Boris Metodiev FOWI Forschungsinstitut für Osteuroparecht boris.metodiev@wu-wien.ac.at DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH boris.metodiev@dla.com

  2. Literatur • Daskalov/Metodiev, Unternehmensgründung in Bulgarien, Lexis Nexis ARD Orac (2006) – erhältlich in der WU-Bibliothek • Kreditsicherheiten (Seite 3 f) und Insolvenzrecht (Seite 6 f).

  3. Zugang zu bulgarischen Rechtsquellen • www.ciela.net (entgeltlich) • Auf Englisch und Bulgarisch • Aktuelle Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung etc.

  4. Beispiel der Sicherheitenstruktur eines Kredits • Eine österreichische Bank räumt einem Bauunternehmer einen Kredit in der Höhe von EUR 100 Mio. für die Errichtung eines Business Center in Sofia ein • Folgende Sicherheiten werden vereinbart:

  5. Beispiel der Sicherheitenstruktur eines Kredits • Hypothek auf das Grundstück und das zu errichtende Gebäude • Sonderpfand an die Geschäftsanteile der Schuldnergesellschaft • Sonderpfand an die Forderungen aus Vermietung des Business Centers • Sonderpfand an die Bankkonten der Schuldnergesellschaft

  6. Hypothek • Rechtsgrundlage: Art 166 ff Gesetz über die Schuldverhältnisse und die Verträge • Das Hypothekenrecht ist das dingliche Recht des Gläubigers sich bei Nichterfüllen seiner fälligen Forderung aus dem Gegenstand der Hypothek vorrangig zu befriedigen.

  7. Gegenstand der Hypothek • Grundstücke samt Gebäuden • Gebäuden auf fremden Grundstücke • Teile von Gebäuden (Wohnungen etc) • Das dingliche Baurecht an fremden Grundstück

  8. Form und Eintragung der Hypothek • Vertragsform: Notariatsakt • Der Notar muss den Notariatsakt am Tag der Errichtung zur Eintragung im Immobilienregister des Bezirksgerichts anmelden (Eintragung ist konstitutiv) • Das Immobilienregister wird nach Namen geführt (Personalfoliensystem)

  9. Wirkungen der Eintragung • Die Hypothek entsteht ab Eintragung • Der Zeitpunkt der Eintragung bestimmt den Befriedigungsrang der Hypothek • Die Eintragung ist auf 10 Jahre befristet • Verlängerung der Eintragung ist auf Antrag des Gläubigers möglich

  10. Durchsetzung der Hypothek • Der Notariatsakt ist außergerichtlicher Exekutionstitel, d.h. • Im Falle der Nichterfüllung der besicherten (Kredit-) Forderung kann der Gläubiger Exekution führen, ohne die Forderung vorher in einem Streitverfahren feststellen zu müssen

  11. Sonderpfandrechte • Rechtsgrundlage: Gesetz über die Sonderpfänder • Das Sonderpfandrecht ist das Recht des Gläubigers sich bei Nichterfüllung der fälligen (Kredit-) Forderung durch Freihandverkauf der Pfandsache zu befriedigen

  12. Besonderheiten der Sonderpfandrechte im Verglich zum klassischen Pfandrecht • Es ist keine Übergabe der (beweglichen) Pfandsache am Gläubiger notwendig, sondern • Der Sonderpfandvertrag wird im Sonderpfandregister eingetragen • Pfandbesteller kann nur ein Kaufmann sein • Der Pfandgläubiger kann sich durch Freihandverkauf (außergerichtlich) aus der Pfandsache befriedigen

  13. Gegenstand des Sonderpfandvertrags • Bewegliche Sachen, Forderungen und immaterielle Wertpapiere • Geschäftsanteile • Gesamtheiten von Forderungen, Maschinen, Waren oder immateriellen Wertpapieren • Immateriellgüterrechte • Unternehmen

  14. Form und Eintragung des Sonderpfandvertrags • Vertragsform: notarielle Beglaubigung der Unterschriften • Der Sonderpfandvertrag ist im Sonderpfandregister einzutragen • Die Eintragung ist deklarativ, d.h. zwischen den Vertragsparteien wirkt er ab Vertragsabschluss

  15. Wirkungen der Eintragung • Publizitätswirkung: ab Eintragung wirkt das Pfandrecht gegenüber Dritten; • Die Eintragung ist auf 5 Jahre befristet und kann verlängert werden

  16. Durchsetzung der Sonderpfandrechte • Der Gläubiger kann die Pfandsache freihändig (außergerichtlich) verkaufen. Voraussetzung ist: • Einleitung der Exekution durch Eintragung im Register und Benachrichtigung des Schuldners • Der Preis ist einem sog. Depositar zu überweisen, der die Gläubiger ihrem Rang entsprechend befriedigt

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