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Fortbildung für SchulleiterInnen und Sicherheitsbeauftragte

Fortbildung für SchulleiterInnen und Sicherheitsbeauftragte. Donnerstag, 26.01.2012. STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART. Sicherheit in der Schule Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter,Sicherheitsbe-auftragten und Lehrkräfte.

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Fortbildung für SchulleiterInnen und Sicherheitsbeauftragte

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Presentation Transcript


  1. Fortbildung für SchulleiterInnen und Sicherheitsbeauftragte Donnerstag, 26.01.2012 STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART

  2. Sicherheit in der Schule Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter,Sicherheitsbe-auftragten und Lehrkräfte

  3. Der Schulleiter ist Kraft seines Amtes Sicherheitsverant-wortlicher für den inneren Bereich seiner Schule.

  4. Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten im inneren Schulbereich Verwaltungsvorschrift vom 13.10.1998 AZ / V / 1-6600.1/190 Pkt. 3.4: „An allen Schulen sind vom Schulleiter/-inschriftlichSicherheitsbeauftragte für innere Schulangelegenheiten zu bestellen ... Pkt. 3.4.1:„Für die Bestellung kommenin erster Linie Lehrkräftein Betracht“ Pkt. 3.4.4:„DieAusbildungder SBobliegt dem Unfallversicherungsträger“

  5. Schulleitung Sicherheitsbeauftragte (Hausmeister, Haustechniker) für den äußeren Schulbereich Kollegium Fachberatern benennt schriftlich kooperieren kooperieren Sicherheitsbeauftragte (Lehrkraft) für den inneren Schulbereich Bestellung und Funktion des Sicherheitsbeauftragten im inneren Schulbereich berät und unterstützt

  6. Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten für innere Schulangelegenheiten • Unterstützung der Schulleitung • Durchführung der Unfallverhütung • Organisation des Gesundheitsschutzes • Sicherheitserziehung der Schüler/-innen • Information der Lehrkräfte

  7. Beobachten • Melden • Vorschlagen • Unterstützen • Teilnahme und Fortbildungsmaßnahmen und Unfallermittlung • Motivation der Kollegen und Schüler

  8. Rechtsstellung des Sicherheitsbeauftragten im inneren Schulbereich Lehrkräfte der Schule müssen über die Aufgaben und die Stellung des Sicherheitsbeauftragten unterrichtet sein. Informationsrecht des SB über alle sicherheitsrelevante Maßnahmen und Einrichtungen • Keine Aufsichtsfunktion • Keine Weisungsbefugnis • Keine Verantwortung

  9. Formaler Ablauf bei der Bestellung von Lehrkräften zu Sicherheitsbeauftragten MKJS RPS Abt 7 SSA Sicherheitsbeauf-tragter im inneren Schulbereich Schulleitung VWV II 3.3

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