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Aufgaben des Führungshilfspersonals. Jörn Engel. FwDV 100. Eine Führungseinheit soll mindestens bestehen aus: einer Führungsassistentin oder einem Führungsassistenten; einer Melderin oder einem Melder; einer Fahrerin oder einem Fahrer (2. Melderin oder 2. Melder)
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Aufgaben des Führungshilfspersonals Jörn Engel
FwDV 100 • Eine Führungseinheit soll mindestens bestehen aus: • einer Führungsassistentin oder einem Führungsassistenten; • einer Melderin oder einem Melder; • einer Fahrerin oder einem Fahrer (2. Melderin oder 2. Melder) • und den erforderlichen Führungsmitteln. • Eine so gegliederte kleinste Führungseinheit wird als Führungstrupp bezeichnet; sie ist mit einem Fahrzeug auszustatten. Aufgaben des Führungshilfspersonals
Melder (Me) • Informationsübertragung (mündlich / schriftlich) • Lagefeststellung (Erkundung) • Fortbewegung zu Fuß, • mit Fahrrad oder Motorrad • Fahrer von Kraftfahrzeugen • Führt auf Befehl weitere • Aufgaben aus Aufgaben des Führungshilfspersonals
Maschinist (Ma) • Sicherung und Kennzeichnung der Befehlsstelle • Bedienung des Notstromaggregates • Herstellung der Außenanschlüsse • Stromversorgung • Antennen • Telefon • Ausgabe von Gerätschaften Aufgaben des Führungshilfspersonals
Führungshilfspersonal FwDV 100 • Eine Einsatzkraft, die die Einsatzleiterin oder den Einsatzleiter oder Führungsassistentinnen oder Führungsassistenten bei ihrer Führungsaufgabe innerhalb einer Führungseinheit oder Führungseinrichtung unterstützt. • Beispiele: • Lagekartenführung • Botendienst • Einsatztagebuchführung • Sprechfunk Aufgaben des Führungshilfspersonals
Lagekarteführer (Karte) • Führen einer • Lagekarte unter • der Leitung des S2 Aufgaben des Führungshilfspersonals
Botendienst • Botendienst • unter der Leitung • des S6 Aufgaben des Führungshilfspersonals
Einsatztagebuchführung (ETB) • Führen des • Einsatztagebuches • unter der Leitung • des S2 Aufgaben des Führungshilfspersonals
Sprechfunker • Verkehrsabwicklung nach DV 810.3 • Verwenden von Betriebsunterlagen • Anwendung von Kartenmaterial Aufgaben des Führungshilfspersonals
FwDV 100 Kommunikationseinsatz Die PDV 800 / DV 800 „Fernmeldeeinsatz“ gilt für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und legt die Grundsätze für den Fernmeldeeinsatz fest. Sie beschreibt die einzelnen Fernmeldeverbindungen mit ihren Einsatzmöglichkeiten und Einsatzgrenzen. Durch diese Vorschrift soll im Fernmeldedienst eine reibungslose Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sichergestellt werden. Aufgaben des Führungshilfspersonals Weiterführende landesspezifische Regelungen können für den Fernmeldeeinsatz bei der örtlichen und überörtlichen Gefahrenabwehr erfolgen.
PDV 800 / DV 800 Leiter des Fernmeldebetriebes (LdF) • Führungskraft des Fernmeldedienstes, die den Fernmeldebetriebsdienst verantwortlich leitet. • Er leitet nach Weisung des Fernmeldesachbearbeiters den Fernmeldebetriebsdienst der Fernmeldezentrale – KatS – HvB / Abschnitt und arbeitet hinsichtlich des Nachrichtenaustausches mit der taktischen Führung zusammen. • Er ist zusätzlich verantwortlich für • Technische Einsatzbereitschaft der Fernmeldemittel in seinem • Zuständigkeitsbereich • Herstellen und Unterhalten der Fernmeldeverbindungen in seinem • Zuständigkeitsbereich • Regeln des Dienstbetriebes • Annahme und Aushändigung von Nachrichten Aufgaben des Führungshilfspersonals
PDV 800 / DV 800 Fernmeldepersonal (Fm) • Im Fernmeldedienst • eingesetzte Kräfte mit • Spezialausbildung. • Einweisung in verschiedene • Endgeräte • - Funkgeräte • - Telefonanlage • - FAX • - usw. Aufgaben des Führungshilfspersonals • Führen von Betriebsunterlagen • - Betriebsbuch • - Nachweisung • - Quittungsbuch • - Störungsbuch • - Funkplan
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