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Stromeinkauf- Tipps und Tricks rund um den Einkauf von Strom

Stromeinkauf- Tipps und Tricks rund um den Einkauf von Strom. Dipl.-Ing. Dr. Franz URBAN 14. Mai 2007 Österreichischer Energiekonsumenten-Verband 1070 Wien, Museumstraße 5 Tel.: 01 5237511; web: www.oekv-energy.at. Themen. Status Quo der Preisfindung bei Strom Tipps und Tricks

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Stromeinkauf- Tipps und Tricks rund um den Einkauf von Strom

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Presentation Transcript


  1. Stromeinkauf-Tipps und Tricks rund um den Einkauf von Strom Dipl.-Ing. Dr. Franz URBAN 14. Mai 2007 Österreichischer Energiekonsumenten-Verband 1070 Wien, Museumstraße 5 Tel.: 01 5237511; web: www.oekv-energy.at

  2. Themen • Status Quo der Preisfindung bei Strom Tipps und Tricks • Preisvergleiche: Inhalt, wie? wer? • Einkaufsunterstützung • Bündelung, Strompools • Ablauf beim Wechsel • Wesentliche Vertragsbestandteile.

  3. Status Quo der Preisfindung; Kleinkunden Kunden mit standardisiertem Lastprofil: • Einstufung durch den Netzbetreiber in eine Lastprofilkategorie • Gewerbe allgemein G0 • Gewerbe werktags 8-18 Uhr G1 • Gewerbe durchlaufend G3 • Haushalt H0 • Landwirtschaftsbetrieb L0 u.a.m. • Damit und in Verbindung mit der Jahresmenge Einstufung in bestimmte Tarife = Produkte • Anfragezeit nicht preisentscheidend; länger gültig Tipp: Gewerbe möglichst kleinen Grundpreis nehmen.

  4. Preisfindung KMU + GU >100.000 kWh/aGroßunternehmen Individuelle Vorgangsweise bei Kunden mit gemessenem Lastprofil: • Letzter Jahresfahrplan (FP) als Ausgang • Transformation in das Lieferjahr • Ermittlung des tagesaktuellen Preises entsprechend des FP mit OTC- oder Börseprodukten • Nach Base- und Offpeak (Peak) Werten • Preis ist abhängig vom Anfragezeitpunkt • Preisgültigkeit: floatend nach EEX Futures.

  5. Preisfindung KMU + GU 2 Übliche Risikoaufschläge: • Ev. bei entfernteren Lieferjahren • Bei längerer Angebotsgültigkeit • Bei unsicherem Bezug im Lieferjahr • Bei höheren Toleranzgrenzen im Jahresverbrauch Tipp: möglichst genaue Angaben zum Bezug.

  6. Preisfindung KMU + GU 3 Gößtkunden: • Werden so bepreist, dass sie ohne Verlust einem Rechtsnachfolger verkauft werden können • D.h. es werden in der Regel strengste Maßstäbe bei der Preisfindung angelegt • Preis ist abhängig vom Anfragezeitpunkt Tipp: Lastmanagement; Preisrisikostreuung durch Trancheneinkauf. Mengenrisiko eher durch gezielte Zukäufe abdecken.

  7. Status Quo der Preisfindung KMU + GU Einkaufszeitpunkte Preis abhängig von Zufälligkeiten Genauso bei Ausschreibungs-verfahren Quelle: EEX, ÖEKV-Grafik Einkaufszeitpunkt Hinweis: reine Spekulation! Preisunterschied bis zu 10 EUR/MWh = 1 Cent/kWh

  8. Tipp 1 – Preisvergleiche, Inhalt • Preisvergleich bei Energie und bei ÖKO-Mehrkosten! • Konstant für Standort sind: • Netznutzung • Gebrauchs- und Energieabgabe • Auf Neurechnungen Zählpunktspauschale • Messentgelt • Zu vergleichen sind • Energiepreis (EP) • Mehrkosten aus §19 ÖKO-Stromgesetz (neue, ab 1.1.2007; etwa 0,58 Cent/kWh ca. 10% vom EP).

  9. Tipp 2 – Preisvergleiche, wie? • Kleinabnehmer unter etwa 100.000 kWh/a Bezug mittels Tarifrechner im Internet: www.e-control.at • Das angegebene Ranking stimmt in der Regel • Die Anmeldung beim neuen Lieferanten kann über das Internet rasch erfolgen • Anzeige der Gesamtkosten exklusive ÖKO-Mehrkosten! • Da Zusatzkosten für einen Standort neutral sind -Differenz ist der Energiepreis.

  10. Tipp 3 – Preisvergleiche, wer? • KMU + GU ausschließlich über Direktanfragen bei Lieferanten • Es liefert nicht jeder an jeden Standort z.B. TIWAG nicht außerhalb Tirols: Tochter MyElectric Energieallianz nicht Wien, NÖ, Bgld. (außer Großkunden) • Nicht jeder beliefert KMU z.B. APC • Nicht jeder beliefert Großkunden • Problem: „All Inclusive“ Preise der heimischen Lieferanten für Energie und Netz • Wechselprozedere ist kein Problem; erledigt der neue Lieferant.

  11. Tipp 4 – Bündelung • Unter 6 .... 10 GWh Jahresbezug keine Preis-risikostreuung durch Trancheneinkauf möglich • Daher Mengenvergrößerung durch Bündlung mehrerer Unternehmen • Moderne Methoden stellen sicher, dass • Jeder seinen Preis entsprechend Charakteristik hat • Keiner zahlt für den anderen • Einkaufsstrategie durch „Rulebook“feststeht • Abrechnung nach tatsächlichem spezif. Verbrauch • Management über Fachleute empfohlen.

  12. Tipp 5 – Einkaufsunterstützung Bei Zeitmangel des Stromeinkäufers Vorteile: • Gewusst wie, durch laufende Markterfahrung • Zeitliche Entlastung bei Ausschreibung, Anfragen, Verhandlungen • Kürzeste Umsetzungszeiten zur Preissicherheit • Optimale Vertragsgestaltung • Einkaufszeitpunk ohne Einschränkung umsetzbar • Kosten minimal; z.B. 1 GWh/a, 2 EUR/MWh Diff. = 2.000 EUR Mehrkosten/a; Beraterkosten: 800,-.

  13. Tipp 6 – Kosteneinsparung mit Strompools • „Poolidee“ ist o.k. und hat sich bis 20 GWh/a pro Abnahmestelle bestens bewährt • ÖEKV macht Management von rd. 300 GWh/a in diversen Pools • Zeitgerechter Einkauf mit strukturierter Beschaffung • Fixpreise über die Laufzeit für Teilnehmer • Optimierung für den Kunden • Große Bestellmengen • Lastschwankungen innerhalb des Pools ausgeglichen • Managementkosten über Provision und kleinen Fixbeitrag.

  14. Ablauf beim Wechsel • Lieferantenauswahl treffen • Altvertrag kündigen • Kleinabnehmer in Wechselvollmacht enthalten • Andere wahlweise; Kündigungsfrist Altvertrag! • Anmeldung (Kleinabnehmer) und Liefervereinbarung und Wechselvollmacht unterschreiben • Frühester Liefertermin bei Vertragsfreiheit • 6 Wochen zum Monatsersten bei Erstwechsler • sonst 4 Wochen zum Monatsersten • Netzrechnung vom lokalen Netzbetreiber oder in besonderen Fällen auch vom Energielieferanten.

  15. Wesentliche Vertragsbestandteile • Prinzipiell 2 Verträge notwendig: • Verhandlungsfähigkeit der LV • Zu prüfende Mindestinhalte im LV + ALB : Netzanschlussvertrag + Allgemeine Netzbedingungen mit lokalem Netzbetreiber; gilt auch bei Wechsel Energieliefervertrag (LV) + Allgemeine Lieferbedingungen mit Lieferant des Vertrauens GU, MU ja Kleinabnehmer in der Regel nicht KU eingeschränkt • Preisvereinbarung; fix oder befristet • Laufzeit: fix oder unbefristet (z.B. LV gilt bis ... und wenn nicht gekündigt wird, Verlängerung jeweils um ein Jahr) • ALB: Klauseln wie „Nicht vom Willen des Lieferanten abhängige Preisänderungen werden weitergegeben“.

  16. www.oekv-energy.at Danke für Ihre Aufmerksamkeit

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