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Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen

Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen. Dienstbesprechung für Mentorinnen und Mentoren am 20.02.2013 BS-Teil. Tagesordnung. Begrüßung und Einführung

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Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen

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  1. Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen Dienstbesprechungfür Mentorinnen und Mentorenam 20.02.2013 BS-Teil

  2. Tagesordnung • Begrüßung und Einführung • Die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter(Ausbildungsdaten - Rechtsgrundlagen - Ausbildungsgrundsätze - Organisationsstruktur) • Koordination der Ausbildung in Schule und Studienseminar • Aufgabenfelder der Mentorin / des Mentors gemäß LVO • Fortbildungstagung am 11.04.2013 • Verschiedenes

  3. Gemeinsame Zielvorgabe(LVO §1, Abs. 2) „Der Vorbereitungsdienst soll die angehenden Lehrerinnen und Lehrer auf der Grundlage ihres Studiums mit Theorie und Praxis der Erziehung und des Unterrichts allgemein und ihrer jeweiligen Ausbildungsfächer so vertraut machen, dass sie zu selbstständiger Arbeit in dem jeweiligen Lehramt fähig sind. Reflexions-, Diagnose-, Beratungs- und Kooperationskompetenz sowie Innovationsbereitschaft sind im Hinblick auf dieses Ziel in besonderer Weise zu fördern." • Ziel ist die förderschwerpunktbezogen- und fachdidaktisch kompetent, eigenverantwortlich und authentisch handelnde Persönlichkeit, die amtliche Vorgaben kennt und individuelle Gestaltungsspielräume nutzt. • Die Ausbildung muss sich am Studienprofil orientieren (Fachseminarzuweisungen und Unterrichtseinsatz) • Die Ausbildung im Studienseminar u. an den Ausbildungsschulen muss sich komplementär ergänzen.(Duales System)

  4. Ausbildung in den Studienseminaren(LVO § 10) Die Lehramtsanwärter werden auf theoretischer Grundlage schulpraktisch ausgebildet. Die Ausbildung erfolgt im Berufspraktischen Seminar, in den fachdidaktischen oder den Seminaren für Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung einschließlich deren Fachdidaktiken und den sonstigen Veranstaltungen des Studienseminars entsprechend der Curricularen Struktur (Anlage 1 der LVO).

  5. Ausbildung in den Schulen (§ 12) "Die Ausbildung dient dazu, die Anwärterinnen und Anwärter für die Schulpraxis zu qualifizieren. Sie umfasst den Ausbildungsunterricht (Hospitationen, unter Anleitung zu erteilender Unterricht, eigenverantwortlich zu erteilender Unterricht) sowie die Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen und orientiert sich an der Curricularen Struktur (Anlage 1 der LVO).“

  6. Einsatzformen (Schule und Unterricht) 1 Eigenverantwortlicher Unterricht FöLAA allein in der Klasse Einzelstundenbesprechung Bei Tandem-Ausbildung: Teamunterricht mit Tandem-Partnerin oder Klassenlehrer der GS Angeleiteter Unterricht Doppelbesetzung in der Klasse, Fölaa hält die Unterrichtsstunde komplett oder Teile des Unterrichts Gesamtplanung und alle Einzelstunden werden abgesprochen Hospitationen Teilnahme am Unterricht (ev. Auch wechselseitig) Beobachtung unter gezielten Fragestellungen und Schwerpunktsetzungen (Lehrersprache, Erziehungsverhalten, diagnostische Fragestellungen, Wirkungen und Nebenwirkungen von Medien etc.)

  7. Einsatzformen (Schule und Unterricht) 2 Grundsätzliche Aufteilung während der Ausbildung: 1. Ausbildungshalbjahr 2 EU + 4 AU/ Hospitation je FSP 2./3. Ausbildungshalbjahr 5 EU + 1 AU/ Hospitation je FSP Bei Quereinsteigern in den ersten 6 Ausbildungsmonaten insgesamt 4 eigenverantwortliche Stunden, danach 7. (LVO § 12,4) Sonstige Veranstaltungen Konferenzen und Dienstbesprechungen, Elternabend, Wandertag, Schullandheim, Projektwoche, Schulfest etc.

  8. Unterrichtseinsatz der FöLAA (Grundsätze 1) • Einsatz in zwei Lerngruppen (Ausnahmen sind aufgrund spezifischer Probleme auf Antrag der Schule an das Studienseminar möglich): • Vergleichbarkeit (2 Schulen - 2 Lerngruppen) • Realitätsbezug • Verdrängung des Mentors aus Kernfächern durch eigenverantwortlichen Unterricht • Belastungssituation und Organisation der 2. Staatsprüfung

  9. Unterrichtseinsatz der SLAA (Grundsätze 2) • Fächer, die man studiert hat und in denen man an einem Seminar teilnimmt, sollen beim Einsatz berücksichtigt sein • weitere Fächer u. fachdidaktische Bereiche können auch epochal / halbjährlich wechselnd berücksichtigt werden (z.B. Religion)

  10. Unterrichtseinsatz SPS und FÖS • 6 Std. in Schwerpunktschule mit FÖSP -L Möglichst an zwei verschiedenen Tagen • 6 Std. in Förderschule mit anderem FÖSP Einsatz in nur einer Klasse

  11. Unterrichtseinsatz SPSKonzeptionelle Regelungen Erfassen des vor Ort praktizierten Konzeptes integrativer Beschulung Erfassen des Förderbedarfs der Schüler mit Förderbedarf Entwicklung eines Förderkonzeptes unter Berücksichtigung curricularer Vorgaben Absprachen treffen bzgl. der Unterrichtsorganisations-formen und der sich daraus komplementär ergebenden Rollen im Hinblick auf die Umsetzung im Alltag

  12. Ausbildung der Quereinsteiger (strukturell) • Zusätzliche Einsteiger-Veranstaltungen mit BS-Fachleiter an den nächsten Dienstagen mit den Quereinsteigern der BS-Gruppe • Insgesamt längere Ausbildungszeit (24 Monate) • Neben der basalen Fachdidaktik in Deutsch und Mathematik zusätzliche fachdidaktische Seminare in Deutsch und Mathematik

  13. Schlüsselfrage Ausbildung der Quereinsteiger Lehrplan Wie kann ich jemandem, der keine didaktischen und fachdidaktischen Studienvoraussetzungen hat, deutlich machen, WAS man WARUM und WOZU einer bestimmten ADESSATENGRUPPE in einer bestimmten SITUATION mit WELCHEN MITTELN auf WELCHE ART und WEISE vermittelt. Bedingungs- analyse Lehr- und Arbeits- mittel der Schule Methodenrepertoire

  14. Koordination von Seminarausbildung (BS) u. Ausbildung in der Schule Schritte zur Planung von Unterricht 1 • Ermittlung der zur Verfügung stehenden Zeit (Anzahl der Stunden bis zu den jeweiligen Ferienabschnitten). • Grundsätzliche Einstimmung (Schulgesetz, vor allem §1, §6, §25), Sonderschulordnung, Leitlinien …. • Fachspezifische Einstimmung (Konzept und Struktur des Lehrplans) • Erfassung der stufen- und lernfeld-/lernbereichs-bezogenen Lehr-/Lernaufgaben (Ziele, Inhalte)

  15. Koordination von Seminarausbildung (BS) u. Ausbildung in der Schule (Schritte zur Planung von Unterricht 2) • Bewusstmachung der lehrerbezogenen Interessen, Erfahrungen, Methoden und verfügbaren Medien im Hinblick auf die vorgegebenen Inhalte. • Schulinterne Orientierungen und Abstimmungen (schulinterne Arbeitspläne, Stufenkonferenzen) • Erstellung des persönlichen Arbeitsplans (halbjährlich oder 3 Planungsabschnitte) in strukturierter Form • Planung von Unterrichtseinheiten

  16. Koordination von Seminarausbildung (BS) u. Ausbildung in der Schule Planung von Fördermaßnahmen - Grundsätze • Ausgangslage: Bei der Durchführung von Fördermaßnahmen ist die Ausgangslage eine andere. Fördermaßnahmen werden not-wendig, weil eine spezifische Problemlage prägnant geworden ist. • Vorgabe der Sonderschulordnung §33: „Fördermaßnahmen finden in der Regel im Klassenverband statt.“

  17. Koordination von Seminarausbildung (BS) u. Ausbildung in der Schule Planung von Fördermaßnahmen - Vorgehensweise • Förderdiagnostische Erfassung der Problemlage(n), orientiert an einem grundlegenden, konstituierenden Begriffs- und Methodenrepertoire der Förderschwerpunkte (siehe auch Studienseminar Bielefeld "Förderbereiche und Förderschwerpunkte“-ZFH) • Auswahl eines Arbeitsschwerpunktes • Erfassung der fächerbezogenen Ziele und Inhalte (Lehrplan) • .Förderkonzept/ Förderplan

  18. Hinweise zur täglichen Unterrichtsvorbereitung GrundsätzeAusbildungsunterricht wird immer vorbereitet In der Ausbildung sollen verschiedene Formen derVorbereitung erprobt werden Ziel ist es, eine möglichst effektive Form individueller Vorbereitung zu gewinnen Formen 1. Halbjahr Kurzvorbereitung 1 DINA4-Seite; 2./3. Halbjahr Form der Dokumentation freigestellt Papier austeilen

  19. Gesichtspunkte für eine umfassende Unterrichtsplanung • Bildungstheoretische u. lehrtheoretische Didaktik als Ausgangspunkt/ Hintergrund • also nicht nur reizvoll u. modern bzw. modernistisch, sondern auch bildungswirksam unterrichten • die Faktoren, die Unterricht wesentlich bestimmen (Bedingungen/ Lernausgangslagen/ Förderbedarf der Schüler, Intentionen, Themen Methoden, Medien erfassen und bewusst bei der Planung berücksichtigen • Papier: Gesichtspunkte für umfassende Unterrichtsplanung

  20. Entwicklungsbericht (§ 13 LVO, 1) • Die Anwärterinnen und Anwärter führen einen Entwicklungsbericht zur kontinuierlichen Reflexion der individuellen Entwicklung. 06. 03.2013 Ausgangslage – Entwicklungsbericht 10.04. 2013 Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung 03. 07.3013 Abgabe Thema der Entwicklungsaufgabe Vorstellen: Entwicklungsbericht – Homepage des Studienseminars

  21. Unterrichtsbesuche (§ 13 LVO, 2,3) • Die Fachleiterinnen oder Fachleiter führen je Fach bei jeder Anwärterin oder Anwärter mindestens 3 Unterrichtsbesuche zur Begutachtung durch, davon mindestens einen je Fach unter Teilnahme der Seminarleiterin oder des Seminarleiters. • Bei Quereinsteigern 5 Unterrichtsbesuche • Die Themen der Unterrichtsbesuche werden von den FÖLAAs im Einvernehmen mit der jeweiligen FL ausgewählt. • Die Anwärter haben für jeden Unterrichtsbesuch einen schriftlichen Entwurf vorzulegen. • Über die Besprechung fertigt der FL eine Niederschrift an. Termine: 1. Unterrichtsbesuch: Ostern bis Sommer 2013 2. / 3. Unterrichtsbesuch: Sommer bis Ende des Jahres 2013

  22. Beratung (§ 13 LVO, 4 und 5) • Gegen Ende des 1. Ausbildungshalbjahres und gegen Ende des Ausbildungsjahres führt jede FL mit den FÖLAAs ein ausführliches Gespräch mit beratendem Charakter, das über den Ausbildungsstand Auskunft gibt; die Seminarleitung kann teilnehmen. • Über die Beratungsgespräche sind Niederschriften anzufertigen, die zu den Ausbildungsakten genommen werden. Termine: 1. Ausbildungsgespräch: 10. – 14.06 2013 2. Ausbildungsgespräch: 18. - 22.11.2013 • Im Laufe des zweiten Ausbildungshalbjahres führt die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsschule mit den FÖLAAs ein Ausbildungsgespräch. Über das Ausbildungsgespräch ist eine Niederschrift anzufertigen, die zu den Ausbildungsakten genommen wird.

  23. Aufgabenfelder der Mentorin / des Mentors • Einführung in das Handlungsfeld vor Ort(Kollegium, Organisationsstruktur, Konferenzbeschlüsse, Absprachen zur Alltagsbewältigung, Medien u. Arbeitsgeräte, schulinterne Arbeitspläne etc.) • Einführung / Information bzgl. des Handelns mit den angesprochenen Lerngruppen( Hinweise zu Verhaltensweisen, Problemen, Förderbedarf, Lernmöglichkeiten der Schüler, Rückmeldungen zu Planungen aufgrund der Kenntnis von Schülervoraus-setzungen)

  24. Aufgabenfelder der Mentorin / des Mentors • Lösungshilfe bei schulischen Alltagsproblemen(Konfliktberater, Gesprächspartner, Hinweise auf erprobte Handlungsstrategien beiProblemen) • Beratung im Hinblick auf Unterrichten und Fördern(Gesprächspartner mit Erfahrungshintergrund sein)

  25. Fortbildung für Mentorinnen und Mentoren am 11.04.2013 im Studienseminar Neuwied • Mit der Übernahme der Mentorenrolle werden spezifische Erwartungen und Aufgaben an Lehrpersonen herangetragen. • Zu Beginn eines Ausbildungskurses werden vor allem Hinweise zur Konzeptbildung im Hinblick auf den sonderpädagogischen Förderbedarf sowie zur Planung von Unterricht und Fördermaßnahmen erwartet. • Mittelfristige und tägliche Vorbereitung, Didaktische Analyse • Förderkonzept, Bedingungsanalyse • Die Veranstaltung gilt als Dienst am anderen Ort.

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