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Fonds für kleine Projekte (Small Project Fonds SPF)

Fonds für kleine Projekte (Small Project Fonds SPF). INTERREG IV A. Umsetzung VVerein der polnischen Gemeinden in der Euroregion POMERANIA (Leadpartner) Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V. (Projektpartner) SSitz des gemeinsamen Büros: Szczecin Nebenstelle: Löcknitz N.

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Fonds für kleine Projekte (Small Project Fonds SPF)

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Presentation Transcript


  1. Fonds für kleine Projekte (Small Project Fonds SPF) INTERREG IV A

  2. Umsetzung VVerein der polnischen Gemeinden in der Euroregion POMERANIA (Leadpartner) Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V. (Projektpartner) SSitz des gemeinsamen Büros: Szczecin Nebenstelle: Löcknitz N

  3. Zielsetzung der Förderung • Gegenseitige Annäherung und Verständigung der Bevölkerung in der Grenzregion als Grundlage für eine stabile Zusammenarbeit • Aufbau neuer bzw. Festigung bestehender persönlicher Kontakte zum Abbau von Barrieren und Vorurteilen • Aktivitäten sollen nachhaltige Auswirkungen auf die Strukturentwicklung in der Grenzregion haben

  4. Beispiele für SPF-Projekte: • Kinder-, Jugend- und Seniorenbegegnung im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich • Workshops/Schulungen/Konferenzen • Durchführung gemeinsamer Übungen • Begegnung von Gemeinden im Rahmen kommunaler Partnerschaften • Aktivitäten im Umweltschutz, ökologischer Bildung

  5. Umsetzung 2009 bis 2011: 266 Projekte bewilligt; Zuschuss ca. 1,4 Mio € Teilnehmer: 9.850 PL und 15.400 D davon 12.100 Jugendliche/Kinder Umsetzung 2012 bis 2014: zur Verfügung stehende Mittel: 1,2 Mio €

  6. Deutsche Projekte müssen unter Mitarbeit und Teilnahme eines nichtgewerblichen Projektpartners aus dem polnischen Teil des Fördergebietes durchgeführt. • Die geplanten Maßnahmen müssen den Zielen des Fonds entsprechen – Aufbau und Vertiefung Kontakte, Abbau von Barrieren und Vorurteilen, Nachhaltigkeit. • Die Aktivität muss im Fördergebiet stattfinden.

  7. Projekte mit dem alleinigen Ziel der Herstellung von Kunstwerken/Literatur • Aktivitäten mit unternehmerischer Zielstellung • Vorhaben mit parteipolitischer oder religiöser Zielstellung Nicht förderfähig!

  8. Förderhöhe Förderfähige Gesamtkosten des Projektes max. 25.000 € Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg: Förderung max. 85% der förderfähigen Gesamtkosten = Eigenanteil min. 15% max. 3.750 € bei 25.000 €

  9. Grundsätzlich 100 % Vorfinanzierung d. h. Eigenanteil mind. 15 % muss in monetärer Form erbracht werden. • Abrechnung von Projektabschnitten nicht möglich!!! • Es werden nur tatsächlich getätigte Zahlungen in Form von Geldleistungen bezuschusst.

  10. Der Antrag muss durch den Gastgeber gestellt werden, in dessen Land das Projekt durchgeführt wird. • Der Antragsteller muss die Organisation und Durchführung des Projektes selbst übernehmen. • Kosten, die im Zusammenhang mit der Antragserarbeitung und Antragseinreichung stehen, sind nicht förderfähig.

  11. Wer ist antragsberechtigt? • kommunale Gebietskörperschaften (Kommune, Gemeinde) • Körperschaften des öffentlichen Rechts (Schule, Universität) • gemeinnützig tätige juristische Personen (Verein, gGmbH) mit Sitz im Fördergebiet

  12. Was gehört zum Antrag? • Antragsformular 4 Seiten • Anlage 1: Erklärung zum Beginn des Projektes, zur Eigenbeteiligung und zur Vorfinanzierung • Anlage 2: gemeinsame Erklärung beider Partner • Anlage 3: Projektzusammenfassung in polnischer Sprache • Anlage 4: Kosten- und Finanzierungs-plan

  13. weitere Anlagen - Satzung (Vereine und Verbände) - Gesellschaftervertrag (gGmbH) - Aktueller Auszug aus dem Vereins- bzw. Handelsregister - Aktueller Freistellungsbescheid

  14. Antragsformular 4 Seiten

  15. Projektbeschreibung WER trifft sich WANN und WO? Wie ist die Idee zum Projekt entstanden? WAS wird unternommen, Inhalte des Treffens? WELCHE Nachhaltigkeit soll erreicht werden? WIE ist der polnische Partner an der Organisation des Treffens beteiligt? Empfehlung Programmablauf beifügen

  16. Statistische Informationen • Teilnehmerzahl sollte im Regelfall 20 Personen nicht unterschreiten. (Förderfähig nur Teilnehmer mit Wohnsitz im Fördergebiet!) • Angemessenes Verhältnis deutscher und polnischer Teilnehmer

  17. Öffentlicher Hinweis auf die Förderung durch EU-Mittel • mündlich bei Eröffnung • schriftlich auf allen Druckerzeugnissen, Schreiben, Presseveröffentlichungen, Publikationen usw. im Rahmen des geförderten Projekts durch das Logo der EU, das Programmlogo sowie durch folgenden Satz: „Dieses Projekt wird durch die Europäische Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung unterstützt – Programm INTERREG IV A (Fonds für kleine Projekte der Euroregion Pomerania.“)

  18. Bitte bei Planung eine Vor- und Nachbereitungszeit beachten. • Erste verbindliche Bestellung bzw. Abschluss eines Liefer- oder Leistungs-vertrages gilt als Maßnahmebeginn. • Nur innerhalb des bewilligten Durchführungszeitraumes ausgestellte und bezahlte Belege werden berücksichtigt (einschließlich Steuern und Abgaben).

  19. Ausgaben- und Finanzierungsplan aufgegliedert nach Ausgabenarten: • Sach- und Organisationsausgaben • Fremdleistungen • Sonstige Ausgaben In einem detaillierten Ausgabenplan sind diese Angaben konkret und nachvollziehbar darzustellen.

  20. Sach- und Organisationsausgaben Büromaterial 30 € Raummiete 500 € Bastelmaterial 90 € Versicherung der pln. TN (10 Pers. x 5 Tage x 1 €) 50 € Eintritt Spaßbad (20 Pers. x 5 €) 100 € ---------------------------------------------------------- Gesamtbetrag Sachausgaben 770 €

  21. Fremdleistungen BEISPIEL Dolmetscher (4 Std. x 20 €) 80 € Fachliche Beratung Workshop (1 Pers. x 4 Std. x 30 €) 120 € ---------------------------------------------------- Gesamtbetrag Fremdleistungen 200 €

  22. Sonstige Ausgaben BEISPIEL Verpflegung (20 Pers. x 5 Tage x 16 €) 1.600 € Übernachtung (20 Pers. x 5 Tage x 40,00 €) 4.000 € Reisekosten der Organisation 20 € (Anlass, Strecke x 0,25 € M-V bzw. 0,20 € BB) Reisekosten der dt. Teilnehmer (von A nach B, km, Bus) 450 € Reisekosten der pln. Teilnehmer (von A nach B, Bus oder Auto) 400 € ------------------------------------------------------ Gesamtbetrag Sonstige Ausgaben 6.470 €

  23. Kostenzusammenstellung Gesamtkosten 7.440,00 € abzgl. Einnahmen 0,00 € ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Förderfähige Gesamtkosten 7.440,00 € Eigenanteil 15 % 1.116,00 € ----------------------------------------------- Zuschuss 85 % 6.324,00 €

  24. Antragsformular + Anlage 1 Rechtsverbindliche Unterschrift nicht vergessen! Anlage 1 – Erklärungen: • Projektbeginn • Eigenanteil • Vorfinanzierung

  25. Erklärung zum Projektbeginn Wir erklären, dass wir mit demVorhaben nicht vor Zugang der Bewilligung durch die Kommunal-gemeinschaft Pomerania beginnen werden Das bedeutet: • Beginn = erste verbindliche Bestellung, erster Vertrag • Beginn erst nach Eintreffen der Förderzusage * Keine Ausnahme möglich: wenn eine Bestellung VOR dem genehmigten Datum liegt, kann das GESAMTE Projekt NICHT gefördert werden!

  26. Erklärung zur Eigenbeteiligung Wir erklären, dass die Eigenmittel für das Vorhaben in monetärer Form vorhanden sind. Das bedeutet: mindestens 15% der förderfähigen Gesamtkosten sind als Geldbetrag vorhanden.

  27. Erklärung zur Vorfinanzierung Das bedeutet: • alle Rechnungen müssen erst selbst bezahlt werden • es muss eine verbindliche Förderzusage vorliegen • alle Rechnungen, Quittungen, Kassenbelege u.ä. müssen im ORIGINAL vorliegen • Zahlungsbelege in Form von Kontoauszügen in Kopie - alle Auflagen der Förderzusage müssen erfüllt sein Uns ist bekannt, dass die entstehenden Projektausgaben durch uns vorzufinanzieren sind und dass die Fördermittel erst nach Zugang desZuwendungsbescheides und nach Vorlage der Auszahlungsbelege (Rechnungen und Kontoauszüge) ausgezahltwerden.

  28. Rechtsverbindliche Unterschrift- Vereine - • siehe Satzung (z.B. „zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam“) • siehe Vereinsregister: Wer ist aktuell im Vorstand?

  29. Rechtsverbindliche Unterschrift kommunale Gebietskörperschaften Unterschrift und Siegel! - Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit: zuständiges Amt - Amt: Siegelberechtigter - Schule: Schulträger

  30. Wie verläuft der Antrags- und Entscheidungsprozess? • Einreichen des Antrags 12 Wochen vor Projektbeginn (= vor Beginn der Vorbereitungszeit!) • Prüfung auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen • Inhaltliche Prüfung und Prüfung des Finanzplanes • Registrierungsschreiben mit Checkliste* • Empfehlung der Geschäftsstelle • Entscheidung durch gemeinsame Euroregionale SPF/FMP-Lenkungskommission • Förderzusage bzw. Ablehnung

  31. Was muss zur Abrechnung eingereicht werden? • Ein Exemplar der Förderzusage rechtsverbindlich unterschrieben* • Ausgefülltes Formular „Verwendungsnachweis / Mittelabruf“ • Rechnungsauflistung • Belege (Rechnungen/Quittungen/Kassenbons) im Original • Kontoauszüge in Kopie • Teilnehmerlisten mit Unterschriften

  32. Wie funktioniert die Abrechnung? • Prüfung der Unterlagen • Vergleich mit Kostenplan laut Förder-zusage • Evtl. Nachforderungen • Wenn alles korrekt: Weiterleitung an LFI (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin) zur Artikel 16-Prüfung • Nach Erhalt des Testates Mittelabruf – Überweisung der Gelder an Leadpartner • Überweisung Leadpartner an Partner • Überweisung an Projektträger

  33. Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V. Ernst-Thälmann-Straße 4 17321 Löcknitz www.pomerania.net Ansprechpartner SPF: Regina Werner Tel. 039754-529 14; regina.werner@pomerania.net Gabriele Petersen Tel. 039754-529 24; gabriele.petersen@pomerania.net Izabela Kattner Tel. 039754-529 25; izabela.kattner@pomerania.net Fax 039754 – 529 29 Fax: 039754 – 529 29

  34. Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit!

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