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Aufgabe eines Betriebes, wenn
E N D
1. Anlassflle fr einen Wechsel der Gewinnermittlung
Prof. Dr. Alois Pircher
3. Wechsel in die Pauschalierung oder Wechsel aus der Pauschalierung
Einbringung eines Betriebes 4 (3) EStG in eine buchfhrungspflichtige Gesellschaft
Zusammenschluss nach Art IV UmGrStG
Einbringung nach Art III UmGrStG
bergang von 4(3) auf 4(1) zur Rettung des Verlustvortrages
Wechsel von 5 auf 4(1) oder 4(3) nach UGB neu
Wechsel von 4(1) oder 4(3) auf 5 UGB neu
Einknfte aus selbst. Ttigkeit (nicht Freiberufler) bei berschreiten des Schwellenwertes auf 4(1) und bei Unterschreiten auf 4(3) zurck
Wechsel der Gewinnermittlung
4. Schritte beim Wechsel von Einnahmen-Ausgabenrechnung zum Betriebsvermgensvergleich
Prof. Dr. Alois Pircher
5. 1.Schritt Erfassung der Positionen, die in den fr die 4 Abs 3 Gewinnermittlung erforderlichen Aufzeichnungen bereits vorhanden sind.
6. 2. Schritt Erfassung der Positionen, die in den fr die 4 Abs 3 Gewinnermittlung erforderlichen Aufzeichnungen nicht vorhanden sind
7. 3. Schritt Ermittlung des bergangsgewinnes / - Verlustes aus den positiven/negativen Saldo dieser Positionen (Zu- bzw. Abschlge)
4. Schritt
Vervollstndigung der Erffnungsbilanz
8. Konvertierungsgewinne im Lichte der VwGH Entscheidungvom 15.01.2008, 2006/15/0116
Prof. Dr. Alois Pircher
9. Kernaussage Konvertierung einer Fremdwhrungsschuld in eine andere Fremdwhrungsschuld stellt keinen Tauschvorgang (Verbindlichkeitstausch) dar.
Mangels Vorliegen eines Tauschvorganges kommt es auch zu keiner Gewinnrealisation.
Gewinnrealisation erst bei Tilgung oder Teiltilgung der Fremdwhrungsschuld.
10. Kernaussage Ein Tauschvorgang (Gewinnrealisation) liegt auch bei einer Novation nicht vor.
Auch keine Gewinnrealisation, wenn alter Kreditvertrag keine Multi-Currency-Klausel enthlt.
Anwendungsbereich:Gilt fr alle Gewinnermittlungsarten (EA-Rechnung und Vermgensvergleich).
11. Gaststttenpauschalierung
Prof. Dr. Alois Pircher
12. GewinnermittlungPauschalierung Anwendungsvoraussetzungen
Keine Buchfhrungspflicht
Keine freiwillige Buchhaltung
Keine Fhrung der Bcher, die eine Gewinnermittlung nach 4(1) ermglichen
Umstze des vorangegangenen Jahres < 255.000,--
Welche Betriebe fallen unter die Pauschalierung?
Betriebe des Gaststttengewerbes (zB. Gasthaus)
Betriebe des Beherbergungsgewerbes (zB. gew. Fremdenpension)
Kombinierte Betriebe (Hotel, Gaststtte mit Fremdenzimmer)
Sonderflle (zB. Pub, Beisel)
13. GewinnermittlungPauschalierung (Teil 2) Nicht erfasste Betriebe
Wrstelstand, Maroni- und Kartoffelbratereien, Eisgeschfte, Konditoreien, Fleischhauerei, Bckerei, Molkerei, Spirituosenhandlungen
Bar, Nachtclub, Diskothek, Cafe-Konditorei mit erheblichen Gassenverkauf, Pizzadienste mit wenig Sitzpltzen, Selbstndige Schneebar
Almhtten, Ausflugsgasthuser, Raststtten, Schirme sofern mehr Sitzpltze im Freien
Zelte und Schirme =) da grundstzlich keine geschlossenen Rumlichkeiten
Erfasste Vorgnge
Nur die regelmig anfallenden Rechtsgeschfte
Branchentypisches Leistungsangebot
Konvertierungsgewinne = Kursgewinne
14. GewinnermittlungPauschalierung (Teil 3) Nicht erfasste Vorgnge(Beachte Neuerungen ab 1.1.2008)
Entnahmen von wesentlichem Betriebsvermgen(zB. Gebude oder Gebudeteile)
Betriebsveruerung bzw. Aufgabe
Provisionen und provisionshnliche Betriebseinnahmen(zB. Lotto, Toto)
16. Versptungszuschlagkann / entschuldbar sein
Prof. Dr. Alois Pircher
17. Versptungszuschlag 135 BAO Abgaben iSd 3 (1) BAO
Nebenanspruch
Abgabenerklrung wird unentschuldbar nicht, oder versptet eingereicht
Abgabenbehrde kann (Ermessen) einen Versptungszuschlag bis zu 10% der festgesetzten bzw. im Fall der Selbstberechnung der selbstberechneten Abgaben verhngen.
Versptungszuschlag ist Sanktion fr die versptete bzw. Nichteinreichung einer Abgabenerklrung
18. Versptungszuschlag 135 BAO Kriterien fr die Ermessensausbung
Ausma der Fristberschreitung (ua. VwGH 9.11.2004, 99/15/0008)
die Hhe des durch die versptete Abgabe erzielten Vorteil (ua. VwGH 9.11.2004, 99/15/0008)
das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabenpflichtigen
der Grad des Verschuldens
BEACHTE!
Die Bercksichtigung nur der Dauer der Versptung =) rechtswidrig
19. Versptungszuschlag 135 BAO Voraussetzungen fr die Verhngung von Versptungszuschlgen
Kein Versptungszuschlag bei
Abgabe der Abgabenerklrung innerhalb (wenn auch rechtswidrig) verlngerter Nachfrist (VwGH 8.4.1992, 91/13/0116)
Abgabe eines nicht gesetzlich vorgesehenen Vordruckes (VwGH 22.10.1992, 92/16/0014)
Unrichtigkeit der Erklrung (VwGH 20.2.1992, 90/16/0181)
bermittlung auf amtlichen Vordruck auf Postwege (vgl. Keppert/Bruckner, SWK 2004, T 157)
20. Versptungszuschlag 135 BAO Kein Versptungszuschlag bei:
Kein Verschulden bei Nichteinreichung einer Abgabenerklrung bei vertretbarer Rechtsansicht der Partei (vgl. VwGH 22.12.1988, 83/17/0136, 0141; 10.11.1995, 92/17/0286)
Kein Verschulden bei Gesetzesunkenntnis oder irrtmliche, objektiv fehlerhafte Rechtsauffassung (ua. VwGH 19.1.2005, 2001/13/0133), sofern nicht fahrlssig!