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Dr. Erich Hille Projektleitung Projekt Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz

Dr. Erich Hille Projektleitung Projekt Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz Resümee des Umstellungsprozesses bisher und Ausblick auf den Jahreswechsel 2006. Worüber informiert die Zahlungsbilanz? Was musste gemeldet werden? Was muss gemeldet werden? Dienstleistungen Kapitalverkehr

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Dr. Erich Hille Projektleitung Projekt Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz

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Presentation Transcript


  1. Dr. Erich Hille Projektleitung Projekt Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz Resümee des Umstellungsprozesses bisher und Ausblick auf den Jahreswechsel 2006

  2. Worüber informiert die Zahlungsbilanz? • Was musste gemeldet werden? • Was muss gemeldet werden? • Dienstleistungen • Kapitalverkehr • Wie kann gemeldet werden? • Wann kommt das neue System in Österreich?

  3. Worüber informiert die Zahlungsbilanz? • Was musste gemeldet werden? • Was muss gemeldet werden? • Dienstleistungen • Kapitalverkehr • Wie kann gemeldet werden? • Wann kommt das neue System in Österreich?

  4. Worüber informiert die Zahlungsbilanz? • Realwirtschaft: •  Leistungsbilanz • Waren • Dienstleistungen • Einkommen • Transfers • Vermögenstransfers • Finanzwirtschaft: •  Kapitalbilanz • Direktinvestitionen • Portfolioinvestitionen • Sonstige Investitionen • Derivate • Währungsreserven

  5. Worüber informiert die Zahlungsbilanz? • Was musste gemeldet werden? • Was muss gemeldet werden? • Dienstleistungen • Kapitalverkehr • Wie kann gemeldet werden? • Wann kommt das neue System in Österreich?

  6. Was musste gemeldet werden? • Bis Anfang der 90-er Jahre mussten am Überweisungsauftrag umfangreiche statistische Angaben gemacht werden: • Genaue handelsübliche Bezeichnung der Ware • Zoll-Tarif-Nummer • Ursprungsland • Lieferland (Verkäufer-) Land • Warenwert laut Faktura • Allfällige Nebenkosten • Zeitpunkt der Einfuhr • Fakturen Gesamtbetrag • Geleistete Teilzahlungen • Genaue Bezeichnung der Dienstleistung • Genaue Bezeichnung sonstiger Schuldverpflichtungen Statistische Angaben

  7. Was muss(te) gemeldet werden? • Auch heute sind bei Auslandzahlungen statistische Angaben erforderlich: • Import/Export • Reiseverkehr • Kontoüberträge • Sonstige Zahlungsgründe: • genau zu beschreiben • Bei Überweisungen über € 12 500 Statistische Angaben

  8. Was muss(te) gemeldet werden? • Schon Heute: • keine Angaben bei Zahlungen in € innerhalb der EU unter € 12 500 Überweisungsbetrag • Zukunft: • Keine statistischen Angaben bei Auslandüberweisungen • Keine Erhebung bei Zahlungseingängen aus dem Ausland • Anstelle der Erfassung über Banken tritt die direkte Meldung durch Unternehmen. • Unternehmen haben aber auch schon bisher direkt gemeldet: • Auslandskontenmeldung, Verrechnungsmeldung, Transitmeldung • Befragung Direktinvestitionen aktiv und passiv • Befragung Handelskredite • Wertpapierstandmeldung

  9. Worüber informiert die Zahlungsbilanz? • Was musste gemeldet werden? • Was muss gemeldet werden? • Dienstleistungen • Kapitalverkehr • Wie kann gemeldet werden? • Wann kommt das neue System in Österreich?

  10. Was muss gemeldet werden? • Realwirtschaft: •  Leistungsbilanz • WarenAußenhandelsstatistik • Dienstleistungen Dienstleistungserhebung • Einkommen Kapitalertragsmeldung • Transfers Meldung zusammen mit Dienstleistungen • Vermögenstransfers Liegenschaften/Vermögensübertragungen • Finanzwirtschaft: •  Kapitalbilanz • Direktinvestitionen Transaktionsmeldung und Jahresbefragung • Portfolioinvestitionen Wertpapierstandmeldung • SonstigeInvestitionen Meldung über Sonstige Investitionen • Derivate Derivatmeldung • WährungsreservenOeNB - Bilanz

  11. OeNB-Leitlinie:

  12. Was muss gemeldet werden? • A. Dienstleistungen Kapitalverkehr und Vermögensübertragungen • I. Direktinvestitionen • II. Portfolioinvestitionen • III. Finanzderivate • IV. Sonstige Investitionen • V. Liegenschaften und Vermögensübertragungen

  13. A. Dienstleistungen • Vereinfachungen im Zahlungsverkehr werden genutzt • Vereinfachung der Zahlungsaufträge • Auslandspesen (€ im EU-Raum) gleich Inlandsspesen • Erfahrungen aus der Road - Show • Für alle Unternehmen Neuland • Abgrenzungsfragen: steuerrechtlich, bilanzrechtlich • Meldezeitpunkt • Praktische Umsetzung: Skonto, Abzüge • Unternehmen tendieren zu Meldekonzept II • Detaillierte Meldungen sind häufig einfacher • Melden: so einfach wie möglich! • Anbot von zwei Meldealternativen

  14. I. Direktinvestitionen • Meldung von Umsätzen im Anlassfall • Kauf/Verkauf von Unternehmensanteilen • Gewinnausschüttungen • Meldegrenze: 100.000 EUR pro Geschäftsfall • Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen • Wenige Transaktionen im Jahr • Häufig „Sonderfälle“ • Automation nur bei wenigen Unternehmen sinnvoll • Organisatorische Maßnahmen Ziel führend

  15. I. Direktinvestitionen • Jahresbefragung • Informationen über Ihr Unternehmen in Österreich • Informationen zu Ihren ausländischen Eigentümern • Informationen zu Ihren Beteiligungen im Ausland • Zusendung eines Fragebogens durch OeNB • Einige Vereinfachungen im Vergleich zu bisher • Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen • Wunsch nach Verbesserung der derzeitigen WEB – Formulare • Wird umgesetzt! • Melden: so einfach wie möglich! • Vorausfüllen von Fragebögen (WEB - Formular)

  16. II. Portfolioinvestitionen • Besonderheiten • Banken melden weiterhin Depotbestände ihrer Kunden • Gliederung nach Kundengruppen • Direkt erhoben wird nur, was nicht über Banken erfasst werden kann • Meldung mit ISIN – Code (wie bisher) • Identifizierung von Einzelwertpapieren • Umfangreiche Berechnungen durch OeNB • Erträge: „cash“ und „accrual“ • Bewertungseffekte: Wechselkurse, Wertpapierkurse • Klassifizierungen

  17. II. Portfolioinvestitionen • Meldung von Beständen und Umsätzen … • … für Wertpapiere in Auslandsdepots und in Eigenverwahrung • … für Pensions- und Wertpapierleihegeschäften mit ausländischen Geschäftspartnern • Meldegrenzen (Bestand zu Jahresende): • Quartalsmeldung: wenn Bestand größer als 30 Mio. EURO • Jahresmeldung: wenn Bestand größer 5 Mio. EUR • Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen • Wo notwendig, „maßgeschneiderte“ Lösungen • Melden: so einfach wie möglich! • Drastische Erhöhung der Wertgrenzen • Verwendung des ISIN - Codes

  18. III. Finanzderivate • Meldung von Eigengeschäften mit ausländischen Geschäftspartnern … • Umsätze im Monat Meldegrenze: 1 Mio. EUR saldierte Zahlungsein- und -ausgänge im Monat • Bestände im Quartal (nur bei Rechnungslegung nach IAS) Meldegrenze: Summe aus Forderungen oder Verpflichtungen größer als 1 Mio €-Gegenwert • Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen • Datenbasis in Unternehmen vorhanden • Melden: so einfach wie möglich! • Festlegung von Meldegrenzen folgt Buchhaltungsvorschriften (IAS) und nicht nur statistischen Kriterien

  19. IV. Sonstige Investitionen • Meldung von • Beständen und getrennt betrachtet, Handelskrediten • gegenüber ausländischen Geschäftspartnern • gegenüber verbundenen Unternehmen im Ausland • Erträgen (Zinseinkünfte und –Aufwendungen) • Meldeperiode: Monat • Meldegrenze: Wenn Forderungen oder Verpflichtungen am Monatsultimo größer als 3 Mio. EUR • Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen • Wesentliche Entlastung durch Wegfall der Auslandskontenmeldung • Wann endetet die Meldepflicht? • Bei (dauerhaftem) Unterschreiten des Schwellenwertes,letzte Nullmeldung erforderlich • Ist zu melden, wenn keine Veränderung stattgefunden hat? - Ja

  20. IV. Sonstige Investitionen Melden: so einfach wie möglich! Niederlande Meldung in Österreich und Niederlande Meldung in Österreich Meldung in den Niederlanden

  21. IV. Sonstige Investitionen Melden: so einfach wie möglich! Österreich • Reduzierung der Erhebung auf das unbedingt Notwendige • Durchführung von umfangreichen Berechnungen in der OeNB • Berücksichtigung der Datenlage in den Unternehmen • Meldung ín Österreich ist einfacher als in anderen europäischen Ländern

  22. V. Liegenschaften/Vermögensübertragungen • Meldung im Anlassfall von • Grenzüberschreitenden Käufen/Verkäufen von Liegenschaften • Grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen • Meldegrenze: 100.000 EUR pro Geschäftsfall

  23. Worüber informiert die Zahlungsbilanz? • Was musste gemeldet werden? • Was muss gemeldet werden? • Dienstleistungen • Kapitalverkehr • Wie kann gemeldet werden? • Wann kommt das neue System in Österreich?

  24. Wie kann gemeldet werden? • Meldewege • Eigenes Online-Erfassungsprogramm • Kann bereits im Internet getestet werden • Down- und Upload von elektronischen Formularen • Datenübermittlung (XML-Files) via • File Transfer („Connect Direct“) • Secure E-Mails • CD-ROM/Datenträger • Papier (Vordrucke für Meldungen) • Melden: so einfach wie möglich! • Großes Angebot an technischen Schnittstellen • Unterschiedliches Service • Unterschiedliche Sicherheiten

  25. Worüber informiert die Zahlungsbilanz? • Was musste gemeldet werden? • Was muss gemeldet werden? • Dienstleistungen • Kapitalverkehr • Wie kann gemeldet werden? • Wann kommt das neue System in Österreich?

  26. Wann kommt das neue System in Österreich? Umstellungstermin • Umstellung in Österreich zum Stichtag 1. Jänner 2006 • Rechtzeitige Information der Wirtschaft seit 2004 • Möglichkeiten zum Kennenlernen des neuen Systems Jahreswechsel • Letzte Meldungen nach dem alten System • Jänner 2006 Stichtag 31.12.2005 • Erste Meldung nach dem neuen System • Jänner 2006: Stichtag 31.12.2005: Sonstige Investitionen • Feber 2006: Stichtag 31.01.2006: Transaktionen zu Direktinvestitionen, Finanzderivate, Liegenschaften und Vermögensübertragungen • April 2006 Stichtag 31.03.2006: Dienstleistungen, Portfolioinvestitionen • Herbst 2006 Stichtag 31.12.2005: Befragung Direktinvestitionen

  27. Wann kommt das neue System in Österreich? Informationen • Webseite: www.zahlungsbilanz.oenb.at • Telefonhotline OeNB: 01 40420 4444 • Telefonhotline Statistik Austria: 01 71128 7272

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