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Reform des Personenstandsgesetzes Projekt „Neues Personenstandswesen“ im KRZN

Reform des Personenstandsgesetzes Projekt „Neues Personenstandswesen“ im KRZN. Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Informationsveranstaltung - 24. Juni 2008 Mark Holzhauer Geschäftsfeld „Anwendungen“ Leiter Servicebereich „Person“ 02841 / 782 - 221 mark.holzhauer@krzn.de.

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Reform des Personenstandsgesetzes Projekt „Neues Personenstandswesen“ im KRZN

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Presentation Transcript


  1. Reform des PersonenstandsgesetzesProjekt „Neues Personenstandswesen“ im KRZN Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Informationsveranstaltung - 24. Juni 2008 Mark Holzhauer Geschäftsfeld „Anwendungen“ Leiter Servicebereich „Person“ 02841 / 782 - 221 mark.holzhauer@krzn.de

  2. Reform des Personenstandsgesetzes Konsequenzen aus dem elektronischen Personenstandswesen ab dem 01. Januar 2009 • Ab dem 01. Januar 2009 sollen die in Bücher gebundenen Einträge der Standesämter durch elektronisch geführte und inhaltlich gestraffte Personenregister abgelöst werden. • Es existiert eine Übergangsfrist zum Aufbau der elektronischen Register bis zum 31.12.2013, wobei ab dem 01.01.2009 beurkundete Fälle sobald wie möglich in die elektronischen Register zu übernehmen sind. Spätestens ab dem 01.01.2014 müssen alle Urkunden (und ehem. Bücher) der Standesämter elektronisch geführt werden. • Neben dem eigentlichen elektronischen Personenstandsregister müssen die Standesämter parallel auch ein dauernd und räumlich hiervon getrenntes sogenanntes Sicherungsregister elektronisch führen. • Die Authentizität der Urkunden soll durch qualifizierte digitale Signaturen durch die Standesbeamten gewährleistet werden. • Es gelten Aufbewahrungsfristen für die elektronischen Register von bis zu 110 Jahren (Geburtenregister). • Die Ausführungsvorschriften werden derzeit durch den Bund geregelt und können ggf. später durch das Land NRW ergänzt werden. • Aus Sicht des KRZN ist erkennbar, dass sich damit der Aufwand für die technische Infrastruktur im Standesamt ab dem 01. Januar 2009 drastisch erhöhen wird.

  3. Reform des Personenstandsgesetzes Kommunikationsbeziehungen und Datenaustausche Bürger • Urkunden • Bescheinigungen • Nachweise • u. v. m. Bestatter Krankenhaus Friedhofs-verwaltung Altenheim • Sterbefälle • Geburten Bescheinigungen • Bestat-tungsart Ordnungsamt Sterbefallanzeige Im Auftrag der Angehörigen • Leichenpass Sterbefallanzeige Sollstellung Mitteilungen bei Beurkundungen • Gebühren • sonstige Einnahmen Standesamt Sterbefallanzeige Standesamt Stadtkasse • Geburt • Eheschließung • Sterbefall Meldedaten Zählkarte • Geburt • Eheschließung • Sterbefall • Namensänderung • Auszug aus Sterbereg. für Erbschaftsteuer • Geburt • Eheschließung • Sterbefall Einwohnermeldeamt Finanzamt Stat. Landesamt

  4. Reform des Personenstandsgesetzes Kommunikationsbeziehungen und Datenaustausche • Das Projekt Deutschland-Online hat u. a. den Auftrag des Bundes, die sehr komplexen Datenaustausche im Standesamt zu standardisieren. In der Kommunikation der Standesämter untereinander, mit anderen Behörden und mit dem Bürger sollen künftig die öffentlichen Standards OSCI - Transport, XPersonenstand (und auch XMeld) berücksichtigt werden. • Zum heutigen Zeitpunkt ist nicht festgelegt, welchen Umfang dieses elektro-nische Meldeverfahren abschließend haben wird. Es ist geplant, dass bereits ab 2009 sukzessive die Kommunikation der Standesämter untereinander über OSCI-Transport und XPersonenstand erfolgen soll. In einer zweiten Phase soll die Kommunikation mit den Meldebehörden auf OSCI-Transport und XMeld umgestellt werden. Auch hier ist derzeit eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2013 im Gespräch. • Die Vielfältigkeit und Anzahl der zu berücksichtigenden Datenaustausche und die dabei zu berücksichtigenden Standards OSCI-Transport, XPersonenstand und XMeld werden hier eine technisch komplexe Infrastruktur analog der bereits im Einwohnermeldewesen etablierten erforderlich machen!

  5. Reform des Personenstandsgesetzes denkbares Softwareumfeld ab 2009 ff

  6. Reform des Personenstandsgesetzes Auswahl und Einführung einer geeigneten Software zur Erfüllung der Anforderungen ab dem Jahre 2009 ff. • Seit ca. 17 Jahren wird die Software AutiSta vom Verlag für Standesamtswesen bei allen Anwendern im Verbandsgebiet des KRZN eingesetzt. • Damit die ab dem 01.01.2009 gültigen Rechtsvorschriften durch die Standesämter unterstützt werden können, ist seitens des Herstellers ein kostenpflichtiges Update der Software angekündigt worden. • Vor diesem Hintergrund hat das KRZN mit seinen Anwendern ein gemeinsames Projekt mit folgenden Zielen initiiert: • Auswahl der wirtschaftlichsten Lösung für den Einsatz in den Standesämtern ab dem Jahre 2009 bis zum Sommer 2008 • Aufbau eines zentralen Produktionsumfelds der zukünftigen Standesamtssoftware im KRZN bis zum 01.01.2009

  7. Reform des Personenstandsgesetzes 1. Durchführung eines Auswahl- und Vergabeverfahrens • Gemeinsam mit dem Unterarbeitskreis (Städte Dinslaken , Emmerich , Wesel, Kalkar, Kempen, Kleve, Krefeld, Nettetal, Tönisvorst , Willich, die Gemeinde Schwalmtal sowie die Städte Bottrop, Oberhausen, Duisburg und Solingen) wurde eine Leistungsbeschreibung erstellt. • Auf Basis der v.g. Leistungsbeschreibung hat das KRZN im Zeitraum März bis April 2008 eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. • Parallel zum Vergabeverfahren haben die beiden Testanwender Städte Kempen und Krefeld die Produkte der beiden in Frage kommenden Herstellerfirmen (AutiSta, Verlag für Standesamtswesen und openElViS, PROFI AG) im Rahmen einer wertenden Teststellung auf Basis eines zentral im KRZN installierten Systemumfeldes geprüft. • Nach Auswertung der Angebote und unter Berücksichtigung der Erkennt-nisse aus der wertenden Teststellung sowie der im UAK abgestimmten Zuschlags- und Bewertungskriterien stellt das Angebot des Verlags für Standesamtswesen für die Software AutiSta Version 8.x das wirtschaftlichste Angebot dar. • Das erste Ziel des gemeinsamen Projekts konnte damit termingerecht erreicht werden!

  8. Reform des Personenstandsgesetzes 2. Aufbau eines zentralen Produktionsumfeldes • Das KRZN hat im Rahmen der Testinstallation gemeinsam mit den Test-anwendern die Machbarkeit für einen zentralen Betrieb der Standesamts-software AutiSta im KRZN verifiziert. • In Abstimmung mit dem Verlag für Standesamtswesen wird derzeit ein Projekt- und Zeitplan zur Migration der heute noch dezentral installierten AutiSta-Lösungen auf eine zentral im KRZN installierte AutiSta-Systemumgebung erarbeitet. • Der Aufbau der zentralen Produktionsumgebung wird aus heutiger Sicht planmäßig bis zum 01.01.2009 erfolgen können • Parallel hierzu wird das KRZN prüfen, wie die elektronischen Personenstands- und die zugehörigen Sicherungsregister realisiert werden können. Hierbei soll ggf. auf bereits vorhandene Infrastrukturen der sog. Virtuellen PostStelle (VPS) zurückgegriffen werden. • Daneben wird mit dem Verlag geklärt, wie die per OSCI abzuwickelnden Datenaustausche umgesetzt werden können. • Zu den o.g. Punkten müssen teilweise noch Regelungen des Gesetzgebers abgewartet werden!

  9. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ihr Ansprechpartner im KRZN: Mark Holzhauer Tel.: 02841 / 782 - 221 mobil: 0170 / 766 7495 Fax: 02841 / 97708 - 221 mark.holzhauer@krzn.de

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