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Fondskongress 2006 “Der Hase und der Igel” – Aktuelle steuerliche Entwicklungen

Fondskongress 2006 “Der Hase und der Igel” – Aktuelle steuerliche Entwicklungen. PwC. 8. März 2006. Innovative Finanzinstrumente strömen vermehrt auf den Markt... Die Steuergesetzgebung ändert sich immer rascher... Wer sind Sie? – Der HASE oder der IGEL?.

liliha
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Fondskongress 2006 “Der Hase und der Igel” – Aktuelle steuerliche Entwicklungen

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Presentation Transcript


  1. Fondskongress 2006“Der Hase und der Igel” – Aktuelle steuerliche Entwicklungen PwC 8. März 2006

  2. Innovative Finanzinstrumente strömen vermehrt auf den Markt... Die Steuergesetzgebung ändert sich immer rascher...Wer sind Sie? – Der HASE oder der IGEL? Long / Short Put – Long / Short Call – Indexswap Equity Index Swap – Währungsswap – Swaption – Zinsswap Long Future/Forward – Short Future/Forward Verkauf Collar – Swaption – Kauf Cap – Kauf/Verkauf Collar Compound Options – Barrier Options – Basket Options Credit Spread Options – Asian Options – Digital Options Quantos – Rainbow Options – Wash sales – Turbozertifikate Open End Turbozertifikate – Bonus Zertifikate Speed Zertifikate - Discount Zertifikate ....

  3. Inhalt Neuerungen bei der Besteuerung von Investmentfonds Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Indexprodukten

  4. Neuerungen bei der Besteuerung von Investmentfonds Entwicklung der Fondsbesteuerung in Österreich Reaktion der Finanz: ausschüttungs-gleiche Erträge Nur ausschüttende Fonds in Österreich Flucht ins Ausland Gleichstellung inländischeausländische Fonds Meldefonds Diskriminierung: 50 % ausl. Fonds 25 % inl. Fonds Fondskongress 2006

  5. Neuerungen bei der Besteuerung von Investmentfonds Meldefonds – Erste ErfahrungsberichteÜberblick Wie muss gemeldet werden? • Tägliche Meldung begann ab 1. Juli 2005 • Meldungen sind nicht zwingend vorgeschrieben • Was muss gemacht werden? • Berechnung der Zinseinkünfte nach österreichischem Recht • Berechnung der steuerpflichtigen Teile der Ausschüttung • Berechnung der jährlichen DDI-Zahlen (strl. Vertreter!) • Veröffentlichung der Zahlen bei der OeKB (www.profitweb.at) • Veröffentlichung des EU-TIS bei der OeKB Fondskongress 2006

  6. Neuerungen bei der Besteuerung von Investmentfonds Meldefonds – Erste ErfahrungsberichteProblembereiche • Wer ist für die Meldung an die OeKB zuständig? • Fondsgesellschaft? • Fondsadministrator? • Steuerlicher Vertreter? Fondskongress 2006

  7. Neuerungen bei der Besteuerung von Investmentfonds Meldefonds – Erste ErfahrungsberichteProblembereiche • Was muss gemeldet werden? • Welche Codes sind verpflichtend? • Müssen EU-SD Zahlen auch gemeldet werden? • Was fällt unter den Zinsbegriff nach österreichischem Steuerrecht? • Kann der deutsche Zwischengewinn herangezogen werden? • Was bedeutet Annualisation? Periodisch Jährlich Täglich Fondskongress 2006

  8. Neuerungen bei der Besteuerung von Investmentfonds Meldefonds – Erste ErfahrungsberichteProblembereiche • Was muss gemeldet werden? (Fortsetzung) • Wie werden Kosten aufgeteilt? • Wie sind diverse Produkte zu qualifizieren? • Zero Bonds, Index-Linked Notes, Interest Rate Swaps, CDS, etc. • Müssen alle im Geschäftsjahr erwirtschafteten Zinsen berücksichtigt werden? • Achtung  Meldung der EU-QuSt beginnt bei Null! Fondskongress 2006

  9. 30.4.2006 1.7.2005 1.1.2006 1.1.2005 1.1.2007 Zwischengewinn (Deutschland) Zinsen Österreich Neuerungen bei der Besteuerung von Investmentfonds Überblick Deutscher Zwischengewinn / EU-TIS / Österreichische Zinsen Thesaurierung TIS EU-Savings Directive Fondskongress 2006

  10. Neuerungen bei der Besteuerung von Investmentfonds Überblick Deutscher Zwischengewinn / EU-TIS / Österreichische Zinsen Ausschüttung 1.3.2006 31.12.2005 1.7.2005 1.1.2005 100 Dist. Preis=500 Preis=400 Preis=520 TIS EU-Savings Directive Zwischengewinn (Deutschland) Zinsen Österreich Ende Geschäftsjahr 31.12.2005 Ausschüttung 1.3.2006 steuerpflichtiger Anteil 100am 1.3.2006 Fondskongress 2006

  11. Neuerungen bei der Besteuerung von Investmentfonds Meldefonds – Erste ErfahrungsberichteProblembereiche Wann muss gemeldet werden? • Täglich  wenn ein Rücknahmewert veröffentlicht wird • Periodisch  wenn eine Ausschüttung ausbezahlt wird • Jährlich  spätestens 5 Monate nach Fondsgeschäftsjahresende • ACHTUNG: Diese Frist ist nicht verlängerbar! • Was ist bei einer nicht rechtzeitig erfolgten täglichen/periodischen Meldung zu machen? • (5 Tage Nachholfrist) Fondskongress 2006

  12. Neuerungen bei der Besteuerung von Investmentfonds Zukünftige Entwicklungen • Immobilienfonds als Meldefonds • Closed-end Funds Fondskongress 2006

  13. Inhalt Neuerungen bei der Besteuerung von Investmentfonds Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Indexprodukten

  14. Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Indexprodukten Besteuerung von Indexzertifikaten Indexprodukt als Anlageform  Keine explizite Regelung im Steuerrecht „Index-Erlässe” der Finanz AÖF 1999/77 Kapitalgarantie Grenze 20% Gestaltungs-möglichkeit der Indexprodukte BMF-Info/EStR Daueremission muss vor 1.8.2005 geschlossen worden sein BudgetbegleitG 2003 Grundsätzlich KESt-Pflicht Aber Übergangs- bestimmung Daueremission wurde vor Stichtag aufgelegt Umgehung Fondskongress 2006

  15. Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Indexprodukten Indexpapiere – Definition l • Zertifikate sind Forderungswertpapiere, deren Rückzahlungspreis sich nach der Wertentwicklung eines Index richtet (VwGH 99/15/0159) • Der Index ist im allgemeinen Sprachgebrauch auszulegen – „Statistische Messziffer, die die Entwicklung von Preisen und Mengen abbildet (zB ATX)“ • Kriterien für das Vorliegen eines Index: • Hinreichende Diversifizierung • Adäquate Bemessungsgrundlage für den Markt • Veröffentlichung des Index Fondskongress 2006

  16. Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Indexprodukten Indexpapiere – Definition ll • Zertifikate: • Rückzahlungshöhe ist an einen vertraglich definierten Umstand gekoppelt (Zertifikatsbedingungen) • Vielfältige Ausgestaltung (mit oder ohne laufende Verzinsung, Mindestverzinsung verschiedenster Referenzgrößen) Fondskongress 2006

  17. Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Indexprodukten Grundsätzliches zur Besteuerung • Die Differenz zwischen Emissions- und Einlösewert sind Zinsen gemäß § 27 Abs 2 Z 2 EStG, für die Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs 4 Z 2 EStG abzuziehen ist. • Bis zu einer Freigrenze von 2 % (Abweichung zwischen Emissions- und Einlösungswert/Verkaufswert) unterliegt der Unterschiedsbetrag nicht der Besteuerung, wenn laufende Zinszahlungen vereinbart sind. • Endbesteuerung für Privatinvestoren • Einkommensteuer § 97 Abs 2 EStG („öffentliches Angebot“) • Erbschaftsteuer § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG („öffentliches Angebot“) Fondskongress 2006

  18. Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Indexprodukten Sonderfall 1: Altemissionen • Übergangsbestimmung des § 124b Z 85 EStG • Keine Besteuerung als Kapitaleinkünfte (§ 27 EStG), wenn: • Rückzahlung von einem Index abhängt • Rückzahlung nicht zumindest zu 20 % • rechtlich • faktisch garantiert ist • vor dem 1. März 2004 begeben wurde  Spekulationsbesteuerung zu Progressionssteuersatz (wenn Behaltedauer kürzer als 1 Jahr, § 30 EStG) Fondskongress 2006

  19. Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Indexprodukten Sonderfall 2: Daueremission mit nicht begrenztem Volumen • BMF-Informationsschreiben vom 1. August 2005 bzw. EStR Rz 6197a (EStR-Wartungserlass 2005) • „Die Ausnahmebestimmung des § 124b Z 85 EStG greift prinzipiell nur, wenn die Daueremission mit 31. Juli 2005 geschlossen wurde (Meldung an die OeKB, keine Notierung mehr am Primärmarkt)“ • Ein Nachweis, dass der Erwerb vor dem 1. März 2004 erfolgt ist, ist zulässig (erhöhte Mitwirkungspflicht) Fondskongress 2006

  20. Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Indexprodukten Sonderfall 2: Daueremission mit begrenztem Volumen • Erfolgt keine Schließung der Daueremission bzw. kann ein Kauf vor dem 1. März 2004 nicht nachgewiesen werden, so unterliegen die ab dem 1. August 2005 erzielten Wertsteigerungen der KESt-Pflicht. • Berechnung: • Schritt: Gesamte Wertsteigerung des Indexpapieres über Laufzeit wird berechnet. • Schritt: lineare Abgrenzung: • Wertsteigerung vor dem 1. August 2005 • Wertsteigerung nach dem 31. Juli 2005 Fondskongress 2006

  21. Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Indexprodukten Beispiele - Besteuerung von Indexzertifikaten • Laufzeitbeginn 1. Mai 2003 Kurs = 100 • Kauf 28. Februar 2004 Kurs = 110 • Stichtag 31. Juli 2005 Kurs = 118 • Verkauf 28. Februar 2006 • Beispiel 1: Kurs = 120 Beispiel 2: Kurs = 125 Gesamtlaufzeit = 1.035 Tage Behaltedauer = 732 Tage steuerfrei = 520 Tage steuerpflichtig = 212 Tage Fondskongress 2006

  22. Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Indexprodukten Beispiel 1 • Gewinn seit Laufzeitbeginn •  120 – 100 = 20 • Berechnung der KESt-Bemessungsgrundlage •  20 / 1.035 = 0,02 0,02 * 212 = 4,10 • Tatsächlich erwirtschafteter Ertrag im steuerpflichtigen Zeitraum •  120 – 118 = 2 • Differenz zwischen den Bemessungsgrundlagen •  4,10 – 2 = 2,1

  23. Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Indexprodukten Grafische Darstellung Beispiel 1 Beispiel: Besteuerung von Indexzertifikaten 130,00 125,00 Verkauf Kurswert Tatsächlicher Ertrag € 2,00 120,00 115,00 Kauf 110,00 105,00 Steuerbasis € 4,10 100,00 Laufzeitbeginn 95,00 Juni Juni Juni März März März März Sept. Sept. Sept. Dezember Dezember Dezember Dezember

  24. Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Indexprodukten Beispiel 2 • Gewinn seit Laufzeitbeginn •  125 – 100 = 25 • Berechnung der KESt-Bemessungsgrundlage •  25 / 1.035 = 0,02 0,02 * 212 = 5,12 • Tatsächlich erwirtschafteter Ertrag im steuerpflichtigen Zeitraum •  125 – 118 = 7 • Differenz zwischen den Bemessungsgrundlagen •  5,12 – 7 = -1,88

  25. Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Indexprodukten Grafische Darstellung Beispiel 2 Beispiel: Besteuerung von Indexzertifikaten (Annahme) 130,00 Verkauf 125,00 Steuerbasis € 5,12 Kurswert 120,00 115,00 Kauf 110,00 Tatsächlicher Ertrag € 7,00 105,00 100,00 Laufzeitbeginn 95,00 Juni Juni Juni März März März März Sept. Sept. Sept. Dezember Dezember Dezember Dezember

  26. Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Indexprodukten Problempunkte • Klassifizierung der Finanzinstrumente (unabhängig von deren zivilrechtlicher Bezeichnung). • KESt-optimales Produkt oder Steuerrisiko? • Vermögenszuwachs aus der Frucht oder am Stamm? • Behandlung der (negativen) Zinsen aus Indexzertifikaten, die von einem Investmentfonds gehalten werden. • etc. Fondskongress 2006

  27. Indexzertifikat ausschüttungsgleiche Erträge Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Indexprodukten Besteuerung von Indexzertifikaten vs. Indextrackerfonds Fall 1: Positive Performance Indexzertifikat Während Behaltedauer keine Steuerlast Während Behaltedauer jährlich ausschüttungsgleiche Erträge zu versteuern (Zinsen, Dividenden minus Aufwendungen plus 1/5 der realisierten Substanzgewinne aus Aktien) Im Verkaufszeitpunkt KESt nur auf laufende Zinserträge im Fonds Im Verkaufszeitpunkt über Emissionskurs KESt auf die gesamte Wertsteigerung Fondskongress 2006

  28. Indexzertifikat ausschüttungsgleiche Erträge Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Indexprodukten Besteuerung von Indexzertifikaten vs. Indextrackerfonds Fall 2: Negative Performance Indexzertifikat Während Behaltedauer keine Steuerlast Während Behaltedauer jährlich ausschüttungsgleiche Erträge zu versteuern (Zinsen, Dividenden minus Aufwendungen plus 1/5 der realisierten Substanzgewinne aus Aktien) Im Verkaufszeitpunkt KESt nur auf laufende Zinserträge im Fonds Im Verkaufszeitpunkt unter Emissionskurs KESt freier Substanzverlust Fondskongress 2006

  29. Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Indexprodukten Sonderfall 3: Ausländische Zertifikate • Ein ausländisches Indexzertifikat kann unter folgenden Voraussetzungen als ausländischer Investmentfonds gemäß § 42 Investmentfondsgesetz qualifiziert werden: • Überwiegender tatsächlicher Erwerb der die Entwicklung bestimmenden Wertpapiere durch den Emittenten und • Aktiv gemanagtes Vermögen Konsequenz: Investmentfondsbesteuerung („schwarze Fonds“ – Pauschalbesteuerung) (Kirchmayer, Indexzertifikat als ausländischer Investmentfonds, RdW 2004/10, 640f) Fondskongress 2006

  30. Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Indexprodukten Sonderfall 4: Turbozertifikate • Mit “Hebelzertifikaten” kann überproportional an der Entwicklung der Basiswerte partizipiert werden. (Einkommensteuerrichtlinien 2000, Rz 6197b) • Hebeleffekt: • Beträgt der anfängliche Kapitaleinsatz im Verhältnis zum zugrunde liegenden Basiswert weniger als 20 %, liegen keine Kapitaleinkünfte im Sinne des § 27 EStG vor (das ist ein Hebel ab 5, Nachweis durch Wertpapierbedingungen) • Konsequenz: Spekulationsbesteuerung gemäß § 30 EStG (Behaltedauer unter 1 Jahr), keine Endbesteuerung Fondskongress 2006

  31. Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Indexprodukten Exchange Traded Funds • Exchange Traded Funds (ETFs) sind Fonds, die an der Börse notieren und permanent gehandelt werden können. • Indexfonds – passiv gemanagter Investmentfonds • Nachbildung eines bestimmten Indexes wie z.B. DAX • Geringere Verwaltungsgebühren • Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der in Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Marktpreis kann von ermitteltem Anteilspreis abweichen Fondskongress 2006

  32. Innovative Finanzinstrumente strömen vermehrt auf den Markt... Die Steuergesetzgebung ändert sich immer rascher...Wer sind Sie? – Der HASE oder der IGEL? Long / Short Put – Long / Short Call – Indexswap Equity Index Swap – Währungsswap – Swaption – Zinsswap Long Future/Forward – Short Future/Forward Verkauf Collar – Swaption – Kauf Cap – Kauf/Verkauf Collar Compound Options – Barrier Options – Basket Options Credit Spread Options – Asian Options – Digital Options Quantos – Rainbow Options – Wash sales – Turbozertifikate Open End Turbozertifikate – Bonus Zertifikate Speed Zertifikate - Discount Zertifikate .... Fondskongress 2006

  33. PwC © 2004 PricewaterhouseCoopers. All rights reserved. “PricewaterhouseCoopers” refers to the network of member firms of PricewaterhouseCoopers International Limited, each of which is a separate and independent legal entity. *connectedthinking is a trademark of PricewaterhouseCoopers. DANKE! StB Mag. Thomas StrobachTel.: +43 (1) 501 88-3640Fax: +43 (1) 501 88-648thomas.strobach@at.pwc.comwww.pwc.at

  34. Anhang Überblick unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich Überblick EU-Zinsenrichtlinie Überblick Besteuerung von Indexzertifikaten PwC Serviceleistungen

  35. Anhang 1 – Überblick unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich Überblick - unbeschränkt Steuerpflichtiger in Österreich Unterschiedsbeträge Frucht Stamm nach § 27 (2) 2 EStG realisierte nicht realisierte - Zinsen Gewinne Gewinne - Dividenden - andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen Wesentliche Spekulation Steuerfrei Beteiligung Steuerlich nicht erfasst (§ 30) (§ 31) Tarif, 1 Jahr Ausnahmen: Behaltefrist - Endbesteuerungbzw. Nach Beteiligung - Pauschalbesteuerung Achtung: Antragsveranlagung (KESt Tarif, z.B.: Behaltefrist > 1%, bei Schwarzen Fonds keine Frist und Sondersatz bzw. Forderungswertpapiere von 1 Jahr ½ Satz - Aufwertungsgewinne bei niedriger Tarif, ½ Satz bei bei private placement bei Immo Fonds Differenz- Dividenden) geschäft Fondskongress 2006

  36. Anhang 1 – Überblick unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich Übersicht Kapitaleinkünfte Zinsen § 27 Abs. 1 Z 4 EStG Frucht wird mit 25 % besteuert, Kein Spekulationsgeschäft Unterschiedsbeträge§ 27 Abs. 2 Z 2 EStG Frucht und Stamm werden mit 25 % besteuert, Kein Spekulationsgeschäft Ausschüttungsgleiche Erträge § 40 ff InvFG Frucht wird mit 25 % besteuert,(Ausnahme Schwarze Fonds), Stamm teilweise (Substanzgewinne aus Aktien 5 %) Spekulationsgeschäft Differenzgeschäfte§ 30 Abs. 1 Z 2 EStG Spekulationsgeschäft Termin- und Differenzgeschäfte unabhängig von Behaltedauer Fondskongress 2006

  37. Anhang 1 – Überblick unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich Überblick - unbeschränkt Steuerpflichtiger in Österreich Fondskongress 2006

  38. Anhang 1 – Überblick unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich Überblick - unbeschränkt Steuerpflichtiger in Österreich Fondskongress 2006

  39. Anhang 1 – Überblick unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich Überblick - unbeschränkt Steuerpflichtiger in Österreich Fondskongress 2006

  40. Anhang 2 – Überblick EU-Zinsenrichtlinie EU-ZinsenrichtlinieÜberblick Quellensteuerabzug Informationsaustausch Zinsen Wirtschaftlicher Berechtigter Information Mitgliedsstaat I Finanzbehörde Zahlstelle im Mitgliedsstaat l Mitgliedsstaat I Finanzbehörde withholding Wirtschaftlicher Berechtigter Information 75% Quellensteuer Zinszahlung Mitgliedsstaat II Finanzbehörde Mitgliedsstaat II Finanzbehörde wirtschaftlicher Berechtigter ansässig im Mitgliedsstaat ll Fondskongress 2006

  41. Anhang 2 – Überblick EU-Zinsenrichtlinie EU-ZinsenrichtlinieÜbersicht der Länder mit Informationsaustausch bzw. Abzugsverfahren Fondskongress 2006

  42. Anhang 4 – PwC Serviceleistungen Unsere Leistungen (I) • Steueroptimale Strukturierung von Kapitalanlagen und Finanzierungen. • Steuerliche und rechtliche Analyse der Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf Produkt und Investor. • Erarbeitung von Lösungen zur Verbesserung der Rendite nach Steuern. • Begleitung bei der aktiven steuerlichen Information von Investoren über steuerliche Aspekte. Fondskongress 2006

  43. Anhang 4 – PwC Serviceleistungen Unsere Leistungen (II) • Erarbeitung von verständlichen und übersichtlichen Factsheets. • Kontinuierliche und systematische Unterstützung bei der Portfolio-Optimierung. • Unterstützung beim Tax Risk Management. • Steuerliche Optimierung der Vermögensveranlagung von Großanlegern und institutionellen Anlegern. Fondskongress 2006

  44. Anhang 4 – PwC Serviceleistungen Ihre Vorteile • Profitabilität • Reduktion von Kosten durch umfassende und kontinuierliche Steuerberatung. • Flexibilität • Leichtere Bewältigung von Entwicklungssprüngen im Steuerrecht. • Verminderung von Risiko • Reduktion von unmittelbaren finanziellen Schäden und Reputationsverlust. • Partnerschaft • Nachhaltige Partnerschaft bringt wirtschaftlichen Erfolg. • Weltweite Erfahrung • Praxiserprobte Problemlösungen. Fondskongress 2006

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