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1. Dienstvorschriften im berblick GL 1.3
2. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 2 Dienstvorschriften im berblick Polizeidienstvorschriften
Warum Dienstvorschriften?
Unter Juristen heit es: Der Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Das Gesetz ist fr den Juristen Prfungsmastab bei der Beurteilung eines rechtlichen Sachverhaltes. Es gibt Zielrichtung und Grenzen der Rechtsanwendung vor und ermglicht so erst eine rechtsstaatlichen Grundstzen entsprechende Streitentscheidung.
3. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 3 Dienstvorschriften im berblick bertrgt man dies auf den polizeilichen Einsatzbereich, so msste fr den Polizeibeamten der Blick in die Dienstvorschrift ebenso selbstverstndlich sein.
Dienstvorschriften geben -Gesetzen vergleichbar- fr die Lagebewltigung Regeln vor.
Sie ermglichen das Auffinden des wahrscheinlich besten taktischen Weges und zeigen auch die Grenzen dessen auf, was nach aller Erfahrung vernnftig ist.
4. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 4 Dienstvorschriften im berblick Dienstvorschriften sind der Ausdruck von abstrahiertem Erfahrungswissen und Sachverstand. Sie dienen der Praxis und/oder Lehre.
Polizeidienstvorschriften sollen auf Grund des fderativen Aufbaus der Polizei ein einheitliches taktisches Verstndnis, eine gemeinsame Fachsprache und vergleichbare Standards gewhrleisten, was insbesondere bei lnderbergreifender Zusammenarbeit unverzichtbar ist.
5. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 5 Dienstvorschriften im berblick Polizeidienstvorschriften sind das Produkt eines aufwendigen Entstehungsprozesses. Dienstvorschriften und Leitfden werden im Auftrag der Innenministerkonferenz oder auf Initiative der Vorschriftenkommission erarbeitet. Die Vorschriftenkommission ist eine stndige Projektgruppe, in die der Bund, die Lnder sowie die Hochschule der Polizei Vertreter entsenden.
6. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 6 Dienstvorschriften im berblick Das Ergebnis einer solchen Kommission bndelt also den bundesweiten Sachverstand. Daher ist die Beachtung solcher Regelwerke erfolgversprechend.
Dies gilt umso mehr, als der einzelne Polizeibeamte/Polizeifhrer nicht durchgngig eigene Erfahrungen in der Vielzahl der Einsatzlagen vorweisen kann.
Polizeidienstvorschriften sind deshalb auch als Wissensfundus zu betrachten, zum Ausgleich mangelnder eigener Kenntnisse und Erfahrungen.
7. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 7 Dienstvorschriften im berblick Rechtsqualitt von Polizeidienstvorschriften
Dienstvorschriften sind nicht Gesetze im Sinne des Art. 20 Abs. 3 GG, somit entfaltensie auch keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung.
Allerdings werden sie durch Erlasse des Innenministeriums verffentlicht und sind folglich als allgemeine Weisungen anzusehen.
8. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 8 Dienstvorschriften im berblick Zu beachten ist jedoch der unterschiedliche Bindungsgrad von Dienstvorschrift und Leitfaden.
Die Leitfaden (z. B. LF 371 - Eigensicherung) geben nur Handlungsanweisungen mit durchweg empfehlendem Charakter. Hier fehlt es an der grundstzlichen strikten Bindungswirkung.
9. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 9 Dienstvorschriften im berblick Die Polizeidienstvorschrift 100 (PDV 100) dagegen ist als Grundlagenvorschrift richtungsweisendfr alle anderen Dienstvorschriften, die sich an ihr zu orientieren haben.
Im brigen sind Polizeidienstvorschriften/Leitfaden nur fr den internen Dienstbetrieb bei denPolizeibehrden und -dienststellen bestimmt.
10. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 10 Dienstvorschriften im berblick
11. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 11 Dienstvorschriften im berblick
12. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 12 Dienstvorschriften im berblick Polizeidienstvorschrift 100 Fhrung und Einsatz der Polizei -
Die PDV 100 ist als Grundlage fr die Arbeit der Polizeien der Lnder und des Bundes in Bezug auf Fhrung und Einsatz sowie Aus- und Fortbildung anzusehen; sie wird hufig als ,,Muttervorschrift" bezeichnet.
13. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 13 Dienstvorschriften im berblick Diese Polizeidienstvorschrift gilt bundesweit.
Die erforderliche Einheitlichkeit im taktischen Sprachgebrauch wird gerade in den letzten Jahrenimmer deutlicher.
Die Anzahl der Untersttzungseinstze hat inden Bundeslndern in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Bei Einstzen mit verschiedenenEinsatzkrften aus unterschiedlichen Bundeslndern wre der Einsatzerfolg ohne eine einheitliche Vorschrift fr die Fhrung und den Einsatz der Polizei gefhrdet gewesen.
14. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 14 Dienstvorschriften im berblick Somit bilden die Inhalte der PDV 100 fr die Aus- und Fortbildung in der Einsatzlehre einen Schwerpunkt. Insbesondere die taktischen Manahmen der Ziffern 3 + 4 und die taktischen Grundbegriffe aus der Anlage 20, sowie die Abkrzungen aus Anlage 19 der PDV 100 mssen Sie auswendig lernen.
Der Erforderlichkeit nach rechtlicher Einheitlichkeit folgt auch das Erfordernis der taktischen Einheitlichkeit. Diesgilt fr alle Ausfhrungsebenen der einschreitenden Polizeibeamten.
15. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 15 Dienstvorschriften im berblick Die PDV 100 ist eine Rahmenvorschrift, die berwiegend Bindungs- und Weisungscharakter nach Innen hat.
Es besteht
eine generelle Pflicht zur Beachtung
beim Abweichen eine Begrndungspflicht
eine Verpflichtung, diese Vorschrift zu kennen, um ein grundloses ,,Abweichen" zu vermeiden.
16. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 16 Dienstvorschriften im berblick Die Nichtbeachtung der ermessensbindenden Wirkung der PDV 100 kann
verwaltungsrechtlich zur Rechtswidrigkeit
der Manahme fhren
Ersatz- oder Ausgleichs- bzw.
Amtshaftungsansprche auslsen
strafrechtliche und / oder disziplinarische
Ahndungen nach sich ziehen
17. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 17 Dienstvorschriften im berblick Die PDV 100 stellt keine Ermchtigungsgrundlage fr polizeiliche Manahmen dar.
Wesentliche Konkretisierungen fr die Lnder sind den jeweiligen Landesteilen zu entnehmen.
Somit wird die PDV 100 durch ,,Landesnormen" sinnvoll ergnzt. Diese knnen dabei lnderspezifische Behrdenstrukturen und Spezial- oder Sonderdienststellen bercksichtigen. Mittlerweile sind fr das Land NRW 13 dieser ,,Spezialvorschriften"vom Innenministerium NRW verffentlicht worden.
18. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 18 Dienstvorschriften im berblick Wichtig fr das Studium ist die gesamte PDV 100 folgende Bereiche der PDV 100 bilden Schwerpunkte:
Einsatz (Einsatzgrundstze) mit den Planungs- und Entscheidungsprozessen,z. B. Beurteilung der Lage, Entschlussfassung, Durchfhrungsplanung und Befehlsgebung
Taktische Manahmen, z. B. Absperrung, Aufklrung, Beweissicherung, Durchsuchung
Manahmen aus besonderen Anlssen, z. B. Veranstaltungen, Versammlungen, berfalleauf Geldinstitute und vergleichbare Einrichtungen
19. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 19 Dienstvorschriften im berblick Die Verwendung bestimmter
Grundbegriffe
ist als Grundlage einer gemeinsamen Fachsprache unabdingbar.
20. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 20 Dienstvorschriften im berblick
In der PDV 100, Anlage 20, ist eine Vielzahl von Grundbegriffen aufgelistet und definiert.
Die ,,taktischen Legaldefinitionen" sind damit fr den Lernenden wie auch fr den Praktiker eine wertvolle Orientierung.
Das Gleiche gilt auch fr die in Anlage 19 der PDV 100 festgelegten Abkrzungen.
21. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 21 Dienstvorschriften im berblick Mittlerweile wurden folgende Landesteile in Kraft gesetzt:
Einsatz von Fhrungsstben und Fhrungsgruppen (Teil A)
Die Anlagen des Landesteiles A (bis auf Anlage 1) sind als ,,VS - Nur fr den Dienstgebrauch" eingestuft.
Einsatzbegleitende ffentlichkeitsarbeit und Lageorientierung beiEinstzen aus besonderem Anlass (Teil B) Der Landesteil B ist als ,,VS - Nur fr den Dienstgebrauch" eingestuft.
22. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 22 Dienstvorschriften im berblick Nachbereitung polizeilicher Einstze aus besonderem Anlass (Teil C) Der Landesteil C ist als ,,VS - Nur fr den Dienstgebrauch" eingestuft.
Betreuung von Polizeibeamtinnen und -beamten nach besonders belastenden beruflichen Ereignissen (Teil D)
23. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 23 Dienstvorschriften im berblick Leitlinien fr den Einsatz der Polizei bei Sportveranstaltungen, insbesondere der Fuball-Bundesliga (Teil E)
Einsatz der Polizei bei Bedrohungslagen (Teil F) Der Landesteil F ist als ,,VS - Nur fr den Dienstgebrauch" eingestuft.
Manahmen zur Verhinderung oder Bewltigung rechtsextremistischer Veranstaltungen mit ffentlichkeitsbezug (Teil G) Der Landesteil G ist als ,,VS - Nur fr den Dienstgebrauch" eingestuft.
24. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 24 Dienstvorschriften im berblick Verhalten/Manahmen bei/nach Einstzen mit gravierenden Folgen (Teil H)
Leitlinien fr den Einsatz der Polizei bei greren Schadenslagen (Teil I)
Einsatzleitlinie Beweissicherung und Freiheitsentziehung bei gewaltttigen Aktionen
(Teil J) Der Landesteil J ist als ,,VS - Nur fr den Dienstgebrauch" eingestuft.
25. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 25 Dienstvorschriften im berblick Polizeiliche Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten, Verfolgungsfahrten (Teil K)
Einsatz- und Objektakten (Teil L) Der Landesteil L ist als ,,VS - Nur fr den Dienstgebrauch" eingestuft.
Grundstze fr die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Rettungsdienst und Betreuungsdienst in besonderen Lagen (Teil M)
26. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 26 Dienstvorschriften im berblick
Einsatz der Polizei bei Amoklagen- VS-nfD (Teil N)
27. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 27 Dienstvorschriften im berblick Weitere Polizeidienstvorschriften und Leitfaden
an der Fachhochschule
Fr die Einsatzlehre sind neben der PDV 100 folgende Polizeidienstvorschriften als wichtig anzusehen:
PDV 129 Personen- und Objektschutz
PDV 131 Einsatz bei Entfhrungen
PDV 132 Einsatz bei Geiselnahmen
28. Stand: 08/2008 Dirk Struckmeier FHV NRW 28 Dienstvorschriften im berblick PDV 389 Vermisste, unbekannte Tote, unbekannte hilflose Personen
PDV 230 Anlage von bungen
PDV 350 Vorschrift fr den Wachdienst
PDV 384.1 Polizeiliche Fahndung
PDV 403 Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV)