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Reformbedarf aus Sicht einer Vollzugsbehörde. Statement : Mag. Udo Stocker Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 13A Umwelt- und Anlagenrecht Referat UVP. Wien, 29. 9. 2011. Round Table – Effiziente UVP-Verfahren . UVP – G 2000. 3 Säulen der UVP.
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Reformbedarf aus Sicht einer Vollzugsbehörde Statement: Mag. Udo Stocker Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 13A Umwelt- und Anlagenrecht Referat UVP Wien, 29. 9. 2011 Round Table – Effiziente UVP-Verfahren
UVP – G 2000 3 Säulen der UVP • Integrativer Ansatz der Umweltverträglichkeitsprüfung • Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (inkl. NGOs) • volle Verfahrens- und Verhandlungskonzentration bei einer Behörde (= Landesregierung) Wien, 29. 9. 2011 Round Table – Effiziente UVP-Verfahren
UVP – G 2000 Diese 3 Säulen bewirken: Wien, 29. 9. 2011 Round Table – Effiziente UVP-Verfahren
Antragsprinzip und Verfahrensgliederung MVH Antragsphase UVGA Parteiengehör Ermittlungsphase Bescheid Beteiligung der Öffentlichkeit Wien, 29. 9. 2011 Round Table – Effiziente UVP-Verfahren
Antragsphase Problem: Vollständigkeitsprüfung wird mehrstufig/mehrgleisig durchgeführt! z.B.: BMLFUW/UBA prüft gem. § 5 UVP-G Darstellung des Untersuchungsrahmens Vollständigkeit der Unterlagen in Hinblick auf die inhaltlichen Anforderungen des § 6 Abs. 1 UVP-G Methodischer Ansatz zur Erstellung der UVE Nachvollziehbarkeit bei der Erstellung der Daten Lösung: UVE- Übermittlung ja, aber Entfall des Stellungnahmerechtes Wien, 29. 9. 2011 Round Table – Effiziente UVP-Verfahren
Ermittlungsphase Problem: Großverfahrensbestimmungen werden doppelt/parallel angewendet § 9 UVP-G: Allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung Erlangen der Partei/Beteiligtenstellung für BI Erhalt/Verlust der Parteistellung für UO § 44b AVG: Erwartungswert - mehr als 100 Beteiligte Verlust der Parteistellung für Nachbarn und sonstige Parteien (strittig bei: Formal/Legalparteien) Wien, 29. 9. 2011 Round Table – Effiziente UVP-Verfahren
Ermittlungsphase Praxis: kombiniert beide Bestimmungen in einem Edikt Aber: bei Erwartungswert unter 100 Beteiligten besteht die Gefahr des Verfahrensfehlers Lösung: Sonderregelung im UVP-G, die abweichend vom AVG die Einwendungsregeln mit Präklusionsfolgen generell (also auch bei Erwartungswert unter 100 Beteiligte) anwendbar macht. Wien, 29. 9. 2011 Round Table – Effiziente UVP-Verfahren
Feststellungsverfahren • Problem: Einbeziehung der mitwirkenden Behörden, die nicht mit Sicherheit bei der gebotenen Grobprüfung identifizierbar sind • Beispiel: die Frage, ob der in einerAnlage verwertet Stoff Abfall oder Nebenprodukt ist („AWG oder GewO?“) , ist für die Grobprüfung der Umweltauswirkungen im Feststellungsverfahren irrelevant • Lösung: Entfall der Parteistellung für mitwirkende Behörden, allenfalls Ersatz durch bloßes Anhörungsrecht Wien, 29. 9. 2011 Round Table – Effiziente UVP-Verfahren
Feststellungsverfahren • Problem: vereinzelt aus der Spruchpraxis des US ableitbare Forderung nach intensiver Prüftiefe in der EFP • aber: zu intensive Prüftiefe belastet Behörden und Projektwerber, was nicht mit der Idee einer bloßen Grobprüfung vereinbar ist. • Lösung: Entfall der Prüfpflicht für Umweltaspekte (z.B. Ausmaß der Zusatzbelastung von PM10), die ohnehin in den mitzubedenkenden Materien-genehmigungsverfahren zu prüfen sind Wien, 29. 9. 2011 Round Table – Effiziente UVP-Verfahren
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