1 / 10

Rechte und Pflichten Schutzausrüstung

Freiwillige Feuerwehr Biesen Erklärungen an Hand der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Rackwitz und der SächsFwVO. Rechte und Pflichten Schutzausrüstung. Was ist Feuerwehr ?. Einrichtung der Gemeinde ohne Rechtspersönlichkeit Name: FFw Rackwitz mit Zusatz der Ortsnamen

mandell
Télécharger la présentation

Rechte und Pflichten Schutzausrüstung

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Freiwillige Feuerwehr Biesen Erklärungen an Hand der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Rackwitz und der SächsFwVO. Rechte und PflichtenSchutzausrüstung

  2. Was ist Feuerwehr ? • Einrichtung der Gemeinde ohne Rechtspersönlichkeit • Name: FFw Rackwitz mit Zusatz der Ortsnamen • Besteht aus Ortsfeuerwehren (Rackwitz, Zschortau, Biesen, Kreuma (Traditionswehr)) • Leitung obliegt dem Gemeindewehrleiter und Stellver- treter; in den Ortswehren dem Ortswehrleiter und Stell- vertreter

  3. Aufgaben der Feuerwehr§ 16 SächsBRKG • Menschen, Tiere, Sachwerte schützen • Rettung von Mensch und Tier aus lebens- bedrohlichen Lagen • TH bei Beseitigung von Umweltgefahren • vorbeugender Brandschutz • Katastrophenschutz (Landesrecht) • Hilfeleistung bei besonderen Notlagen (bestimmt durch den Bürgermeister)

  4. Rechte§ 5 Feuerwehrsatzung • Wahl der Ortswehrleiter • Recht auf Aufwandsentschädigung (Dienst über das übliche Maß hinaus - § 17) • Ein- und Austritt in/aus die/der Feuerwehr • soziale Absicherung (Unfallkasse) • Mitspracherecht

  5. weitere Rechte... • Sonderrecht §35 StVO Befreiung von den Verkehrsregeln überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Vorfahrtrecht Nichtbeachten von Lichtzeichen falsches Einfahren in Einbahnstraße • Wegerecht §38 StVO Fahren mit Blaulicht und Einsatzhorn Verhaltene Fahrweise!

  6. Pflichten§ 5 Feuerwehrsatzung • regelmäßige, pünktliche Teilnahme am Dienst • bei Alarm unverzüglich am Gerätehaus einfinden • den dienstlichen Weisungen des Vorgesetzten Folge leisten • kameradschaftliches Verhalten • FwDV und UVV beachten • Ausrüstung gewissenhaft pflegen und zu dienst- lichen Zwecken benutzen

  7. Persönliche Schutzausrüstung • damit solche Verletzungen nicht passieren...

  8. Persönliche Schutzausrüstung • nach SächsFwVO §7 Anlage 3; besteht aus... a) Feuerwehrjacke in der Farbe dunkelblau, b) Feuerwehrhose in der Farbe dunkelblau, c) Feuerwehrhelm, d) Feuerwehrschutzhandschuhen, e) Feuerwehr-Sicherheitsschuhwerk, f) Feuerwehr-Haltegurt, g) weiteren Schutzausrüstungsstücken. Persönliche Schutzausrüstung muss dem Stand der Technik entsprechen. Die unter den Buchstaben a und b aufgeführten Schutzausrüstungsstücke müssen der DIN EN 469, Ausgabe Februar 2007, zu beziehen über die Beuth Verlag GmbH,Berlin, und beim Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt, sowie den Anforderungen zur Wahrnehmbarkeit des Anhangs B der DIN EN 469, Ausgabe Februar 2007, entsprechen.

  9. g) weitere Schutzausrüstung... • Atemschutzgeräte • Chemikalienschutzanzug • Hitzeschutzanzug • Kontaminationsschutzanzug • Schnittschutzhosen • Gehörschutz

  10. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

More Related