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Wahleinweisung Europawahl Sonntag, 25. Mai 2014 8.00 – 18.00 Uhr. Örtliche Regelungen. 1. Anzahl der allgemeinen Wahlbezirke und der Briefwahlvorstände Ausstattung der Wahlräume Auszählungsraum für die Briefwahlvorstände Übergabe der Wahlunterlagen
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Wahleinweisung Europawahl Sonntag, 25. Mai 2014 8.00 – 18.00 Uhr
Örtliche Regelungen 1 Anzahl der allgemeinen Wahlbezirke und der Briefwahlvorstände Ausstattung der Wahlräume Auszählungsraum für die Briefwahlvorstände Übergabe der Wahlunterlagen Beginn der Tätigkeiten des Wahlvorstands und des Briefwahlvorstands Schnellmeldung und sonstigetelefonische Erreichbarkeit Keine Unterbrechung der Ergebnisermittlung Rücklieferung der Wahlunterlagen Entschädigung der Wahlvorstandsmitglieder
Wahlvorstand –Zusammensetzung und Aufgaben (1) 2 • Bildung durch Gemeinde • Ernennung: Wahlvorsteher und Stellvertreter • Vorschlag zur Bestellung: Schriftführer und Stellvertreter (Formelle Bestellung durch Wahlvorsteher am Wahltag) • Berufung: Beisitzer • Ggf. Hilfskräfte (sind nicht Mitglieder des Wahlvorstands) • Kontaktaufnahme des Wahlvorstehers • Ggf. telefonische Absprache mit Wahlvorstandsmitgliedern zur Anwesenheit • Organisation im Wahlraum • Tisch des Wahlvorstands von allen Seiten zugänglich • Stets verschlossene Urne auf oder an diesenTisch stellen • Wahlzellen überblickbar, jedoch nicht einsehbar (Nebenraum möglich) • Schreibstifte gleicher Farbe (Vollständigkeit und Schreibfähigkeit regelmäßig prüfen) • Hinweisschilder • Gesetzlich vorgeschriebene Aushänge • Wahlbekanntmachung • Stimmzettel-Muster • Loch im Stimmzettel – für Blindenschablone
Wahlvorstand –Zusammensetzung und Aufgaben (2) 3 • Berichtigung des Wählerverzeichnisses • Verzeichnis der nachträglich ausgestellten Wahlscheine • Vermerk „W“ oder „Wahlschein“ anbringen und Abschlussbeurkundung berichtigen • Anwesenheit und Beschlussfähigkeit • Von 08:00 bis 18:00 Uhr:mindestens drei Wahlvorstandsmitglieder • Ab 18:00 Uhr:alle, mindestens jedoch fünf Wahlvorstandsmitglieder • Darunter jeweils: Wahlvorsteher und Schriftführer (oder Stellvertretungen) • Öffentliche Beschlussfassung durch Stimmenmehrheit (bei Stimmengleichheit entscheidet Wahlvorsteher) • Bei Unterschreitung der Mindestzahl: auf anwesende Wahlberechtigte zurückgreifen • Eröffnung der Wahlhandlung • Hinweis auf gesetzliche Pflichten(Unparteilichkeit und Verschwiegenheit) • Prüfen, ob Wahlurne leer ist, dann verschließen und bis 18:00 Uhr nicht mehr öffnen • Pünktlich um 08:00 Uhr: Wähler haben Zutritt zum Wahlraum
Öffentlichkeit und Wahlfreiheit –Verhalten bei Störungen (1) 4 • Öffentlichkeit der Wahl und der Ergebnisermittlung • Zutritt für jedermann (auch Nichtwahlberechtigte) • Zutritt jederzeit, soweit ohne Störung möglich • Wahlrechtliche „Bannmeile“ • Im Wahlraum • Im und am Gebäude • Unmittelbar vor dem Zugang zum Gebäude • Verbot jeglicher Beeinflussung der Wähler • Durch Wort, Ton, Schrift oder Bild • Durch Unterschriftensammlungen
Öffentlichkeit und Wahlfreiheit –Verhalten bei Störungen (2) 5 • Demoskopische Befragungen • Befragung nach der Stimmabgabe außerhalb des Wahlraums ist zulässig, soweit ohne Störung möglich • Vor 18:00 Uhr:keine Veröffentlichung der Befragungsergebnisse • Verantwortung des Wahlvorstands • Einschreiten bei verbotener Wahlwerbung • Verständigung der Gemeinde und ggf. der Polizei • Regelung des Zugangs zum Wahlraumbei starkem Andrang • Sicherstellung der Einzelbenutzung der Wahlzellen (Ausnahme: Hilfsperson) • Verweis von Störern aus dem Wahlraum(vorher Gelegenheit zur Stimmabgabe geben) • Unterbindung / Unterlassung von Wahlbeeinflussungen • Beachtung des Wahlgeheimnisses
Stimmabgabe 6 • Ausgabe des Stimmzettels • Wahlbenachrichtigung auf richtigen Wahlbezirk prüfen • 1 weißer Stimmzettel: Vorfalten, aber entfaltet ausgeben • Bei Fehldrucken: Stimmzettel aussondern • Kennzeichnung des Stimmzettels • Nur in der Wahlzelle (Keine Ausnahme!) • Alleine, persönlich und geheim (Ausnahme bei Lese-unkundigen oder körperlich Behinderten: Hilfsperson) • (Mehrfache) Faltung, so dass Kennzeichnung verdeckt ist • Prüfung des Wahlrechts • Wahlbenachrichtigung oder amtlicher Lichtbildausweis (Ausnahme: wenn persönlich bekannt) • Wahlrecht im Wählerverzeichnis bzw. auf Wahlschein prüfen • Bei Wahlscheinwähler: Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine prüfen • Datenschutz bei Prüfung des Wahlrechts beachten • Einwurfschlitz der Urne freigeben • Nur mit Zustimmung: Wahlvorsteher wirft Stimmzettel ein • Vermerk der Stimmabgabe in entsprechender Zeile im Wählerverzeichnis bzw. auf dem Wahlschein • Wahlbenachrichtigung einbehalten
Problemfällebei der Stimmabgabe (1) 9 • Grundsatz: Bei Bedenken stets Beschluss fassen • Beschlussergebnis: „Niederschrift über besonderen Vorfall“ • Vermerk in Wahlniederschrift unter Nr. 2.6 und gesonderte Anlage • Wähler hat keine Wahlbenachrichtigung dabei • Keine Zurückweisung, wenn amtlicher Lichtbildausweis dabei oder persönlich bekannt • Ansonsten: Zurückweisung durch Beschluss • Nicht im Wählerverzeichnis und kein Wahlschein • Zurückweisung durch Beschluss • Richtiger Wahlbezirk? • Ggf. Rückfrage bei der Gemeinde • Ggf. auf Möglichkeit eines Wahlscheinantrags bis 15:00 Uhr hinweisen • Bei offensichtlicher Unrichtigkeit: Nachtrag nur nach ausdrücklicher Anweisung der Gemeinde (dann durch Beschluss zulassen, in Bemerkungsspalte erläutern, Abschlussbeurkundung berichtigen) • Behinderter Wahlberechtigter benötigt Hilfe • Beliebige Hilfsperson in der Wahlzelle(auch Mitglied des Wahlvorstands) • Geheimhaltung der Stimmabgabe durch Hilfsperson • Stimmzettelschablone für Blinde/Sehbehinderte möglich
Problemfällebei der Stimmabgabe (2) 10 • Stimmzettel verschrieben • Auf Verlangen neuen aushändigen, vorher verschrie-benen zerreißen lassen, alten dem Wähler belassen • Bei Einwurf auf richtigen (neuen) Stimmzettel achten • Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekenn-zeichnet, gefaltet oder mit einem äußerlichen sichtbaren Kennzeichen • Zurückweisung durch Beschluss • Auf Verlangen neuen aushändigen, vorher alten zerreißen lassen und diesen dem Wähler belassen • Bei Einwurf auf richtigen (neuen) Stimmzettel achten • Mehrere Stimmzettel oder nicht amtlich hergestellt • Zurückweisung durch Beschluss • Auf Verlangen neuen aushändigen, vorher alte(n) zerreißen lassen und diese(n) dem Wähler belassen • Bei Einwurf auf richtigen (neuen) Stimmzettel achten • Stimmabgabevermerk bereits vorhanden • Zurückweisung durch Beschluss • Stimmabgabevermerk nachweislich eindeutig falsch: Berichtigung und Erläuterung in Bemerkungsspalte, Zulassung durch Beschluss
Problemfällebei der Stimmabgabe (3) 11 • Eine Person will Wahlbrief abgeben • Keine Annahme • Selbst an Gemeinde überbringen oder persönlich wählen • Vermerk „W“ im Wählerverzeichnis eingetragen • Wahlrecht anhand des Wahlscheins prüfen • Wahlschein für ungültig erklärt? • Vermerk der Stimmabgabe auf dem Wahlscheinund nicht im Wählerverzeichnis • Wahlschein einbehalten • Wenn kein Wahlschein vorgelegt wird: Rückfrage bei der Gemeinde wegen Richtigkeit des Vermerks „W“ und ggf. Zurückweisung durch Beschluss • Stimmzettel im falschen Wahlbezirk in die Urne geworfen • Urne keinesfalls öffnen • „Niederschrift über einen besonderen Vorfall“ fertigen • Verständigung der Gemeinde und ggf. des Wahlvorstehers des zuständigen Wahlbezirks
Schluss der Wahlhandlung und Vorbereitung der Ergebnisermittlung 12 • Schluss der Wahlhandlung • 18:00 Uhr: Ablauf der Wahlzeit bekannt geben • Anwesende Wahlberechtigte noch abstimmen lassen • Ggf. Zutritt zum Wahlraum kurz sperren • Grundsatz der Öffentlichkeit beachten • Wahlhandlung für geschlossen erklären • Entfernung und Verpackung aller unbenutzten Stimmzettel • Wahlniederschrift • Vorrangige Aufgabe des Schriftführers • Vorgeschriebener Ablauf der Ergebnisermittlung im Wahlbezirk • Öffnen der Urne und Entnahme der Stimmzettel • Ggf. mit Inhalt von Urnen der beweglichen Wahlvorstände vermischen • Kontrolle, ob Urne leer • Stimmzettel entfalten
Zahl der Stimmzettelund der Wähler (1) 500 498 2 500 13 • Zählung der Stimmzettel und Eintrag unter Nr. 3.2 a) der Wahlniederschrift (= Wähler B) Zählung der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und Eintrag unter Nr. 3.2 b) der Wahlniederschrift Zählung der eingenommenen Wahlscheine und Eintrag unter Nr. 3.2 c) der Wahlniederschrift (= B1) Addition der Zahl der Stimmabgabevermerke Nr. 3.2 b) mit der Zahl der Wahlscheine Nr. 3.2 c) und Eintrag unter Nr. 3.2 d) der Wahlniederschrift
Zahl der Stimmzettelund der Wähler (2) 500 498 2 500 x 500 2 14 • Kontrolle: Summe unter Nr. 3.2 d) identisch mit der Zahl der Wähler B unter Nr. 3.2 a) • Übertrag der Zahl der Wähler B und B1 nach Abschnitt 4 der Wahlniederschrift
Zahl der Wahlberechtigten 852 851 850 48 49 50 900 900 900 850 50 900 15 Übertrag der Zahl der Wahlberechtigten aus Abschlussbeurkundung im Wählerverzeichnis … … nach Abschnitt 4 der Wahlniederschrift unter Kennbuchstaben A1, A2 und A1+A2
Sortierung der Stimmzettel –Stapelbildung x x 16 • Zweifelsfrei gültig, geordnet nach Wahlvorschlägen Ungekennzeichnet Gekennzeichnet – mit Anlass zu Bedenken
Prüfen der Stimmzettel und Zählender Stimmen (1) Bei Briefwahl: Stapel d) Bei Briefwahl: Zusätzlich:„Leer“ abgegebene Stimmzettelumschläge 17 Prüfen der zweifelsfrei gültigen Stimmzettel in den Stapeln a)nach Reihenfolge der Wahlvorschläge • Je Stapel ansagen, für welchen Wahlvorschlag die Stimmen abgegeben worden sind • Bei Anlass zu Bedenken, Stimmzettel demStapel c) beifügen • Prüfen der ungekennzeichneten Stimmzettel des Stapels b) • Jeweils ansagen, dass Stimme ungültig ist Zählen und Gegenzählen • der mehreren Stapel a) – zweifelsfrei gültige Stimmzettel • des Stapels b) – ungekennzeichnete Stimmzettel Bei Briefwahl: Zusätzlich:„Leer“ abgegebene Stimmzettelumschläge
Prüfen der Stimmzettel und Zählen der Stimmen (2) 5 110 85 8 1 490 18 Eintrag der ermittelten Stimmenzahlen in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift bei Kennbuchstaben D1, D2 usw., „Spalte ZS I“, sowie Kennbuchstabe C, „Spalte ZS I“ Summenbildungbei Kennbuchstabe D, „Spalte ZS I“
Beschlussfassung (1) 19 • Beschlussfassung bei Anlass zu Bedenken – Stapel c) • Anlass zu Bedenken =weder eindeutig gültig noch leer • Beschlussfassung in jedem Einzelfall • Mündliche Bekanntgabe des Beschlusses durch Wahlvorsteher • Bei „gültigen“ Stimmzetteln jeweils ansagen, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden ist • Beschlussvermerk auf Rückseite des Stimmzettels • Beschlussergebnis • Bei Gültigkeit: Welcher Wahlvorschlag? • Begründung für die „Gültigkeit“ bzw. „Ungültigkeit“ • Abstimmungsverhältnis • Unterschrift Wahlvorsteher • Fortlaufende Nummerierung Bei Briefwahl: Stapel c) und d) Bei Briefwahl: ggf. auf Stimmzettelumschlag
Beschlussfassung (2) 20 Beschlussaufkleber für Stimmzettel
Beschlussfassung (3) 2 5 110 2 85 1 8 1 490 3 21 Eintrag der ermittelten Stimmenzahlen in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift bei Kennbuchstaben D1, D2 usw., „Spalte ZS II“, sowie Kennbuchstabe C, „Spalte ZS II“ Summenbildungbei Kennbuchstabe D, „Spalte ZS II“
Beschlussfassung (4) 22 Eintrag der fortlaufenden Nummerierung von beschlussmäßig behandelten Stimmzetteln unter Nr. 3.5 der Wahlniederschrift Beschlussmäßig behandelte Stimmzettel als Anlage zur Wahlniederschrift Bei Briefwahl:ggf. auch Stimmzettelumschläge 1 5 Bei Briefwahl:ggf. auch Stimmzettelumschläge
Summenbildung 2 7 5 110 2 112 85 85 1 8 9 1 1 490 3 493 23 Addition der jeweiligen Stimmen insgesamt „Spalte ZS I“ + „Spalte ZS II“ = „Spalte insgesamt“in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift bei Kennbuchstaben D1, D2 usw., sowie D insgesamt und C insgesamt Summenbildungbei Kennbuchstabe D, „Spalte insgesamt“
Kontrolle und Schnellmeldung 24 Überprüfung der Zusammenzählung durch zwei Beisitzer Kontrolle der Plausibilität: Feststellung des Ergebnisses durch Wahlvorstand und Bekanntgabe durch Wahlvorsteher Durchgabe der Schnellmeldung
Abschluss und Übergabe der Unterlagen 25 • Unterschriften aller Wahlvorstandsmitglieder unter Nr. 5.6 der Wahlniederschrift • Ordnen und Verpacken der Unterlagen nach Nr. 5.8 der Wahlniederschrift • Gültige Stimmzettel, geordnet und gebündelt nach Wahlvorschlägen • Ungekennzeichnete Stimmzettel • Eingenommene Wahlscheine • Unbenutzte Stimmzettel Bei Briefwahl: Zusätzlich:„Leer“ abgegebene Stimmzettelumschläge
Abschluss und Übergabe der Unterlagen 26 • Beifügen der Anlagen zur Wahlniederschrift • Beschlussmäßig behandelte Stimmzettel • Beschlussmäßig behandelte Wahlscheine • Niederschrift über besondere Vorfälle / Vorkommnisse Abschließende Unterschrift des Wahlvorstehers in der Wahlniederschrift Übergabe der Unterlagen an Beauftragten gegen Unterschrift nach Nr. 5.9 der Wahlniederschrift Bei Briefwahl: Zusätzlich:- zurückgewiesene Wahlbriefe - beschlussmäßig behandelte Stimmzettelumschläge
Briefwahl – Öffnen und Prüfen der Wahlbriefe 27 • Zurückweisung von Wahlbriefen durch Beschluss, wenn … • … kein oder kein gültiger Wahlschein beigefügt • … kein Stimmzettelumschlag beigefügt • … weder roter Wahlbriefumschlag noch blauer Stimmzettelumschlag verschlossen • … mehrere blaue Stimmzettelumschläge beigefügt, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger Wahlscheine mit eidesstattlicher Versicherung • … „Versicherung an Eides statt“ nicht unter- schrieben • … kein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag benutzt • … blauer Stimmzettelumschlag mit einer offen- sichtlich das Wahlgeheimnis gefährdenden Ab- weichung / einem deutlich fühlbaren Gegenstand • Vermerk der Zurückweisungsgründe in Nr. 2.6 der Briefwahlniederschrift • Zurückgewiesene Wahlbriefe zählen nicht als Wähler oder ungültige Stimmen
Briefwahl – Beschlussfassung über Wahlbriefe 28 • Beschlussfassung in jedem Einzelfall • Bei Zurückweisung: • Samt Inhalt aussondern • Zurückweisungsgrund vermerken • Wieder verschließen • Unterschrift des Briefwahlvorstehers • Fortlaufend nummerieren • Getrennt verwahren • Bei Zulassung, wenn Gegenstand der Beschlussfassung der Wahlschein: • Beschlussvermerk auf Rückseite des Wahlscheins anbringen • Anlage zur Briefwahlniederschrift
Briefwahl – Beschlussfassung über Wahlbriefe 29 Beschlussaufkleber für Wahlbriefe
Briefwahl – Ermittlung der Zahl der Wähler 500 500 500 31 Öffnen der Urne und Zählen der Umschläge Eintrag in Nr. 3.2 a) der Briefwahlniederschrift (= Wähler B; zugleich B1) Zählen der eingenommenen Wahlscheine und Eintrag unter Nr. 3.2 b) der Briefwahlniederschrift Kontrolle: Zahl der Stimmzettelumschläge identisch mit Zahl der Wahlscheine Übertrag der Zahl der Wähler B = B1 nach Abschnitt 4 der Briefwahlniederschrift Öffnen der Umschläge – Entnahme der Stimmzettel Weitere Ergebnisermittlung: Folien 16 bis 25
Stimmzettelbeispiele Europawahl Sonntag, 25. Mai 2014 8.00 – 18.00 Uhr
StimmzettelbeispieleErläuterungen Zusätzlich bei Briefwahl: Ungültigkeit der Stimme, wenn … Anhang A.1 • Ungültig ist die Stimme, wenn der Stimmzettel … • … nicht gekennzeichnet ist (ohne Beschlussfassung) • … in verschiedenen Wahlvorschlägen gekennzeichnet ist • … den Wählerwillen nicht zweifelsfrei erkennen lässt • … einen Zusatz oder Vorbehalt enthält • … mit einem besonderen Merkmal versehen ist • … nicht amtlich hergestellt ist / für ein anderes Land gilt • … völlig durchgestrichen oder durchgerissen ist • … der Stimmzettelumschlag „leer“ abgegeben wurde (ohne Beschlussfassung) • … sich mehrere gekennzeichnete Stimmzettel im Stimmzettelumschlag befinden, die jedoch nicht gleich lauten • … nicht amtlich ist • … in einer offensichtlich das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht • … einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält Sofern nicht bereits eine Zurückweisung des Wahlbriefs erfolgt ist, auch, wenn der Stimmzettelumschlag …
StimmzettelbeispieleBeispiel 1 – Kreuz bei einem Wahlvorschlag Anhang A.4
StimmzettelbeispieleBeispiel 2 – Kreuz an anderer Stelle Anhang A.5
StimmzettelbeispieleBeispiel 3 – Keine Kennzeichnung Anhang A.6
StimmzettelbeispieleBeispiel 4 – Nur Streichungen Beschluss Eintrag bei D1, D2, usw., „Spalte ZS II“ gültig Anhang A.7
StimmzettelbeispieleBeispiel 4 – Nur Streichungen 6 9 0 Musterstadt 1 Gabi Schuster 1 – Altes Schulhaus Anhang A.8
StimmzettelbeispieleBeispiel 5 – Sonstige Kennzeichnung Beschluss Eintrag bei D1, D2, usw., „Spalte ZS II“ gültig Anhang A.9 ja
StimmzettelbeispieleBeispiel 5 – Sonstige Kennzeichnung 2 9 0 Musterstadt 2 Gabi Schuster 1 – Altes Schulhaus Anhang A.10
StimmzettelbeispieleBeispiel 6 – Korrektur der Stimmabgabe Beschluss Eintrag bei D1, D2, usw., „Spalte ZS II“ gültig Anhang A.11 Kreuz soll gelten
StimmzettelbeispieleBeispiel 6 – Korrektur der Stimmabgabe 6 9 0 Musterstadt 3 Gabi Schuster 1 – Altes Schulhaus Anhang A.12
StimmzettelbeispieleBeispiel 7 – Kreuz bei mehreren Wahlvorschlägen Beschluss Eintrag bei C, „Spalte ZS II“ ungültig Anhang A.13
StimmzettelbeispieleBeispiel 7 – Kreuz bei mehreren Wahlvorschlägen 9 0 Musterstadt 4 Gabi Schuster 1 – Altes Schulhaus Anhang A.14
StimmzettelbeispieleBeispiel 8 – Kreuz und sonstige Kennzeichnung Beschluss Eintrag bei C, „Spalte ZS II“ ungültig Anhang A.15
StimmzettelbeispieleBeispiel 8 – Kreuz und sonstige Kennzeichnung 9 0 Musterstadt 5 Gabi Schuster 1 – Altes Schulhaus Anhang A.16
StimmzettelbeispieleBeispiel 9 – Unzulässiger Zusatz Beschluss Eintrag bei C, „Spalte ZS II“ ungültig Anhang A.17 Versager !!!