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Soziale Absicherung und was diese kostet

Soziale Absicherung und was diese kostet. Von Mag. Karl Wechselberger www.sva.or.at E-mail: karl.wechselberger@svagw.at 16.05.2014. Wer ist versichert und welche Ausnahmen gibt es?. Versicherungspflicht. In der Kranken- und Pensionsversicherung besteht Pflichtversicherung für

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Soziale Absicherung und was diese kostet

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Presentation Transcript


  1. Soziale Absicherung und was diese kostet Von Mag. Karl Wechselberger www.sva.or.at E-mail: karl.wechselberger@svagw.at 16.05.2014

  2. Wer ist versichert und welche Ausnahmen gibt es?

  3. Versicherungspflicht • In der Kranken- und Pensionsversicherung besteht Pflichtversicherung für • Mitglieder der Wirtschaftskammer • Gesellschafter einer offenen Gesellschaft (OG) und persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), sowie geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, wenn die Gesellschaft Mitglied einer Wirtschaftskammer ist • „Neue Selbständige“

  4. Neue Selbständige: Tätigkeit Selbständige, die betrieblich erwerbstätig sind Einkunftsart  selbständige Arbeit oder Gewerbebetrieb Einkommensgrenze  € 6.453,36 (für ausschließlich Selbständige) € 4.743,72 (für nebenberuflich Selbständige)

  5. Ausnahmen von der Pflichtversicherung: • Ruhen der Gewerbeberechtigung • „geringfügig“ tätige Gewerbetreibende bzw. „Kleingewerbetreibende“

  6. Geringfügige Gewerbetätigkeit = „Kleingewerbetreibender“ Nur für Versicherte mit Gewerbeschein (gilt nicht für Gesellschafter)! Umsatz  € 30.000.00,- Einkommen  € 4.743,72 • innerhalb der letzten 60 Monate max. 12 Monate Pflichtvers. GSVG • oder • 60. Lebensjahr vollendet • oder • 57. Lebensjahr vollendet und obige Grenzen in den letzten 60 Kalendermonaten nicht überschritten Ausnahme in der PV & KV über Antrag

  7. Beitragshöhe und deren Berechnung

  8. Die Beitragsermittlung Beitragsgrundlage X Beitragssatz = Beitrag Ein Plus für UnternehmerInnen

  9. Beitragssatz

  10. Die Beitragsgrundlage Vorläufige Beitragsgrundlage Nachbemessung wenn endgültiger Einkommensteuerbescheid Endgültige Beitragsgrundlage

  11. Die Beitragsgrundlage Höchst-BGRL mtl. € 5.285,- BGRL Mindest-BGRL Pensionsversicherung € 687,98 Krankenversicherung € 704,99 Selbständigenvorsorge € 704,99 Ein Plus für UnternehmerInnen

  12. Die Beitragsermittlung bis zum endgültigen EStB vorläufige BGRL in den ersten 2 Jahren fixe KV-BGRL BEI GUTEN EINKÜNFTEN RÜCKLAGEN FÜR NACHZAHLUNGEN SCHAFFEN! KV PV KV PV KV PV KV PV 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr

  13. Mindest- und Höchstbeiträge

  14. Die Beitragseinhebung Vorschreibung Anfang 2. Monats im Quartal Fälligkeit Ende 2. Monats im Quartal Zahlungsfrist 18 Tage Verzugszinsen ab 19. Tag der Fälligkeit Mahnung Exekution

  15. Krankenversicherung

  16. Krankenversicherung • Wahlmöglichkeit zwischen drei Leistungspaketen: • 1. Sachleistung • 2. volle Geldleistung und • 3. Geldleistung für Spital-Sonderklasse

  17. Sachleistungsberechtigung • Sachleistungsberechigte: durch e-card zunächst keine Barauslagen • ABER: Bei den meisten Leistungen ist ein Selbstbehalt von 20% (u.U.10%) vorgesehen, der nachträglich von der SVA vorgeschrieben wird.

  18. Volle Geldleistungs- berechtigung • Geldleistungsberechtigte: zunächst Arzthonorare selbst bezahlen anschließend zur Vergütung einreichen Sie erhalten Kostenersatz nach einem eigenen Vergütungstarif (auch bei Spitalsonderklasse), der höher ist als bei Sachleistungsberechtigten. • Dies ist ein Vorteil bei Wahlärzten und bei Aufenthalten in der Sonderklasse.

  19. Geldleistung für Spital-Sonderklasse • Diese Art der Leistungserbringung verbindet die Vorteile der Sach- und vollen Geldleistung: • Beim (Vertrags-)Arztbesuch werden die Leistungen mittels e-card direkt abgerechnet – keine Privathonorarnote! • Beim Aufenthalt in der Spital-Sonderklasse erhält man die höhere Vergütung – wie der volle Geldleister. • Ein Vergleich der Prämienunterschiede bei der Privatversicherung ist anzuraten.

  20. Wann bin ich wie eingestuft? • 1. – 3. Jahr der selbständigen Erwerbstätigkeit: • Sachleistungsberechtigt. • Ab dem 4. Jahr : abhängig von den Einkünften des • drittvorangegangenen Kalenderjahrs. • Überschreitet die Beitragsgrundlage 2014 den Betrag von • € 63.419,99 – erreicht man also den Höchstbeitrag – wird man zum vollen Geldleistungsberechtigten.

  21. Wahlmöglichkeiten • Der Sachleistungsberechtigte kann • mit einem Beitrag von € 75,97 pro Monat die Geldleistungsberechtigung für die Spital-Sonderklasse wählen • mit einem Beitrag von € 94,94 pro Monat die volle Geldleistungsberechtigung wählen.

  22. Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit • Voraussetzungen • Persönliche Arbeitsleistung für Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig (Angabe durch Versicherten auf Krankmeldung) • Betriebsgröße:Es dürfen entweder keine oder durchschnittlich weniger als 25 DienstnehmerInnen beschäftigt sein.

  23. Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit • Voraussetzungen • Eintritt des VF der Arbeitsunfähigkeit in Folge Krankheit • Beginn der Arbeitsunfähigkeit ist ärztlicherseits festzustellen (Krankmeldung) • Bei Anstaltspflege (auch Kur, Rehab, Erholung) ersetzt die Aufenthaltsbestätigung die Krankmeldung

  24. Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit • Höhe • € 28,40 (Wert 2014) pro Tag der Arbeitsunfähigkeit (AU) • ZeitraumAnspruch ab 43. Tag der AU für die Dauer der Erkrankung, max. für 20 Wochen • Fortsetzungserkrankungwenn 20 Wochen nicht ausgeschöpft und innerhalb von 26 Wochen neuerlich AU entsteht • Neuer Anspruch26 Wochen nach Ende der 20. Leistungswoche (für ein und dieselbe Erkrankung)

  25. Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit • Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung • Antrag vor dem 60.Lj. • Krankengeld • ab dem 4. Tag bis max. 26 Wochen • 6 Monate Wartezeit (ausgenommen Arbeitsunfall) • Krankengeld 60 % der täglichen Beitragsgrundlage • Kosten • 2,5% der Beitragsgrundlage monatlich

  26. Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit *monatliche Mindestbeitragsgrundlage

  27. Unternehmervorsorge seit 2008 Ein Plus für UnternehmerInnen

  28. Vorteile für Unternehmer • Keine zusätzlichen Kosten durch Beitragssatzsenkung in der Krankenversicherung • Zweite Pension • Steuerbegünstigung

  29. Unternehmervorsorge - Gültigkeit • Verpflichtend: • Gewerbetreibende • Gewerbegesellschafter • „Neue Selbständigen“ • Optionsmöglichkeit: • Bauern • Freiberufler (z.B. Wirtschaftstreuhänder, Ärzte, Apotheker)

  30. Unternehmervorsorge – Ablauf hebt Beiträge ein – Weiterleitung an Unternehmervorsorgekasse Hat sich ein Unternehmer bei seinen Angestellten für ein Institut entschieden, so ist dieses auch für ihn verpflichtend. Erfolgt innerhalb von sechs Monaten keine Auswahl, wird der Unternehmer einer Kasse zugeteilt.

  31. Unternehmervorsorge - Begünstigungen • Beitrag zur Selbständigenvorsorge = Betriebsausgabe • Veranlagung = steuerfrei (keine KESt) • Auszahlung als Einmalbetrag = steuerbegünstigt mit 6% bzw. als Rente steuerfrei

  32. Unfallversicherung Ein Plus für UnternehmerInnen

  33. Unfallversicherung Die Einhebung der Beiträge (€ 8,67 monatlich) erfolgt durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, die diese Beiträge an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) weiterleitet. Für die Leistungserbringung ist die AUVA zuständig. Alle Anträge und Meldungen können selbstverständlich auch bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eingebracht werden.

  34. Unfallversicherung Die Unfallversicherung erbringt Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Tätigkeit ereignen (auch Unfälle, die sich auf dem Weg von und zur Betriebsstätte ereignen - nicht aber Freizeitunfälle!).

  35. Renten aus der Unfallversicherung • fixe Bemessungsgrundlage • durch eine freiwillige Höherversicherung kann die Bemessungsgrundlage erhöht werden:

  36. Arbeitslosenversicherung für Selbständige

  37. Arbeitslosenversicherung Nicht verpflichtend, sondern freiwillig Alte Anwartschaften werden berücksichtigt

  38. P e n s i o n s r e c h t

  39. Warum ist (laufend) eine Pensionsreform notwendig? • Veränderung des Verhältnisses • Ausbildung – Arbeit – Pension

  40. Welche Pensionen gibt es? • Alterspension (60/65) • Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (56,5+/61,5+) • Hacklerregelung (62M, ab 57F) • Korridorpension (62) • Schwerarbeitspension (60) • Erwerbsunfähigkeitspension (kein Mindestalter!) • Hinterbliebenenpensionen

  41. Besuchen Sie uns auch im Internet: www.sva.or.at

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