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Schiedsrichter-Ausbildung. Sportgerichtsverfahren Zuständigkeiten und Verfahrensweisen. Die einzelnen Sportgerichte und deren Zuständigkeiten. 1. IFI - Sportgericht. bei Streitfällen bzw. Regelverstößen jeglicher ..... Art bei Wettbewerben der IFI.
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Schiedsrichter-Ausbildung Sportgerichtsverfahren Zuständigkeiten und Verfahrensweisen Erstellt: W. Stiglbauer Geändert: P. Weißhaupt
Die einzelnen Sportgerichte und deren Zuständigkeiten 1. IFI - Sportgericht bei Streitfällen bzw. Regelverstößen jeglicher .....Art bei Wettbewerben der IFI • bei Wettbewerben mit Beteiligung ausländischer .....Mannschaften Beispiel: Turnier im Staat A – Beteiligung und Regelverstoß durch eine Mannschaft aus Staat B – zuständig IFI-Sportgericht Erstellt: W. Stiglbauer Geändert: P. Weißhaupt
Die einzelnen Sportgerichte und deren Zuständigkeiten 2. Verbandsgericht des DESV bei Streitfällen zwischen dem DESV und den .....Landeseissportverbänden bzw. zwischen .....den Landeseissportverbänden untereinander bei Streitfällen bzw. Regelverstößen jeglicher .....Art bei Meisterschaften und Turnieren auf .....nationaler Ebene • als Berufungsinstanz für Einsprüche bei Ur-....teilen der Sportgerichte der Regionen und der ....Landeseissportverbände Bei Turnieren oder Meisterschaften mit Beteiligung ausländischer Mannschaften ist das Sportgericht der IFI zuständig. Anzeige beim Verbandsgericht - von dort Weitergabe der Akten an das IFI-Sportgericht. Erstellt: W. Stiglbauer Geändert: P. Weißhaupt
Die einzelnen Sportgerichte und deren Zuständigkeiten 3. Sportgerichte der Regionen bei Streitfällen bzw. Regelverstößen jeglicher .....Art bei Verbandsveranstaltungen auf .....Regionen-Ebene • für die Fälle, in denen auf LEV-Ebene kein ....Sportgericht existiert, ist das Sportgericht der ....jeweiligen Region zuständig Erstellt: W. Stiglbauer Geändert: P. Weißhaupt
Die einzelnen Sportgerichte und deren Zuständigkeiten 4. Sportgerichte auf Länderebene bei Streitfällen bzw. Regelverstößen jeglicher .....Art bei Veranstaltungen auf LEV-Ebene, .....wenn ausschließlich.Mannschaften des ......jeweiligen LEV beteiligt sind Bei Beteiligung von Mannschaften aus verschiedenen LEV ist das Verbandsgericht des DESV zuständig. Die LEV können innerhalb ihres Bereiches weitere Untergliederungen der Sportgerichte (z.B. Bezirks- oder Kreis-Sportgerichte) und deren Zuständigkeiten festlegen. Erstellt: W. Stiglbauer Geändert: P. Weißhaupt
Hinweis In den folgenden Abschnitten wird ausschließlich auf die Vorgaben der Verbandsgerichtsordnung des DESV eingegangen. Bei Verfahren, die ausschließlich sich auf Länderebene beziehen, sind ggf. dortige Gerichtsordnungen zu beachten. Erstellt: W. Stiglbauer Geändert: P. Weißhaupt
Verfahrensarten nach der Verbandsgerichtsordnung des DESV • Strafverfahren • Feststellungsverfahren • Schiedsverfahren • Nachprüfungsverfahren Erstellt: W. Stiglbauer Geändert: P. Weißhaupt
Verfahrensarten nach der Verbandsgerichtsordnung des DESV 1. Strafverfahren • Die LEV, Aktiven unter Funktionäre unterliegen einer • Strafe, wenn sie • gegen die Bestimmungen der IER sowie Ordnungen der IFI, des DESV, der Regionen oder der LEV • Handlungen begehen, die gegen den sportlichen Anstand verstoßen • das Ansehen des DESV, deren Mitgliedsverbände oder –vereine schädigen • unwahre Angaben und Aussagen gegenüber den Organen und dem Sportgericht innerhalb des DESV machen Erstellt: W. Stiglbauer Geändert: P. Weißhaupt
Verfahrensarten nach der Verbandsgerichtsordnung des DESV 2. Feststellungsverfahren Überprüfung der Wertungen bei Meisterschaften und Turnieren 3. Schiedsverfahren Schiedsspruch bei Streitfällen zwischen dem DESV und den Landeseissportverbänden bzw. zwischen den Landeseissportverbänden untereinander 3. Nachprüfungsverfahren Nachprüfung einer Entscheidung von Verbandsinstitutionen Erstellt: W. Stiglbauer Geändert: P. Weißhaupt
Verfahrensweise Grundsatz: Das Verbandsgericht des DESV wird nur auf Antrag tätig. • Der Antrag muss schriftlich in 4facher Ausfertigung beim Vorsitzenden des Verbandsgerichtes gestellt werden • Antragsberechtigt sind • - alle Wettbewerbsleiter und Schiedsrichter • - alle Landeseissportverbände • - der Präsident des DESV oder sein Vertreter • - Vereine nur, soweit es sich um ein Rechtsmittel gegen • ein vorinstanzliches Urteil handelt • c) Die Anträge sind binnen einer Frist von 6 Wochennach Kenntnis des Sachverhaltes einzureichen. Anträge nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach Eintritt des Ereignisses sind nicht mehr möglich. (Verjährung) • d) Schiedsrichter und Wettbewerbsleiter sind von der Zahlung der Vorschussgebühr befreit. Erstellt: W. Stiglbauer Geändert: P. Weißhaupt
Verfahrensweise Inhalt des Antrages • Der Antrag muss enthalten: • die Anschrift des Antragstellers • die Erklärung über die Art des beantragten Verfahrens • einen bestimmten Antrag(z.B. Antrag auf Ordnungstrafe) • die Angabe über die Betroffenen • eine ausführliche Begründung, mit Angabe von Zeugen und Beweismitteln (Spielbericht des Schiedsrichters usw.) • den Nachweis der erfolgten Zahlung der Vorschussgebühr (entfällt bei Schiedsrichtern und Wettbewerbsleitern) Erstellt: W. Stiglbauer Geändert: P. Weißhaupt
Verfahrensweise Antragsformblatt In nebenstehenden Formblatt können alle erforderlichen Daten für den Antrag auf Einleitung eines Strafverfahrens eingetragen werden. Erstellt: W. Stiglbauer Geändert: P. Weißhaupt
Danke für die Aufmerksamkeit Erstellt: W. Stiglbauer Geändert: P. Weißhaupt