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Dynamische Kinderschutzgesetzgebung und Erziehungsberatung mittendrin

Dynamische Kinderschutzgesetzgebung und Erziehungsberatung mittendrin. Ein sicherer Hafen Beiträge zum Kinderschutz und zur gelingenden Beratung Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V. Cuxhaven, 6. November 2009.

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Dynamische Kinderschutzgesetzgebung und Erziehungsberatung mittendrin

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Presentation Transcript


  1. Dynamische Kinderschutzgesetzgebung und Erziehungsberatung mittendrin Ein sicherer Hafen Beiträge zum Kinderschutz und zur gelingenden Beratung Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V. Cuxhaven, 6. November 2009 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  2. Dynamische Gesetzgebungs-zeiten im Kinderschutz Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  3. KICK • Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) 01.10.2005: • Einführung des § 8a SGB VIII Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  4. KiWoMaG • Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls zum 12.07.2008 • § 1666 Abs. 3 Nr. 1 BGB: Anordnung der Inanspruchnahme von Leistungen • § 50f FGG:Erörterung der Kindeswohlgefährdung Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  5. FamFG • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zum 01.09.2009 • § 156 Abs. 1 Satz 4, 5 FamFG: Anordnung von Beratung • § 157 FamFG:Erörterung der Kindeswohlgefährdung Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  6. Kinderschutzgesetz (Niedersachsen) • Gesetz zur Förderung der Gesundheit und zur Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen • Früherkennungsuntersuchungen beim Kinderarzt als Kinderschutz Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  7. Kinderschutzgesetz (Bund) • Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz) • Erster Anlauf 2009 gescheitert • Zweiter Anlauf im Koalitionsvertrag angekündigt Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  8. § 8a SGB VIII:Erziehungsberatung und § 8a SGB VIII • Brennglas § 8a SGB VIII: • auf alle Leistungserbringer • auf Rolle innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  9. § 8a SGB VIII:Erziehungsberatung und § 8a SGB VIII • § 8a Abs. 2 SGB VIII: Beratungsstellen als Leitbild • bei gewichtigen Anhaltspunkten auch hier eine Gefährdungsabschätzung stattfindet, • hierbei eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen wird (Fachteam oder Fachberatung), • - wenn erforderlich - bei den Personensorge-berechtigten auf die Inanspruchnahme weitergehender Hilfe hingewirkt wird, • Information ans Jugendamt geht, wenn weitergehender Hilfe erforderlich zur Gefährdungsabwendung und Werben um Inanspruchnahme erfolglos. Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  10. § 8a SGB VIII:Sonderstellung der Erziehungsberatung in der Kinder- und Jugendhilfe? • Schweigepflicht nach § 203 Abs. 1 StGB • Nr. 3: Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater in einer Beratungsstelle • Nr. 5: staatlich anerkannte Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  11. § 8a SGB VIII:Sonderstellung der Erziehungsberatung in der Kinder- und Jugendhilfe? • Beratungsstelle beim Kinderschutz mit dabei • Türen offen zum und für das Jugendamt • Einbettung in umfassende Hilfeprozesse • Einbeziehung in Diagnostik/Anamnese • aufsuchende Arbeit mit unfreiwilligen Klient/inn/en Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  12. KiWoMaG und FamFGVerantwortungsgemeinschaft? • Jugendamt • Mit FamG: Auf jeden Fall, vielleicht nicht gerade Freundschaft, aber doch „Ja“ • Mit Beratungsstelle: Wichtiger Partner, viele Aufträge und Erwartungen, ganz klar „Ja“ Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  13. KiWoMaG und FamFGVerantwortungsgemeinschaft? • Familiengericht • Keine gemeinsame Sache mit JAmt, sondern richterliche Unabhängigkeit: eher Nein • strukturelle Einsamkeit • auch im eigenen System • Zusammen mit Beratungsstelle: na ja • Wie denn bitteschön, wenn nixzurückkommt • unabhängig undselbstständig... und auch autark? Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  14. KiWoMaG und FamFGVerantwortungsgemeinschaft? • Beratungsstelle • Mit JAmt: Hmpf, aber natürlich • Bedürfnis nach Abgrenzung • Bedürfnis, sich gut zu stellen • Mit FamG: Oh, gerne ... aber • Wichtigkeit des guten Verhältnisses • Im Fokus der Richter/innen zu stehen,ist eine Aufwertung • Schutzraum der Beratung • Haben wir vielleicht Zäune in den Köpfen? Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  15. KiWoMaG und FamFGAnordnung von Beratung • Zaun, der die Freiwilligkeit umgibt – oder: Anordnung von Beratung (§ 156 Abs. 1 Sätze 4 und 5, § 157 Abs. 1 FamFG) • Nehme ich solche Aufträge an? • Geklärt („Mythos“ ... „So arbeiten wir schon immer“) • Unter welchen Bedingungen? • Verordner/in beiErstgespräch bzw. Berater/inan Verordnung dabei? • Inhalt der Anordnung (3. Stuhl?) • Auswahl der Beratungsstelle? • Was, wenn Beratungsstelle (Paar-)Beratung für ungeeignet hält? Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  16. KiWoMaG und FamFGAnordnung von Beratung • Aufträge im Übergang in die Beratungsstelle • Weichenstellung für spätere Arbeitsbündnisse • Absprachen überBeratungsinhalte, mögliche Rückmeldung an das Familiengericht/Jugendamt, Zeitrahmen, Terminabsprachen etc. • nicht Sachebene-Auftrag: z.B. Regelung des Rahmens für Umgangskontakte • Sondern Beziehungsebene-Auftrag: Bearbeitung der Konflikte, mit dem Ziel, Umgangskontakte eigenständig regeln zu können Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  17. KiWoMaG und FamFGAnordnung von Beratung • Erörterung/Hilfeplanung auch mit der Beratungsstelle? • Wenn sie vorher mit der Familie gearbeitet hat? • Wenn sie währenddessen mit der Familie arbeitet? • Wenn sie im Anschluss mit der Familie arbeiten soll(z.B. Anordnung, Beratung in Anspruch zu nehmen nach § 1666 Abs. 3 Nr. 1 BGB)? • Funktion einer Anwesenheit der Beratungsstelle • Mitwirkung bei der „Sachverhaltsklärung“? • Mitwirkung bei der Perspektiventwicklung Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  18. KiWoMaG und FamFGAnordnung von Beratung • Aufträge im Übergang in die Beratungsstelle • Festlegung eines Fortsetzungstermins(Ankerpunkt) • Bedingungen für Rückzug des FamG oder JAmt aus der Begleitung transparent machen (kein Dauerbegleiten) • Rückmeldungen aus der Beratung • Gibt es Info-Rücklauf? Und Wozu? • Angekommen ... Abgebrochen ... Gescheitert ... • FamG/JAmt kann sich zurückziehen • FamG/JAmt weiter zur Herstellung von Verbindlichkeiten und Strukturierung bzw. Hilfeplanung gebraucht Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  19. System Frühe HilfenNeue Zugänge und Übergänge • Anlaufstelle für Gesundheitshilfe • aufsuchende Arbeit in Arztpraxen, Kliniken, Kitas • Zugangswege für Familien mit Migrationshintergrund erhöhen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  20. System Frühe HilfenNeue Zugänge und Übergänge • Brücke in die Kinder- und Jugendhilfe • Schwangerschafts(konflikt)beratung und Erziehungsberatung von der Gesundheitshilfe zu den weitergehenden Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  21. Ausblick Zeit der Beratung als einsamer Leuchtturm vorbei! • Beratungskonzepte brauchen Bewusstsein • für Permissivität zum Jugendamt • für die Vielfalt der Chancen der Hilfeform Beratung • für Wert weitergehender Hilfen für die Kinder und Familien • für die Vielfalt derZugänge Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  22. Ausblick Schutzraum der Beratung konstitutives Element • Vertraulichkeit als Türöffner • Fragilität der Hilfebeziehung mit Möglichkeit verbindlicherer Gestaltung des Rahmens • Schutzraum zur Klärung in Krisen • Teil eines umfassendenHilfeprozesses • Neupositionierung zuden Mythen „Schweige-pflicht“ und „Freiwilligkeit“ Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  23. Ausblick Mehr und anders • Erhöhte Nachfrage zu erwarten:Ressourcenallokation • Fortschreibung und Neuentwicklung der Beratungskonzepte • Flexibilität des Settings und der Zugangswege Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  24. ... und jetzt ... ... haben Sie noch Fragen ... ich höre Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  25. Unterstützung für die Arbeit Meysen, Thomas - Balloff, Rainer - Finke, Fritz - Kindermann, Edith - Niepmann, Birgit - Rakete-Dombek, Ingrid – Stötzel, Manuela Das Familienverfahrensrecht - FamFG Praxiskommentar mit Einführung, Erläuterungen, Arbeitshilfen ISBN: 978-3-89817-644-6 rd. 750 Seiten, 16,5 x 24,4 cmSoftcover (kartoniert) 74,00 € Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  26. Unterstützung für die Arbeit Frankfurter Kommentar SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe Herausgegeben von Prof. Dr. Johannes Münder, Dr. Thomas Meysen und Prof. Dr. Thomas Trenczek 6. Aufl age 2009, 870 S., geb., 59,– €, ISBN 978-3-8329-3936-6 Bestellung per Fax 07221/2104-43 oder versandkostenfrei unter www.nomos-shop.de Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

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