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Fachtagung Inklusion

Stand der Inklusion im Landkreis Gifhorn. Fachtagung Inklusion. Überblick 1. Rolle des Schulträgers 2. Gesetzliche Grundlagen mit Sicht auf den Schulträger 3. Fahrplan zur Umsetzung 4. Aktueller Stand/ Ausblick.

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Presentation Transcript


  1. Stand der Inklusion im Landkreis Gifhorn Fachtagung Inklusion

  2. Überblick • 1. Rolle des Schulträgers2. Gesetzliche Grundlagen mit Sicht auf den Schulträger3. Fahrplan zur Umsetzung4. Aktueller Stand/ Ausblick Fachtag Inklusion – Inklusion in der SchuleStand der Inklusion im Landkreis GifhornStellungnahmen der Stadt Gifhorn und des Landkreises Gifhorn

  3. Fachtag Inklusion – Inklusion in der Schule 1. Rolle des Schulträgers und des LandesDas Gesetz über die Einführung der Inklusion bedeutet nach § 4 Abs. 1 NSchG einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu allen öffentlichen Schulen. Aufgaben der Kommunalverwaltungen: Bereitstellung der notwendigen Beschulungsräume sowie deren Ausstattung: Zu beachten sind dabei: Barrierefreiheit Evtl. Räume für sonderpädagogische Maßnahmen (individuelle Unterstützungsbedarfe) an jeder Schule Technische Vorkehrungen für verschiedene Unterstützungsbedarfe und Einschränkungen. Spezielle Ausstattungen

  4. Fachtag Inklusion – Inklusion in der Schule Gesetzliche Grundlagen mit Sicht auf den Schulträger1. Grundgesetz – Gleichbehandlungsgrundsatz Artikel 3 Abs. 32. UN-Konvention für die Rechte von behinderten Menschen (Artikel 24) 3. „Gesetz zur Einführung der inklusiven Schulen in Niedersachsen“ vom 20.03.2012  Untergesetzliche Bestimmungen des MK liegen noch nicht vor. Verordnung zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung nebst ergänzender Bestimmungen zu den §§ 4 und 14 NSchG sowie ein geänderter Grundsatzerlass zur Arbeit in der Grundschule werden erstellt.

  5. Verbindlicher Start mit dem Primarbereich zum Schuljahresbeginn 2013/2014. • Für alle Förderschwerpunkte außer Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung können für einen Übergangszeitraum bis 2018 Schwerpunkt-Grundschulen eingerichtet werden Das Gesetz ist erstmals für alle Schülerinnen und Schüler anzuwenden, die sich im Schuljahr 2013/2014 im 1. oder 5. Schuljahrgang befinden. • Weiterführende Schulen nehmen ab 1. August 2013 aufsteigend mit dem 5. Jahrgang Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allen Förderschwerpunkten im Sekundarbereich I entsprechend der Elternwahl auf. Die Einrichtung von Schwerpunktschulen ist für einen Übergangszeitraum bis 2018 möglich. • Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten ein Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll. Fachtag Inklusion – Inklusion in der Schule

  6. Fachtag Inklusion – Inklusion in der Schule Fahrplan Stadt Gifhorn Zwei Grundschulen sind barrierefrei. Vier weitere Grundschulen sind teilbarrierefrei. Keine der Hauptschule und keine Realschule ist barrierefrei Die Verwaltung prüft bis zu den Haushaltsplanberatungen 2013, welche der beiden Hauptschulen und der beiden Realschulen bis zum 1.8.2013 barrierefrei gemacht wird. Diese werden zu Schwerpunktschulen für Schüler mit Behinderungen, die eine Barrierefreiheit brauchen. Ca. 85 % der Schüler mit Unterstützungsbedarf benötigen keine Barrierefreiheit! Für die Folgejahre wird ein Fahrplan entwickelt, wann und mit welchem Aufwand alle verbleibenden Schulen bis zum 1.8.2018 barrierefrei gemacht werden können. Ab dem 1.8.2013 müssen alle Grundschulen verpflichtend sonderpädagogische Unterstützung (ehemals sonderpädagogische Grundversorgung) realisieren. Alle Schulen, die jetzt bereits an der SPGV teilnehmen, dehnen dieses Angebot ab diesem Datum auf alle vier Klassenstufen aus. Darüber hinaus muss geklärt bzw. prognostiziert werden wie viele Schüler mit welchem Förderbedarf überhaupt in der Stadt existieren. Eine inklusive Schulentwicklungsplanung, die den Unterstützungsbedarf, die Anzahl der Kinder und den Übergang von der Kita in die Regel- oder Förderschule in Gifhorn ermittelt, muss installiert werden

  7. Fachtag Inklusion – Inklusion in der Schule • Aktueller Stand/ AusblickStadt Gifhorn • Barrierefreiheit und Teilbarrierefreiheit an einigen Grundschulen • Sonderpädagogische Grundversorgung an 5 von 8 Grundschulen • Sonderausstattungen an einigen Schulen für behinderte Schüler (z.B. für einen hörgeschädigten Schüler an der Michael-Ende-Schule) • Integrationsklassen • - 2 I-Klassen an der Astrid-Lindgren-Schule mit jeweils einem geistig behinderten Kind • - 2 I-Klassen sind ab dem Schuljahr 2012/2013 an der Albert-Schweitzer-Schule beantragt für 1 Kind in der 3. Klasse und 1 Kind in der 5. Klasse (beide Kinder sind lernbehindert) • Kooperation mit der Lebenshilfe Gifhorn • Seit 2007 gibt es an der Gebrüder-Grimm-Schule eine Kooperationsklasse mit der Allerschule. • Seit 2011 gibt es eine Kooperation zwischen der Freiherr-vom-Stein-Schule (Sek.1) und der Allerschule. •  Erstellung eines Umsetzungskonzeptes zur Inklusion(Verabschiedung noch in diesem Jahr) Einrichtung einer Steuerungsgruppe > bisherige ErgebnisseBewertung der Schulen, Übergangsmanagement, päd. Information/ Kooperationen, Elterninfo

  8. Fachtag Inklusion – Inklusion in der Schule • Fahrplan • Landkreis Gifhorn • Situation Förderbereich Ist-Stand: • 21 von 28 Schulen (Einzugsbereich Pestalozzischule) mit 272 FöLehrerstunden im Rahmen der SGV, 10 von 14 Schulen (Einzugsbereich Hermann-Löns-Schule) • 8 Schulen mit I-Klassen Lernen (21 Schüler) mit 85 FöLehrerstunden, • 10 Schulen mit I-Klassen GE (16 Schüler) mit 80 FöLehrerstunden • 6 Schulen Mobiler Dienst Sprache (14 Schüler) mit 19 FöLehrerstunden

  9. Fachtag Inklusion – Inklusion in der Schule • Weiteres Vorgehen des Landkreis Gifhorn als Schulträger zum Schuljahr 2013/2014 • Schulform Gymnasium • Schulform Berufsbildende Schulen • Schulform IGS (Standort Sassenburg wird gemäß Kreistagsbeschluss inklusionsbezogen gebaut) • Maßnahmen: • Bewertung hinsichtlich Barrierefreiheit • Einrichtung von Schwerpunktschulen bis SJ 2013/2014, Meldung zum Februar 2013 • Sicherstellung einer Teilnahme am vollständigen Beschulungsangebot bis spätestens zum SJ 2018/2019 • Potentialanalyse zur Bedarfsermittlung an sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen erfolgt in Steuerungsgruppe Inklusion • Umorganisation der Förderschulen zu sonderpädagogische Förderzentren (Aufgabe: Planung, Steuerung und Koordination des Einsatzes von Förderschullehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen).

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