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Art 12 – Instrument zur vorsorgenden Gestaltung der Umgebung eines „Seveso-Betriebes“ maria.stangl@stmk.gv.at

Art 12 – Instrument zur vorsorgenden Gestaltung der Umgebung eines „Seveso-Betriebes“ maria.stangl@stmk.gv.at. Inhalt und Instrumente des Art 12. RO und verwandte Politiken müssen das Ziel der Vermeidung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen berücksichtigen Überwachung

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Art 12 – Instrument zur vorsorgenden Gestaltung der Umgebung eines „Seveso-Betriebes“ maria.stangl@stmk.gv.at

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Presentation Transcript


  1. Art 12 – Instrument zur vorsorgenden Gestaltung der Umgebung eines „Seveso-Betriebes“maria.stangl@stmk.gv.at

  2. Inhalt und Instrumente des Art 12 • RO und verwandte Politiken müssen das Ziel der Vermeidung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen berücksichtigen • Überwachung • der Ansiedlung neuer Betriebe • Der Änderung bestehender Betriebe • Neuer Entwicklungen in der Umgebung bestehender Betriebe

  3. Art 12 – mögliche Fälle

  4. Inhalt und Instrumente des Art 12 /2 • Die Notwendigkeit angemessener Abstände zwischen diesen Betrieben und anderen sensiblen Nutzungen muß langfristig in den RO- und verwandten Politiken berücksichtigt werden • Bei bestehenden Betrieben – zusätzliche technische Maßnahmen – um nicht Gefährdung für Bevölkerung zu erhöhen • Konsultationsmechanismen zwischen CA und planenden Behörden (Einzelfall oder nach allgemeinen Kriterien)

  5. Was sind „sensible Nutzungen“ nach Art 12“ • Wohngebiete • Öffentlich genutzte Gebäude und Gebiete • Hauptverkehrsrouten, soweit als möglich • Erholungsgebiete • Unter Gesichtspunkt des Naturschutz besonders wervolle bzw empfindliche Gebiete (zB Fauna-Flora-Habitat, Natura 2000 etc)

  6. Bedeutung des Art 12 in der Praxis • Umsetzung in Raumordnungs/Baugesetzen • Festlegung von „angemessenen Abständen“ mittels Referenzszenarien (deterministischer Ansatz in Österreich – Empfehlung Bundesländer-Arbeitskreis Seveso) • Angemessener Abstand = Konsultationsabstand = Prüfung abhängig von Szenario und beabsichtiger Entwicklung, was innerhalb der „Zone“ möglich ist!!!!!!! Das heißt aber nicht „absoluter Baustopp“ – sowohl für Betrieb als auch für andere Entwicklungen!!!!!!!!!!!

  7. Behördenaufgaben zur Implementierung

  8. Referenzszenarien als Mittel zur Festlegung „angemessener Abstände“ • In Österreich: • Deterministischer Ansatz • „Empfehlung des Bundesländer-Arbeitskreises „Seveso“ zur Ermittlung von angemessenen Abständen für die Zwecke der Raumordnung, des Katastrophenschutzes und der Domino-Effekte“

  9. Österreichischer Ansatz und Beispiele Dipl.-Ing. Ernst SimonAmt der Steiermärkischen Landesregierung

  10. Referenzszenarien Stoff Szenario Auswirkungen Flüssiggas BLEVE, UVCE Wärmestrahlung Druckwelle Brennbare fl. Stoffe Brand größter Wärmestrahlung Abschnitt Explosionsgef. Gas/ UVCE; 10 min Druckwelle Dampfwolke Austritt Explosivstoffe Explosion größter Druckwelle Abschnitt Toxische Gase 10 min Austritt menschl. Gesundheit

  11. Arten der Auswirkungen • Druckwelle • Richtwerte: 25 mbar, Domino 100 mbar • Wärmestrahlung • Richtwerte: 2 kW/m², Domino 12,5 kW/m² • Toxische Gase • Richtwert: IDLH

  12. Randbedingungen • Neutrale bis stabile Ausbreitungsbedingungen • Aktive Sicherheitseinrichtungen unberücksichtigt • Austrittsdurchmesser maximal DN 250 • Zündung Gaswolke nach 1 Minute, gesamte Gasmenge • Brandgase werden nicht berücksichtigt

  13. Auswirkungen Druckwelle Überdruck 6 10 30 70 170 170 380 Auswirkungen Orkan Windstärke 12 Standardwert für Fensterbruch leichte Verletzungen im offenen Gelände teilweise Zerstörung von Häusern 50% Einsturz von Mauern 1% Trommelfellriss totale Zerstörung von Häusern

  14. Beispiel Druckwelle Situation: Umfüllen von Flüssiggas aus EKW (48 to) in unterirdischen Lagerbehälter (200 to) über Rohrleitung DN 80 vorhandene passive Sicherheitseinrichtungen: Rückschlagklappe&Rohrbruchventil Behälter, Bodenventil gegen Wegrollen Eisenbahnwaggon Austritt 2140 kg, gasförmig nach 1 min ca. 850 kg Überdruck in50 m:170 mbar150 m:53 mbar300 m:30 mbar

  15. Auswirkung Wärmestrahlung

  16. Beispiel: Wärmestrahlung Brand in einer Auffangwanne für brennbare Flüssigkeiten nach Austritt aus einem Behälter und Entzündung: Stoff: RohölFläche der Auffangwanne: 4250 m²Brandrate: 0,045 kg/m²s Wärmestrahlung Abstand von Wanne Abstand von Tankmitte (kW/m²) (m) (m) 1,5 190 240 2,0 150 200 2,5 135 185 4,0 105 155 6,5 70 120

  17. Auswirkung toxischer Gase Probleme: • viele verschiedene Grenzwerte international in Verwendung (IDLH, VCI, ERPG2+3 ...) • in Österreich keine Praxis, keine Grenzwerte • Vielzahl von Berechnungsmodellen, die mit unterschiedlichen Ansätzen arbeiten

  18. Beispiel Schwefeldioxid Freisetzung von SO2 aus einer Rohrleitung nach vollständigem Abriss Stoff: druckverflüssigtes SO2 Druck: 6 bar; Rohrleitungsdurchmesser: 25 mm Freigesetzte Menge nach 10 min.: 1700 kg Meteorologie: 25°C, schwachwindig, Stabilitätsklasse C, bebaute Umgebung IDLH: 100 ppm Konzentration (ppm) Abstand (m) 1200 200 540 300 326 400 230 500 162 600 98 800

  19. Beispiel Ammoniak Situation: oberirdischer NH3-Behälter 160 to, Befüllung aus EKW 50 to über Rohrleitung DN 80 vorhandene passive Sicherheitseinrichtungen: Rückschlagklappe&Rohrbruchventil Behälter, Bodenventil gegen Wegrollen Eisenbahnwaggon Austritt 10 min aus EKW; IDLH 1,3-1,6 km Zusätzliche passive Sicherheitseinrichtungen: Rohrbruchventile EKW (flüssig, gasförmig) Austritt 10 sec aus EKW + Inhalt Rohrleitung, IDLH 300-400 m

  20. Modelle aus anderen Mitgliedsstaaten Frankreich: • 2 Zonen (Szenarien: Todesfälle – irreversibe Effekte) mit Nutzungsbeschränkungen • Z 1 (Todesfälle) – zulässig: - Änderungen bestehender Bauwerke (Wohn- Bürozwecke) ohne Ausweitung und ohne Widmungsänderung - Ausweitungen von Bauwerken von max 20m² ohne Arbeitsplätze, ohne Schaffung von Wohnraum Frankreich /2 • Zone 2 (irreversible Effekte) - dieselben wie in Z 1 und - Bauführungen für Wohnzwecke mit einer Beschränkung der Bebauungsdichte (zB niedriger als 0,08) - Sportplätze ohne Einrichtungen zur Aufnahme von Publikum • außerhalb der Zonen – jede Entwicklung

  21. Frankreich /2 • Zone 2 (irreversible Effekte) - dieselben wie in Z 1 und - Bauführungen für Wohnzwecke mit einer Beschränkung der Bebauungsdichte (zB niedriger als 0,08) - Sportplätze ohne Einrichtungen zur Aufnahme von Publikum • außerhalb der Zonen – jede Entwicklung

  22. Most vulnerable elements - Wohnhäuser mit mehr als 10 Wohneinheiten - Gebäude mit Publikumsverkehr: Spitäler Seniorenresidenzen Strafvollzugsanstalten Kindergärten, Schulen etc Campingplätze Hotels Sportstätten mit Publikumsverkehr* Einkaufszentren * Restaurants und Vergnügungsbetriebe* > 5000 m² Fläche oder Kapazität > 1000 pax Anlagen mit hoher strategischer Bedeutung Alle Fälle mit ähnlichem Charakter Vulnerable elements -- Wohnhäuser mit mehr als 10 Wohneinheiten - Gebäude mit Publikumsverkehr: Sportstätten mit Publikumsverkehr* Einkaufszentren * Restaurants und Vergnügungsbetriebe* > 150 m² Fläche oder Kapazität > 50 pax Sporteinrichtungen ohne Publikumsverkehr Gebäude zur Religionsausübung Versammlungszentren Büros anderer Firmen Autobahnen Straßen mit > 2000 KFZ/d Eisenbahnen mit Personenverkehr Alle Fälle mit ähnlichem Charakter Spanien - Catalunya

  23. Zusammenfassung 1 • Fragen des Art 12 – insb bei bestehenden Betrieben mit Änderungen im Umfeld sind höchst sensibel, die Lösungen oft sehr schwierig • Referenzszenarien, bzw Zonierungen auf deterministischer oder probabilistischer Basis sind eine Entscheidungshilfe für die Raumplanungsbehörden • Raumordnung/Planung ist eine politische Entscheidung, die Berücksichtigung der Zonen ist ein Teilaspekt

  24. Zusammenfassung / 2 • Innerhalb der festgelegten Zone ist eine allenfalls zulässige Entwicklung zu prüfen: • Prüfkriterien: keine Zunahme der Gefährdung von Menschen / sensiblen Naturräumen • Mögliche Parameter: - Bebauungsdichte - Verkehrsdurchfluß - Sensibilität der Nutzung in bezug auf besondere Schutzwürdigkeit der Nutzer, große Personenansammlungen, wie etwa Schule, Spital, Kindergarten, Supermarkt, Versammlungsstätten, Kirchen etc, - Sensibilität des Naturraumes (Natura 2000, Nationalpark etc) • idR: Einzelfallprüfung notwendig

  25. Europäische Entwicklungen • European Experts‘Group on Land Use Planning • Aufgabe: Schaffung von harmonisierten Grundlagen für die Erstellung von Referenzszenarien / Berechnung von „angemessenen Abständen“ + Datenbase • Auftrag dazu in der novellierten Richtlinie

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