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Leistungsstörungen

Leistungsstörungen. Nichtigkeit des Kaufvertrages. Willenserklärung wird durch Geschäftsunfähige Person abgegeben Verstoß gegen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Verstoß gegen Formvorschriften Verstoß gegen gesetzliches Verbot

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Presentation Transcript


  1. Leistungsstörungen

  2. Nichtigkeit des Kaufvertrages • Willenserklärung wird durch Geschäftsunfähige Person abgegeben • Verstoß gegen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters • Verstoß gegen Formvorschriften • Verstoß gegen gesetzliches Verbot • Sittenwidrigkeit ( Ausnutzung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, Mangels an Urteilsvermögen)

  3. Anfechtbarkeit Kaufvertrag Anfechtbar wenn, abgegebene Erklärung nicht dem Willen des Erklärenden entspricht  durch Anfechtung können Rechtsgeschäfte rückwirkend unwirksam werden • Inhaltsirrtum • Erklärende verkennt die Bedeutung seiner Erklärung • Erklärungsirrtum • Versprecher bei der Abgabe der Willenserklärung

  4. Anfechtbarkeit Kaufvertrag 3. Übermittlungsirrtum • Der Wille des Erklärenden wurde durch eine Person oder Anstalt falsch an den Empfänger weitergegeben

  5. Kaufvertragsstörungen Übersicht Pflichten des… Verkäufer Aus dem Verpflichtungs-geschäft Käufer 1. Mängelfreie Lieferung 2. Rechtzeitige Lieferung 3. Eigentumsübertragung 4. Annahme des Geldes 1. Rechtzeitige Zahlung des Kaufpreises 2. Annahme der Ware Störungen durch… Verkäufer Bei der Erfüllung des Kaufvertrages Käufer 1. Lieferung mangelhafter Ware Schlechtleistung (Mangelhafte Lieferung) 2. Keine rechtzeitige Lieferung Nicht-Rechtzeitig- Lieferung (Lieferungsverzug) 3. Annahmeverweigerung des Geldes  Annahmeverzug 1. Keine rechtzeitige Zahlung des Kaufpreises  Nicht-Rechtzeitig- Zahlung (Zahlungsverzug) 2. Annahmeverweigerung Der Ware  Annahmeverzug

  6. Schlechtleistungen

  7. Mängelarten Der Verkäufer hat dem Käufer die Verkaufssache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben

  8. Mängelarten • Sachmängel • Eine verkaufte Sache hat einen Sachmangel, wenn • Sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat • Sie bei Übergabe (Gefahrenübergang) mangelfrei und sich während der Sachmängelhaftungsfrist ein Mangel einstellt • die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Gehilfen unsachgemäß durchgeführt wurde sowie wenn die Montageanleitung mangelhaft ist

  9. Mängelarten • Ein Sachmängel liegt vor, wenn

  10. Mängelarten • Ein Sachmängel liegt vor, wenn

  11. Mängelart – Sachmangel • Soweit Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn • sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, • sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist

  12. Mängelarten • Rechtsmängel

  13. Schlechtleistung (Mangelhafte Lieferung • Erkennbarkeit der Mängel

  14. Schlechtleistung (Mangelhafte Lieferung • Prüfungs- und Rügepflicht des Käufers • Der Zeitpunkt, bis zu dem es möglich ist, einen festgestellten Mangel beim Liefer zu rügen, ist von zwei Gesichtspunkten abhängig: • Von der Art des festgestellten Mangels (offener, versteckter, arglistig versteckter Mangel) • Von der Rechtsposition, der am Kaufvertrag beteiligten ( Kaufmann/Nicht-Kaufmann)

  15. Schlechtleistung (Mangelhafte Lieferung • Prüfungs- und Rügepflicht des Käufers Art des festgestellten Mangels + Rechtsposition 3.

  16. Gewährleistungsansprüche des Käufers 4. Zwei Gruppen Vorrangig geltend zu machende Rechte - Ohne Nachfristsetzung für die Mängel-beseitigung Nach geltend zu machende Rechte - Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist Nacherfüllung Rechte des Käufers nach einer unterbliebenen oder fehlgeschlagenen Nacherfüllung • Der Käufer kann… • Rücktritt vom Vertrag oder • Preisminderung oder • Schadenersatz statt Leistung (sogenannter großer Schadenersatz“) fordern • Der Käufer kann… • Nachbesserung (Mangelbeseitigung, Reperatur) oder • Neu- oder Ersatzlieferung oder • Schadenersatz neben der Leistung (sogenannter kleiner Schadenersatz“) verlangen

  17. Schlechtleistungen (vorrangige Rechte) 4. Gewährleistungsansprüche des Käufers Der Käufer kann aus der Mängelrüge zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) geltend machen: Sinn der Regelung: • es soll der Zustand hergestellt werden, der ohne das Auftreten des Mangels bestehen würde • Verkäufer erhält zweite Chance zur Erfüllung seiner Vertragspflichten

  18. Schlechtleistung (vorrangige Rechte) Ablaufbedingungen der Nacherfüllung • eine Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn zwei Nachbesserungsversuche erfolglos waren • Verkäufer muss die im Zusammenhang mit der Nacherfüllung anfallenden Kosten tragen Begrenzung des Käuferrechts • Nacherfüllung kann vom Verkäufer verweigert werden, wenn sie mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist • bei geringfügigen Sachen erfolgt Nacherfüllung durch Ersatzlieferung • V. kann Ersatzlieferung verweigern, wenn Mangel durch bloßes Auswechseln eines Teilstückes behoben werden kann • Ersatzlieferung nur bei einem erheblichen Mangel  keine Bagatellschäden

  19. Schlechtleistungen (vorrangige Rechte) Schadenersatz neben der Leistung (kleiner Schadenersatz) • Verkäufer muss dem Käufer die Kosten ersetzen, die dieser für die Feststellung und Beseitigung des Schadens (Abschlepp-, Anwalts-, Reise-, Hotelkosten) sowie für den Ausfallschaden (Mietwagenkosten) aufwenden muss.  Mangelfolgeschäden

  20. Schlechtleistungen (nachrangige Rechte) 4. Rechte des Käufers bei Nichterfüllung: • Minderung des Kaufpreises • Kaufvertrag bleibt bestehen • Vereinbarung zw. V+K über Minderung erforderlich • Inanspruchnahme wenn Gebrauchsfähigkeit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigt ist • Rücktritt vom Kaufvertrag • Kaufvertrag wird aufgelöst  K. tritt vom Kaufvertrag zurück  keine Zustimmung des Verkäufers erforderlich • Verpflichtet beide Parteien zur Rückgabe der bereits empfangenen Leistungen • Werteersatz, wenn Rückgabe nicht möglich ist • Nur bei erheblichen Mängeln  keine Bagatellschäden

  21. Schlechtleistungen (nachrangige Rechte) 4. Rechte des Käufers bei Nichterfüllung: c) Schadenersatz statt der Leistung ( großer Schadenersatz) • Käufer verzichtet auf die Leistung  fordert Ersatz des entstandenen Schadens • Anspruch besteht nur, wenn auch ein Schaden nachgewiesen werden kann und Pflichtverletzung muss erheblich sein • Verschulden liegt z.B. dann vor, wenn er den Mangel fahrlässig oder arglistig verschwiegen oder er falsche Angaben über Eigenschaften gemacht hat • großer Schadenersatz betrifft den gesamten Schaden • Mangelschäden, Mangelfolgeschäden, Mehrkosten für den Erwerb einer gleichwertigen fehlerfreien Sache • Nur bei erheblichen Mängeln  keine Bagatellschäden

  22. Verkäuferhaftung • Der Verkäufer einer mangelhaften Ware haftet für den Mangel nicht, wenn • Der Käufer den Mangel an der Sache bereits bei Abschluss des Kaufvertrages kannte • Käufer wusste, dass Bodenfliesen nicht winterfest und damit frostfrei sind • Es sich um einen unerheblichen Mangel handelt, der die Gebrauchstauglichkeit bzw. die Verwendbarkeit nicht erheblich beeinträchtigen und der Mangel mit geringem Aufwand zu beheben ist • z.B. ein Computermonitor weißt nach der Lieferung auf der Unterseite des Standfußes Kratzspuren auf

  23. Übungsfragen- und aufgaben

  24. Lieferverzug  Voraussetzungen des Lieferverzuges (Abbildung)

  25. LieferverzugRechte des Käufers  Grundsätzlich bleibt Erfüllungsanspruch des Käufer auf Lieferung der gekauften Sache • Ohne Nachfristsetzung • Nachträgliche Erfüllung des Kaufvertrages • Nachträgliche Erfüllung und Ersatz des Verzugsschadens Verzugsschaden = Schaden der aufgrund der verspäteten Lieferung entsteht: Mahn, Telefon-, Rechtsanwaltskosten, entgangener Gewinn

  26. LieferverzugRechte des Käufers 2. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung • Ablehnung der Lieferung und Erlöschen • Rücktritt vom Kaufvertrag des Erfüllungs- • Schadenersatz statt Leistung anspruches Nachfristsetzung beim Rücktritt  nicht erforderliche, • Wenn der Lieferer endgültig erklärt auch später nicht zu liefern • wenn ein Termin- oder Fixkauf vorliegt Fixkauf / Terminkauf: Lieferzeitpunkt kalendermäßig genau bestimmt Fixkauf: Geschäft steht und fällt mit der Einhaltung des Liefertermins ( „Lieferung am 27. April fix“  Brautkleid, Geburtstagstorte)

  27. Lieferverzug - Schadensberechnung 1. Käufer führt wegen ausgebliebener Lieferung einen Deckungskauf durch: Deckungskauf = der Käufer muss eine dringend benötigte Ware aufgrund eines Lieferverzugs des Verkäufers zu einem höheren Preis ersatzweise von einem anderen Lieferanten beschaffen Formel für Berechnung Preis des Deckungskaufs – Preis für ursprüngliche zu liefernde Ware + sonstige Kosten (Schreib-, Telefon-, Büromaterialkosten) = Schadenersatzforderung gegenüber dem Lieferer

  28. Lieferverzug - Schadensberechnung 2. Käufer führt keinen Deckungskauf durch: Der Schaden umfasst entgangenen bzw. wahrscheinlichen Gewinn Es handelt sich um eine Schätzgröße  Grundlage für die Ermittlung ist z.B. der Umsatz zur gleichen Zeit des Vorjahres

  29. Annahmeverzug = Ein Käufer gerät in Annahmeverzug, wenn er die ihm angebotene Ware nicht annimmt Dabei müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: • Fälligkeit der Leistung i.d.R. Termin zur Warenübergabe Aber: kein genauer Leitungszeitpunkt festgelegt, muss Warenübergabe dem Käufer eine angemessene Zeit vorher angekündigt werden

  30. Fälligkeit der Leistung Lieferung am 28.05. ohne Ankündigung Lieferung am 28.05. ohne Ankündigung 1. Lieferbedingungen: Sofort nach Bestellungseingang Bestellungseingang 17.05. Bestellungseingang 17.05. Kein Annahmeverzug Kein Annahmeverzug Verweigerung der Annahme Verweigerung der Annahme 2. Lieferbedingungen: Lieferung am 28.05.

  31. Voraussetzungen Annahmeverzug 2. Bereitschaft zur vertragsgemäßen Leistungsgabe • Die Lieferung muss möglich sein 3. Verweigerung der Annahme durch den Käufer • Nichtannahme der ordnungsgemäß und pünktlich gelieferten Ware • ist Käufer bereit Ware anzunehmen, lehnt jedoch eine vereinbarte Gegenleistung ab, so liegt ebenfalls Annahmeverzug vor

  32. Rechte des Verkäufers 1. Siehe Abbildung

  33. Zahlungsverzug Voraussetzungen für Zahlungsverzug • Fälligkeit der Zahlung • Ist Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar, kommt der Käufer sofort in Verzug, wenn er bis zum festgelegten Zeitpunkt nicht gezahlt hat  Mahnung nicht erforderlich • kein genauer Zahlungstermin: Kunde gerät nach Ablauf von 30 Tagen ab dem Zugang der Rechnung automatisch in Verzug

  34. Beispiel Fälligkeit

  35. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn • Der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmbar ist • der Schuldner die Leistung verweigert oder sich selbst in Verzug setzt • 30 Tage nach Rechnungszustellung verstrichen sind  30 Tage Regelung gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, gilt nur dann, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist

  36. Verschulden des Käufers • Käufer gerät nicht in Zahlungsverzug, solange die Zahlung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat • Beim Zahlungsverzug  Verschulden wird stets als gegeben angenommen  Käufer verletzt Pflichten des Kaufvertrages • Allgemeiner Rechtsgrundsatz: Schuldner muss für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einstehen  er muss zahlungsfähig sein

  37. Rechte des Verkäufers 1. Rechte die unmittelbar nach Eintritt des Zahlungsverzugs geltend gemacht werden können • Anspruch auf Erfüllung (Nachholung der Zahlung)  Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens : Verzugszinsen und durch Zahlungsverzug verursachte Kosten 2. Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist • Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadenersatz • Schadenersatz statt Leistung

  38. Höhe der Verzugszinsen

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