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Lehrer werden- Lehrer sein

Lehrer werden- Lehrer sein. Rechte und Pflichten eines Lehrers. Lehrerinnen und Lehrer sind in vielen Bundesländern Beamte, zumindest aber Angestellte im öffentlichen Dienst.

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Lehrer werden- Lehrer sein

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Presentation Transcript


  1. Lehrer werden- Lehrer sein Rechte und Pflichten eines Lehrers

  2. Lehrerinnen und Lehrer sind in vielen Bundesländern Beamte, zumindest aber Angestellte im öffentlichen Dienst. Sie stehen also in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, das Rechte, aber auch Pflichten mit sich bringt. Der Lehrer im öffentlichen Dienst

  3. Recht auf angemessene Entlohnung Recht auf Ausführung einer Nebentätigkeit, sofern die beruflichen Leistungen nicht darunter leiden  daher sind Nebentätigkeiten meistens genehmigungspflichtig Gewissensfreiheit erlaubt Lehrern die Ablehnung, Religionsunterricht zu geben Rechte eines Lehrers (1)

  4. Aber: Wie verhält sich dieses Recht, wenn der Lehrer durch sein Äußeres zu erkennen gibt, dass er einer politischen oder religiösen Richtung angehört? Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung Rechte eines Lehrers (2)

  5. Rechte eines Lehrers (3) • Recht auf Gleichbehandlung • Meinungsfreiheit (im Dienst eingeschränkt) • Vereinigungsfreiheit • Versammlungsfreiheit (im Dienst eingeschränkt) • Recht auf Einsicht in die Personalakte

  6. Rechte eines Praktikanten (1) • Es sind außer den Regelungen für das jeweilige Praktikum keine Beamtenrechte zu beachten. • Sie besitzen keine Lehrerrechte, aber auch keine Lehrerpflichten. • Verantwortlicher für den Unterricht ist der fachbegleitende Lehrer. • Hauptansprechpartner für alle Belange ist der Ausbildungs- verantwortliche.

  7. Rechte eines Praktikanten (2) • Sie müssen die allgemein geltenden Gesetze kennen und sich daran halten (Alkohol, Drogen in der Schule oder Tätlichkeiten gegenüber Schülern …) • Ebenso sollten Sie die Hausordnung ihrer Ausbildungsschule kennen. • Weitere Rechte und Pflichten entnehmen Sie der Praxissemesterordnung.

  8. Rechte eines Praktikanten (3) • Studierende sind in erster Instanz selbst bzw. über ihre Eltern privat haftpflichtversichert. • Bei möglicher Ablehnung durch die eigene Versicherung bzw. fehlende eigene Versicherung (dazu ist eine eidesstattliche Erklärung notwendig) kann die Rechnung an das Studentenwerk weitergeleitet werden.

  9. Rechte eines Praktikanten (4) • Die dafür zuständige Mitarbeiterin ist Frau Böhnke. • Sitz des Studentenwerks: Philosophenweg 20 Raum 419

  10. Pflichten eines Lehrers (1) • Dienst- und Treuepflicht: Lehrer müssen sich in ihrer Berufsausübung von den Interessen der Gemeinschaft leiten lassen • Pflicht zur Ablehnung von Belohnungen und Geschenken  in jedem Geschenk mit materiellem Wert kann immer ein Bestechungsversuch gesehen werden, nehmen Sie es daher erst nach erfolgter Genehmigung (meist durch den Schulleiter) an.

  11. Pflichten eines Lehrers (2) Verschwiegenheitspflicht: • Stillschweigen gegenüber Dritten • Weitergabe von Daten Dritter erfolgt nur mit deren Einwilligung • Auskunftspflicht gegenüber Eltern • Nur solche Auskünfte einholen, die zur Erfüllung schulischer Aufgaben notwendig sind

  12. Pflichten eines Lehrers (3) „Lehrer haben vormittags Recht und nachmittags frei“ Diese alte Binsenweisheit stimmt nicht, denn Lehrer haben die Pflicht, sich fortzubilden. Fortbildungen finden aber im seltensten Fall während des Unterrichts statt!

  13. Aufsichtspflichten Während des Unterrichts Pflichten eines Lehrers (4) Aufsicht außerhalb der Schule Pausenaufsicht Grundsätzlich gilt, dass ein Lehrer, der seine Aufsichtspflicht verletzt hat, für entstehende Schäden haftbar gemacht werden kann!!!

  14. Aufsichtspflicht- Fallbeispiele • Ein Schüler stört den Unterricht ständig und lenkt den Rest der Klasse vom Lernen ab. Trotz mehrmaliger Ermahnung lässt der Schüler die Störungen nicht sein. Die Lehrerin schickt ihn vor die Tür, wo er allerdings nicht bleibt. Er klettert auf dem Treppengeländer umher und verletzt sich dabei. Kann die Lehrerin haftbar gemacht werden?

  15. Aufsichtspflicht – Fallbeispiele (2) • Ein Lehrer ist während der Pause zur Aufsicht eingeteilt. Trotzdem bleibt er, sei es auf Grund des schlechten Wetters oder der persönlichen Unlust, lieber im Lehrerzimmer und trinkt Kaffee. Er schaut währenddessen immer wieder aus dem Fenster. Auf dem Schulhof veranstalten die Schüler unterdessen eine Schneeballschlacht, bei der ein Schüler schwer verletzt wird Hat der Lehrer seiner Aufsichtspflicht genügt?

  16. Aufsichtspflicht- Fallbeispiele (3) • Sie machen mit Ihren Schülern einen Tagesausflug nach Dresden. Es ist, auch in Ansprache und mit Einverständnis der Eltern, vereinbart, dass die Schüler nach dem Museumsbesuch die Stadt „auf eigene Faust“ erkunden dürfen. Mindestens zu dritt gehen sie nach erfolgter Belehrung ihrer Wege. Während des Ausflugs stürzt eine Schülerin und verletzt sich am Kopf! Sind Sie als Lehrer in dem Falle haftbar?

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