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Biostoffverordnung Stich- und Schnittverletzungen

Biostoffverordnung Stich- und Schnittverletzungen Unfallgeschehen und abgeleitete Maßnahmen der Prävention. Beispielhafte Unfallsituationen. „Beim Patientenversorgen NSV durch Blutabnahmenadel, die auf Arbeitstisch abgelegt war.“ „Stichverletzung mit Blutlanzette bei Blutzuckerentnahme.“

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Biostoffverordnung Stich- und Schnittverletzungen

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Presentation Transcript


  1. Biostoffverordnung Stich- und Schnittverletzungen Unfallgeschehen und abgeleitete Maßnahmen der Prävention

  2. Beispielhafte Unfallsituationen • „Beim Patientenversorgen NSV durch Blutabnahmenadel, die auf Arbeitstisch abgelegt war.“ • „Stichverletzung mit Blutlanzette bei Blutzuckerentnahme.“ • „Blutlanzette im Bett des Patienten, beim Bettenmachen damit gestochen.“ • „Beim Zurückstecken der Nadelspitze in die Kappe gestochen.“

  3. Unfallursachen / Abfallentsorgung Überfüllte Abwurfbehälter Ungeeignete Behälter

  4. Unfallursachen / Abfallentsorgung • Ungeeignete Befestigung / Aufstellung der Behälter

  5. Unfallursachen / Abfallentsorgung • Kanülen etc. werden nicht direkt am Anfallort entsorgt, sondern zwischengelagert….

  6. ……….oder falsch abgeworfen! (z.B. Abfallsäcke) ►Gefährdungen für andere Berufsgruppen! Unfallursachen / Abfallentsorgung

  7. Prävention / Abfallentsorgung Immer ausreichende und geeignete Entsorgungsmöglichkeiten direkt am Anfallort schaffen – • im Bewohnerzimmer, auf dem Spritzentablett oder Pflegearbeitswagen etc.. • Entsorgung durch die Person, die Instrument benutzt hat. • Klare Zuständigkeiten für Behälterwechsel schaffen!

  8. Unfallursachen / Arbeitsorganisation Kein Platz zur Vorbereitung von Materialien, räumliche Enge. • Fehlende Einweisung oder unklare Zuständigkeiten • Ungeeignetes / fehlendes Material, z.B. • zu kleiner Abwurfbehälter • keine Spritzen- oder Blutabnahmetabletts • Tablett ohne feststehenden Kanülenabwurf • Fehlende Hilfsmittel zum Entfernen von PEN-Nadeln

  9. Prävention / Arbeitsorganisation • Geeignetes Arbeitsmaterial einsetzen, z.B. Spritzentabletts. • Material muss da sein, wo es benötigt wird. • Schaffung reiner und unreiner Pflegearbeitsräume / ausreichender Arbeitsflächen.

  10. Prävention / Arbeitsorganisation z.B.Blutzuckerbestimmung • Notwendige Materialien vorbereiten • Abwurf vor Ort

  11. Prävention / Arbeitsorganisation • Jede Stichverletzung muss intern gemeldet werden - nur so können mangelhafte Arbeitsprozesse /-abläufe erkannt und beseitigt werden ! • Meldewege müssen im Haus klar definiert und bekannt sein.

  12. Vorgehen nach Nadelstichverletzungen • Aufklärung zu medizinischen Sofortmaßnahmen nach NSV für Mitarbeiter • Aufsuchen eines D-Arztes • Regelungen zur Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach gesichertem HIV-Kontakt durch D-Arzt • Nachsorge bei NSV über Betriebsarzt • Interne Meldung jeder NSV als Arbeitsunfall im Verbandbuch

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