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Forschungsreferat Gottschalkstraße 22 23. Februar 2006

Stipendienverträge Ersatz für Arbeitsverträge? Unter und zu welchen Bedingungen sind Stipendienverträge sinnvoll und notwendig? Vortrag Forschungsreferenten-Treffen 2006. Forschungsreferat Gottschalkstraße 22 23. Februar 2006. Finanzierung von Promotionen Arbeitverträge auf Landesstellen

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Forschungsreferat Gottschalkstraße 22 23. Februar 2006

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  1. Stipendienverträge Ersatz für Arbeitsverträge? Unter und zu welchen Bedingungen sind Stipendienverträge sinnvoll und notwendig? Vortrag Forschungsreferenten-Treffen 2006 Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  2. Finanzierung von Promotionen • Arbeitverträge auf Landesstellen • Arbeitsverträge aus Drittmittel • Stipendien Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  3. Vorteile der Arbeitsverträge: • Sozial- und Krankenversicherung, • zusätzliche Ressourcen zum persönlichen Entgeld Nachteile: • Möglicher Konflikt mit Dienstleistung bei Landesverträgen • Thema muss eng an der geplanten Dissertation sein bei Drittmittelverträgen Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  4. Vorteile der Stipendien: • vollständige Konzentration auf die wissenschaftliche Arbeit • Nachteile: • keine Sozial- und Krankenversicherung, • keine zusätzlichen Ressourcen zum persönlichen Entgeld (Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisekosten, Publikationskosten) Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  5. Aber: Stipendien sind wesentlich billiger!!! Wissenschaftsrat „Empfehlungen zur Doktorandenausbildung“, November 2002 (Drs. 5459/02) Tabelle S. 32 Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  6. Zugriff auf Promotions-Stipendien erfolgt vor allem aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, dann den Naturwissenschaften und wenig aus den Ingenieurwissenschaften Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  7. Ursachen: • Arbeitsmarktchancen • Entscheidung der DFG für ganze Stellen in manchen Bereichen • Tradition: • Mit Stipendien "groß" geworden • Projektförmiges Arbeiten kein "Arbeitsstil" • Der Aufwand für einen Projektantrag ist wie der für eine Publikation Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  8. Förderung der Besten mit Stipendien??? • Die Guten können sich die Stellen aussuchen. • Selektion: • Der Knecht, die Magd für die Landesstelle • Die Uninteressanten für ein Stipendium • Die Besten für Drittmittelstellen Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  9. Wann machen Stipendien Sinn? • Finanzierung in der Nähe einer halben Stelle • Zusätzlich notwendige Ressourcen sind im Fachgebiet (oder anderswo) verfügbar • Förderung bis 3 Jahre • Einbettung in ein Konzept wie Graduierten-Kolleg Uni-interne Programme Zusammenfassung von Stipendiaten unter ein Thema (Stiftungen) Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  10. Die Ordnung zur Vergabe von Promotions-Stipendien der Universität Kassel - ein Beispiel für die Einbettung in ein Konzept http://www.uni-kassel.de/wiss_tr/stipendien/gradfoeg.ghk Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  11. Das Ziel • Die Dauer von Promotionen soll nicht länger als vier Jahre betragen. • Die frühe Selbständigkeit junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler soll gefördert werden. • Es sollen qualitativ hochwertige Ergebnisse erzielt werden. Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  12. Dies verlangt eine strukturierte Promotionsphase. Maßnahmen in diesem Sinne sind: • Das "Konzept zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses" vom Oktober 2003 • Der "Leitfaden für die Betreuung von Promotionen an der Universität Kassel" • Die "Ordnung zur Vergabe von Promotionsstipendien der Universität Kassel". Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  13. Quellen für Stipendien • Landesmittel • Forschungsfördernde Institutionen • Freie Drittmittel Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  14. Stipendien aus freien Drittmitteln • Sie dürfen nicht Arbeitsverträge ersetzen oder umgehen, sondern nur für spezifische Bedarfe eingesetzt werden wie z.B. • Kennenlernen-Phase von möglichen Doktoranden aus dem Ausland • Überbrückungs- oder Abschlussfinanzierung von (ausländischen) Doktoranden (, die wieder in ihr Heimatland zurückgehen werden) Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  15. Es gibt zwei schlechte, aber „prägnante“ Gründe, aus freien (Dritt-) Mitteln Stipendien zu vergeben • Das Geld reicht nicht für einen Arbeitsvertrag • Die Befristung von Arbeitsverträgen soll umgangen werden • Beide Gründe sind arbeitsrechtlich von großer Brisanz und können bei Klage durchaus zu unbefristeten Verträgen führen. Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  16. Wie sollte ein Procedere für freie Stipendien aussehen? • Mindestens fachbereichsinterneAusschreibung vornehmen • Stipendienvertrag zwischen Stipendiat und Universität abschließen Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  17. Vertrag regelt • Art des Stipendiums (z.B. Forschungs- oder Ausbildungsstipendium) • Laufzeit • Höhe des monatlichen Zuwendung (bei Promotionen sollte dieser nicht unter 1.000 € liegen) Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  18. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien • keine wissenschaftliche Gegenleistung oder Arbeitnehmertätigkeit • Bereitstellung eines Arbeitsplatzes und von Arbeitsmitteln • Berichterstattung über die Fortschritte im geförderten Vorhaben • Anwesenheitspflicht im Fachbereich / Fachgebiet • Unfallversicherung am Arbeitsplatz Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  19. Zur Steuerpflicht gilt folgendes • Forschungsstipendien sind steuerpflichtige Stipendien. Für die Versteuerung ist der Stipendiat verantwortlich • Ausbildungsstipendien ( z.B. für Promotion und Studium) sind steuerfreie Stipendien Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  20. Der Vertrag gilt nach der Unterschrift durch • die Hochschulleitung, • den Projektleiter / die Projektleiterin des Drittmittel- Projektes und • den Stipendiaten / die Stipendiatin. Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  21. Solche Regelungen sichern ein Mindestmaß • an Rechtsicherheit • an Verantwortlichkeiten • an Prüfung, ob ein inhaltlich gleichlautender Arbeitsvertrag besteht oder wegen Befristung ausgelaufen ist. • ob bei einem ausländischen Stipendiaten Regelungen mit dem Heimatland zur Sozialversicherung bestehen. Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  22. Promotions-Stipendien können sinnvoll sein, wenn • zusätzlich notwendige Ressourcen gesichert sind • sie in der Größe von halben Stellen liegen • sie nicht der Umgehung von Arbeitsrecht dienen Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

  23. Dr. Wolfgang Adamczak Universität Kassel UniKasselTransfer Forschungsreferat Gottschalkstraße 22 34109 Kassel Tel.: 0561/804-2224 Email: wissinfo@uni-kassel.de http://www.uni-kassel.de/wiss_tr/ Forschungsreferat Gottschalkstraße 2223. Februar 2006

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