1 / 154

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Tagesordnung. Entwicklung, Ziele, Grundsätze Der Tarifabschluss von Potsdam 9.2.2005 Der TVöD Mantel Arbeitszeit Eingruppierung Entgelt Überleitung, Übergangsrecht (TVÜ) Tarifrecht Auszubildende (TVAöD). Entwicklung Ziele Grundsätze.

radwan
Télécharger la présentation

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

  2. Tagesordnung • Entwicklung, Ziele, Grundsätze • Der Tarifabschluss von Potsdam 9.2.2005 • Der TVöD • Mantel • Arbeitszeit • Eingruppierung • Entgelt • Überleitung, Übergangsrecht (TVÜ) • Tarifrecht Auszubildende (TVAöD) Stand 3. Juni 2005

  3. Entwicklung Ziele Grundsätze

  4. Entwicklung Prozessvereinbarung Potsdam Januar 03 Ziele der Reform: • Stärkung der Effektivität und Effizienz öffentlichen Handelns • Aufgaben- und Leistungsorientierung • Kunden- und Marktorientierung • Straffung, Vereinfachung und Transparenz • Praktikabilität und Attraktivität • Diskriminierungsfreiheit • Lösung vom Beamtenrecht Stand 3. Juni 2005

  5. Entwicklung Einrichtung von 9 Projektgruppen Mai 03 Allgemeiner Teil A 1Allgemeine Mantelfragen A 2Arbeitszeit A 3Entgelt /Leistungsbezahlung A 4Eingruppierung Besondere Teile B 1Verwaltung B 2Krankenhäuser B 3Sparkassen B 4Flughäfen B 5Entsorgung Stand 3. Juni 2005

  6. Entwicklung Verhandlungsverlauf • Verhandlungen in den Projektgruppen bis März 2004 (Bund/TdL/VKA – ver.di/dbb tu) • Nach Ausscheiden TdL ab Mai 2004 vorrangig in Lenkungsgruppe bis 4.2.2005 • Verhandlungen Spitzenebene 7.– 9. Feb 05 • Einigung am 9. Februar 2005 • Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) im Juni 2005 • Redaktionsverhandlungen TVöD voraussichtlich bis September 2005 • 2006: Tarifvertrag variable Leistungsbezahlung Stand 3. Juni 2005

  7. Grundsätze Grundsätze TVöD • Zusammenführung der bisherigen Angestellten- und Arbeitertarifverträge Bund/VKA, Ost/West • Für den Bund ersetzt der TVöD am 01.10.2005 den BAT / MTArb. • Die Beschäftigten im Bereich der VKA werden in den TVöD übergeleitet. Stand 3. Juni 2005

  8. Grundsätze • Allgemeiner Teil (für alle Sparten geltendes Tarifrecht) • Besondere Teile für Verwaltung, Krankenhäuser, Flughäfen, Sparkassen, Entsorgung • Durchgeschriebene Tarifverträge für jede Sparte der bisherigen Angestellten- und Arbeitertarifverträge Bund/VKA, Ost/West • Negativkatalog Stand 3. Juni 2005

  9. Grundsätze Persönlicher Geltungsbereich TVöD Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, • in einem Arbeitsverhältnis zum Bund • oder zu einem Arbeitgeber, der Mitglied eines Arbeitgeberverbandes der Kommunen ist  Beschäftigte Stand 3. Juni 2005

  10. Grundsätze Ausnahmen Geltungsbereich TVöD Wichtige Ausnahmen: • Auszubildende (eigenständiger TV) • Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflege • Geringfügig Beschäftigte (§ 8 I Nr. 2 SGB IV) • Beschäftigte mit Einkommen > E 15 Stand 3. Juni 2005

  11. Potsdamer Tarifabschluss 9. Februar 2005

  12. Tarifabschluss Laufzeit/In-Kraft-Treten • Laufzeit: 31.12.2007 • In-Kraft-Treten TVöD am 1. Oktober 2005 Stand 3. Juni 2005

  13. Tarifabschluss Einmalzahlungen • Bund gesamt: • 300 € für die Jahre 2005, 2006 und 2007 • gestaffelte Auszahlung • Keine allgemeine Lohn- oder Vergütungserhöhung auch i.S. von RatschTV, TVUmBw, UmzugsTV Stand 3. Juni 2005

  14. TarifabschlussEinmalzahlung • Voraussetzung: mindestens an einem Tag des Fälligkeitsmonats Anspruch auf Bezüge. • Teilzeitkräfte ratierlich nach Verhältnissen an den Stichtagen. • Azubis jeweils 100 € am 1.7.2005/06/07. • Keine Berücksichtigung bei der Bemessung sonstiger Leistungen (z.B.: Jahressonderzahlung) Stand 3. Juni 2005

  15. Tarifabschluss Jahressonderzahlungen 2005 / 2006 Zuwendung / Urlaubsgeld 2005 • Vor dem 01.08.2003 Eingestellte nachwirkende Tarifverträge • Nach dem 01.08.2003 Eingestellte wie 2004; d.h. kein Urlaubsgeld, 60 % Zuwendung Stand 3. Juni 2005

  16. TarifabschlussJahressonderzahlung Jahressonderzahlung 2006 (für alle Beschäftigten) • 82,14 % (West) bzw. 61,60 % (Ost) des Bemessungssatzes • Plus Erhöhungsbetrag in Höhe bisherigen Urlaubsgeldes • Plus Kindererhöhungsbetrag (je Kind 25,56 €) Stand 3. Juni 2005

  17. Tarifabschluss Wochenarbeitszeit Einheitlich 39 Stunden Ost und West • West ½ Stunde länger ohne Entgeltausgleich • Ost 1 Stunde kürzer (entspricht Entgelterhöhung von 2,5 %) Stand 3. Juni 2005

  18. Tarifabschluss Meistbegünstigungsklausel • Tarifabschluss der Gewerkschaften für ein oder mehrere Länder mit • abweichenden Regelungen bei Arbeitszeit und Sonderzahlung • für Arbeitgeber günstigeren Regelungen beim Entgelt (insbes. Einmalzahlungen, Übergangskosten) • Unterschrift gilt als unwiderrufliches Angebot an Bund und VKA zur (teilweisen) Übernahme • Annahmeerklärung innerhalb von 4 Wochen Stand 3. Juni 2005

  19. Mantelregelungen (TVöD)

  20. Wichtige Mantelregelungen: • Führung auf Zeit und auf Probe • Zuweisung zu privaten „Dritten“ • Personalgestellung • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall • Unkündbarkeit/Befristung • Nebentätigkeitsrecht • Qualifizierung Stand 3. Juni 2005

  21. Mantel Führungsfunktion auf Probe Zweck: Personalentwicklung + Ver- besserung der Führungsqualität Ziel: Übertragung der befristeten FüPo auf Dauer Voraussetzungen: • Tätigkeit der Entgeltgruppen 10 bis 15 • Tätigkeit mit Weisungsbefugnis, • = Recht, Leistungspflicht nach Zeit, Ort, Inhalt und Art zu konkretisieren vgl. § 106 GewO Innerhalb Gesamtdauer von 2 Jahren: Verlängerung 2 x Stand 3. Juni 2005

  22. Mantel Führungsfunktion auf Probe Externe Bewerber: • Rechtsgrund • § 14 I Nr. 5 TzBfG (sachl. Grund: Erprobung) oder • § 14 II S. 1 TzBfG (sachgrundlose Befristung), aber kein vorheriges Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber • Bezahlung nach allgemeiner Stufenzuordnung • Beiderseitige Kündigungsrechte bleiben bestehen • TG West: Nr. 7 Abs. 3 SR 2y (Befristung > 1 Jahr) • TG Ost: § 15 III TzBfG (einzelvertraglich vereinbart) Stand 3. Juni 2005

  23. Mantel Führungsfunktion auf Probe Interne Bewerber: • Bezahlung: aus bisheriger Entgeltgruppe zzgl. Zulage in Höhe des stufengleichen Unterschieds- betrages zur höheren Entgeltgruppe (Besserstellung gegenüber Externen!) • Nach Fristablauf: • Bei Bewährung: Übertragung auf Dauer (Anrechnung der Probezeit, aber evtl. niedrigere Stufe!) • Bei Nichtbewährung: Übertragung einer Tätigkeit, die bisheriger Eingruppierung entspricht Stand 3. Juni 2005

  24. Führungsfunktionen auf ProbeEntgeltgruppe 12 (Beispiel) Stand 3. Juni 2005

  25. Mantel Führungsfunktion auf Zeit • Zweck: optimale Besetzung der Funktion • Voraussetzungen: • Tätigkeit der Entgeltgruppen 10 bis 15 • Tätigkeit mit Weisungsbefugnis • Bis zur Dauer von 4 Jahren • E 10 bis E 12: zweimalige Verlängerung bis zur Gesamtdauer von 8 Jahren möglich • E 13 bis E 15: dreimalige Verlängerung bis zur Gesamtdauer von 12 Jahren möglich Stand 3. Juni 2005

  26. MantelFührungsfunktion auf Zeit Externe Bewerber: • Rechtsgrund § 14 II S. 3 TzBfG (Tariföffnung für sachgrundlose Befristung), aber kein vorheriges Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber • Bezahlung:allg. Stufenzuordnung • Beiderseitige Kündigungsrechte bleiben bestehen (vgl. Führungsfunktionen auf Probe) Stand 3. Juni 2005

  27. Mantel Führungsfunktion auf Zeit Interne Bewerber: • Bezahlung: • aus bisheriger Entgeltgruppe zzgl. Zulage in Höhe des stufengleichen Unterschieds-betrages zur höheren Entgeltgruppe (Besserstellung gegenüber Externen!) • Zzgl. eine Zuschlags in Höhe von 75% des stufengleichen Unterschiedsbetrages zur nächst höheren Entgeltgruppe (Besserstellung gegenüber Externen!) Stand 3. Juni 2005

  28. Führungsfunktionen auf ZeitEntgeltgruppe 12 Stand 3. Juni 2005

  29. Mantel Versetzung, Abordnung, Zuweisung • Ziel: Stärkung der Mobilität • Versetzung und Abordnung bleiben erhalten • Zuweisung zukünftig auch zu inländischen privaten Dritten möglich Stand 3. Juni 2005

  30. Mantel Personalgestellung • Neues Instrument, Vorbild § 12 TVUmBW • Inhalt (Rechtsfolge): • Arbeitsleistung wird dauerhaft bei dem Dritten erbracht • bisheriges Arbeitsverhältnis besteht weiter, aber nur noch rechtlicher Rahmen • Voraussetzung: • Verlagerung von Aufgaben des/der Beschäftigten zu einem Dritten • Verlangen des Arbeitgebers, d.h. Zustimmung AN grundsätzlich nicht erforderlich Stand 3. Juni 2005

  31. Mantel Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall • max. 39 Wochen (bisher 26 Wochen) Krankengeldzuschuss Bruttokrankengeld / Nettourlaubsvergütung • § 71 BAT (6 Monate Entgeltfortzahlung für vor dem 1. Juli 1994 Eingestellte) entfällt. Für diesen Personenkreis 39 Wochen Krankengeldzuschuss Nettokrankengeld / Nettourlaubsvergütung Stand 3. Juni 2005

  32. Mantel Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 6 Wochen Entgeltfortzahlung, danach Krankengeldzuschuss bis zum Ende der 39. Woche Angestellte, die unter § 71 BAT fallen Übrige Angestellte Differenz zwischen Nettokrankengeld und Nettoentgelt Differenz zwischen Bruttokrankengeld und Nettoentgelt Stand 3. Juni 2005

  33. Mantel Unkündbarkeit / Befristung • Unterschiedliche Regelungen in den Tarifgebieten West und Ost bleiben bestehen: • Ausschluss der ordentlichen Kündigung (sog. Unkündbarkeit) im Tarifgebiet West nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren, frühestens nach Vollendung des 40. Lebensjahres • SR 2y für Befristungen im Tarifgebiet West Stand 3. Juni 2005

  34. Mantel Qualifizierung Qualifizierungsmaßnahmen: • Erhaltungsqualifizierung, • Fort- und Weiterbildung, • Qualifizierung zur Arbeitsplatzsicherung und • Wiedereinstiegsqualifizierung. Stand 3. Juni 2005

  35. MantelQualifizierung • Anspruch auf jährliches Gespräch zur Feststellung Qualifizierungsbedarf • kein individueller Anspruch auf Qualifizierung • Kostentragung durch Arbeitgeber bei von ihm veranlassten Maßnahmen ansonsten Kostenbeteiligung durch Eigenbeitrag (Geld oder Zeit) möglich • Zeiten vereinbarter Qualifizierungsmaßnahmen = Arbeitszeit Stand 3. Juni 2005

  36. Mantel Erholungsurlaub • Einheitlich: • Bis zum vollendeten 30. Lj. 26 Tage • Bis zum vollendeten 40. Lj. 29 Tage • Nach dem vollendeten 40. Lj. 30 Tage • Besitzstandsregelung für vorhandene I/Ia BAT(bisher bis zum vollendeten 40. Lj.= 30 Tage) • Übertragung bis Ende Mai des Folgejahres Stand 3. Juni 2005

  37. Mantel Nebentätigkeiten • Anzeigepflicht bei entgeltlicher Nebentätigkeit keine Genehmigungspflicht  kein Verweis auf Beamtenrecht • Möglichkeit der Untersagung / Auflagen durch den Arbeitgeber, wenn Beeinträchtigung • der Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten oder • berechtigter Interessen des Arbeitgebers Stand 3. Juni 2005

  38. Mantel Sonstige Mantelregelungen • Arbeitsvertrag • Probezeit • Allgemeine Arbeitsbedingungen • Personalaktenrecht • Jubiläumszuwendung Stand 3. Juni 2005

  39. Mantel Arbeitsvertrag Schriftform (wie bisher) • Für unbefristeten Arbeitsvertrag deklaratorisch • Für befristeten Arbeitsvertrag konstitutiv (§ 620 III BGB, § 14 IV TzBfG) Nebenabreden nur schriftlich (wie bisher) • Gesondert kündbar, soweit einzelvertraglich vereinbart Stand 3. Juni 2005

  40. Mantel Probezeit • Vereinheitlichung auf 6 Monate(Arbeiter bisher 3 Monate) • Bei Übernahme eines Auszubildenden entfällt Probezeit (wie bisher) • Wegfall der Verlängerung bei mehr als 10 Fehltagen • Redaktionelle Straffung Stand 3. Juni 2005

  41. Mantel Allgemeine Arbeitsbedingungen • Abkehr vom Beamtenrecht, deshalb Wegfall • des Gelöbnisses • der allgemeinen (beamtenrechtlichen) Verhaltenspflicht • politische Treuepflicht nur noch in Sparte Verwaltung • Verpflichtung, geschuldete Leistung gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen Stand 3. Juni 2005

  42. MantelAllgemeine Arbeitsbedingungen • Schweigepflicht Redaktionelle Straffung, inhaltlich wie bisher • ärztlicher Untersuchung Redaktionelle Straffung: • Keine Differenzierung der Untersuchungsgründe mehr, sondern bei begründetem Anlass • Keine Regelung der Kostentragungspflicht mehr • Annahme von Vergünstigungen Redaktionelle Anpassung, inhaltlich wie bisher Stand 3. Juni 2005

  43. Mantel Einsicht Personalakten / Haftung • Einsichtsrecht in Personalakten • Straffung • Keine ausdrückliche Anhörungspflicht vor Aufnahme ungünstiger Tatsachen mehr, aber: Grundsatz des rechtlichen Gehörs • Haftung des Beschäftigten • Verzicht auf tarifliche Regelung (kein Verweis mehr auf Beamtenrecht) • d.h. Geltung der arbeitsrechtlichen Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung Stand 3. Juni 2005

  44. Mantel Zeugnisse • Neustrukturierung • Einführung der Begriffe • Endzeugnis • Zwischenzeugnis • Vorläufiges Zeugnis Stand 3. Juni 2005

  45. Mantel Jubiläumszuwendung • Mindestregelung mit betrieblicher/dienstlicher Öffnungsklausel • 25 Jahre 350.- € • 40 Jahre 500.- € • 50 Jahre entfällt • Dienst-, Beschäftigungs- u. Jubiläumszeit nach bisherigem Recht wird anerkannt Stand 3. Juni 2005

  46. Arbeitszeitim TVöD

  47. Arbeitszeit Wesentliche Neuerungen • einheitliche Wochenarbeitszeit • flexiblerer Arbeitseinsatz • größere Transparenz • Einsparung von Überstundenzuschlägen Stand 3. Juni 2005

  48. Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit • 39 Stunden wöchentlich (TarifgebietOst und West) • Pausen sind nicht Arbeitszeit Ausnahme: Wechselschichtarbeit (nicht im Bereich Krankenhäuser) Stand 3. Juni 2005

  49. Arbeitszeit Verteilung der Arbeitszeit: Grundsatz: 5 Tage • Ausnahme: notwendige betriebliche/dienstliche Gründe: 6 Tage • aber: in Sonderregelungen vielfältige „Freischaltung“ des 7. Tages wie beispielsweise auf Schiffen des Bundes Stand 3. Juni 2005

  50. ArbeitszeitVerteilung der Arbeitszeit • Bezahlte Freistellung nur noch am 24. und 31. Dezember Freizeitausgleich binnen 3 Monaten, wenn Freistellung nicht möglich Stand 3. Juni 2005

More Related