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Der neue Tarifvertrag. Übernahme des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder in Berlin Anmerkungen und Informationen. Grundlage: Tarifvertrag der Länder vom 12.03.2011 Regelungen für Berlin: im Angleichungs-Tarifvertrag Land Berlin Ziel des Landes Berlin
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Übernahme des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder in BerlinAnmerkungen und Informationen
Grundlage: Tarifvertrag der Länder vom 12.03.2011 Regelungen für Berlin: im Angleichungs-Tarifvertrag Land Berlin Ziel des Landes Berlin Wiedereintritt in die Tarifgemeinschaft der Länder GÜLTIG: für alle Angestellten im Land Berlin !
Weitere Tarifentwicklung im TV-L in den Jahren 2011 und 2012aus dem Abschluss vom 10.3.2011 Gültig für alle Angestellten im Berliner öffentlichen Dienst • 10.08.2011 Entgelterhöhung um 3,1 % • 01.10.2011 Entgelterhöhung um linear 1,5 % • Januar 2012 Einmalzahlung von 349,— € für alle EG • 01.07.2012 Entgelterhöhung um linear 1,9 % + ein Sockelbetrag von17 € Angleichung zum sonstigen Tarifvertrag der Länder bis spätestens Ende 2017 Wiedereintritt in die Tarifgemeinschaft der Länder
Jahressonderzahlung § 20 TV-Lfür alle Angestellten im Land Berlin Weihnachtsgeld (Zuwendung) und Urlaubsgeld werden in einer Jahressonderzahlung zusammengefasst! Ab 2011 gibt es eine dynamisierte Jahressonderzahlung. Auszahlung mit dem Monatsentgeld November E 1 bis E 8 95 % des Bruttogehaltes E 9 bis E 1180 % E 12/ E 13 50 % E 14/ E 15 35 % Zu Grunde gelegt werden die Gehälter Juli, August, September des Jahres.
Überleitung Die Überleitung erfolgt zur Zeit für die Erzieher/-innen und das weitere pädagogische Personal! Bitte Briefe / Unterlagen prüfen! Es gilt: Jeder Einzelfall ist bei Unklarheiten zeitnah konkret zu prüfen. Korrekturen müssen deshalb vom einzelnen Beschäftigten innerhalb einer Ausschlussfrist (§ 37 TV-L Berlin) von 6 Monaten geltend gemacht werden! Dazu wenden Sie sich schriftlich an die Personalstelle / Ihre Sachbearbeiterin.
Angestellte Lehrer • sind bereits 2008 übergeleitet worden, • Weiterführung der Nebenabrede zum Arbeits-vertrag; dies heißt: Eingruppierung in die höchste Erfahrungsstufe ab dem ersten Arbeitsjahr im öffentlichen Dienst, NEU: • Zusätzlich gelten die o.g. Informationen - wie bei allen Angestellten im öffentlichen Dienst. (Kündigungsschutz, Jahressonderzahlungen, Einmalzahlung Tariferhöhungen zum 01.10.2011 und 01.07.2012)
Regelungen für Beamte im Land Berlin • Besoldungserhöhung zum Juli 2011 um 2 % • Über erneute Besoldungserhöhungen und Erhöhung des „Weihnachtsgeldes“ muss der am 18. September 2011 neu gewählte Senat entscheiden. • Reform des Beamtenbesoldungsrechts (ähnlich dem Tarifvertrag) • Wesentliche Änderung ist die zukünftige Festlegung des Grundgehalts nach der Berufserfahrung und nicht nach dem Lebensalter. • Die Überleitung erfolgt demnächst. • Genauere Informationen gibt es zu gegebener Zeit als Personalratsinfo!
Offene Fragen: • Neu eingestellte Kolleg/-innen im Angestelltenverhältnis fangen immer in der ersten Erfahrungsstufe an. (Ausnahme: anerkannte Vordienstzeiten und z. Zt. angestellte Lehrer/-innen) • Die Nebenabrede zum Arbeitsvertrag (höchste Entwicklungsstufe ab sofort) für Lehrer/-innen ist zeitlich befristet. (z. Zt. bis 2013) • Dauer der Angleichung an die anderen Bundesländer zieht sich bis 2017! • Es gibt keine Regelungen für die lebensälteren Kolleg/-innen in Bezug auf eine Altersteilzeit, Altersermäßigungen u. ä.. Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf ist also immer mit z. T. erheb-lichen Einbußen bei der Rente verbunden. • Die Beamt/-innen unterliegen nicht dem Tarifrecht. Besoldungen werden nach Ermessen der Landesregierung erhöht.