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Marco Trenkle Projektleiter SEPA-Migration

SEPA – der neue Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa 20.11.2013 – Blasmusikverband Schwarzwald-Baar e.V. Es spricht:. Marco Trenkle Projektleiter SEPA-Migration. Agenda. Einleitung Exkurs IBAN und BIC Die SEPA-Überweisung Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat

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Marco Trenkle Projektleiter SEPA-Migration

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Presentation Transcript


  1. SEPA – der neue Zahlungsverkehrin Deutschland und Europa20.11.2013 – Blasmusikverband Schwarzwald-Baar e.V.

  2. Es spricht: Marco Trenkle Projektleiter SEPA-Migration

  3. Agenda • Einleitung • Exkurs IBAN und BIC • Die SEPA-Überweisung • Die SEPA-Lastschrift • Gläubiger-ID • SEPA Lastschriftmandat • Weiternutzung der Einzugermächtigung • Mandatsreferenznummer • Vorankündigung • Fristen • Wissenswertes

  4. Inhalt • Einleitung • Exkurs IBAN und BIC • Die SEPA-Überweisung • Die SEPA-Lastschrift • Gläubiger-ID • SEPA Lastschriftmandat • Weiternutzung der Einzugermächtigung • Mandatsreferenznummer • Vorankündigung • Fristen • Wissenswertes

  5. EinleitungGeltungsbereich der SEPA Der Geltungsbereich der SEPA-Migrationsverordnung umfasst insgesamt 33 europäische Länder. Die 28 Länder der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco, Kroatien und die Schweiz nehmen an der SEPA teil.

  6. Einleitung • Zwar war es bisher schon möglich, im SEPA-Raum neben den jeweiligen nationalen Zahlverfahren mit der SEPA-Überweisung zu zahlen oder per SEPA-Lastschrift Beträge einzuziehen. • AbFebruar 2014 wird es jedoch nur nochdasSEPA-Verfahren geben und dies sowohl fürnationale Zahlungen als auch fürgrenzüberschreitende Transaktionen. • Abschaltung der nationalen Zahlverfahren zugunsten der SEPA-Zahlverfahren.

  7. Inhalt • Einleitung • Exkurs IBAN und BIC • Die SEPA-Überweisung • Die SEPA-Lastschrift • Gläubiger-ID • SEPA Lastschriftmandat • Weiternutzung der Einzugermächtigung • Mandatsreferenznummer • Vorankündigung • Fristen • Wissenswertes

  8. Exkurs: IBAN und BIC • IBAN und BIC vereinfachen und vereinheitlichen Zahlungen im Binnenmarkt. Sie sind international gültige Kennungen und bezeichnen ein Konto bzw. ein Kreditinstitut. • Mit der internationalen Bankkontonummer IBAN können Zahlungsverkehrskonten insbesondere in der EU genau identifiziert werden. • Die IBAN wird für jede bestehende Kontonummer vergeben, d. h. wenn Ihr Verein mehrere Konten hat erhält jedes eine eigene IBAN.

  9. Exkurs: IBAN und BIC • IBAN für Konten in Deutschland • In Deutschland ist die IBAN 22 Stellen lang. Sie setzt sich aus • dem zweistelligen Länderkennzeichen DE, • einer zweistelligen Prüfziffer, • der achtstelligen Bankleitzahl und • der zehnstelligen Kontonummer zusammen. Kontonummern, die weniger als zehn Stellen haben, werden linksbündig mit Nullen aufgeführt. So sieht z. B. eine IBAN für ein Konto der Sparkasse Schwarzwald-Baar aus: DE18694500650012345678

  10. Exkurs: IBAN und BICBIC – die weltweite Bankkennung Der BIC ist der international standardisierte Bank-Code, vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland. Der BIC hat elf oder acht Stellen und besteht aus folgenden Teilen: • vierstelliger Bank-Code, • zweistelliger Länder-Code, • zweistelliger Orts-Code, • dreistelliger Code für Filiale oder Abteilung Der BIC der Sparkasse Schwarzwald-Baar lautet: SOLADES1VSS IBAN und BIC finden Sie bereits heute auf Ihrem Kontoauszug und im Bereich des Online-Bankings

  11. Inhalt • Einleitung • Exkurs IBAN und BIC • Die SEPA-Überweisung • Die SEPA-Lastschrift • Gläubiger-ID • SEPA Lastschriftmandat • Weiternutzung der Einzugermächtigung • Mandatsreferenznummer • Vorankündigung • Fristen • Wissenswertes

  12. Die SEPA-Überweisung Hintergrund und Entstehung • Die SEPA-Überweisung ist die Weiterentwicklung der EU-Standard-Überweisung, mit der seit 28. Januar 2008 Überweisungen in Euro in einem einheitlichen europäischen Verfahren mit einheitlichen Standards restriktionsfrei abgewickelt werden können. • Ab dem 1. Februar 2014 ist die SEPA-Überweisung verpflichtend zu nutzen. • Die bisherigen nationalen Verfahren entfallen dann.

  13. Die SEPA-Überweisung: Merkmale auf einen Blick • Transaktionswährung ist immer Euro • Keine Betragsgrenze wie bei der eingestellten EU-Standard-überweisung • Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt • Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts • Überweisungen sind auf Konten in Deutschland und den anderen 31 Teilnehmerländern möglich

  14. Institutsindividueller Überweisungsvordruck des DSV Muster Quality Counts Ltd. AT 28 3502900000121301 RVSAAT2S029 Zahlung nach Österreich mit IBAN und BIC innerhalb Deutschland = IBAN-only Max Mustermann 07 7635 0000 0123 4567 89

  15. Inhalt • Einleitung • Exkurs IBAN und BIC • Die SEPA-Überweisung • Die SEPA-Lastschrift • Gläubiger-ID • SEPA Lastschriftmandat • Weiternutzung der Einzugermächtigung • Mandatsreferenznummer • Vorankündigung • Fristen • SEPA in Ihrem Verein – Vorbereitung und Umstellung • Wissenswertes

  16. SEPA-Lastschrift: Besonderheiten Die SEPA-Basis-Lastschrift bildet zwar die Grundeigenschaften der nationalen Einzugsermächtigungslastschrift ab, weist aber auch einige markante Unterschiede auf: • Gläubiger-ID • SEPA-Lastschriftmandat • Mandatsreferenznummer • Vorankündigung • Fälligkeitsdatum • Mindesteinreichungsfristen vor dem Fälligkeitsdatum

  17. Inhalt • Einleitung • Exkurs IBAN und BIC • Die SEPA-Überweisung • Die SEPA-Lastschrift • Gläubiger-ID • SEPA Lastschriftmandat • Weiternutzung der Einzugermächtigung • Mandatsreferenznummer • Vorankündigung • Fristen • Wissenswertes

  18. Gläubiger-ID: Antragstellung und Ausgabe • Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch gestellt werden. • Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. • Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger-Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. • Das Mitteilungsschreiben ist sorgfältig zu verwahren, da es im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren dem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen ist.

  19. Gläubiger-ID: Aufbau Die Gläubiger-ID für Deutschland ist genau 18 Stellen lang und wie folgt aufgebaut: Die Geschäftsbereichskennung „ZZZ“ kann individuell gestaltet werden, selbst bei mehreren Vereinsabteilungen.

  20. Gläubiger-ID • Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. • Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, treffen Sie mit der Sparkasse die „Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis-Lastschriften“. • Auf dieser Vereinbarung tragen Sie bitte die Gläubiger-ID ein und heften eine Kopie des Mitteilungsschreibens der Deutschen Bundesbank an das Formular.

  21. Max Mustermann, Musterstraße 99, 99999 Musterstadt DE64ZZZ00000075738

  22. Inhalt • Einleitung • Exkurs IBAN und BIC • Die SEPA-Überweisung • Die SEPA-Lastschrift • Gläubiger-ID • SEPA Lastschriftmandat • Weiternutzung der Einzugermächtigung • Mandatsreferenznummer • Vorankündigung • Fristen • Wissenswertes

  23. SEPA Lastschriftmandat: Formerfordernisse Formerfordernisse • Ein Mandat ist papierhaft mit der händischen Unterschrift des Zahlungspflichtigen zu erteilen. • Jedes Mandat muss eigenständig erteilt werden, d.h. mit einer separaten Unterschrift. • D.h. im Internet, am Telefon oder mündlich erteilte Mandate entsprechen nicht den Formerfordernissen und gelten in der Folge als nicht erteilt. • Der Zahlungsempfänger ist zur Verwendung eines einheitlichen Autorisierungstextes verpflichtet.

  24. SEPA-Lastschriftmandat: Inhalt • Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. • Weisung an das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen SEPA-Lastschriften einzulösen. • Angaben des Zahlungsempfängers • Angaben des Zahlungspflichtigen

  25. SEPA Lastschriftmandat: Muster Gläubiger-ID Mandats-Referenznummer

  26. SEPA Lastschriftmandat: Weiternutzung / Umwidmung der Einzugsermächtigung • Bestehende Einzugsermächtigungen können in ein gültiges SEPA-Mandat umgewidmet werden. • Vor Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den Beginn des ersten Einzugs informieren. • Diese Information muss dem Zahlungspflichtigen schriftlich mitgeteilt werden: entweder per Brief oder über den Verwendungszweck im Rahmen des letzten Lastschrifteinzuges im Einzugsermächtigungsverfahren.

  27. SEPA Lastschriftmandat: Weiternutzung / Umwidmung der Einzugsermächtigung Information des Zahlungspflichtigen über den Verwendungszweck: Belastung des Mitgliedsbeitrages 2013 Vereinsbeitrag 2013 Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir künftig als SEPA-Basis-Lastschriftmandat. Unsere Gläubiger-ID: DE02TSV01234567890 Ihre Mandatsreferenz: 12345Testmitglied Die erste Belastung Ihres Mitgliedsbeitrages per SEPA-Basislastschrift erfolgt am 03.02.2014

  28. Inhalt • Einleitung • Exkurs IBAN und BIC • Die SEPA-Überweisung • Die SEPA-Lastschrift • Gläubiger-ID • SEPA Lastschriftmandat • Weiternutzung der Einzugermächtigung • Mandatsreferenznummer • Vorankündigung • Fristen • Wissenswertes

  29. SEPA-Lastschrift: Mandatsreferenznummer • Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. • Sie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung auf dem Mandatsformular mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden. • Länge (max. 35 Stellen) und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden. • Grundsätzliche Möglichkeiten einer Vergabe sind: • Bezug zum Vereinsmitglied • Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung / aktives, passives Mitglied • Bezug zum Zahlerkonto • fortlaufende, neue Nummer

  30. SEPA-Lastschrift: Mandatsreferenznummer / Beispiele • Bezug zum Vereinsmitglied • „Max Mustermann“ • Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung / aktives, passives Mitglied • „01/02/1987“ • „Tischtennis.0001“ • „01/01/2007-passiv“ • Bezug zum Zahlerkonto • „DE02763500000055389044“ • „DE02763500000055389044-Max Mustermann“ • Fortlaufende, neue Nummer • „00999“ • „TSV-Musterstadt.0999“

  31. SEPA-Lastschrift: Mandatsverwaltung Mandatsverwaltung • Mandate bzw. bestehende Einzugsermächtigungen müssen im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug aufbewahrt werden. • Liegen Einzugsermächtigungen wirklich im Original vor? • nur dann ist eine Umwidmung möglich • Ist ein schneller / einfacher Zugriff möglich? • z.B. bei Widerspruch nach 8 Wochen bzw. bis 13 Monate?

  32. Inhalt • Einleitung • Exkurs IBAN und BIC • Die SEPA-Überweisung • Die SEPA-Lastschrift • Gläubiger-ID • SEPA Lastschriftmandat • Weiternutzung der Einzugermächtigung • Mandatsreferenznummer • Vorankündigung • Fristen • Wissenswertes

  33. SEPA-Lastschrift Vorankündigung • Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass sein Last-schrifteinzug erfolgreich ist. Deshalb informiert er den Zahlungs-pflichtigen vorab (z. B. per Rechnung, Vertrag, Avis oder über den letzten „normalen“ LA-Einzug, ...), damit dieser auf seinem Konto für Deckung sorgen kann. • Diese Vorankündigung enthält folgende Angaben: • Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers • Mandatsreferenznummer • Zahlungsbetrag • Fälligkeitsdatum • IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen

  34. SEPA-Lastschrift: Vorankündigung • Bei wiederkehrenden Zahlungen (z.B. Miete, Mitgliedsbeitrag usw.) kann die Fälligkeit auch als periodische Zeitangabe erfolgen. Etwa in der Form:   "..wird monatlich zum 16. abgebucht..." oder auch   "...wird jährlich zum ersten Montag im Februar abgebucht..." •  Sollte sich aus irgendwelchen Gründen das Fälligkeitsdatum oder der Lastschriftbetragändern, ist eine erneute Information notwendig. Gleiches gilt, wenn sich Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer oder die Kontoverbindung ändern sollten. • Die Vorankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin erfolgen.

  35. Fristen (Beispiel)Einzug zum 15.04.2013

  36. Inhalt • Einleitung • Exkurs IBAN und BIC • Die SEPA-Überweisung • Die SEPA-Lastschrift • Gläubiger-ID • SEPA Lastschriftmandat • Weiternutzung der Einzugermächtigung • Mandatsreferenznummer • Vorankündigung • Fristen • Wissenswertes

  37. SEPA-Lastschrift: Fristen • Vorankündigungspätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag • Erst- und Einmal-5 Tage vor Fälligkeit lastschrift: Vorlagetermin bei der Zahlstelle • neu: COR1-Lastschrift:1 Tag vor Fälligkeit Vorlagetermin bei der Zahlstelle • Folgelastschriften:2 Tage vor Fälligkeit Vorlagetermin bei der Zahlstelle • Rückgabefristen:5 Tage nach der Belastung Rückgabe durch Zahlstelle mangels Deckung 8 Wochen nach der Belastung Rückgabe durch Zahlungspflichtigen 13 Monate nach der Belastung Rückgabemöglichkeit bei ungültigem Mandat • Mandatsgültigkeit:36 Monate wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit

  38. Inhalt • Einleitung • Exkurs IBAN und BIC • Die SEPA-Überweisung • Die SEPA-Lastschrift • Gläubiger-ID • SEPA Lastschriftmandat • Weiternutzung der Einzugermächtigung • Mandatsreferenznummer • Vorankündigung • Fristen • Wissenswertes

  39. Wissenswertes • SEPA-Check für Vereine auf der Homepage der Sparkasse Schwarzwald-Baar • Umfassender Pool an Beschreibungen, Hilfen, Formularen und Tools auf der Homepage der Sparkasse Schwarzwald-Baar:www.spk-swb.de • Gerne stellen wir Ihnen die Präsentation und weitere Informationen im Nachgang an diese Veranstaltung per Email zur Verfügung. Füllen Sie hierzu einfach eine Blanko-Visitenkarte aus.

  40. SEPA: Ihre Ansprechpartner Haben Sie noch Fragen während Ihrer Umstellaktivitäten? Dann begleitet Sie Ihre Kundenberaterin / Ihr Kundenberater der Sparkasse Schwarzwald-Baar!

  41. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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