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Punkt 1

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Presentation Transcript


  1. Punkt 1 Bei Verlassen von FIS MaPro wurde vergessen, das Schloss zu entsperren, so war das entsprechende (kreisübergreifende) Gewässer zur weiteren Bearbeitung (durch andere) gesperrt. Ist es möglich, dass das Programm dahingehend modifiziert werden kann, dass es automatisch das Gewässer bei Verlassen von FIS MaPro freigibt?

  2. Punkt 1 Antwort:Beim Ausloggen weist FIS MaPro darauf hin, dass noch Wasserkörper (Objekte) zum Bearbeiten gesperrt sind und es wird eine Schaltfläche zum Entsperren angeboten. Bewegt ein anderer Bearbeiter den Cursor über das Schlosssymbol in der OW-Maßnahmenansicht, wird im Tooltip angezeigt, wer aktuell den Wasserkörper gesperrt hat. Es besteht dann die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Kollegen/der Kollegin. Des Weiteren werden alle Wasserkörper nachts durch das System automatisch wieder freigegeben.

  3. Punkt 2 Problem Maßnahmen-Splitting: Beim Splitten einer Maßnahme werden alle ID-Nummern geändert (Anmerkung: was sehr bedauerlich ist). Um erledigte Maßnahmenteile, z. B. 2 gesprengte Wehre auch für den Controllingbericht zu melden, musste entweder die Maßnahme gesplittet oder eine neue Aufgabe angelegt werden. Die UWB hat sich für die 2. Variante entschieden, damit die Kollegen von der angrenzenden Behörde keine Schwierigkeiten haben, die ursprüngliche Maßnahme zu finden (am Wickerbach wurde kreisübergreifend sowohl Beseitigung von Querbauwerken als auch Strukturbänder zusammengefasst). Vermutlich ist es auch einfacher für die Aufstellung des Controllingberichts die ursprüngliche ID zu finden. Wie handhaben dies Kolleginnen/gen anderer UWB? Es wäre hilfreich, wenn für solche Fälle ein einheitliches Vorgehen anstrebt werden könnte.

  4. noch Punkt 2 Oftmals wurden längere Maßnahmenbänder M2 vorgeschlagen und in FIS MaPro verortet. Erfolgt in diesem Maßnahmenband nunmehr eine Konkretisierung, bestehen mehrere Möglichkeiten der Dokumentation. z.B. Splittung des Maßnahmenraumes in mehrere Teilabschnitte bzw. Teilräume oder Beibehaltung des ursprünglichen Maßnahmenraumes bei gleichzeitiger Reduzierung der „zu beplanenden Strecke“ und Eingabe der neuen (umgesetzten) „Teilmaßnahme“.

  5. Punkt 2 Antwort:Es wird dringend empfohlen, die bereits existierende Maßnahme zu splitten und keine neue Maßnahme anzulegen! Die ID der Elternmaßnahme bleibt im System enthalten und wird in der Ansicht „WK-MaPro-Vererbung“ in der OW-Maßnahmenansicht des relevanten Wasserkörpers weiterhin angezeigt. Zudem zeigt diese Ansicht auch die ID‘s der von der Eltern-Maßnahme abgeleiteten Kind-Maßnahmen. Es ist also jederzeit nachvollziehbar, aus welcher Maßnahme die neuen Kind-Maßnahmen entstanden sind, was insbesondere für die Berichterstattung an die EU von großer Bedeutung ist. Auch über den Filter „Massnahme-ID“ im Reiter „Auswertungen“ / “Filter OW“ ist die ursprüngliche Maßnahme nach wie vor auffindbar. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, nach dem Splitten einer Maßnahme die Eltern-ID z.B. in der Kurzbeschreibung der Kind-Maßnahmen mit anzugeben.

  6. Punkt 3 Von wem und wann erfolgt (unter Bezugnahme auf die Fortschreibung der Datenbestände in FIS MaPro) eine Aktualisierung des Monitoring-Viewers?

  7. Punkt 3 Antwort:Die Aktualisierung des Monitoring-Viewers wird vom HLUG vorgenommen. Derzeit besteht noch keine Möglichkeit, Veränderungen an Maßnahmen, die in FIS MaPro vorgenommen werden, direkt im Monitoring-Viewer darzustellen. Die Maßnahmen im Viewer werden momentan bei Bedarf aktualisiert, die nächste Aktualisierung erfolgt voraussichtlich Anfang April, da zu diesem Zeitpunkt die Dateneingaben für das Jahr 2011 abgeschlossen sind. Eine automatische Aktualisierung der Maßnahmen im Monitoring-Viewer ist geplant.

  8. Punkt 4 In dem WK-Stammdatenblatt ist eine Änderung/Ergänzung des Textes im Feld „Bemerkungen“ nicht möglich. Wünschenswert wäre die Möglichkeit einer stetigen Fortschreibung mit Historienführung.

  9. Punkt 4 Antwort:Die Bemerkungsfelder beziehen sich auf die abgestimmten Einschätzungen der Zielerreichung bzw. notwendige Fristverlängerung (Felder links neben den Bemerkungsfeldern). Diese wurden durch RPen und das HLUG für den Bewirtschaftungsplan abgestimmt und stellen somit den offiziellen Stand der Einschätzung dar. Eine Bearbeitung der Kommentare ist daher im Register „Stammdaten“ nicht vorgesehen. Dies müsste für nächsten BP völlig neu erzeugt werden (evtl. aus den ausgefüllten Feldern „Umsetzung bis“ der einzelnen Maßnahmen in FIS Mapro direkt ableitbar, wobei allerdings Wirkungsverzögerungen nicht berücksichtigt wären oder man müsste diese bei der Abfrage mit einplanen – z. B. Umsetzung ist komplett bis 2012 -> guter Zustand 2015 erreicht. Dazu auch noch zu klären, ob nur Umsetzung bis 2012 Fristen einhält. Wir sind von 2015 ausgegangen…n = keine Fristverlängerung, as=Code 3= Beginn ab sofort, aber Ende nach 2015, sp = Beginn erst nach 2015)

  10. Punkt 5 In dem Datenblatt „WK-MaPro-Übersicht“ gibt es eine Zeile „Maßnahmen andere WK“. Was ist damit gemeint? Erfolgt eine automatisierte „Füllung“?

  11. Punkt 5 Antwort:In diesem Abschnitt sind die Maßnahmen gelistet, die an einem oberliegenden Wasserkörper angelegt wurden, um explizit den Zustand des betrachteten Wasserkörpers zu beeinflussen, oder die eine WESENTLICHE Auswirkung auf den betrachteten Wasserkörper haben. Die beeinflussten Wasserkörper werden im Reiter „Verortung“ der Maßnahme ausgewählt. Beispiel: Talsperrenwasserkörper oder Wasserkörper, an dem durch Bebauung keine Maßnahmen möglich sind. An den Oberliegern können dann u.U. Maßnahmen durchgeführt werden, die genau diese Wasserkörper beeinflussen sollen.

  12. Punkt 6 Im Registerblatt „Definition“ unter Eingabefeld „Hauptakteur/Träger“ sind die Eintragungen „unbekannt“ und „leer“ als Auswahl möglich. Was ist der Unterschied? Antwort:Der leere Eintrag ist technisch bedingt. Speichern ist mit leerem Eintrag nicht möglich, da es sich um ein Pflichtfeld handelt.

  13. Punkt 7 Was bedeutet das Feld mit „Häkchen“ „Gelöschte Maßnahmen“ im Datenblatt „Maßnahmenpaket Wasserkörper“? Antwort:Dann werden die gelöschten Maßnahmen in der Maßnahmenübersicht angezeigt (s. Handbuch).

  14. Punkt 8 Sollen nach Umsetzung einer Maßnahme anstelle der üblichen Investitionskosten die tatsächlichen Gesamtkosten angegeben werden?

  15. Punkt 8 Antwort:Die üblichen Kosten sind Kosten, die einer MaßnamenART(!) pauschal als Anhaltspunkt/Größenordnung zugeordnet wurden, ohne die spezifischen Randbedingungen der einzelnen Maßnahme zu berücksichtigen. Sie sind NICHT editierbar und nur informativ. Es sollen immer die konkreten Kosten für die spezielle Maßnahme nach aktuellem Kenntnisstand - insbesondere nach Abschluss der Maßnahme - angegeben werden, soweit das mit vertretbarem Aufwand zu leisten ist – auf 1000 € kommt es hier nicht an….

  16. Punkt 9 Im Hinblick auf die Benennung/Ergänzung der endgültigen Investitionskosten in FIS MaPro der Hinweis, dass in der Praxis dazu lediglich im Einzelfall Aussagen möglich sein werden. Da die Trägerschaft von Maßnahmen sehr heterogen ist (z.B. Kompensationen im Rahmen von Flurbereinigungen, Straßenbau und kommunale Bauleitplanungen), ist der aktuelle Sachstand der Umsetzung und die Höhe der Investitionssumme oftmals nicht bekannt. Nur mit einem unverhältnismäßig hohen, von den Wasserbehörden nicht leistbaren Arbeitsaufwand wäre diese Dokumentation möglich.

  17. Punkt 9 Kommentar:Auf den jeweils aktuellen Sachstand (Planungszustand) könnte man evtl. verzichten, aber wenn die Maßnahme umgesetzt ist, sollte zumindest dies in FIS Mapro erfasst werden incl. der ungefähren Kosten (– auf 1000 € kommt es nicht an – s.o.). Sofern das auf dem direkten Weg Maßnahmenträger-Wasserbehörde (noch) nicht funktioniert, sollte das Ministerium versuchen, die betroffenen Träger über die anderen Ressorts entsprechend zu bitten - nach Möglichkeit auf Grundlage eines einheitlichen kleinen Erfassungsbogens mit Ausfüllerläuterung (Erarbeitung Expertenrunde Bio/Sk?)

  18. Punkt 10 Wann gilt ein Maßnahmenband in FIS MaPro als umgesetzt? Gerade bei Maßnahmenbändern, die die Bereitstellung von Flächen oder die Gewässerentwicklung betreffen, stellt sich die Frage, ab wann dieses als vollständig umgesetzt gilt. Gilt hier auch die 30 % - Regel?

  19. Punkt 10 Antwort:Im WK-Steckbrief im Viewer, Seite Maßnahmen Struktur ist in der Spalte „zu beplanende Strecke [km]“ aufgeführt, welche Strecke innerhalb des „Maßnahmenraums [km]“ mindestens umzusetzen ist, um das aus der gewässermorphologischen Kennlinie abgeleitete Ziel (mindestens 35 % gute Strecken, die auch einigermaßen verteilt sein sollten) zu erreichen. Der Maßnahmenraum wurde nach Möglichkeit etwas größer abgegrenzt, als die tatsächlich „zu beplanende Strecke“, um einen gewissen Spielraum zu haben, falls sich bei der weiteren Planung in Teilbereichen Restriktionen für die Umsetzung herausstellen sollten.

  20. Punkt 11 Für die Pflege bis Stichtag 29.02.2012 werden nur umgesetzte Maßnahmen eingegeben. Weitere Aktualisierungen (z.B. Veränderung „Planungszustand“) erfolgen sukzessive.

  21. Punkt 11 Kommentar:Das ist o.k. so - das Controlling gibt den Weg vor, siehe Erlass vom 14.12.2011. Im Abschlusstermin und mit Erlass v. 1. März wurde allerdings die Eingabefrist für die Maßnahmen 2011 bis Ende März 2012 verlängert, insbesondere auch im Hinblick auf die Punktquellen, für die die Handlungs- anleitung erst kurz vor dem Abschlusstermin vorlag. Bis Ende März sind also insbesondere die Maßnahmen im Planungszustand zu aktualisieren, die bis Ende 2011 den Planungszustand „umgesetzt“ erreicht haben sowie die Maßnahmen, für die im Feld „Umsetzungszeitraum bis“ nach derzeitiger Einschätzung der Zeitpunkt „22.12.2012“ eingetragen werden kann (und dann auch sollte).

  22. Punkt 12 Um ein „schnelles“ Auffinden der Einzelmaßnahme in dem „Maßnahmenpaket Wasserkörper“ zu ermöglichen, wird empfohlen, im Registerblatt „Definition“ das Feld „Kurzbezeichnung der Maßnahme“ textlich mit Lokalitätsbeschreibung zu versehen. Kommentar:Diese Empfehlung wird unbedingt unterstützt. Eine entsprechende Ergänzung des Handbuches soll erfolgen.

  23. Punkt 13 Ist das Feld im Registerblatt „Kosten“ unter Feld „Summe einmalige Kosten [€]“ zu füllen, wenn z.B. kommunale Flächen bereitgestellt und genutzt werden? Antwort:Die Summe der einmaligen und der laufenden Kosten wird immer automatisch berechnet. Das Feld ist nicht direkt editierbar. Die Kosten sind als „Einheitskosten“ (bezogen auf die gewählte Größe des Defizits) in die gelben Felder „Spezifische …kosten“ einzutragen. Wenn eine Kommune eigene Flächen endgültig „für die WRRL“ zur Verfügung stellt, sollte der Grundstückswert als „Spezifische Grunderwerbskosten“ eingetragen werden, da er zum Gesamtaufwand der Umsetzung der WRRL zu zählen ist.

  24. Punkt 14 Unter dem Planungszustand „Beratung“ werden auch die Beratungstätigkeiten der OWB bei WKAs verstanden bzw. subsummiert. Weitere Information: Siehe Handbuch FIS MaPro im Kapitel 4.5.1 (Register Definition) den Exkurs zur Auswahl des Planungs-zustands Die Definition zu „Beratung“ wird dort auch noch um die „modifizierte Gewässerschau“ ergänzt.

  25. Punkt 15 Für die „Erstpflege“ bis Stichtag 29.02.12 erfolgt keine Eingabe der „modifizierten Gewässerschauen“ unter dem Planungszustand „Beratung“ im FIS (hoher Zeitaufwand). Kommentar:ist o.k. – für Controlling insbesondere „umgesetzt“ und „Umsetzung bis 22.12.2012“ (für Prognose Umsetzung 2012) relevant, sh. auch Antwort zu Punkt 11 wg. Fristverlängerung bis 31.3.2012

  26. Punkt 16 Bei einer Splittung der Maßnahmenart „HIND: Herst. lin. Durchg.“ für die Konkretisierung bei WKAs mit längeren Ausleitungsstrecken stellt sich die Frage, wo eine Verortung der Maßnahmenarten „Fischschutz“, „Fischabstieg“, „Fischaufstieg“ erfolgen soll. Oftmals liegen die Maßnahmen im Mühlgrabensystem, losgelöst von dem Hindernis im WRRL-relevanten Gewässer. Eine Verortung nach der tatsächlichen Lokalität (über Streckenverortung im Mühlgraben) wird empfohlen. Bei einer entsprechenden Auswertung der Daten ist dies zu beachten.

  27. Punkt 16 Antwort:Eine Verortung der Maßnahmenarten „Fischschutz“, „Fischabstieg“, „Fischaufstieg“ kann an einem Mühlgraben erfolgen, auch wenn es sich hierbei nicht um ein WRRL-relevantes Gewässer handelt. Die Auswertung der Maßnahmen und die Berichterstattung an die EU erfolgt wasserkörperbezogen, auch Maßnahmen an „Nicht-WRRL-Gewässern“ werden dabei berücksichtigt.

  28. Punkt 17 Der Abstieg ist in der DB Wanderhindernis sowohl für das Hindernis im Hauptgewässer als auch am Mühlgraben im Bereich der WKA bewertet. In der Regel erfolgen Planungen zum schadlosen Abstiegs lediglich an der WKA. Veränderungen am Wehr sind in der Regel nicht vorgesehen. Bei der entsprechenden Auswertung der Daten gilt es dies zu beachten.

  29. Punkt 17 Kommentar:Dies ist kein FIS MaPro-Problem, sondern eher ein Dateneingabeproblem/Konvention der Datenbank Wanderhindernisse. Die Wehranlage sollte als Gesamtsystem betrachtet werden und wenn ein funktionierender Abstieg - wo auch immer - geschaffen wurde, sollte die Gesamtanlage als abwärts durchgängig eingetragen werden. Mittelfristig sollte eine Verknüpfung der Datenbank Wanderhindernisse mit FIS MaPro erfolgen, damit die Datenpflege der Wanderhindernisse erleichtert wird.

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