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Vernetzung der Lernorte Praxis und Schule

Vernetzung der Lernorte Praxis und Schule. Vinzenz von Paul Schule Duderstadt (Niedersachsen). Staatliche Vorgaben. RRL des niedersächsischen Kultusministeriums Spezifizierung im Innovationsvorhaben: Erarbeitung eines Konzeptes für die praktische Ausbildung einschließlich Leitfaden dazu

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Vernetzung der Lernorte Praxis und Schule

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Presentation Transcript


  1. Vernetzung der LernortePraxis und Schule Vinzenz von Paul Schule Duderstadt (Niedersachsen)

  2. Staatliche Vorgaben • RRL des niedersächsischen Kultusministeriums • Spezifizierung im Innovationsvorhaben: Erarbeitung eines Konzeptes für die praktische Ausbildung einschließlich Leitfaden dazu • In Niedersachsen gibt es verpflichtend die Sozialassistent/innen-Ausbildung als Eingangsvoraussetzung für die Erzieher/innen-Ausbildung. Für beide gelten die obigen Vorgaben. • Niedersachsen bietet eine „Breitbandausbildung an, deswegen müssen in der BFS und in der FSP je zwei verschiedene Arbeitsfelder in den Praktika abgedeckt werden.

  3. Sozialassistent/innen-Ausbildung • 840 Stunden praktische Ausbildung(22 Wochen à 38,5 Stunden) • 22x 0,5 = 11 U-Std Ausbildungsunterricht -Zentrales Element des Ausbildungsunterrichts bildet der Ausbildungsbesuch. • Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer Handlungsansätze stellen den verbindlichen Schwerpunkt jedes Ausbildungsbesuchs dar. • ca. sechs Ausbildungsbesuche (pro Ausbildungsbesuch ca. 2 Std) • Die praktische Prüfung ist kein Ausbildungsbesuch.

  4. Erzieher/innen- Ausbildung • 600 Stunden praktische Ausbildung(16 Wochen à 38,5 Stunden) • 16x 0,5 = 8U-Std AusbildungsunterrichtZentrales Element des Ausbildungsunterrichts bildet der Ausbildungsbesuch. • Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer Handlungsansätze stellen den verbindlichen Schwerpunkt jedes Ausbildungsbesuchs dar. • Mindestens vier Ausbildungsbesuche (pro Ausbildungsbesuch ca. 2 Std) • Die praktische Prüfung ist kein Ausbildungsbesuch.

  5. Organisation der praktischen Ausbildung • Die BbS-VO lässt verschiedene Möglichkeiten zu: • Paralleles bzw. unterrichtsbegleitendes Modell • Blockung • Mischform von beidem

  6. Ausbildungsaufgaben der Lehrkraft am Lernort „Praxis“ • Hilfe für den/die Schüler/in sozialpädagogische Inhalte und Methoden sowie sozialpädagogische Medien in ihrem praktischen Handeln ein- und umzusetzen • Dabei Herstellung der Verbindung von Theorie und Praxis • Ziel: In komplexen Praxissituationen unter dem Handlungsdruck des Lernortes „Praxis“ fachliche Kenntnisse und erworbene Schlüsselqualifikationen aus dem Unterricht im eigenen Tun zu integrieren und berufliche Handlungskompetenz zu erwerben und zu reflektieren. • Aufgabe der Lehrkraft: Begleitung, Beratung, Beurteilung.

  7. Ausbildungsaufgaben der Praxisanleitung • Muss eine (erfahrene) sozialpädagogische Fachkraft sein • Anleitung der/des Schülerin/s vor Ort • Schüler/in fachlich zu begleiten und zu unterstützen, um sich im sozialpädagogischen Berufsalltag besser und schneller zurechtzufinden und eine feste Ansprechperson zu haben • Reflexionsgespräche unter der Perspektive Entwicklung der Persönlichkeit und der Professionalität • Lehrkraft und Anleitung kooperieren

  8. Umsetzung an der VvP Schule • Kombiniert mit dem Modell der vier Entwicklungsaufgaben nach Gruschka • Alle Praktika als Blockpraktikum • Fortbildungen während des Praktikums • Durchgängiger Wechsel von Theorie- und Praxiszeiten • Lernsituationen als Vorbereitung auf die jeweiligen Praktika • Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung auf das Praktikum im Unterricht • Hospitationen während der Theoriephasen • Fachkräfte aus der Praxis im Unterricht • Praxisanleitertreffen • Portfoliearbeit mit den Schüler/innen zur Ausbildung parallel

  9. Entwicklungsaufgaben (nach Gruschka) • 1. EWA: Formulierung eines Berufsrollenverständnisses: „Ich kann Erzieher/in werden, weil ich lernen kann, was ich lernen muss und was ich lernen will.“ • 2. EWA: Formulierung eines pädagogischen Konzeptes der Fremdwahrnehmung: „Ich finde pädagogisches Kontakt zu Kindern, weil ich sie verstehen kann.“ • 3. EWA: Formulierung eines Konzeptes pädagogischen Handelns: „Mein Handeln mit Kindern/Jugendlichen/ Erwachsenen basiert auf einer pädagogischen Leitidee.“ • 4. EWA: Formulierung einer Strategie für die Professionalisierung in der Berufspraxis: „Auch wenn ich zu Beginn der Berufspraxis nicht alles kann, was ich können müsste, werde ich in der Praxis nicht untergehen, weil ich weiß, wie ich dort noch lernen kann.“

  10. Praxiszeiten und Ausbildungsunterricht Staatliche Vorgaben Umsetzung VvP Schule BFS:840 Stunden in 28 Wochen (30+)Dafür Wochenstundenzahl Theorie erhöht24 UStd absolut für Betreuung in der Praxisplus 64 UStd Fortbildung in Doppelbesetzungmindestens 5 Besucheplus praktische Prüfung • BFS:840 Stunden in 22 Wochen (38,5)11 Std Ausbildungsunterricht inclusive Praxisbesuchca. sechs Ausbildungsbesuche plus praktische Prüfung

  11. Praxiszeiten und Ausbildungsunterricht Staatliche Vorgaben Umsetzung VvPSchule FSP:600 Stunden in 20 Wochen (30+)Dafür Wochenstundenzahl Theorie erhöht12 UStd absolut für Betreuung in der Praxisplus 42 UStdFortbildung in Doppelbesetzungmindestens 2 Praxisbesucheplus praktische Prüfung • FSP:600 Stunden in 16 Wochen (38,5)8 Std Ausbildungsunterricht inclusivePraxisbesuchvier Ausbildungsbesucheplus praktische Prüfung

  12. Übersicht über die Theorie- und Praxiszeiten

  13. Struktur der praktischen Ausbildung inRückbindung an die Entwicklungsaufgaben

  14. Lernsituationen vor den Praktika • Kindergarten Teil 1: Erkundung verschiedener Kindertagesstätten aufgrund eigener Recherchen (konzeptioneller und pädagogischer Ansatz, Tagesstruktur, …) • Kindergarten Teil 2: Projektwoche Planung • Tageseinrichtungen: 1. Erkundung zukünftiger sozialpädagogischer Handlungsfelder2. Wege zum Verstehen von Kindern und Jugendlichen (Entwicklungspsychologie und Beobachtung als Schwerpunkte) • Heimpraktikum: Projektorientiertes Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen und dessen Voraussetzung: Beobachtung • Wahlpraktikum: 1. Erarbeitung verschiedener päd. Handlungskonzepte aus Vergangenheit und Gegenwart2. Formulierung einer eigenen päd. Leitidee

  15. Praxisbegleitender Unterrichtjeweils in geteilten Gruppen und mit Teamteaching • Kindergarten Teil 1: 4x 8.00 – 13.00 Uhr in geteilter Gruppe • Kindergarten Teil 2: 2x 8.00 – 13.00 Uhr plus 2x 8.00 – 17.00 Uhr in geteilter Gruppe • Tageseinrichtungen: 3x 8.00 – 13.00 Uhr • Heimpraktikum: Reflexionswoche im Anschluss (5x 8.00 – 13.00 Uhr) • Wahlpraktikum: 2x 8.00 – 13.00 Uhr

  16. Grundzüge des Fortbildungskonzeptes Die Inhalte der Fortbildungen sollen: • die Arbeitssituation focussieren, • die pädagogische Arbeit effektieren und professionalisieren, • eine Auseinandersetzung mit der Erzieherpersönlichkeit ermöglichen. Die besondere Situation des Praktikantenstatus wird berücksichtigt. Aspekte der TZI können praktiziert werden, wobei der einzelne, die Gruppe und das Thema im gegebenen Umfeld Planungsgrundlage sind.

  17. Was erwartet Sie im Workshop Als möglicher Vorschlag: • Praxisstruktur und damit Vernetzung Theorie – Praxis näher erläutern • Fortbildungskonzept • Lernsituation (ein Beispiel)

  18. Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Geduld!

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