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Ein Gemeinschaftsprogramm der Polizeidirektion Braunschweig, der Staatsanwaltschaft Braunschweig und der Landesschulbe

Ein Gemeinschaftsprogramm der Polizeidirektion Braunschweig, der Staatsanwaltschaft Braunschweig und der Landesschulbehörde Braunschweig. www.alternativesport.de www.as4us.de. Alternative Sport „AS“ was soll das sein?.

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Ein Gemeinschaftsprogramm der Polizeidirektion Braunschweig, der Staatsanwaltschaft Braunschweig und der Landesschulbe

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  1. Ein Gemeinschaftsprogramm der Polizeidirektion Braunschweig, der Staatsanwaltschaft Braunschweig und der Landesschulbehörde Braunschweig. www.alternativesport.de www.as4us.de

  2. Alternative Sport „AS“was soll das sein? • Bündelung / Vernetzung / Koordinierungbereits bestehender Angebote zur Gewaltprävention unter Einbindung des Sports • Ein strukturiertes, niederschwelliges und extrem flexibles Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche gegen Jugendgewalt

  3. Entwicklung des Netzwerkes • Keine Konkurrenz durch „AS“ zu bestehenden Projekten und Netzwerken (Vorhandenes nutzen, nichts Neues erfinden!) • Erweiterung der bestehenden Netzwerke um fehlende Netzwerkpartner • Verknüpfung der bestehenden Netzwerke zu einem Gesamtnetzwerk der Region Braunschweig • Alle Netzwerke stehen im gegenseitigen Informationsaustausch

  4. Netzwerkstruktur

  5. „ Runde Tische“Beispielhafte Darstellung und Formulierungz.B. Präventionsräte, Arbeitskreise, Lenkungsgruppe Kriminalprävention, Kriseninterventionskreis Eine Erweiterung des „Runden Tisches“ um zusätzliche Ansprechpartner ist jederzeit möglich ! Kommune ist hier als Oberbegriff zu verstehen!

  6. Dezentrale Zielgruppenfestlegung Der „Runde Tisch“ gibt die Zielgruppe vor. Delinquente Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche in multiplen Lebensbelastungen Vereinsbezogenes Angebot Offenes Angebot Offenes Angebot Vereinsbezogenes Angebot Mitgliedschaft im Verein Mitgliedschaft im Verein • Verantwortungsübergabe • z.B. • Freizeitliga • Lauftreff Ziel: Einbindung in soziale Gesellschaftsstrukturen durch aufsuchende Jugendarbeit!

  7. Aufgaben der Verantwortlichen vor Ort • Aufsuchende Interventionsbemühungen • Entwicklung / Förderung der Zielgruppe zu mehr Eigeninitiative • Entwicklung der Verantwortungsübernahme für die Gemeinschaft durch Förderung der Mitbestimmung und der Mitgestaltungsfähigkeit • Zielgruppenoffene Gestaltung der Angebote • Die Verantwortlichen achten auf die Akzeptanz von Regeln „Null Toleranz gegenüber Gewalt“

  8. Was bedeutet „AS“ für die Zielgruppe? • Schaffung eines Raumes oder Platzes, an dem sich Kinder und Jugendliche ( auch Nichtvereinsmitglieder) im Rahmen sportlicher Regeln betätigen können • Kostenlose Alternative zum „Rumhängen“ – Treff ohne Eintritt • Bewegungsbezogenes Angebot ohne Druck und Leistungszwang • Steigerung des eigenen Selbstwertgefühls, Entwicklung von Teamgeist • Unkomplizierte Eingliederung in die vorhandenen Gesellschaftsstrukturen • Erwerb von persönlichen und sozialen Kompetenzen • Eröffnung neuer Perspektiven durch Netzwerkpartner für die Zukunft • Kennen lernen und Vertrauen entwickeln in die Netzwerkpartner • Integration durch Sport • Chance für die weitere Lebensplanung (z.B. Schulabschluss, Arbeitsplatz)

  9. Vorteile von „AS“ • Problemorientierter Ansatz • Einsatzmöglichkeit im Rahmen der Diversion einschließlich Erfolgskontrolle • Ausgelegt auf die Gesamtregion Braunschweig • Bündelung von Ressourcen • Einbindung von vielen Netzwerkpartnern • Flexible Umsetzung (Standortspezifisch) • Langfristig angelegt • Gesamtgesellschaftliches Konzept

  10. Polizeidirektion Braunschweig Lfd. Projekte In Vorbereitung www.alternativesport.de www.as4us.de

  11. - Hip-Hop-Gruppe, Jugendzentrum B 58 Stadt Braunschweig - Streetsoccerliga • Gesichert durchs Leben, gemeinsam hoch hinaus – Kletterprojekt Lotte-Lemke-Schule - Unterstützung von bedürftigen Kindern - Lenkdrachenfliegen, OT Wenden - Box-AG in Kooperation der Wilhelm-Bracke- Gesamtschule mit dem Boxclub 72 e.V. • Sozialtraining für delinquente Jugendliche mit Polizei und Jugendgerichtshilfe

  12. Evaluation dieses Projektes durch die Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel, Fachbereich Sozialwesen, Frau Prof. Dr. HaasVeröffentlichung im Mai 2008 im Verlag für Polizeiwissenschaft unter dem Titel„Tertiäre Kriminalprävention durch Sport?“Die Polizei als Akteur kommunaler Kriminalprävention Peine - Basketball – AG an der Bodenstedt- Wilhelmschule

  13. Schöningen - Box – AG an der Eichendorffschule

  14. Landkreis Gifhorn - Badminton – AG an der Albert-Schweitzer-Schule - „Multi-kulturelle Tanzgruppe“ Hankensbüttel • Basketballgruppe Hankensbüttel - Schwimmen für Spätaussiedler • „Sport hilft vor Ort“, Samtgemeinde Meinersen • „Mitternachtssport“, Stadt Gifhorn

  15. Seesen - Box – AG an der Hauptschule Sonnenberg

  16. Salzgitter • Tanz-AG im Jugendzentrum Salzgitter- Fredenberg in Kooperation der Kirche mit der AWO • Mitternachtssport in Salzgitter-Bad in • Kooperation der Diakonie, Stadt Salzgitter • und der Polizei

  17. Velpke • „Schüler laufen gegen Gewalt und Alkohol“ Eine Kooperation zwischen der Carl-Friedrich-Gauss-Schule, dem Velpker SV und der Polizei

  18. In Planung • Gemeinsames Sportangebot für die Haupt- und die Realschule in Fallersleben

  19. Welchen Nutzen hat der Präventionsrat ? • Imagegewinn / Erhöhung des Bekanntheitsgrades • Profilgewinnung • Umsetzung eigener Ziele • Ständiger Überblick und Kontrolle der geförderten Projekte • Intensivierung der Zusammenarbeit im Innenverhältnis • Beitrag zur Verbesserung des subjektiven/objektiven Sicherheitsgefühls im eigenen Wirkungsbereich

  20. Welchen Nutzen hat die Kommune? • Zentralisierte Ansprechorganisation im Hinblick auf die im sozialen Randbereich stehenden Kinder und Jugendlichen • Die Verursacher von Gewaltstraftaten sind im Netzwerk bekannt • (Datenschutz wird beachtet !) • Zielgerichtete Strategien zur Integration von Jugendlichen, die außerhalb der Gesellschaft stehen, können besser entwickelt werden • Allgemeine Verbesserung der Kommunikation mit den Netzwerkpartnern • Neuaufbau bzw. Festigung der Binnenstruktur durch kompetente Ansprechpartner • Langfristige Reduzierung der Folgekosten für Maßnahmen nach dem KJHG (SGB VIII) • Steigerung des Sicherheitsgefühls der Bürger • Förderung der Sicherheitspartnerschaft

  21. Welchen Nutzen hat die Schule, sich an „AS“ zu beteiligen? • Positive Verhaltensänderung durch den Sport • Erweiterung von Handlungsalternativen für verhaltensauffällige Kinder • Gemeinsame Erlebnisse • Training des Sozialverhaltens • Ansprechpartner für Schule vor Ort • „AS“ kann Teil des schulischen Sicherheitskonzeptes sein (Einbindung in die Erlassumsetzung zum Sicherheitskonzept möglich) • Es kostet Schule wenig personelle Ressourcen • Imagegewinn

  22. Erwartungen an Schule„Was muss Schule leisten?“ • Ansprechpartner benennen, der die Kommunikation zum Arbeitskreis/Runden Tisch hält • Teilnahme am „Runden Tisch“ wenn das Thema „AS“ ansteht • Schule steht hinter dem Konzept und trägt es mit • Bereitstellung von Aktionsflächen • Schule schlägt die „Teilnehmerinnen, Teilnehmer“ vor • Rückmeldung von Schule, ob eine Verhaltensänderung eingetreten ist

  23. Welchen Nutzen haben Kirchen und Glaubensgemeinschaften ? • Beide werden auch im Bereich der Zielgruppe als Gesellschaftsgröße wahrgenommen • Beide haben in Ergänzung zur traditionellen Jugendarbeit für die Zielgruppe etwas zu bieten • Kinder- und Jugendarbeit ist impliziert • Die Möglichkeit zur Begeisterung und positiven Beeinflussung der Zielgruppe

  24. Welchen Nutzen hat der „organisierte Sport“? • Imagegewinn für Vereine und Verbände • Sportvereine und Sportverbände entsprechen ihrem gesellschaftlichen Auftrag (Leitbild) und beteiligen sich Aktiv in Problemfeldern der Gesellschaft • Mitgliedergewinnung • Entwicklung einer neuen, offenen Form des Freizeitsportes unter dem „Dach“ des Vereinssportes • Möglichkeit der Sponsorengewinnung über Patenschaften für Mitgliedsbeiträge • Der „organisierte Sport“ hat den Vorteil, dass er mit dem Anbinden des Freizeitsportes seine finanziellen Zuwendungen seitens der öffentlichen Haushalte erhalten/sichern kann

  25. Welchen Nutzen hat die Staatsanwaltschaft von „AS“ ? • Durch „AS“ steht eine weitere sinnvolle Diversionsmaßnahme zur Verfügung • „AS“ kann als Weisung im Sinne des § 10 JGG als jugendrichterliches Urteil beantragt werden • Vermittlung von „AS“ auch als Angebot für Strafunmündige über das Jugendamt • Da „AS“ auch als ein Angebot für Strafunmündige in Betracht kommt, kann durch dieses Eingreifen im Kindesalter und die im vorpubertären Alter leichter herbeizuführende Einbindung in soziale Strukturen außerhalb des Elternhauses möglicherweise spätere Delinquenz verhindert werden.

  26. Erwartungen an die Staatsanwaltschaft • Steht als Ansprechpartner für die Runden Tische vor Ort zur Verfügung bzw. nimmt daran teil • Trägt das Konzept im Rahmen der Diversion und der Urteilsfindung mit und benennt - ggf. über das Jugendamt - Teilnehmer • Weitere Mitentwicklung bis zur Diversions- und Weisungstauglichkeit, z.B. im Hinblick auf das Erfordernis einen zeitlichen Rahmen festzuschreiben und Teilnahme belegen zu müssen

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