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Understand the legal requirements, application process, and key principles governing building permits. Learn about different approval procedures, including public notices and simplified processes, with insights on environmental impact assessments and legal appeals. Stay informed on deadlines, coordination, and decision-making intricacies surrounding construction projects.
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Baubewilligungspflicht • Art. 22 Abs. 1 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes:„Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden.“ • Bundesrechtliche Minimalvorschrift, von der die Kantone abweichen dürfen (und es auch tun) Das Baubewilligungsverfahren
Baubewilligungspflichtige Vorhaben • Neu-, An- und Umbauten • Wiederaufbau • Beseitigung von Gebäuden • Zweckänderungen, die wesentlich sind • Terrainveränderungen • Reklamen • Fassadenrenovationen in Schutzzonen Das Baubewilligungsverfahren
Rechtsprechung • Bauten und Anlagen sind: • Drahtmaschenzaun ausserhalb der Bauzone • Hängegleiterlandeplatz ausserhalb der Bauzone • Beleuchtungskörper zur Beleuchtung des Pilatus • Reklameschilder • Wesentliche Zweckänderung: • Änderung des Verkaufssortiments, wenn für das Verkehrsaufkommen relevant Das Baubewilligungsverfahren
Verfahrensgrundsätze • Fristen und deren Wirkungen • Koordination der Verfahren • Gleichzeitige Einleitung der notwendigen Verfahren • Gleichzeitige Eröffnung der Entscheide • Eine Rechtsmittelinstanz Das Baubewilligungsverfahren
Bewilligungsverfahren • Ordentliches Verfahren • Öffentliche Bekanntmachung • Einspracheverfahren • Vereinfachtes Verfahren • Ohne öffentliche Auflage • Vereinfachung bei der Abnahme Das Baubewilligungsverfahren
Anzeige- oder Meldeverfahren • Bagatellfälle, bei denen nachbarrechtliche Probleme weitgehend ausgeschlossen werden können • Temporäre Installationen, wie befristete Provisorien, Zelte • Sonnenkollektoren auf Dächern • Geringfügige Änderungen im Gebäudeinnern • Bewilligung gilt als erteilt, sofern kein Verbot ausgesprochen wird • Teilweise kostenloses Verfahren Das Baubewilligungsverfahren
Vorabklärungsverfahren • Zur Klärung von Grundsatzfragen für die weitere Projektierung • Verbindlicher und rechtsmittelfähiger Entscheid der Baubewilligungsbehörde • Möglichkeit, ein Auflage- und Einspracheverfahren durchzuführen, womit Rechtswirkung auch für Dritte erreicht wird Das Baubewilligungsverfahren
Umweltverträglichkeitsprüfung • Kein eigenständiges Bewilligungsverfahren • Durchzuführen, wenn Anlage dem Typ der Anlagen im Anhang zur UVPV entspricht • Prüfung der gesamten Umweltauswirkungen der geplanten Anlage und Darstellung in einem Bericht • Verbandsbeschwerde Das Baubewilligungsverfahren
Rechtsmittel • Legitimation abhängig vom Bauvorhaben • Für Nachbarn in der Regel Einsprache gegen Baubegehren notwendig • Keine neuen Einwände im Rekurs zulässig • Aufschiebende Wirkung des Rekurses Das Baubewilligungsverfahren