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Gliederung:. 01. Einführung 02. Leitbilder 03. Tarifverhandlungen 04. Gesamtwirtschaftliche Verteilungstheorie 05. Institutionelle Unterschiede 06. Finanzpolitik 07. Geschichte der Sozialversicherung 08. Rentenversicherung 09. Krankenversicherung 10. Arbeitslosenversicherung

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Presentation Transcript


  1. Gliederung: 01. Einführung 02. Leitbilder 03. Tarifverhandlungen 04. Gesamtwirtschaftliche Verteilungstheorie 05. Institutionelle Unterschiede 06. Finanzpolitik 07. Geschichte der Sozialversicherung 08. Rentenversicherung 09. Krankenversicherung 10. Arbeitslosenversicherung 11. Vermögenspolitik 12. Bildungspolitik

  2. Kapitel VII: Geschichte der Sozialversicherung

  3. Gliederung: 01. Die Bismarcksche Sozialgesetzgebung 02. Die Sozialversicherung bis 1970 03. Die Sozialversicherung seit 1970

  4. Gliederung: 01. Die Bismarcksche Sozialgesetzgebung 02. Die Sozialversicherung bis 1970 03. Die Sozialversicherung seit 1970

  5. Frage 1: Welches waren die Grundzüge der Bismarckschen Sozialgesetzgebung? (1) • Das heutige System der Sozialversicherung in der Bundesre-publik Deutschland geht auf die Bismarcksche Sozialgesetz-gebung Anfang der 80er Jahre des 19. Jahrhunderts zurück. • Bismarck hatte eine gesetzliche Renten-, Unfall- und Kran-kenversicherung eingeführt. • Diese Sozialgesetzgebung galt innerhalb Europas lange Zeit als vorbildlich, obwohl die Leistungen im Vergleich zu heute minimal waren.

  6. Frage 1: Welches waren die Grundzüge der Bismarckschen Sozialgesetzgebung? (2) • Die Bismarcksche Sozialgesetzgebung beschränkte sich auf einen Minimalschutz (existentielle Absicherung); • Es wurden nicht alle Risiken mit einbezogen, vor allem nicht das Arbeitslosenrisiko noch das Währungsrisiko; • Es waren nur Teile der Bevölkerung, insbesondere nur die Industriearbeiter geschützt;

  7. Fazit: (1a) • Die Einrichtungen der Sozialen Sicherheit in Deutschland gehen auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts zurück. • Bismarck hatte eine gesetzliche Kranken-, Unfall- und Renten-versicherung eingeführt. • Obwohl das Bismarcksche Sozialgesetzgebungswerk damals in-nerhalb Europas als fortschrittlich galt, brachte es im Vergleich zu den heutigen Regelungen nur einen Minimalschutz. • So zählten erstens nur die Industriearbeiter zu den Begünstigten, weder die Angestellten noch vor allem die Beschäftigten in der Landwirtschaft zählten zunächst zu den Mitgliedern der Sozial-versicherung. • Hierbei gilt es daran zu erinnern, dass in der damaligen Zeit der überaus größte Teil der Bevölkerung in der Landwirtschaft und nicht in der Industrie tätig war.

  8. Fazit: (1b) • Heutzutage sind mehr als 90% der Bevölkerung auf direkte oder indirekte Weise Nutznießer der sozialen Sicherungseinrichtun-gen. • Weiterhin beschränkte sich zweitens der Umfang der sozialen Leistungen im Rahmen der Bismarckschen Gesetzgebung auf die Sicherstellung eines Existenzminimums. • In den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts war der Sicherungs-schutz soweit ausgebaut, dass man von einer vollen Absicherung sprechen konnte. • Drittens bezog sich die Bismarcksche Sozialgesetzgebung nur auf die Absicherung bei Krankheit, Unfall und im Alter. • Im Gegensatz zu heute fand weder ein Familienlastenausgleich, noch ein Schutz bei Arbeitslosigkeit, noch ein Schutz gegenüber Inflation statt.

  9. Fazit: (1c) • Viertens schließlich beschränkte sich damals die Sozialversi-cherung allein darauf, denjenigen einen materiellen Schutz zu geben, die von diesen sozialen Risiken bereits betroffen waren. • Es wurden keinerlei Anstrengungen wie heute unternommen, die sozialen Risiken als solche zu bekämpfen.

  10. Gliederung: 01. Die Bismarcksche Sozialgesetzgebung 02. Die Sozialversicherung bis 1970 03. Die Sozialversicherung seit 1970

  11. Frage 2: Welche Ausweitung erfuhr die Sozialversiche-rung im 20. Jahrhundert ? (1) • In der Folgezeit fand eine starke Ausweitung der Sozial-versicherung statt: • Immer weitere Teile der Bevölkerung, insbesondere die An-gestellten (1911), die Landarbeiter, Studenten und Selb-ständigen (in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg) wurden in den Kreis der Geschützten aufgenommen; • heutzutage ist der größte Teil der Bevölkerung (über 90 %) direkt oder indirekt Nutznießer dieses Systems. • Der Versicherungsschutz wurde auf weitere Risiken ausge-dehnt. • In den 30er Jahren wurde die Arbeitslosenversicherung geschaffen;

  12. Frage 2: Welche Ausweitung erfuhr die Sozialversiche-rung im 20. Jahrhundert (2) • Vor allem in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg wurden für zahlreiche Selbständigengruppen (Handwerker, Ärzte, Anwälte etc.) ähnliche Versorgungseinrichtungen für das Alter geschaffen, gleichzeitig wurde auch eine Versorgungs-einrichtung für landwirtschaftliche Arbeitnehmer eingerich-tet. • In der Nachkriegszeit erfolgte in der Rentenversicherung ein Währungsausgleich durch automatische Dynamisierung der Renten. • 1994 wurde die Pflegeversicherung eingeführt. • Die Sozialversicherung wurde von einer Mindestsicherung zu einer Vollversicherung ausgebaut; • die Aussteuerung in der GKV entfiel.

  13. Frage 2: Welche Ausweitung erfuhr die Sozialversiche-rung im 20. Jahrhundert (3) • Die Renten sollen der Zielsetzung von 1957 nach den erreich-ten Lebensstandard sichern (dynamische Rente); • vor Einführung der Sparmaßnahmen der 70 er Jahre konnte sich ein Arbeitsloser ein Einkommen sichern, das netto im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit fast dem bisherigen Einkom-men entsprach. • Die Lohnfohrtzahlungsgesetze von 1957 und 1969 sahen eine Lohnfortzahlung für 6 Wochen bei Krankheit mit Arbeits-unfähigkeit auch der Arbeiter vor. • Während in der Vergangenheit nur bereits eingetretene Risi-kotatbestände in den Versicherungsschutz mit einbezogen waren, wird seit den 70er Jahren verstärkt der Versuch un-ternommen, auch Vorsorgeleistungen im Rahmen der Sozial-versicherung zu finanzieren.

  14. Fazit: (2a) • In den darauf folgenden Jahren wurde die Sozialver-sicherung kontinuierlich ausgebaut. • So wurden 1911 auch die Angestellten (durch die Errich-tung einer Rentenversicherung für Angestellte) in das Versicherungswerk aufgenommen. • Im Zusammenhang mit der Weltwirtschaftskrise Ende der 20er Jahre des 20. Jahrhunderts wurde für das gesamte deutsche Reich erstmals eine Arbeitslosenver-sicherung eingeführt. • In den 50er Jahren wurde eine Kindergeldgesetzgebung gestartet, wobei zunächst das Kindergeld (für dritte und weitere Kinder) von den Arbeitgebern im Rahmen einer Umlage getragen und die Verwaltung dieser Gelder den Unfallgenossenschaften übertragen wurde.

  15. Fazit: (2b) • In den 60 er Jahren wurde auch für das 2. Kind ein Kindergeld vorgesehen, die Finanzierung erfolgte nun aus Steuermitteln, die Arbeitsämter übernahmen die Auszahlung dieser Gelder. • Im Jahre 1957 wurde die Rentenversicherung grundlegend re-formiert. • Die Rente wurde dynamisiert, also an Preissteigerungen und wirtschaftliches Wachstum (zumindest teilweise) automatisch an-gepasst. • Gleichzeitig verfolgte man mit diesem Reformwerk das Ziel, den bisherigen Wohlfahrtseinbruch beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verringern, • eine gewisse Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung zu garantieren und schließlich • die Versicherung vom Kapitaldeckungsverfahren auf ein Umlage-verfahren umzustellen.

  16. Fazit: (2c) • Vom Kapitaldeckungsverfahren spricht man dann, wenn für jeden Versicherten aus den Beiträgen ein Kapitalstock angelegt wird, aus dem dann jeweils für die einzelnen Versicherten die Renten finanziert werden. • Beim Umlageverfahren dienen hingegen die heutigen Beiträge der Erwerbstätigen zur Finanzierung der heute anfallenden Renten-zahlungen. • Ende der 50er Jahre wurde der Umfang der Sicherungsleistun-gen insoweit ausgeweitet, als für die Arbeiter eine Lohnfortzah-lung im Krankheitsfalle für die ersten 6 Wochen gesetzlich festge-legt wurde. • Das Gesetz sah zunächst eine 80% Lohnfortzahlung vor, die dann Ende der 60er Jahre auf eine 100% Lohnfortzahlung erhöht wurde.

  17. Fazit: (2d) • Allerdings wurde schon sehr viel früher in den meisten Tarif-verträgen eine 100% Lohnfortzahlung eingeführt. • Ende der 60er Jahre wurde der Ausbau der Leistungen dadurch fortgesetzt, dass im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes Maß-nahmen zum Abbau von Arbeitslosigkeit (durch Finanzierung von Umschulungen wie auch durch finanzielle Anreize an die Arbeitgeber, Arbeitslose einzustellen) eingeführt wurden. • Anfang der 70er Jahre wurde innerhalb der Rentenversicherung den Versicherten die Möglichkeit geschaffen, vorzeitig (Frauen ab dem 60., Männer ab dem 63. Lebensjahr) Rente zu beziehen und damit aus dem Erwerbsleben auszutreten (flexible Altersrente). • Allerdings wurde eine Lösung gewählt, bei der die Versicherungs-gemeinschaft einen Teil der Kosten tragen musste, die im Zusam-menhang mit einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbs-leben entstehen.

  18. Fazit: (2e) • Weiterhin wurden u. a. die Kosten des Zahnersatzes von den Kassen getragen, gleichzeitig wurden die Kosten von Schutz-impfungen vor allem bei Kleinkindern übernommen. • Schließlich wurde Anfang der 70 er Jahre der Leistungskatalog in der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgeweitet.

  19. Gliederung: 01. Die Bismarcksche Sozialgesetzgebung 02. Die Sozialversicherung bis 1970 03. Die Sozialversicherung seit 1970

  20. Frage 3: Wie entwickelte sich die Sozialversicherung seit 1970? (1) • Trotz oder vielleicht gerade wegen dieser Ausweitung der Sozialversicherung geriet dieses System in den 70er Jahren in eine tiefe finanzielle Krise. • In der gesetzlichen Krankenversicherung stiegen in den er-sten 5 Jahren der 70er Jahre die Ausgaben in der GKV ex-plosionsartig an. • Die Wachstumsrate der GKV-Ausgaben betrug in dieser Zeit über 180%, während das Volkseinkommen, aus dem letztlich diese Ausgaben finanziert werden mussten, im gleichen Zeit-raum nur um 60% anstieg.

  21. Frage 3: Wie entwickelte sich die Sozialversicherung seit 1970? (2) • Die Ausgabensteigerungen in den letzten Jahrzehnten zeigen, dass trotz Reformmaßnahmen (vor allem trotz Konzertierter Aktion im Gesundheitswesen) das überproportionale Ausga-benwachstum nicht gestoppt wurde. • Das Gesundheitsreformgesetz von 1988 brachte eine Selbst-beteiligung, • das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 führte einen gewis-sen Wettbewerb unter den Kassen ein, auch Arbeiter können sich nun in Ersatzkassen versichern lassen. • Zwischen den Kassen wurde ein Risikoausgleich eingeführt. Die beiden Neuordnungsgesetze von 1997 sehen Kostenein-sparungen über Festbeträge vorwiegend im Zahnbereich, größere Selbstbeteiligungen und eine größere Flexibilität im Leistungskatalog vor.

  22. Frage 3: Wie entwickelte sich die Sozialversicherung seit 1970? (3) • Die große Koalition brachte eine Erhöhung der Selbstbetei-ligung (Praxisgebühr), die Einführung einer gewissen Wahl-freiheit und die Schaffung eines Gesundheitsfonds, der dem Staat die Möglichkeit für einen weitergehenden Risikenaus-gleich verschaffen sollte. • In der Rentenversicherung wären in der ersten Hälfte der 70er Jahre Defizite von circa 40 Mrd. DM eingetreten, wenn nicht drastische Änderungen (Beitragserhöhungen etc.) ein-geführt worden wären. • Für die ersten Jahrzehnte des 21. Jahrhundert werden noch größere Defizite prognostiziert, die bei circa 80 Mrd. liegen dürften für den Fall, dass keine grundlegenden Änderungen eingeführt worden wären.

  23. Frage 3: Wie entwickelte sich die Sozialversicherung seit 1970? (4) • Das Rentenreformgesetz von 1992 brachte insbesondere: • Den Übergang vom Bruttolohn- zum Nettolohnprinzip, • Eine Erhöhung der Pensionierungsgrenze stufenweise auf 65 Jahre für Männer und Frauen, • Anrechnungszeiten für Erziehungsjahre, • Erhöhung des Staatszuschusses, • zeitweise einen Einbau einer demographischen Kompo-nente sowie • den Wegfall der konjunkturpolitisch motivierten Verzö-gerung in der Rentenanpassung • Die große Koalition führte schließlich eine stufenweise Erhö-hung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ein.

  24. Frage 3: Wie entwickelte sich die Sozialversicherung seit 1970? (5) • Die Defizite der Arbeitslosenversicherung stiegen insbeson-dere Ende der 70er bzw. Anfang der 80er Jahre aufgrund der anhaltenden Arbeitslosigkeit enorm an. • Auch hier wäre in den nächsten Jahren ohne grundlegende Änderungen ein weiterer Anstieg der Defizite eingetreten. • Mit der Hartz4-Reform wurde der Versuch unternommen, die Anreize arbeitslos zu bleiben, zu reduzieren.

  25. Fazit: (3a) • Etwa Mitte der 70er Jahre entstanden in allen drei Versiche-rungseinrichtungen (Kranken, Renten- und Arbeitslosenver-sicherung) schwere Finanzkrisen, die die Politiker zu zahlreichen Sparmaßnahmen veranlassten. • So waren die Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversiche-rung in der ersten Hälfte der 70er Jahre etwa um 180% angestiegen, während im gleichen Zeitraum das Volkseinkommen nur um 60% anstieg. • Die damalige Regierung versuchte diese Kostenexplosion durch Einführung einer Konzertierten Aktion zu dämmen, was jedoch allenfalls in den ersten darauf folgenden Jahren gelang. • Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre beschloss die Regie-rung zur Dämpfung der anhaltenden Kostensteigerung im Ge-sundheitswesen ein Gesundheitsreformgesetz, das unter anderem eine Selbstbeteiligung der Versicherten bei der Inanspruchnahme der Krankenkassen vorsah.

  26. Fazit: (3b) • Weiterhin wurde im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes ein gewisser Wettbewerb und ein Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen eingeführt. • Während der großen Koalition wurde die Selbstbeteiligung er-höht (Praxisgebühr), eine gewisse Wahlfreiheit eingeführt und mit der Schaffung eines Gesundheitsfonds die Möglichkeiten eines Risikoausgleichs vergrößert. • Zu Beginn der 90er Jahre kam es zu einer Reform der Renten-versicherung, auch hier war es zu einer Finanzkrise gekommen. • Vor allem aber muss mit hohen Defiziten etwa in den 30er Jahren des 21. Jahrhunderts gerechnet werden. • Diese beiden Finanzkrisen wurden bzw. werden durch demo-graphische Faktoren ausgelöst. • So drückte sich Anfang der 70er Jahre der Pillenknick in einem deutlichen Rückgang der Geburtenrate aus.

  27. Fazit: (3c) • Weiterhin ist die Lebenserwartung seit 1950 im Durchschnitt um 10 Jahre gestiegen. Beide Faktoren tragen dazu bei, dass sich das zahlenmäßige Verhältnis von Rentnern zu Erwerbstätigen dra-stisch erhöht hat. • Während vor dem 2. Weltkrieg drei Erwerbstätige einen Rentner zu finanzieren hatten, nähern wir uns im Jahre 2030 einem Zu-stand, bei dem fast jeder Erwerbstätige einen Rentner zu finan-zieren hat. • Neben diesen demographischen Faktoren trägt jedoch die Ten-denz, immer früher aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, ebenfalls zur finanziellen Belastung der Rentenversicherung bei.

  28. Fazit: (3d) • Die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung in den 90er Jahren brachte u. a. einen Übergang vom Brutto- zum Netto-prinzip, • eine Erhöhung der Staatszuschüsse sowie • das Absenken des Rentenniveaus durch Einführung einer demo-graphischen Komponente. • Im Jahre 2001 wurde die sogenannte Riesterrente eingeführt, welche staatliche Zuschüsse für eine private Altersvorsorge auf Basis der Kapitaldeckung vorsieht. • Während der großen Koalition wurde schließlich die stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 beschlossen.

  29. Fragen zu Kapitel 7: (1) 01. Welche drei Zweige gehörten zu der von Bismarck geschaffenen Sozialversicherung? 02. Inwiefern beschränkte sich die Bismarck‘sche Sozialversiche-rung auf einen Minimalschutz? 03. Welche Bevölkerungsgruppen wurden in der Zeit danach in das Sozialgesetzgebungswerk aufgenommen? 04. Inwiefern wurden in der Folgezeit neue Risiken mitversichert? 05. Inwiefern wurde die Sozialversicherung bis in die 70er Jahre zu einer Vollversicherung ausgebaut? 06. Was ist gemeint, wenn man davon spricht, dass sich die Sozial-versicherung in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg nicht mehr auf ein Kurieren am Symptom beschränkte? 07. Welche Änderung brachten die Lohnfortzahlungsgesetze der Nachkriegszeit?

  30. Fragen zu Kapitel 7: (2) 08. Inwiefern erhielten die Versicherten Anfang der 70er Jahre die Möglichkeit, in gewissen Grenzen den Zeitpunkt der Verrentung selbst zu bestimmen? 09. Worin äußerte sich die Finanzkrise der 70er Jahre in der Gesetz-lichen Krankenversicherung? 10. Mit welchem Instrument versuchte man zunächst die Finanzkri-se der Krankenversicherung der 70er Jahre zu überwinden? 11. Inwiefern ist eine Erhöhung der Verrentungsgrenze geeignet, die befürchtete Finanzkrise abzuschwächen? 12. Mit welchen beiden Maßnahmen versuchte man die Finanzkrise in der Arbeitslosenversicherung zu überwinden?

  31. Antworten zu Kapitel 7: (1) 01. Zu der Bismarck‘schen Sozialversicherung gehörte die Kranken-versicherung, die Rentenversicherung und die Unfallversiche-rung. 02. Die Bismarck‘sche Sozialgesetzgebung beschränkte sich auf ei-nen Minimalschutz, in dem sie nur das Existenzminimum absicherte und sich nur auf einige soziale Risiken beschränkte und darüber hinaus auch nur einen Teil der Arbeitnehmer in den Risikoschutz einbezog. 03. In die Sozialversicherung wurden bis 1970 vor allem die Ange-stellten, die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer, Studenten und ein großer Teil der Selbständigen aufgenommen. 04. Während der großen Weltwirtschaftskrise wurde die Arbeitslo-senversicherung geschaffen, 1957 wurde auch das Währungsri-siko in die Rentenversicherung miteinbezogen.

  32. Antworten zu Kapitel 7: (2) 05. In der Krankenversicherung entfiel de facto die Aussteuerung, in der Rentenversicherung war man bemüht, mit der Rente den bisher erreichten Lebensstandard zu sichern. 06. Vor allem in der Krankenversicherung wurden vorbeugende Maßnahmen ergriffen, um das Krankheitsniveau zu reduzieren. 07. Aufgrund der Lohnfortzahlungsgesetze erhielten nun auch die Arbeiter im engeren Sinne einen Anspruch, bei Krankheit während der ersten sechs Wochen den Lohn (zunächst aller-dings nur 90%) vom Arbeitgeber weiterbezahlt zu bekommen. 08. Mit der Einführung der flexiblen Rente erhielten die Arbeitneh-mer das Recht, vorzeitig aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. 09. Die Finanzkrise der GKV in den 70er Jahren äußerte sich vor allem darin, dass das Wachstum der Ausgaben das der Einkommen etwa um das dreifache überstieg.

  33. Antworten zu Kapitel 7: (3) 10. Man versuchte in den 70er Jahren zunächst durch Einführung einer Konzertierten Aktion die Finanzkrise in der Krankenver-sicherung zu überwinden. 11. Wird die Verrentungsgrenze um ein Jahr vorgezogen, so wird die finanzielle Situation der Rentenversicherung einmal dadurch verbessert, dass die Beiträge steigen, zum andern dadurch, dass die Rentenausgaben sinken. 12. Die Finanzkrise in der Arbeitslosenversicherung sollte einmal durch Aufstockung der Staatszuschüsse, zum andern durch Verringerung der Anreize, arbeitslos zu bleiben, überwunden werden.

  34. Ende

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