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Schulische Tagesbetreuung ab dem Schuljahr 2006/07 zusammengestellt von Mag. Andreas Schatzl

Schulische Tagesbetreuung ab dem Schuljahr 2006/07 zusammengestellt von Mag. Andreas Schatzl. Ziel. „Anpassung der Schulzeit an die neuen und flexiblen Arbeitsformen der Eltern“ - zwei Maßnahmen:. n = 1000 (Eltern schulpflichtiger Kinder). 5-Tage-Woche

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Schulische Tagesbetreuung ab dem Schuljahr 2006/07 zusammengestellt von Mag. Andreas Schatzl

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Presentation Transcript


  1. Schulische Tagesbetreuung ab dem Schuljahr 2006/07 zusammengestellt von Mag. Andreas Schatzl

  2. Ziel „Anpassung der Schulzeit an die neuen und flexiblen Arbeitsformen der Eltern“ - zwei Maßnahmen: n = 1000 (Eltern schulpflichtiger Kinder) 5-Tage-Woche 87% der Befragten sind für die Einführung der 5-Tage-Woche. 71% der Befragten sind für die Einführung der 5-Tage-Woche mit einfacher Mehrheit der Eltern und LehrerInnen (in den Schulgremien). Tagesbetreuung 77% der Befragten sind für eine freiwillige Tagesbetreuung mit bis zu 80 Euro monatlichem Elternbeitrag. 62% der Befragten sind gegen eine verpflichtende Ganztags-schule.

  3. Was sagt die Zukunftskommission? • „Jedes Schulkind der Primar- und Sekundarstufe I in Österreich sollte die Möglichkeit auf Betreuung auch über die Unterrichtszeit hinaus bekommen, wenn die Eltern diese Betreuung wünschen.“ • „Der Besuch einer Schule mit einer bestimmten Betreuungsform sollte prinzipiell freiwillig sein. Welche Betreuungsform/en an einer Schule tatsächlich angeboten werden, soll in erster Linie von der regionalen Bildungsplanung und den Schulpartnern am Standort abhängen.“

  4. Was ändert sich? (1) • Informationspflicht der Eltern durch die Schule • Durchführung einer Bedarfserhebung • Planung einer Tagesbetreuung bei 15 angemel-deten Schüler/innen • Der Schulerhalter plant und organisiert gemeinsam mit der Schule die Tagesbetreuung. • Widmungsgemäße Verwendung der 5 vom Bund zur Verfügung gestellten Lehrer/innenstunden (entspr. 10 Betreuungsstunden) → §§ 6 und 8j SchOG

  5. Schulorganisationsgesetz § 8 „Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind zu verstehen: j) unter ganztägigen Schulformen Schulen mit Tagesbetreuung, an denen neben dem Unterricht eine Tagesbetreuung angeboten wird, wobei zum Besuch der Tagesbetreuung eine Anmeldung erforderlich ist und die Tagesbetreuung aus folgenden Bereichen besteht: aa) gegenstandsbezogene Lernzeit, die sich auf bestimmte Pflichtgegenstände bezieht, und/oder bb) individuelle Lernzeit sowie cc) jedenfallsFreizeit (einschließlich Verpflegung).“ § 6 „…Diegegenstandsbezogene Lernzeit hat wöchentlich zwei bis vier Stunden zu umfassen. Die Bestimmungen über schulautonome Lehrplanbestimmungen finden Anwendung.“

  6. Lehrplanverordnung – AHS/HS BGBl. II, Nr. 359/2005, 4. November 2005 „Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern sich aus schul-autonomen Regelungen nicht anderes ergibt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.). Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Lehrerinnen bzw. Lehrern oder Erzieherinnen bzw. Erziehern durch individuelle Lernunterstützung zu fördern. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegen-standsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entspre-chend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden: Bei der Erstellung des Betreuungsplans ist die Abfolge von gegenstands-bezogener bzw. individueller Lernzeit so zu wählen, dass den Schülerinnen und Schülern täglich Freizeitphasen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.“

  7. Was ändert sich? (2) • Einbindung von Vereinen (insbesondere Sportvereine, Musikschulen etc.) im Freizeitbereich. • Die neu geschaffenen schulischen Tages-betreuungsangebote sollen nicht in Konkurrenz zu bestehenden Tagesbetreuungsangeboten in den Gemeinden stehen. • Die Wahlfreiheit der Eltern im Bezug auf eine tageweise Anmeldung ist gegeben (siehe nächste Folie).

  8. „Beitragsverordnung“(gültig für Bundesschulen) BGBl. Nr. II/283 veröffentlicht mit 1. September 2005 (gilt für Bundesschulen)

  9. Was ändert sich? (3) • „Aktionsteam“ in jedem Bundesland, das den Schulerhaltern bei der Errichtung einer Tagesbetreuung in der Gemeinde unterstützt. • Schulerhalterkönnen selbstqualifiziertes Personal (Lehrer/innen bzw. Erzieher/innen) für 10 Betreuungsstunden (= schulautonome Maximalvariante der individuellen Lernzeit) und den Freizeitteil einstellen.

  10. Umsetzungsstrategien • Entwicklung eines pädagogischen Konzeptes mit PraktikerInnen (aus dem städtischen und ländlichen Bereich) unter wissenschaftlicher Mitarbeit • Verknüpfung mit anderen Bereichen (Lesen, Schulsport,…) • „Checkliste“ für Schulerhalter • „Fliegende Beratungskommission“ in den Bundesländern • Sammlung von good-practice-Beispielen, die Anreize bilden sollen, Tagesbetreuung anzubieten, zB • Veröffentlichung auf einer Homepage, DVD, Broschüre(n) • Wettbewerbe mit (attraktiven) Preisen

  11. Pädagogische Anliegen (1) Die Tagesbetreuung ist Teil eines pädagogischen Gesamtkonzeptes an der Schule: • Standortspezifische Überlegungen (individuelle Förderkonzepte/-pläne, Lernformen, Lerntech-niken, Leseförderung, Nahtstellenproblematik,…) • Anregungen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (Sport, Kulturelles, Neue Medien,…) • Integration (Soziales Lernen, muttersprachlicher Unterricht,…)

  12. Pädagogische Anliegen (2) • Berufs- und Bildungsberatung • Steigerung der sozialen Kompetenz der Schüler/innen (Teamarbeit, Organisation, Kommunikation, Selbstdarstellung,…) • Bewusste und gezielte Mädchen- und Bubenförderung („Gender Mainstreaming“)

  13. Pädagogische Anliegen (3) Verkürzung der gegenstandsbezogenen Lernzeit (§ 8j SchOG) zugunsten der individuellen Lernzeit (vgl. autonome Lernplanbestimmungen) – mögliche Angebote: • unterrichtsbezogen • themenbezogen • Förderung • Freizeitelemente Die folgende Auflistung ist eine willkürliche Aufstellung von Möglichkeiten.

  14. Pädagogische Anliegen (3a)

  15. Nützliche Links • http://www.bmbwk.gv.at/schulen/04/Nachmittagsangebote11004.xml • http://www.bmbwk.gv.at/schulen/04/30_Fragen_-_30_Antworte11005.xml • http://www.bmbwk.gv.at/service/links/Links_zu_den_Landesschul1569.xml • http://www.bmbwk.gv.at/medienpool/11210/Nachmittagsangebote_Standort.pdf • http://www.bmbwk.gv.at/medienpool/12274/nachmittagsangeb_stdorte_050.pdf • http://www.schulpsychologie.at/Download/Tagesbetreuung.pdf • http://www.help.gv.at/Content.Node/37/Seite.370000.html • http://www.dieneueschule.gv.at/sp1/tagesbetreuung_links.html(mit Links zu den Landesschulräten)

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