1 / 26

Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und F hren von Hunden HundeVO

10.01.2009. Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO). Informationen zur HundeverordnungvonTanja Irnersberger und Ralf Paul. 10.01.2009. Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO). So kennen und sehen WIRunsere Rottweiler. 10.01.2009

shika
Télécharger la présentation

Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und F hren von Hunden HundeVO

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


    1. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Herzlich willkommen zur Jahreshauptversammlung der ADRK Landesgruppe Hessen am 18.01.2009

    2. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Informationen zur Hundeverordnung von Tanja Irnersberger und Ralf Paul

    3. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) So kennen und sehen WIR unsere Rottweiler

    4. 10.01.2009

    5. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Und so wird unser Rottweiler von PRESSE und POLITIK dargestellt

    6. 10.01.2009

    7. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Die Konsequenz: Die Listung des Rottweilers ab 01.01.2009 durch die CDU Landesregierung in Hessen

    8. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Fr unsere Rottweiler (gehalten vor dem 31.12.2008) gibt es eine bergangsfrist. Die Gefhrlichkeit fr Rottweiler sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden (2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 HundeVO) gilt erst seit dem 01.01.2009.

    9. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Alle Rottweiler (wenn sie nicht auffllig sind) die schon vor dem 31.12.2008 gehalten wurden, gelten als nicht gefhrlich. Die Haltung des Rottweilers muss aber durch den Halter bis zum 30.06.2009 schriftlich bei der zustndigen Kommune angezeigt werden.

    10. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Die Kommune muss eine Besttigung (formlos) fr die Anmeldung erteilen. Diese Bescheinigung ist immer, wenn man mit dem Hund unterwegs ist, mit zufhren.

    11. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Die Anmeldung des Rottweilers ist zustzlich und unabhngig von der Anmeldung zur Hundesteuer durchzufhren.

    12. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Wenn ein lterer Rottweiler, der vor dem 31.12.2008 geboren wurde, in Hessen abgegeben wird, gilt er als gefhrlich, da sein Bestandsschutz an seine bisherige Haltung und an seinen bisherigen Besitzer gekoppelt war.

    13. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Alle Rottweiler die nach Inkrafttreten der nderungsverordnung geboren werden (Geburtsdatum ab dem 01.01.2009) fallen komplett unter die Erlaubnispflicht. Ausnahme: Wenn die Zeugung des Rottweilers noch in 2008 erfolgt ist und der Hund bei seinem Zchter bleibt, ist er nicht genehmigungspflichtig. Wenn der Hund verkauft wird verliert er diesen Status.

    14. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Die Erlaubnisvoraussetzungen Mindestalter 18 Jahre, persnlich zuverlssig (keine Vorstrafen in den letzten 5 Jahren), Sachkundeprfung (erst mit 15 Monaten mglich), Wesenstest (erst mit 15 Monaten mglich), Artgerechte Unterbringung des Hundes, Kennzeichnung mit einem Mikrochip, Nachweis ber eine Haftpflichtversicherung, Nachweis ber die bezahlte Hundesteuer.

    15. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Die Mglichkeit der Abgabe und des Erwerbs eines unter 15 Monaten alten Hundes (Welpen) besteht, wenn dem Erwerber (Hessen) eine vorlufige Erlaubnis von seiner Kommune erteilt worden ist.

    16. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Zchter und Verkufer eines Rottweilers haben darauf zu achten, dass der zuknftige Eigentmer (in Hessen) im Besitz einer Erlaubnis seiner Kommune ist.

    17. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Ab dem 15. Monat muss der Hund einen Wesenstest ablegen. Gleichzeitig muss eine Sachkundeprfung abgelegt werden. Wenn der Hund den Wesenstest besteht, bekommt er eine befristete Erlaubnis fr 4 Jahre und Befreiung vom Leinenzwang. Er bleibt aber im Sinne der Verordnung trotzdem ein gefhrlicher Hund.

    18. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Wesenstest und Sachkundeprfung sind immer auf den jeweiligen Hund verknpft. Die Sachkundeprfung ist nicht auf andere Hunde bertragbar. Jede Person, die einen erlaubnispflichtigen Hund fhren mchte, muss fr den jeweiligen Hund einen separate Sachkundeprfung ablegen.

    19. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Hundesteuer Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufgabe und kann sehr unterschiedlich gestaltet werden, da die Hundesteuer als Lenkungssteuer angewendet werden kann.

    20. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Die Hunde, die unter die bergangsreglung fallen, drfen jedoch nicht mit einer erhhten Hundesteuer belastet werden, da sie als nicht gefhrlich im Sinne der Verordnung anzusehen sind und deswegen weiterhin als sonstige Hunde zhlen.

    21. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Die Zukunft: Die SPD hat uns mitgeteilt das Sie, falls Sie an die Regierung kommen, den Rottweiler wieder von der Liste der gefhrlichen Hunde streichen wollen. Sollte kein Regierungswechsel zustande kommen, wird die SPD versuchen den Rottweiler aus der Opposition heraus von der Liste herunter zu bekommen.

    22. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Auch unser ADRK Hauptverein prft derzeit gemeinsam mit dem Anwalt des ADRK die rechtliche Lage und den Erfolg auf eine Klage gegen die Listung unseres Rottweilers.

    23. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Auer das man fr einen Rottweiler in Zukunft eventuell mehr Hundesteuern bezahlen muss und etwas mehr Aufwand wegen abzulegendem Wesenstest und Sachkundeprfung hat, kann der richtig gezchtete und korrekt erzogene Rottweiler fr den wahren Rottweilerliebhaber auch in Zukunft ein Freund frs Leben sein.

    24. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Der geforderte Wesenstest wird fr den richtig gezchteten, korrekt erzogenen und gut sozialisierten Rottweiler kein Problem darstellen. Eine Sachkundeprfung sollte von jedem wirklich interessierten Halter problemlos zu bestehen sein.

    25. 10.01.2009 Gefahrenabwehrverordnung ber das Halten und Fhren von Hunden (HundeVO) Das Image unserer Rasse Wir mssen alle, mit gemeinsamen positiven Aktivitten, in der ffentlichkeit am angekratzten Image des Rottweilers arbeiten.

    26. 10.01.2009

More Related