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Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA

Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA. Übersicht. Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrecht (TVÜ) vom 1. Juni 2005 TVÜ-Bund TVÜ-VKA. Allgemeine Vorschriften Geltungsbereich. Arbeiter/ Arbeiterinnen und Angestellte

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Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA

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Presentation Transcript


  1. Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ)Bund und VKA

  2. Übersicht • Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrecht (TVÜ) vom 1. Juni 2005 • TVÜ-Bund • TVÜ-VKA ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  3. Allgemeine VorschriftenGeltungsbereich • Arbeiter/ Arbeiterinnen und Angestellte • Geltungsbereich TVöD • Ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis über den 30. September 2005 hinaus • Unterbrechungen bis zu einem Monat sind unschädlich • Soweit besonders geregelt auch für Neueinstellungen • Arbeitgeber • Mitglied eines Mitgliedsverbandes der VKA mit Tarifbindung • Beschäftigungsverhältnis beim Bund ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  4. Allgemeine VorschriftenAblösung / Ersetzung • BUND • Katalog der zu ersetzenden Tarifverträge (Mantel TV‘s) • VKA • Manteltarifverträge sowie ergänzende TV • Anpassung landesbezirklicher Tarifverträge • Sonderregelungen TV-V / TV-N / TV WW ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  5. Zuordnung Vergütungs- und Lohngruppen • Zuordnung Übergeleitete (§ 4) • Nach den vereinbarten Zuordnungstabellen z.B. VG VIb = EG 6 • Neueingestellte (§ 17) • Eingruppierung nach bisherigen Regeln / Zuordnungstabelle • Ausnahmen: - EG 1 und BAT I- BAT II a 5/6jähriger Aufstieg BAT Ib: Statt Zuordnung zu EG 14 EG 13 plus persönliche Zulage nach EG 14 • Wegfall der Bewährungs- Fallgruppen- und Tätigkeitsaufstiege ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  6. Arbeiter/-innen Monatstabellenlohn Angestellte  Grundvergütung,  Ortszuschlagsstufe 1 oder 2(wenn beide im ö.D. Unterschiedsbetrag Stufe 1-Stufe 2 hälftig),  allgemeine Zulage § 5 Vergleichsentgelt • Persönliches Entgelt • Teilzeit • Vergleichsentgelt und Zuordnung entsprechend Vollzeit, dann ratierliche Entgeltberechnung • Stufenmoratorium aus Tarifabschluss 2003 • Ermittlung Vergleichsentgelt September gemäß vollem Grundgehalt/Lohn ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  7. Stufenzuordnung ArbeiterInnen • Überleitung in die Stufe die erreicht worden wäre, wenn die neue Entgelttabelle bereits seit dem Beginn der Beschäftigungszeit gegolten hätte • die Stufe 1 wird in jedem Fall mit einem Jahr berücksichtigt; mindestens in Stufe 2 • Mindestens Überleitung in eine individuelle Zwischenstufe, die dem ermittelten Vergleichsentgelt entspricht • die Verweildauer in der individuellen Zwischenstufe entspricht der für das Erreichen der nächsten Stufe noch fehlenden Beschäftigungszeit ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  8. Überleitung ArbeiterInnen Lohngruppe 5/6/6aEG 6 Verlauf “Alt” Verlauf “Neu” 1 Stufe 1 1.902,83 € Stufe 1 1.764 € 2 Stufe 1 1.902,83 € Stufe 2 1.960 € 3 Stufe 2 1.933,27 € Stufe 2 1.960 € 4 Stufe 2 2.020,27 € Stufe 3 2.060 € 5 Stufe 3 2.052,59 € Stufe 3 2.060 € 6 Stufe 3 2.052,59 € Stufe 3 2.060 € 7 Stufe 4 2.085,44 € Stufe 4 2.155 € 8 Stufe 4 2.132,35 € Stufe 4 2.155 € 9 Stufe 5 2.166,49 € Stufe 4 2.155 € 10 Stufe 5 2.166,49 € Stufe 4 2.155 € Zwischenstufe 2.166,49 11 Stufe 6 2.201,14 € Stufe 5 2.220 € 12 Stufe 6 2.201,14 € Stufe 5 2.220 € 13 Stufe 7 2.236,35 € Stufe 5 2.220 € 14 Stufe 7 2.236,35 € Stufe 5 2.220 € 15 Stufe 8 2.272,14 € Stufe 5 2.220 € Zwischenstufe 2.236 /2.272 € 16 Stufe 8 2.272,14 € Stufe 6 2.285 € ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  9. Überleitung Angestellte • Überleitung erfolgt anhand des Vergleichsentgelts • Eingruppierung in eine individuelle Zwischenstufe • Mindestens Stufe 2=> Va BAT/BAT-O mit Aufstieg nach IV b / IV a in EG 10 Stufe 1 • Zum 01.10.2007 Aufstieg in nächste Stufe • Sonderregelung Stufe 2+/3 ist weggefallen • Höhergruppierung • Eingruppierung in die Stufe die mind. der Zwischenstufe entspricht (mind. Stufe 2) - weiterer Stufenaufstieg nach TVöD • Herabgruppierung • Fiktion zum September 2005 - weiterer Stufenaufstieg nach TVöD ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  10. Überleitung Angestellte Nach 5 Jahren Individuelle Endstufe Nach 2 Jahren Stufe 6 Nach 4 Jahren Individuelle Zwischenstufe Entgelte höher als die Stufe 6 Nach 2 Jahren Stufe 5 Entgelte zwischen Stufen 5 und 6 Nach 3 Jahren Individuelle Zwischenstufe Nach 2 Jahren Stufe 4 Entgelte zwischen Stufen 4 und 5 Individuelle Zwischenstufe Erste Stufensteigerung nach Überleitung Stufe 3 Reguläre Stufensteigerungen Entgelte zwischen Stufen 3 und 4 ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  11. Überleitung Bewährungs- Fallgruppenaufstiege Aufstieg in höhere Entgeltgruppe nach Ablauf Bewährungszeit mind. Stufe 2 / mind. Betrag aktuelles Entgelt EG 3, 5, 6, 8 50% Bewährungszeit am 1.10.2005 erfüllt EG 2, 9 - 15 Neue Zuordnung Vergleichsentgelt nach Ablauf Bewährungszeit Stufenzuordnung TVöD 1.10.2007 ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  12. Vergütungsgruppenzulagen • Vergütungsgruppenzulage steht am 30.09.2005 zu • Besitzstandszulage in Höhe der Vergütungsgruppenzulage (dynamisch) Ab 1. Oktober 2005 • Vergütungsgruppenzulage ohne Fallgruppenaufstieg (z.B. Vergütungsgruppe Vb + nach 4-jähriger Bewährung Zulage) • Ab dem Anspruchszeitpunkt - wenn die Hälfte der Bewährungszeit erfüllt - • Besitzstandszulage in Höhe der Vergütungsgruppenzulage (dynamisch) ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  13. Vergütungsgruppenzulagen • Vergütungsgruppenzulage mit Fallgruppenaufstieg (z.B. Vergütungsgruppe VIb mit 3 Jahre Vc + 4 Jahre Zulage) • Fallgruppensaufstieg ist zum 30.09.2005 bereits erfolgt • Sofern am 1. Oktober 2005 die Hälfte der Gesamtzeit erfüllt ist: Besitzstandszulage mit Erreichen der Gesamtzeit • Fallgruppenaufstieg ist zum 30.09.2005 noch nicht erfolgt • EG 3, 5, 6, 8 - zum theoretische Zeitpunkt des Fallgruppenaufstiegs Höhergruppierung in die nächste Entgeltgruppe • keine Vergütungsgruppenzulage mehr ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  14. Übertragung höherwertiger Tätigkeiten • Zulage steht am 30.09.2005 bereits zu • Besitzstandszulage in Höhe der bisherigen Zulage • solange die Voraussetzungen erfüllt sind • zeitliche Voraussetzungen noch nicht erfüllt (§ 24 Abs. 1 und 2 BAT/BAT-O) • Besitzstandszulage ab Erfüllen der Voraussetzungen ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  15. Kinderbezogenen Entgeltbestandteile • Dynamische Besitzstandszulage • Für bis zum 31.12.2005 geborene Kinder • Ununterbrochener Anspruch auf Kindergeld(Ausnahme: Wehr-/Zivildienst, Freiwilliges Jahr) • Ab dem 16. Lebensjahr Abfindung möglich • Gilt auch für bis zum 31.12.2005 übernommene Auszubildende, SchülerInnen und PraktikantInnen ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  16. Strukturausgleich • Anspruch erfolgt aus Überleitung am 1. Oktober 2005 • Eigene Strukturausgleiche für Bund und VKA • Zahlungsbeginn grundsätzlich 1. Oktober 2007 • Bei Höhergruppierungen Anrechnung des bisherigen Strukturausgleichs • Anteilig im Tarifgebiet Ost Bund (Bemessungssatz) • 97 % im Tarifgebiet Ost VKA (gerundet) • Teilzeit Strukturausgleich anteilig - Veränderungen werden berücksichtigt • Einzelvertragliche Abfindung möglich ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  17. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall • Krankengeldzuschuss Differenz zwischen Nettokrankengeld und Nettoentgelt (bei Urlaub) • Voraussetzung: • Am 30.09.2005 Geltung des § 71 BAT • Ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis über den 30.09.2005 hinaus • Nicht Versicherungspflichtige: • Gleichbehandlung mit Versicherungspflichtigen(Höchstsatz Nettokrankengeld) ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  18. Urlaub • Bisherige Regelungen gelten für 2005 weiter • 30 Tage für BAT I und Ia bleiben für die Dauer eines ununterbrochen Arbeitsverhältnisses erhalten • Fortgeltung TV-Zusatzurlaub für gesundheitsgefährdende Arbeiten bis zu einer Neuregelung • Verrechnung der Ansprüche für 2006 aus § 48a BAT/BAT-O/MTArb/MTArb-O mit den Ansprüchen für Zusatzurlaub aufgrund (Wechsel-)Schicht gemäß TVöD ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  19. Abgeltung Entgeltbestandteile • Möglich bei Entgeltbestandteilen aus Besitzstand • Einzelvertragliche Vereinbarung • Pauschalierung oder Abfindung Zeiten für das Jubiläumsgeld • Bis zum 30.09.2005 anerkannte Zeiten werden als Beschäftigungszeit anerkannt ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  20. Übertragung höherwertiger TätigkeitenAb dem 1. Oktober 2005 Übergeleitet aus BAT/BAT-O • Anwendung TVöD Übergeleitet aus MTArb/MTArb-O oder BMT-G/ BMT-G-O • Weitergeltung der Regelungen (auch landesbezirkliche) • Höhe der Zulage nach TVöD Abschluss gesonderter TV zur Übernahme höherwertiger Tätigkeiten bis 30. Juni 2007 mit 3-Tagesregelung • Bund - abschließender Tätigkeitskatalog • VKA - landesbezirkliche Regelungen ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  21. Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü • Bisherige Regelung für 2Ü • Überleitung aus Vergütungsgruppe I BAT/BAT-O/BAT Ostdeutsche Sparkassen nach EG 15 Ü • Jeweils 5 Jahre Verweildauer ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  22. Einmalzahlung (nur VKA) Regelung für das Tarifgebiet West • Je 150,00 € in April und Juni 2006 und 2007 • Anspruch besteht bei Vergütungsanspruch im Fälligkeitsmonat • Anteilig für Teilzeitbeschäftigte • Geltung in 2006 auch für ausgenommenen Bereiche, sofern nicht TV-V/TV-N/TV-WW Anwendung finden • Geltung in 2007 nur bei Ablehnung der Anwendung durch Arbeitgeber ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  23. BUND 2005 wie 2004 (Mit Nachwirkung bzw. ohne) 2006Im November:Jahressonderzahlung(82,14 %/ 61,60%)zzgl. 255,65 bzw. 332,34zzgl 25,56 € pro Kind VKA 2005/2006 Im November:Jahressonderzahlung (82,14 %/ 61,60%)zzgl. 255,65 bzw. 332,34zzgl 25,56 € pro Kind 2005 - SparkassenRegelung zur Überstundenpauschvergütung gilt weiter Jahressonderzahlung ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  24. BUND (§23) Nr. 3 SR2r für Hausmeister und Beschäftigtengruppen mit Bereitschaftszeiten innerhalb der Arbeitszeit gelten fort. Ggf. Anpassung an TVöD VKA (§25) Nr. 3 SR2r bzw. landesbezirkliche Regelungen für Hausmeister und Beschäftigtengruppen mit Bereitschaftszeiten innerhalb der Arbeitszeit gelten fort. Ggf. Anpassung an TVöD Rückfallebene muss noch geklärt werden in Sitzung der erweiterten Lenkungsgruppe am 16. Juni 2005 Bereitschaftszeiten ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  25. VKA (§23) Weitergeltung SR 2a, 2b, 2c bis 31. Dezember 2005 TVöD gilt zum 01.01.2006 Geltung TVöD aufgrund Betriebs oder Dienstvereinbarung vorher möglich Teilzeitbeschäftigte In-Kraft-treten Teilzeitklausel (Bereitschaftsdienst entsprechend Teilzeitbeschäftigung) zum 1. Juni 2006 Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

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