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Informationen zum Übergang

Informationen zum Übergang. von der  Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10) in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen11 und 12). Versetzung in die Qualifikationsphase. Gesetzliche Grundlagen:

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Presentation Transcript


  1. Informationen zum Übergang von der  Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10) in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen11 und 12)

  2. Versetzung in die Qualifikationsphase Gesetzliche Grundlagen: 1. Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom 24.03.2003; zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.03.2011 2. Versetzungsverordnung vom 17.12.2009; GVBl. LSA Nr. 25/2009 3. Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I vom 20.07.2004 SVBl. LSA Nr. 9/2004 Gymnasiale Oberstufe:• Einführungsphase (10. Klasse) • Qualifikationsphase (11. und 12. Klasse) Versetzung in die Qualifikationsphase:• zumindest ausreichende Leistungen in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches • mangelhafte Leistung in nur einem Fach- Ausgleich durch eine mindestens befriedigende Leistung möglich • mangelhafte Leistung in einem Kernfach – Ausgleich nur durch ein Kernfach möglich • kein Anspruch auf Versetzung mit Notenausgleich Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase wird ein dem erweiterten Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben. (Vermerk auf dem Zeugnis)

  3. Wiederholung der 10. Klasseam Gymnasium

  4. Wiederholung der 10. Klassean der Sekundarschule Bei Abgang ohne positive Versetzungsentscheidung – Hauptschulabschluss. Achtung: 12-jährige Schulpflicht beachten!

  5. für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe Kurswahl

  6. Stundenzuweisungfür die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe Extrazuweisung 4 Stunden Russisch

  7. Stundenbedarf

  8. 1. Verbindliche Kurswahl 2013/ 2014

  9. 2. Verbindliche Kurswahl 2013/2014 Wahl der Profilfächer: eine Fremdsprache und zwei Naturwissenschaften oder zwei Fremdsprachen und eine Naturwissenschaft (Biologie, Physik, Chemie) Wahlpflichtfächer: Geographie oder Sozialkunde und Kunsterziehung oder Musik und Ethik oder Religion Pflichtfach: Sport (entfällt bei amtsärztlichem Attest, dann Ersatz) * Wahl der Sportkurse auf der Rückseite ** Die Wahl von 6 Wahlpflichtfächern ist möglich. Datum: ______________ Unterschriften: __________________ _________________ Erziehungsberechtigte Schüler(in)

  10. Verbindliche Wahl der Sportkurse Name: Vorname: Klasse: Es werden folgende Kurse angeboten: 11/1: Leichtathletik, Judo, Gymnastik/ Tanz, Ski* * Der Sportunterricht im 1. Kurshalbjahr beinhaltet die konditionelle Vorbereitung auf das Skilager (Dezember oder Januar, Kosten ca. 300 € - 350 €) Mit der Wahl des Sportkurses Ski meldet sich der Schüler verbindlich für das Skilager an. Pro Kurs muss eine Teilnehmerzahl von ca. 20 Schülern erreicht werden. Unterschreitet die Zahl der Interessenten für einen Sportkurs diese Anzahl wesentlich, kann der Kurs nicht eingereicht werden. Bitte unbedingt eine Ersatzsportart als Alternativwunsch eintragen.

  11. SchienenbelegungAbiturjahrgang 14

  12. Die Abiturprüfung • Schriftliche Prüfungen in vier Fächern aus dem Kern- und Profilfachbereich • Mathematik, • Deutsch, • Geschichte, • Biologie, • Chemie, • Physik, • Englisch, • Russisch, • Französisch • Italienisch • Verbindliche schriftliche Prüfungsfächer sind:  Mathematik,  Deutsch,  eine Fremdsprache, • Geschichte oder eine Naturwissenschaft • Aus den Kern- und Profilfächern sind vor Beginn des dritten Kurshalbjahres die zwei Fächer zu benennen, in denen die Schülerin oder der Schüler die schriftliche Abiturprüfung auf erhöhtem Anforderungsniveau ablegt. • Dabei kann nur eine Fremdsprache und aus den Fächern Geschichte, Biologie, Physik und Chemie nur eines gewählt werden. • Das 5. Prüfungsfach wird mündlich geprüft. • Alle Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein.

  13. Besondere Lernleistung Die besondere Lernleistung ist eine Leistung, die die Schülerinnen und Schüler freiwillig und selbstständig in der Qualifikationsphase erbringen können. Im Umfang muss sie mindestens einem zwei Kurshalbjahre umfassenden Wahlpflichtkurs entsprechen. Die Zulassung einer Leistung als besondere Lernleistung ist bei der Schulleiterin zu beantragen. Die Schulleiterin entscheidet über die Zulassung und die Zuordnung zu einem der drei Aufgabenfelder. Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren und in einem Kolloquium darzustellen und zu erläutern. Sie darf weder vollständig noch in Teilen in Kursbewertungen einfließen. Bei Anmeldung zum Abitur ist eine verbindliche Erklärung zur Einbringung der besonderen Lernleistung abzugeben. Sofern der Schüler oder die Schülerin eine besondere Lernleistung einbringt, ersetzt sie eines der schriftlichen Prüfungsfächer auf grundlegendem Niveau.. Die Bewertung einer besonderen Lernleistung wird in vierfacher Wertung in den Block II eingebracht.

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