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Workshop Ort, Datum Name des Referenten/der Referentin Stand: 14. Januar 2013

Workshop Ort, Datum Name des Referenten/der Referentin Stand: 14. Januar 2013 Download der Präsentation unter www.dsj.de/kinderschutz. Inhalte des Workshops. Zahlen, Daten, Fakten Definition Informationen zu Opfern und Täter/-innen Sexualisierte Gewalt im Sport

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Workshop Ort, Datum Name des Referenten/der Referentin Stand: 14. Januar 2013

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Presentation Transcript


  1. Workshop Ort, Datum Name des Referenten/der Referentin Stand: 14. Januar 2013 Download der Präsentation unter www.dsj.de/kinderschutz

  2. Inhalte des Workshops • Zahlen, Daten, Fakten • Definition • Informationen zu Opfern und Täter/-innen • Sexualisierte Gewalt im Sport • Umsetzung: Bausteine eines Präventionskonzepts • Präventions- und Interventionsmaßnahmen • Konkrete erste Schritte • Methoden: • Präsentation • Vorlesegeschichte • Gruppenarbeit

  3. Ziele des Workshops • Sensibilisieren • Schwierigkeiten, Grenzüberschreitungen wahrzunehmen und zu thematisieren • Informieren • Formen sexualisierter Gewalt • Möglichkeiten der Prävention • Schritte der Intervention • Motivieren und Maßnahmen entwickeln • Umsetzungsmöglichkeiten im eigenen Verein/Verband • Unterzeichnung des Ehrenkodex

  4. Die Deutsche Sportjugend und der Deutsche Olympische Sportbund verurteilen auf‘s Schärfste jede Form von Gewalt und Macht-missbrauch gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene und fordern ihre Mitgliedsorganisationen auf, gemeinsam Gewalt vorzubeugen. Positionspapier des DOSB-Präsidiums, 2010

  5. Standpunkte NEIN Stimme ich gar nicht zu JA Stimme ich voll zu Sexualisierte Gewalt ?

  6. Im Sport gibt es viele „unscharfe“ Situationen Die definitorische Unschärfe ist bedingt durch: • Situation • Schilderung • Interpretation • Eigene Erfahrung • Unterschiedliche Beteiligte • Mann – Mädchen • Frau – Junge • Mann – Junge • Frau – Mädchen

  7. Neutralisierungsstrategien „…war doch nicht so gemeint“ Das Problem wird von den Handelnden heruntergespielt. „…war doch nicht so schlimm“ oder „stell‘ dich nicht so an“ Die übergriffigen Handlungen werden als nicht so schwerwiegend bewertet. „…so was machen die, wenn sie groß werden“, „das gehört dazu“ Die Handlungen werden als normal für die Lebensphase bezeichnet.

  8. Was tun? • Präventionskonzept erstellen und umsetzen • Kultur der Aufmerksamkeit schaffen Sportorganisation

  9. Sexualisierte Gewalt – Definition Machtausübung, Unterwerfung, Demütigung mit dem Mittel der Sexualität Sexualisierte Gewalt

  10. Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß und Formen Enge Auslegung: Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung, erzwungene sexuelle Handlungen, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die im Strafgesetzbuch definiert sind (§174 – §184 StGB)

  11. Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß und Formen Weite Auslegung: Auch sexuelle Belästigungen, das heißt sexualisierende Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt

  12. Opfer von sexueller Gewalt macht mindestens einmal vor dem 18. Lebensjahr eine sexuelle Gewalterfahrung, die der Gesetzgeber als sexuellen Missbrauch, exhibitionistische Handlung, Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung unter Strafe stellt. • Etwa jedes 4. bis 5. Mädchen • und jeder 9. bis 12. Junge

  13. Sexuelle Gewalt an Menschen mit Behinderung Menschen mit Behinderung befinden sich oft in besonderen Lebenssituationen, gekennzeichnet durch Wehrlosigkeit, Hilflosigkeit und soziale Abhängigkeit, in denen Macht-, Abhängigkeits- und Vertrauensbeziehungen ausgenutzt werden können. • Mädchen und Frauen mit Behinderung sind etwa doppelt so häufig von sexueller Gewalt betroffen wie Mädchen und Frauen ohne Behinderung • Gewalt an Jungen und Männern wird oftmals nicht als solche erkannt Quelle: The World Disability Report – Disability ‘99. Genf, 1998

  14. Täter und Täterinnen Es gibt keine spezifischen äußeren Erscheinungsmerkmale! • Definition Pädosexuell: • Erwachsene mit einer ausschließlich oder überwiegend dauerhaften sexuellen Ausrichtung auf Kinder • Aber nur ein Teil der Täter/-innen ist pädosexuell • Es gibt unter den Täter/-innen auch Erwachsene mit einer primär sexuellen Orientierung auf Erwachsene • Zu beachten ist auch: • sexualisierte Gewalt unter Kindern und Jugendlichen (peer-Gewalt) • sexualisierte Gewalt unter Erwachsenen

  15. Kontexte für sexualisierte Gewalt durch bekannte Täter/-innen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (2011): Erster Forschungsbericht zur Repräsentativbefragung Sexueller Missbrauch.

  16. Strategien von Täter/-innen in Institutionen • Sexualisierte Gewalt beginnt in der Regel nicht mit einem eindeutigen Übergriff • Längere Anbahnungsprozesse • Testen der Widerstandsfähigkeit des Opfers • Aufbau eines engen Vertrauensverhältnisses zum Opfer, Eltern, Kolleginnen und Kollegen • unter solchen Bedingungen ist die Aufdeckung • von sexualisierter Gewalt schwierig

  17. Täter/-innen suchen gezielt Situationen, in denen sie auf leichte und unkomplizierte Weise (körperliche) Kontakte mit Kindern und Jugendlichen eingehen und aufbauen können. Daher besteht die Gefahr, dass sich Täter/-innen genau mit dieser Intention in Sportvereine begeben.

  18. Kurze Pause

  19. Geschichte…. Wenn Du nicht mitmachst….

  20. Leitfragen • Wie ist das Verhältnis von Jonas zu seinen Bezugspersonen? • Wie trägt Henning zu einer Aufklärung der Situation bei? • Welche Rahmen-bedingungen ermöglichen die Grenzüberschreitung?

  21. Risikoanalyse im Sport • Körperzentriertheit • Körperkontakt • Kleidung • Umkleide- u. Duschsituationen • Rituale, Siegerehrungen • Abgeschirmte Situationen • Freizeiten, Wettkämpfe mit Anfahrt und Übernachtung

  22. Risikoanalyse im Sport • Hierarchien • Kompetenz- u. Altersgefälle • Geschlechterhierarchien • stereotype Mediendarstellungen • Leistungsorientierung

  23. Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt im Sport • Verbale und gestische Übergriffe • Übergriffe exhibitionistischer Art • Verletzungen der Intimsphäre durch Eindringen in die Umkleiden und Duschen • Grenzverletzung bei Kontrolle der Sportkleidung • Übergriffe bei der Hilfestellung • Direkte Formen sexueller Gewalt bis hin zur Vergewaltigung Quelle: Palzkill, B.. & Klein, M. (1998): Gewalt gegen Frauen und Mädchen

  24. Gefühle von … • Angst, jemanden zu Unrecht zu beschuldigen • Angst, weil ich die Konsequenzen einer möglichen Aufdeckung mittragen müsste • Hilflosigkeit, weil mir nicht klar ist, wie ich den Verdacht bestätigen kann • Unsicherheit im künftigen Umgang mit den Mädchen und Jungen • Ekel und Abscheu beim Gedanken an die Missbrauchshandlungen • Wut auf den Täter oder die Täterin • Wut auf das Opfer, weil ich mich nun hilflos fühle • Abwehr gegen den Missbrauchsverdacht, weil Handlungsdruck und Verantwortung für mich zu groß sind

  25. Tauschen Sie sich aus über die Fragen: • Was war mir bekannt? • Was ist mir neu? • Was bewegt mich? • Was ist mir nicht klar?

  26. Pause

  27. Garantenstellung gegenüber Minderjährigen: Sportvereine und -verbände haben rechtlich dafür einzustehen, dass die minderjährigen Sportlerinnen und Sportler nicht Opfer von sexualisierter Gewalt werden. Nicht die Tatsache, dass es in der eigenen Organisation zu Übergriffen kommen kann, diskreditiert eine soziale Einrichtung oder den Sportverein, sondern allenfalls ein unprofessioneller Umgang damit.

  28. Was tun? • Präventionskonzept erstellen und umsetzen • Kultur der Aufmerksamkeit schaffen Sportorganisation

  29. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Mädchen und Jungen stärken Sportorganisation Wissen und Handlungs- kompetenzen entwickeln Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen Sexualisierte Gewalt enttabuisieren

  30. Sportorganisation Beauftragte Leitbild, Satzungen, Ordnungen Sexualisierte Gewalt enttabuisieren

  31. 1. Sexualisierte Gewalt enttabuisieren Verankerung im Leitbild, in der Satzung und in den Ordnungen des Vereins Benennung von Beauftragten

  32. Verankerung der Beauftragten Präsident/-in Vorstand Sportwart/-in ÜL Beauftragte m/w

  33. Verankerung der Beauftragten Präsident /-in Expert/-innen Vorstand Sportwart/-in ÜL Beauftragte m/w

  34. Verankerung der Beauftragten Präsident /-in Expert/-innen Vorstand Sportwart/-in ÜL Beauftragte m/w

  35. Aufgaben der Beauftragten • Wissensvermittlung im Verein • Koordination u. Entwicklung des Präventionskonzeptes • Erstellung eines Verhaltensleitfadens • vertrauensvolle Ansprechpartner/-innen sein • Aufbau von Kontakten u. Netzwerken in der Region • Beschwerde-/Interventionsmanagement

  36. Qualifizierung Besprechungen Sportorganisation Wissen und Handlungs- kompetenzen entwickeln Beauftragte Leitbild, Satzungen, Ordnungen Sexualisierte Gewalt enttabuisieren

  37. 2. Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln regelmäßige Besprechung bei Vereinssitzungen vereinsinterne Qualifizierung externe Qualifizierung

  38. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Teamarbeit Verhaltensleitfaden Elternarbeit Qualifizierung Besprechungen Sportorganisation Wissen und Handlungs- kompetenzen entwickeln Beauftragte Leitbild, Satzungen, Ordnungen Sexualisierte Gewalt enttabuisieren

  39. 3. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Teamarbeit und kollegiale Beratung Transparenz in der Elternarbeit Erarbeitung eines gemeinsamen Verhaltensleitfadens

  40. Verhaltensleitfaden beinhaltet Regelungen zu folgenden Bereichen: • Duschen mit minderjährigen Sportler/-innen • Betreten der Umkleiden • Durchführung von Freizeitaktivitäten • Fahrten zu Auswärtsspielen und Trainingslagern • Umgangsformen (angemessene Sprache etc.)

  41. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Team Verhaltensleitfaden Elternarbeit Qualifizierung Mädchen und Jungen stärken Besprechungen Sportorganisation Wissen und Handlungs- kompetenzen entwickeln Kinderrechte Partizipation Beauftragte Leitbild, Satzungen, Ordnungen Sexualisierte Gewalt enttabuisieren

  42. 4. Mädchen und Jungen stärken Aufklärung und Austausch über Kinderrechte Mitbestimmung und Partizipation 42

  43. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Team Verhaltensleitfaden Elternarbeit Qualifizierung Mädchen und Jungen stärken Besprechungen Sportorganisation Wissen und Handlungs- kompetenzen entwickeln Kinderrechte Partizipation Beauftragte Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen Leitbild, Satzungen, Ordnungen Ehrenkodex Sexualisierte Gewalt enttabuisieren Führungszeugnis

  44. 5. Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen Unterzeichnung des Ehrenkodex Thematisierung bei neuen Mitarbeiter/-innen Erweitertes Führungszeugnis im Präventionskonzept

  45. Ehrenkodex • Ehrenkodex • Für alle ehrenamtlich , neben- und hauptberuflich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden. • Hiermit verspreche ich, ______________________________________________: • Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen • Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der • anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren. • Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Mensch und Tier erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten. • Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen. • Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerechte • Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen. • Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben. • Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation. • Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. • Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken. • Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln. • Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle. • Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert. • Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes. • __________________________________ Ort, Datum Unterschrift

  46. Thematisierung bei neuen Mitarbeiter/-innen • Ausführliche Besprechung des Ehrenkodex‘ • Vorstellung des Präventionskonzepts • Einschätzung der neuen Mitarbeiterin/des neuen Mitarbeiters •  Unterstreichen der hohen Bedeutung der Prävention für den Verein

  47. Erweitertes Führungszeugnis Ein Auszug aus dem Strafregister für Personen, die in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind (nach §30a Bundeszentralregistergesetz) Träger der freien Kinder-und Jugendhilfe, also Jugendorganisationen im Sport können das Führungszeugnis als Maßnahme im Präventionskonzept nutzen. Seit dem 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Insbesondere die Änderungen von §72a im SGB VIII betreffen die Arbeit des organisierten Kinder- und Jugendsports. Die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen mit den freien Trägern Regelungen für die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen treffen.

  48. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Team Verhaltensleitfaden Elternarbeit Qualifizierung Mädchen und Jungen stärken Besprechungen Sportorganisation Wissen und Handlungs- kompetenzen entwickeln Kinderrechte Partizipation Beauftragte Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen Leitbild, Satzungen, Ordnungen Ehrenkodex Sexualisierte Gewalt enttabuisieren Führungszeugnis Konkretisierung

  49. 5 Schritte – Interventionbei sexualisierter Gewalt im Sportverein • Verdachtsäußerungen gewissenhaft prüfen • Mit externen Fachstellen kooperieren • Im besten Interesse des jungen Menschen handeln • Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeiter/-innen wahren • Klar und sachlich kommunizieren

  50. Intervention – Prinzipien • Das Opfer schützen. • Ruhe bewahren. • Zuhören. • Eigene Gefühle klären. • Nicht überstürzt handeln. • Nichts versprechen, was man anschließend nicht halten kann. • Professionelle Hilfe suchen. • Aussagen und Situationen protokollieren. • Verbindliche Absprachen über das weitere Vorgehen treffen.

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