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Herzlich Willkommen

Herzlich Willkommen. LeiterInnentagung 2010. Ablauf. 14:00 Uhr Verpflichtendes Kindergartenjahr 14:30 Uhr Bildungsrahmenplan Umsetzung 15:25 Uhr Pause 15:40 Uhr Gruppenarbeit 16:30 Uhr Plenum und Abschluss 17:00 Uhr Ende. Verpflichtendes Kindergartenjahr. Umsetzung Salzburg.

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Herzlich Willkommen

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Presentation Transcript


  1. Herzlich Willkommen LeiterInnentagung 2010

  2. Ablauf 14:00 Uhr Verpflichtendes Kindergartenjahr 14:30 Uhr Bildungsrahmenplan Umsetzung 15:25 Uhr Pause 15:40 Uhr Gruppenarbeit 16:30 Uhr Plenum und Abschluss 17:00 Uhr Ende

  3. Verpflichtendes Kindergartenjahr Umsetzung Salzburg

  4. Verpflichtendes Kindergartenjahr • Ziel: Beste Bildungsmöglichkeiten unabhängig von der sozioökonomischen Herkunft • 15 a B-VG Vereinbarung zwischen Bund und den Bundesländern • Verankerung im § 13 a des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes (KBG) • Sonderförderung: § 2 c des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes

  5. Verpflichtendes Kindergartenjahr • Welche Kinder sind kindergartenpflichtig? • Hauptwohnsitz im Land Salzburg • Kinder, die vor dem 1. September des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben • Wo kann das Kind die Kindergartenpflicht erfüllen? • Öffentlicher oder privater Kindergarten, Übungskindergarten • Alterserweiterte Gruppe

  6. Verpflichtendes Kindergartenjahr • Beginn der Kindergartenpflicht • September 2010 • Ausnahmen von der Verpflichtung • Vorzeitiger Besuch der Volksschule • Schwere Beeinträchtigung, medizinische Gründe • Schwierige Wegverhältnisse • Häusliche Erziehung • Tagesbetreuung durch Tageseltern

  7. Verpflichtendes Kindergartenjahr • Wie wird die Ausnahme beantragt? • Beim Referat für Kinderbetreuung, Land Salzburg - mittels Formular – Ausnahme von der Verpflichtung • Umfang der Verpflichtung • Beginnt mit dem 2. Montag im September und endet mit Beginn der Hauptferien • 16 Stunden an mindestens 4 Werktagen pro Woche am Vormittag • Zusatzmodul für 5 – Jährige zum BildungsRahmenPlan

  8. Verpflichtendes Kindergartenjahr • Wann besteht keine Besuchspflicht? • Generell an allen schulfreien Tagen (Weihnachtsferien, Semesterferien, Osterferien, Pfingstdienstag, Sommerferien, schulautonome Tage) • Verhinderung wegen Krankheit des Kindes oder der Eltern • Außergewöhnliches Ereignis, zB Todesfall in der Familie, Naturkatastrophe • Urlaubsbedingte Abwesenheit in der Dauer von höchstens 3 Wochen während des Kindergartenjahres • Die Eltern haben die Kindergartenleiterin von jeder Verhinderung zu benachrichtigen

  9. Verpflichtendes Kindergartenjahr • Was tun die Gemeinden? • Die Gemeinden müssen die Eltern bis Dezember auf die Kindergartenpflicht hinweisen • Die Gemeinden haben für jedes Kind mit Kindergartenpflicht einen Platz anzubieten, eventuell auch durch Kooperationen • Kindergartenpflichtige Kinder sind bevorzugt aufzunehmen

  10. Verpflichtendes Kindergartenjahr • Kosten für die Eltern (§ 2 b KBG – Beitragsfreiheit) • Für kindergartenpflichtige Kinder sind 20 Stunden pro Woche am Vormittag (im Allgemeinen zwischen 8.00 und 12.00 Uhr) kostenfrei • Bei längerer Betreuung sind Elternbeiträge möglich • Flexible Betreuung und besondere Angebote (z.B. Musik, Bewegung, Sprache, kleine Gruppen, Montessori, etc.) sowie Betreuung in den Ferienzeiten können kostenpflichtig sein • Verpflegung kostenpflichtig, Bastelbeiträge möglich

  11. Verpflichtendes Kindergartenjahr • Wer trägt die Kosten? • Der Bund stellt Österreich weit 70 Millionen € pro Jahr zur Verfügung • § 2 c des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes: 850,-- € pro Kind und Jahr • Abwicklung über die Rechtsträger mit dem Land • Kindergartenpflichtige Kinder sind mit Stichtag 15. September zu melden, Auszahlung in 2 Teilbeträgen zum 1.12. und 1.3. • Für Kinder, die eine Ausnahme von der Verpflichtung erhalten haben, gibt es diese Mittel nicht

  12. Verpflichtendes Kindergartenjahr • Was geschieht, wenn die Verpflichtung nicht erfüllt wird? • Geldstrafe durch die Bezirksverwaltungsbehörde bis 500 € möglich

  13. BundesländerübergreifenderBildungsRahmenPlan Umsetzung in Salzburg

  14. Welcher Begriff kommt im BRP am häufigsten vor?

  15. Entstehung • Alle Bundesländer haben sich auf die Inhalte des BRP geeinigt • Vergabe des Auftrages an das Charlotte Bühler Institut • Druck und Layout - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur • Umgang und Unterstützungsmaßnahmen je Bundesland unterschiedlich

  16. Inhalt und Aufbau

  17. Erwartungen Länderübergreifendes offenes Konzept zur Sicherung und Entwicklung der pädagogischen Qualität • Unterstützung der Teams und auch der einzelnen PädagogInnen, die pädagogische Arbeit zu reflektieren • Neue Perspektiven im pädagogischen Alltag • Unterstützung bei der Erarbeitung von Themen • Anregungen für die pädagogische Arbeit • Intensivierung der Elternkooperation • Impulse für die Gestaltung der räumlichen und materiellen Umgebung • ...

  18. Umsetzung Salzburg • Salzburg in Form von Reflexionsfragen • Fragen sind in unterschiedliche Bereiche gegliedert: • Haltung und pädagogisches Handeln • Raum und Material • Erziehungspartnerschaft/Eltern • Fragen an das Kind • Im Blickpunkt 0-4 Jährige

  19. Leitfaden

  20. Reflexionsfragen 0-4

  21. Reflexionsfragen

  22. Aufgaben der Leiterin • Verantwortung für die Umsetzung • Schwerpunktsetzung • Empfehlungen für die Auseinandersetzung • Festlegen von einer oder mehreren Besprechungen, in der / denen ausgewählte Reflexionsfragen im Team diskutiert werden • Einzelne Reflexionsfragen sind Teil der regelmäßigen Dienstbesprechungen • Klausur zur Auseinandersetzung mit dem Thema (Fortbildung) • Teamfortbildung mit externer Unterstützung

  23. Aufgaben der gruppenführenden PädagogIn • Pro Jahr zumindest einen Bildungsbereich vertiefen • Anregungen für die Auswahl: • Bildungsbereich passt zum Jahresthema, Schwerpunktthema oder zu einem Projekt • Beobachtungen einzelner Kinder/Gruppe machen eine Auseinandersetzung notwendig • Vorlieben oder Lernfelder der PädagogInnen • Auftrag der LeiterIn • Auftrag der InspektorIn

  24. Schriftliche Arbeitsdokumentation ist um folgende Punkte zu ergänzen: • Jahresplanung • Welches Thema wird gewählt? • In welcher Form erfolgt die Auseinandersetzung? • Jahresreflexion • Was hat sich für die Kinder verändert? • Was hat sich für die Eltern verändert? • Was hat sich für die Pädagoginnen/Team verändert? • Was hat sich im Bezug auf das Konzept verändert? • Welche Änderungen gab es im Bezug auf das Material/Raumgestaltung? • In welchem Bereich ist eine Weiterarbeit notwendig? • Welche Fortbildung oder Fachliteratur unterstützt die Auseinandersetzung mit dem Thema?

  25. Kooperationen • Eltern • Vorstellen beim ersten Elternabend • Vorstellen bei einem speziellen Elternabend • Eltern können Einsicht in den BRP nehmen • Ergänzung der eigenen Homepage • Schriftliche Info in Elternbriefen • Gestalten einer Pinwand • Schule • Grundlage für die Diskussion für einen eigenen Bildungsbegriff

  26. Informationen • BildungsRahmenPlan verbleibt in der Einrichtung auch beim Wechsel der Fachkraft • Umsetzung „Land Salzburg“ wird in die Mappe eingelegt, flächendeckende Zusendung Herbst 2010 • Bei Neugründung von Gruppen: Anforderung von BRP unter kinder@salzburg.gv.at • Inhalt auch unter www.salzburg.gv.at/kinderbetreuung unter Formulare und Downloads

  27. und jetzt ...

  28. Gruppenarbeit • Welche Hilfen/Unterstützung erhalte ich durch den Bildungsplan? Als Leiterin Für meine Institution Öffentlichkeit • Welche zusätzlichen Ideen und Umsetzungsvorschläge gibt es? • Meine Terminplanung: Welche Termine und Schwerpunkte gibt es fürs Team (Klausur, Besprechungen ...) Wie informiere ich die Eltern Gespräch mit dem Träger Planung der gruppenführenden Pädagogin Schriftliche Arbeitsdokumentation (Jahresplanung, Jahresreflexion) ...

  29. Schatzkiste • Diskussion in 8 Gruppen • 1 Gruppensprecherin/Gruppensprecher • Welche Anregungen für die Umsetzung kann ich noch einbringen?

  30. Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit LeiterInnentagung 2010

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