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Suchtkrankenhilfe in der Polizei Baden-Württemberg

Suchtkrankenhilfe in der Polizei Baden-Württemberg. Leitgedanke. Betroffene erhalten erst dann Hilfe, wenn Vorgesetzte und Kollegen gleichermaßen Hinweise auf Suchtverhalten frühzeitig ansprechen und Veränderungen konsequent einfordern.

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Suchtkrankenhilfe in der Polizei Baden-Württemberg

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Presentation Transcript


  1. Suchtkrankenhilfe in der Polizei Baden-Württemberg

  2. Leitgedanke Betroffene erhalten erst dann Hilfe, wenn Vorgesetzte und Kollegen gleichermaßen Hinweise auf Suchtverhalten frühzeitig ansprechen und Veränderungen konsequent einfordern. Kollegialität zeigt sich im Hinsehen und Handeln und nicht in falsch verstandener Toleranz.

  3. Koordinierungsstelle Konflikthandhabung Krisenmanagement (KOSt-KHH) • 1996 Fachbereich Führungstraining an der Akademie der Polizei BW • 1997 Koordinierungsstelle für Konflikthandhabung und Krisenmanagement (KOSt KHH) • 2004 Fusion Führungstraining/KOST KHH • 2004 FoBi und 2xjährliche Supervision der SKH durch KOSt-KHH • 2007 10 Jahre KOSt-KHH – Polizeiführung und Helfer im Dialog • April 2008 Erste Sitzung Arbeitsgruppe DV-Sucht • Sept. 2008 Vorlage Entwurf DV-Sucht an IM • April 2010 Landeseinheitliche DV-Sucht tritt in Kraft

  4. Zielgruppe Fachbereich Führungstraining • alle Führungskräfte der Polizei Baden-Württemberg • insgesamt ca. 3000 Personen • davon ca. 2500 gehobener Dienst • ca. 500 höherer Dienst

  5. Koordinierungsstelle für Konflikthandhabung und Krisenmanagement (KOSt-KHH) • Gegründet 1997; seit 2004 dem Fachbereich Führungstraining angegliedert • Fachkoordinator Dr. phil. Joachim Kepplinger • Vertreter Volker Uhl • Geschäftsstelle Tanja Jenne

  6. Aufgaben der Koordinierungsstelle für Konflikthandhabung und Krisenmanagement (KOSt-KHH)

  7. Aufgaben der Koordinierungsstelle für Konflikthandhabung und Krisenmanagement (KOSt-KHH) • Zentralstelle im Netzwerk der Helfer für alle Polizeibediensteten in Belastungssituationen • Koordinierung der Fortbildung und Qualifizierung der psychosozialen Unterstützungskräfte • Standards für Betreuung und Unterstützung • aktuelle Entwicklungen in der Polizei und den Humanwissenschaften auswerten und aufbereiten • eine ständige Qualitätssicherung findet statt • Ansprechpartner der Polizeiführung des Landes und Mitglied in verschiedenen Gremien

  8. Innenministerium Baden-Württemberg Bereit-schaftspolizei Landes-kriminal-amt Landesamtfür Verfassungsschutz Hoch-schule f.Polizei 3 Polizei-präsidien Akademie der Polizei Regierungspräsidien Abt. 6/LPD STÜFRKA S/MA/KA Freiburg Wertheim 5 Abt. 5 Psychologen 2 Psychologen 4 Psychologen 34 Polizeidirektionen 105 Konflikt-berater 20 Konflikt-mediatoren höherer Dienst 60 Sucht-kranken-helfer Seelsorger Supervisoren Polizeiärzte Personal Psychosoziale Unterstützung

  9. Anlass und Auftrag • Am 19. Oktober 2007 psychosozialer Tag aus Anlass 10 Jahre KOSt-KHH in BW • Die Schilderung des eigenen Leidensweges betroffener Suchtkrankenhelfer beeindruckt LPP Hetger sichtlich - er will unterstützen • Auftrag für eine landesweite Dienstvereinbarung ergeht an die KOSt-KHH, eine Arbeitsgruppe wird gebildet und legt im September 2008 ihren Entwurf dem IM-LPP vor

  10. Zusammensetzung Arbeitsgruppe • Suchtkrankenhelfer aus allen LPD`en, BPDen und PP Stuttgart • Polizeiarzt • Polizeiseelsorger • Vertreter HPR gleichzeitig Bindeglied zur Schwerbehindertenvertretung • klinischer Suchttherapeut einer Fachklinik • Dozent Führungstraining (Vorgesetztenperspektive) • Dr. Kepplinger (Leitung) und Volker Uhl, KOSt KHH

  11. Hauptziel - Arbeitsplatzerhalt • Stabilisierung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit Betroffener und Einhaltung der Arbeitssicherheit durch frühe und konsequente Intervention • Konkrete, einheitliche und abgestufte Handlungsverpflichtung für Vorgesetzte • Frühe Belehrung Betroffener über Folgen • Internes Nachsorgenetz für Betroffene

  12. Rollenklarheit für Suchtkrankenhelfer • Verpflichtung für alle Dienstvorgesetzten, im eigenen Verantwortungsbereich Suchtkrankenhelfer zu bestellen • Einheitliche Rechtsstellung als Mitarbeiter des Ärztlichen Dienstes der Polizei • Definition der erforderlichen Qualifikation der Ausbildung

  13. Rollenklarheit für Vorgesetzte • Verpflichtung zur Intervention bei Anhaltspunkten auf problematischen Suchtmittelgebrauch im eigenen Verantwortungsbereich • Klare Empfehlung, sich vor der Intervention von Suchtkrankenhelfer oder Ärztlichem Dienst beraten zu lassen • Detaillierter Stufenplan für die Intervention als einheitlicher Handlungsmaßstab mit ausdrücklicher Gleichbehandlung für Betroffene, egal ob Tarifbeschäftigte oder Beamte

  14. Rollenklarheit für Vorgesetzte • Dienst- / Arbeitsrechtliche Belehrungspflicht nach Suchttherapie • Verfahrensweise bei Rückfall • Planung der Wiedereingliederung nach Therapie • Folgegespräch zur Nachsorge

  15. Suchtkrankenhelfer • Voraussetzung für die Bestellung ist eine Qualifizierung gemäß den Standards der Deutschen Hauptstelle für Suchtgefahren für die Ausbildung betrieblicher Suchtkrankenhelfer • Vorschlag Entwurf: Suchtkrankenhelfer sind im Rahmen ihrer Tätigkeit direkte Mitarbeiter des Ärztlichen Diensts der Polizei Baden-Württemberg und unterliegen insoweit der Schweigepflicht. • Im Rahmen seiner Tätigkeit unterliegt der Suchtkrankenhelfer, analog den Mitarbeitern des ärztlichen Dienstes, den Regelungen des § 203 StGB mit Geltungsvorrang vor dem Legalitätsprinzip nach § 163 StPO.

  16. Innerbetriebliche Nachsorgegruppen • Regelmäßiger Besuch einer Selbsthilfeeinrichtung • Schriftliche Aufforderung durch DVG zur weiteren gesundheitlichen Stabilisierung einer innerbetrieblichen Nachsorgegruppe beizutreten oder sich einer geeigneten externen Selbsthilfegruppe anzuschließen. • Der Ärztliche Dienst der Polizei sorgt in Abstimmung mit den Dienststellen für eine flächendeckende Präsenz innerbetrieblicher Nachsorgegruppen, um dem Persönlichkeitsschutz betroffener Polizeiangehöriger gerecht zu werden.

  17. Begleitende Maßnahmen • Informationen zur Suchthilfe in POLIZEI-ONLINE, Portal Hilfsangebote • Fragebogen für Vorgesetze, Kollegen, Angehörige • Liste der SKH und Polizeiärzte • Hinweis auf polizeiinterne Selbsthilfegruppen • Qualitätsstandards Ausbildung • Dokumente, Aufsätze, Vorschriften rund ums Thema Sucht • Thema Sucht neu gefasst in den Trainings der Führungskräfte • Info-Veranstaltungen der SKH auf örtlicher Ebene • Schaffung eines Handlungsleitfadens für Vorgesetzte • Erstellung einer elektrischen Lernanwendung für Vorgesetzte

  18. Qualitätskontrolle PDCA-Zyklus • April 2011 1. Abfrage bei den Suchtkrankenhelfern zum Stand der Umsetzung der DV-Sucht (0-Stand-Analyse)

  19. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Erreichbarkeit der KOSt-KHH Volker Uhl Akademie der Polizei BW Telefon: 0761 4906-2401 Telefax: 0761/4906-2309 freiburg.akadpol.kost@polizei.bwl.de

  20. P-Online, Hilfsangebote

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