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Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020

Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 . Informationsveranstaltung zur Förderperiode 2014 bis 2020 in Thüringen Erfurt, 20. November 2012. Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Europäische Kommission. Einführung: Der Kontext der GAP-Reform

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Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020

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Presentation Transcript


  1. Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Informationsveranstaltung zur Förderperiode 2014 bis 2020 in Thüringen Erfurt, 20. November 2012 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Europäische Kommission

  2. Einführung: Der Kontext der GAP-Reform Die Politik der ländlichen Entwicklung Die Interventionslogik Die wichtigsten Maßnahmen Finanzierung und Förderkriterien Begleitung und Bewertung; Netzwerke Überblick

  3. Einführung: Der Kontext der GAP-Reform

  4. Kultur &Landschaft HabitateArtenvielfalt Ernährung Biomasse Klima Wettbewerbs-fähigkeit LändlicherRaum Ressourcen-Management Vor welchen Herausforderungen steht die Landwirtschaft …

  5. … und wie wird die GAP darauf eingehen? Mitteilung der Kommission „Die GAP bis 2020“ Rechtsvorschläge Operative Ziele Herausforderungen Politische Ziele Europa 2020 Stärkere Wettbewerbs-fähigkeit Wirtschaftliche Rentable Lebensmittel-erzeugung Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Maßnahmen zum Klimawandel Ökologische Verbesserte Nachhaltigkeit Räumliche Größere Effizienz Ausgewogene räumliche Entwicklung Vereinfachung

  6. Welche Instrumente stehen zur Verfügung, um die Ziele zu erreichen? Stärkere Wettbewerbsfähigkeit Verbesserte Nachhaltigkeit Größere Effizienz • Verbesserte Instrumente um auf Marktentwicklungen einzugehen • Reservefonds für Krisen / Instrumentarium für das Risikomanagement • Verbesserung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette • Forschung, Innovation und Wissenstransfer und eine verbesserte landwirtschaftliche Betriebsberatung • Neue „Ökologisierungskomponente“ im Rahmen von Säule I • Verstärkte Cross-Compliance-Anforderungen im Hinblick auf den Klimawandel • Zwei Umweltprioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums • Forschung, Innovation und Wissenstransfer und eine verbesserte landwirtschaftliche Betriebsberatung • Neugestaltung der Direktzahlungen • Gemeinsamer strategischer Rahmen für die EU-Fonds • Umverteilung der Direktzahlungen zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten • Umverteilung bei den Finanzrahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums • Vereinfachung der Politik Säule I Säule II Flexibilität

  7. 1. Die Politik der ländlichen Entwicklung

  8. Die ländliche Entwicklung in einem neuen Rahmen (1) Europa 2020 Strategie Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR) Umfasst den ELER, ESF, EFRE, Kohäsionsfond und EFF, und spiegelt Europa 2020 in gemeinsamen thematischen Zielen wieder, die von jedem dieser Fonds durch spezifische Aktivitäten in Angriff genommen werden müssen Partnerschaftsvereinbarung Nationales Dokument, das die beabsichtigte Nutzung der Mittel zur Erreichung der Ziele von Europa 2020 darlegt Politik der ländlichen Entwicklung: ELER Andere GSR Fonds (EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, EFF) Innovation, Umweltschutz und Klimawandel als übergreifende Themen Unterstützung von Ressourceneffizienz und Wandel zu CO2-armen, klimaresistenten Wirtschaften in Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft Förderung sozialer Inklusion, Armuts- verringerung und wirtsch. Entwicklung in ländlichen Gebieten Wiederher- stellung, Erhaltung und Förderung von Ökosystemen, die v. Land- und Forstwirtschaft abhängen Wissens- transfer und Innovation in Land- und Forst- wirtschaft, sowie der ländlichen Entwicklg Förderung der Wettbewerbsfähigk. aller Arten von LW, sowie der Lebensfähigk. der Betriebe Förderung der Organisation in der Lebensmittel- kette und des Risiko- managements in der LW Prioritäten Programm(e) zur ländlichen Entwicklung

  9. Die ländliche Entwicklung in einem neuen Rahmen (2) • Einheitlicher Rahmen für EU-Fonds – Vereinfachung und Harmonisierung der Regeln • Gemeinsamer Strategischer Rahmen und Partnerschaftsvereinbarung • Überprüfung der Leistungsfähigkeit anhand von Zielmarken und Vorabbedingungen • Gestärkter strategischer Ansatz: Mitgliedstaaten sind verantwortlich für • Die Umsetzung der Europa 2020 Ziele und Prioritäten der ländlichen Entwicklung in konkrete Aktionen… • …unter Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse auf lokaler/regionaler/nationaler Ebene • Programmgestaltung auf regionaler und nationaler Ebene mit • Der Setzung von prioritätenbezogenen quantitativen Zielen auf Programmebene • Der Nutzung eines rationalisierten Instrumentariums von Maßnahmen, die in Paketen zusammengefasst werden, um auf Prioritäten einzugehen und Ziele zu erreichen • Der Möglichkeit von thematischen Unterprogrammen

  10. Die Verordnung für die GSR-Fonds Vereinfachung und Harmonisierung der Umsetzung der Politiken komplementärer Fonds zum Nutzen von Verwaltung und Antragsteller Optimierung, Synergien, Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit – unter Gewährung ausreichender Flexibilität für jede einzelne Politik zur Erfüllung der eigenen Aufgaben Gemeinsamer Satz an Regeln für alle GSR-Fonds: Gemeinsame Elemente strategischer Planung und Programmierung Gemeinsame, von EU 2020 abgeleitete thematische Ziele, die in die Unionsprioritäten jedes Fonds übersetzt werden Gemeinsamer Strategischer Rahmen und Partnerschaftsvereinbarungen Gemeinsame Bestimmungen zu Ex ante-Auflagen und Leistungsüberprüfung (Performance Review) Weitestgehende Harmonisierung von Regeln hinsichtlich Begleitung, Berichtswesen, Bewertung,Umsetzung &Anforderungen an Kontrollen Förderkriterien, Finanzinstrumente, Partizipative lokale Entwicklung (Leader)

  11. Der Gemeinsame Strategische Rahmen (GSR) Strategisches Dokument der EU: ersetzt die “Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums” garantiert konzentriertes Handeln und Koordination der GSR-Fonds zur Umsetzung der Ziele und von EU2020 in “key actions” bestimmt für jedes thematische Ziel die “key actions”,die über die einzelnen GSR-Fonds gefördert werden sollen Skizziert wie die Fonds sich ergänzen und auf EU-Ebene zusammenarbeiten um die Ziele für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen Enthält die Mechanismen zur Sicherung der Kohärenz und Konsistenz mit den Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der EU.

  12. Partnerschaftsvereinbarung Nationales Dokument welches unter Einbeziehung von Partnern erstellt und von der Kommission beurteilt und im Dialog mit dem Mitgliedstaat genehmigt wird Stellt die Strategie, die Prioritäten und Vorkehrungen zur Nutzung der GSR-Fonds dar - im Hinblick auf Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit: Analyse der Ungleichheiten und des Entwicklungsbedarfs in Beziehung zu thematischen Zielen und “key actions” Für jedes thematische Ziel: eine Zusammenfassung der Hauptergebnisse, die für jeden GSR-Fonds erwartet werden Indikative Zuordnung der EU-Förderung nach thematischem Ziel auf nationaler Ebene in jedem GSR-Fonds Beschreibt Mechanismen zur Gewährleistung der Koordination und Arbeitsteilung auf allen Verwaltungsebenen Vorkehrungen zur Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung, einschließlich der Verwaltungskapazitäten sowie zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Zuschussempfänger Enthält Meilensteine und Ziele in den Programmen für den Leistungsrahmen (performance framework ) Enthält eine Zusammenfassung der Beurteilung zur Erfüllung der Ex ante-Auflagen und Maßnahmen für den Fall der Nichterfüllung

  13. Ex ante-Auflagen Stellen wesentliche Anforderungen zur Gewährleistung von Konditionen dar, die für eine effektive Nutzung der EU-Förderung notwendig sind Z.B. ausreichende Beratungskapazität Müssen von den Mitgliedstaaten vor dem Beginn der Umsetzung der Programme erfüllt werden, oder schon frühzeitig während der Umsetzung der Programme - auf der Grundlage eines Aktionsplans: Generelle Ex ante-Auflagen: gültig für alle GSR-Fonds Fonds-spezifische Ex ante-Auflagen Makroökonomische Auflagen: in Verbindung mit der Koordination der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten Der Aktionsplan sollte Folgendes beinhalten: detaillierte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Ex ante-Auflagen Zeitplan für deren Umsetzung

  14. Leistungsrahmen (Performance framework) Die Mitgliedstaaten werden in ihren Programmen quantifizierte Ziele und Meilensteine ​​für die EU-Prioritäten auf der Grundlage eines gemeinsamen Satzes von Indikatoren bestimmen Festlegung der Meilensteine ​​für jede Priorität, gegebenenfalls für die Jahre 2016 und 2018 Festlegung der Ziele für 2020 Leistungsreserve 5% der Mittel des jeweiligen GSR-Fonds in jedem Mitgliedstaat wird zu Beginn des Planungszeitraums beiseite gestellt werden Leistungsüberprüfung: für jeden GSR-Fonds wird 2017 und 2019 von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Leistungsüberprüfung des/der Programms(e) durchgeführt 2017: Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf die Ziele für die gesamte Laufzeit des Programms - Kommission kann Empfehlungen abgeben 2019: Leistungsreserve, die denjenigen Programmen oder einzelnen Prioritäten im Rahmen von Programmen zugeordnet wird, die ihre Meilensteine ​​erreicht haben (Entscheidung der Kommission)

  15. Die Ländlichen Entwicklungsprogramme: Schlüsselelemente Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT) im Hinblick auf die Prioritäten für die ländliche Entwicklung und Identifizierung der Bedürfnisse, die angegangen werden müssen Erarbeitung der Strategie - verstärkter strategischer Ansatz: Festlegung quantifizierter Ziele im Hinblick auf die Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums und die damit verbundenen Bereiche der Intervention Auswahl entsprechender Maßnahmen, die in Paketen kombiniert werden, um die Ziele mit einer soliden Interventionslogik erreichen zu können Zuordnung der finanziellen Mittel auf die Maßnahmen in ausgewogener und angemessener Weise, um die gesetzten Ziele zu erreichen Die Integration der Querschnittsthemen der Innovation, des Klimawandels und zum Schutz der Umwelt in das Programm entsprechend der identifizierten Bedürfnisse Möglichkeit der Entwicklung von thematischen Unterprogrammen mit höheren Beihilfeintensitäten, z.B. für Junglandwirte, Kleinlandwirte, Berggebiete, kurze Vermarktungswege Finanz- und Indikatorenpläne

  16. 2. Die Interventionslogik

  17. Die Interventionslogik beschreibt das Verhältnis zwischen: Bedürfnissen (SWOT) Zielen (EU2020, GSR, GAP) Prioritäten (6 Prioritäten der LE) Maßnahmen (23 + LEADER Ansatz)

  18. EU 2020 Oberziele Schlüsselelemente zur Programmierung der LE Programme • 1. Beschäftigung • 75% der 20-64 jährigen in Beschäftigung • 2. F&E / Innovation • 3% des EU BIP (öffentl. Und privat) für Investitionen in F&E/Innovation • 3. Klimawandel / Energie • Treibhausgasemissionen 20% (bzw. 30%, wenn Bedingungen stimmen) niedriger als 1990 • 20% der Energie aus erneuerbaren Quellen • 20% Steigerung der Energieeffizienz • 4. Bildung • Senkung der Schulabbrecherquote unter 10% • Mind. 40% der 30-34 jährigen mit Berufsausbildung (third level education) • 5. Armut / soziale Ausgrenzung • mind. 20 Millionen Menschen weniger betroffen oder bedroht von Armut und Ausgrenzung • Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT) auf Grundlage der Prioritäten für LE • Identifizierung der Bedürfnisse, die angegangen werden müssen • Festlegung quantifizierter Ziele im Hinblick auf die Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums und die damit verbundenen Bereiche der Intervention • Auswahl entsprechender Maßnahmen, die in Paketen kombiniert werden, um die Ziele mit einer soliden Interventionslogik erreichen zu können • Zuordnung der finanziellen Mittel auf die Maßnahmen in ausgewogener und angemessener Weise, um die gesetzten Ziele zu erreichen • Die Integration der Querschnittsthemen der Innovation, des Klimawandels und zum Schutz der Umwelt in das Programm entsprechend der identifizierten Bedürfnisse • Möglichkeit der Entwicklung von thematischen Unterprogrammen mit höheren Beihilfeintensitäten, z.B. für Junglandwirte, Kleinlandwirte, Berggebiete, kurze Vermarktungswege • Finanz-und Indikatorenpläne Die Verbindung zwischen EU2020 und ELER GSR Thematische Ziele EU Prioritäten f. LE 1. Forschung, technologische Entwicklung, Innovation 1. Horizontale Priorität: Förderung von Wissenstransfer und Innovation 2. Informations- und Kommunikationstechnologien 3. Wettbewerbsfähigkeit von KMUs, Landw. und Fischerei 2. Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und Rentabilität landw. Betriebe 4. Kohlenstoffarme Wirtschaftsweise 3. Organisation der Nahrungsmittelkette und Risikomanagement 5. Anpassung an den Klimawandel sowie Risiko-prävention und -Management 4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme 6. Umweltschutz und Ressourceneffizienz 7. Nachhaltigkeit im Verkehr und Netzinfrastrukturen 5. Ressourceneffizienz und Übergang zu einer kohlenstoffarmen u. klimaresistenten Wirtschaft 8. Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte 9. Soziale Eingliederung und Armutsbekämpfung 6. Soziale Eingliederung, Armutsbekämpfung und wirtschaftl. Entwicklung in ländlichen Gebieten 10. Bildung, Kompetenzen und lebensl. Lernen Technische Hilfe und ex-ante Konditionalitäten 11. Institutionelle Kapazitäten u. effiziente öffentl. Verwaltung 18

  19. Prioritäten der Ländlichen Entwicklung Anwendungsbereiche (a) Förderung von Innovation und Wissensgrundlagen in ländlichen Gebieten (b) Verstärkung der Beziehungen zwischen Land- und Forstwirtschaft und Forschung und Innovation (c) Förderung lebenslangen Lernens und Berufsförderung im land- und forstwirtschaftlichen Sektor 1.Wissenstransfer und Innovation (a) Vereinfachung von Restrukturierung von landw. Betrieben mit erheblichen Strukturproblemen, insbesondere Betriebe mit niedriger Marktteilnahme, marktorientierte Betriebe in speziellen Sektoren und Betriebe mit Bedarf für landwirtschaftliche Diversifizierung (b) Vereinfachung des Generationswechsels im Landwirtschaftssektor 2. Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirt- schaft und Tragfähigkeit der Betriebe (a) Verbesserte Einbeziehung von Primärerzeugern in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssysteme, Förderung von lokalen Märkten und kurzen Vermarktungswegen, Erzeugergruppen und branchenübergreifenden Organisationen (b) Unterstützung von Risikomanagement 3. Organisation der Nahrungskette und Risikomanagement (a) Wiederherstellung, Erhalt und Verbesserung von Artenvielfalt und Europäischen Landschaftsformen (b) Verbesserung von Wassermanagement (c) Verbesserung von Bodenmanagement 4. Wiederherstellung, Erhalt und Verbesserung von Ökosystemen (a) Erhöhung der Effizienz der Wassernutzung durch die Landwirtschaft (b) Erhöhung der Effizienz der Energienutzung in der Landwirtschaft und Nahrungsmittelverarbeitung (c) Vereinfachung der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen, Nebenerzeugnissen, Abfall und anderen nicht-nahrungsmittel Rohmaterialien für die Bio-ökonomie (d) Reduktion von Lachgas und Methanemissionen der Landwirtschaft (e) Förderung der Kohlenstoff-Sequestrierung in Land- und Forstwirtschaft 5. Ressourceneffizienz u. Übergang zu niedrig- kohlenstoff und klimaerhaltender Wirtschaftsweise (a) Vereinfachung von Diversifizierung, Schaffung von neuen Kleinunternehmen und Arbeitsplätzen (b) Förderung lokaler Entwicklung in ländlichen Gebieten (c) Verbesserter Zugang , Nutzungsmöglichkeiten und Qualität von Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) in ländlichen Gebieten 6. Soziale Einbeziehung, Verringerung der Armut und Wirtschaftsentwick- lung in ländl. Gebieten Innovation, Klimawandel und Umwelt als horizontale Themen

  20. INTELIGENTES WACHSTUM NACHHALTIGES WACHSTUM INTEGRIERTES WACHSTUM EU 2020 Stärkung v. Forschung, technolog. Entwicklung und Innovation Bildung, Kompetenzen u. lebensl. Lernen Informations- und Kommunikations-technologien Wettbewerbsfähigkeit von KMUs, Agrar- und Fischereisektor GSR – Thematische Ziele 1. Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten 1B Stärkung der Verbindungen zwischen Land- und Forstwirtschaft und Forschung und Innovation 1C Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land- und Forstwirtschaft 1A Förderung von Innovation und Wissensbasis in ländlichen Gebieten Schwerpunkt-Bereiche LE Relevante Maßnahmen Art. 16 Beratungsdienste, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste Art. 21 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländl. Gebieten Art. 15 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Art. 36 Zusammenarbeit …

  21. INTELIGENTES WACHSTUM INTEGRIERTES WACHSTUM EU 2020 Wettbewerbsfähigkeit von KMUs, Agrar- und Fischereisektor Beschäftigung und Mobilität d. Arbeitskräfte Soziale Eingliederung u. Armutsbekämpfung Stärkung v. Forschung, technol. Entwicklung und Innovation GSR – Thematische Ziele 2. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und der Rentabilität der landwirtschaftlichen Betriebe 2A Erleichterung der Umstrukturierung landw. Betriebe mit erheblichen strukturellen Problemen, insb. Von Betrieben mit geringer Marktbeteiligung, marktorientierten Betrieben in bestimmten Sektoren und Betrieben, in denen eine landw. Diversifizierung erforderlich ist 2B Erleichterung der allgemeinen Erneuerung im Agrarsektor Schwerpunkt-Bereiche LE Relevante Maßnahmen Art. 20 Entwicklung landw. Betriebe und sonstiger Unternehmen Art. 16 Beratungsdienste, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste Art. 18 Investitionen in materielle Vermögenswerte Art. 15 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Art. 36 Zusammenarbeit

  22. INTELIGENTES WACHSTUM INTEGRIERTES WACHSTUM EU 2020 Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte Wettbewerbsfähigkeit von KMUs, Agrar- und Fischereisektor Stärkung v. Forschung, technol. Entwicklung und Innovation Soziale Eingliederung u. Armutsbekämpfung GSR – Thematische Ziele 3. Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette und des Risikomanagements in der Landwirtschaft 3A Bessere Einbeziehung d. Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssicherungssysteme, Verkaufsförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergruppierungen u. Branchenorganisationen 3B Unterstützung des Risikomanagements in landw. Betrieben Schwerpunkt-Bereiche LE Relevante Maßnahmen Art. 16 Beratungsdienste, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste Art. 19 Wiederaufbau von landw. Produktionspotenzial u. vorbeugende Aktionen Art. 20 Entwicklung landw. Betriebe und sonstiger Unternehmen Art. 17 Qualitätsregelungen f. Agrarerzeugnisse u. Lebensmittel Art. 37 Risikomanagement (Art. 38, 39 und 40) Art. 28 Gründung v. Erzeugergruppierungen Art. 21 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländl. Gebieten Art. 15 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Art. 34 Tierschutz Art. 36 Zusammenarbeit

  23. NACHHALTIGES WACHSTUM BIODIVERSITÄTS- STRATEGIE EU 2020 Anpassung an den Klimawandel sowie Risikoprävention u. -Management Kohlenstoffarme Wirtschaftsweise Umweltschutz und Ressourceneffizienz Stärkung v. Forschung, technol. Entwicklung und Innovation GSR – Thematische Ziele 4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme 4A Wiederherstellung und Erhaltung der biologischen Vielfalt, auch in Natura -2000 Gebieten sowie landw. Systemen von hohem Naturschutzwert, und des Zustandes der europäischen Landschaften 4B Verbesserung der Wasserwirtschaft 4C Verbesserung der Bodenbewirtschaftung Schwerpunkt-Bereiche LE Relevante Maßnahmen Art. 26 Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und d. ökologischen Wertes d. Waldökosys. Art. 25 Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprüngl. Zustands von Wäldern n. Waldbränden, Naturkatastrophen... Art. 32 Zahlungen für aus naturbedingten o. a. spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete Art. 35 Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder Art. 16 Beratungsdienste, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste Art. 24 Einrichtung von Agroforstsystemen Art. 31 Zahlungen i. R. v. Natura-2000 und Wasserrahmenrichtl. Art. 18 Investitionen in materielle Vermögenswerte Art. 15 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Art. 23 Aufforstung und Anlage von Wäldern Art. 29 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme Art. 30 ökologischer Landbau Art. 36 Zusammenarbeit

  24. NACHHALTIGES WACHSTUM EU 2020 GSR – Thematische Ziele Nachhaltigkeit im Verkehr und Netzinfrastrukturen Kohlenstoffarme Wirtschaftsweise Umweltschutz u. Ressourcen-effizienz Anpassung a. d. Klimawandel sowie Risikoprävention u.-Management Stärkung v. Forschung, technol. Entwicklung und Innovation Wettbewerbsfähigkeit von KMUs, Agrar- und Fischereisektor 5. Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft 5B Verbesserung d. Effizienz d. Energienutzung i. d. Landw. u. d. Nahrungsmittelverarbeitung 5A Verbesserung der Effizienz der Wassernutzung in der Landw. 5C Erleichterung der Lieferung u. Verwendung v. erneuerb. Energiequellen, v. Nebenerzeugnissen, Abfällen, Rückständen u. a. Non-Food-Ausgangserzeugnissen f. d. Biowirtschaft 5D Verringerung der aus der Landw. stammenden Distickstoffmonoxid- und Methanemissionen 5E Förderung der CO2-Bindung in der Land- und Forstwirtschaft Schwerpunkt-Bereiche LE Relevante Maßnahmen Art. 26 Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und d. ökologischen Wertes d. Waldökosysteme Art. 27 Investitionen in neue Techniken der Forstw. sowie der Verarbeitung und Vermarktung forstw. Erzeugnisse Art. 35 Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder Art. 16 Beratungsdienste, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste Art. 20 Entwicklung landw. Betriebe und sonstiger Unternehmen Art. 18 Investitionen in materielle Vermögenswerte Art. 24 Einrichtung von Agroforstsystemen Art. 29 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme Art. 21 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländl. Gebieten Art. 23 Aufforstung und Anlage von Wäldern Art. 15 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Art. 36 Zusammenarbeit

  25. INTELIGENTES WACHSTUM NACHHALTIGES WACHSTUM INTEGRIERTES WACHSTUM EU 2020 GSR – Thematische Ziele Institutionelle Kapazitäten u. effiziente öffentl. Verwaltung Soziale Eingliederung u. Armutsbekämpfung Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte Bildung, Kompetenzen und lebensl. Lernen Informations- u. Kommunikationstechnologien 6. Förderung der sozialen Eingliederung, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten 6A Erleichterung der Diversifizierung, Gründung neuer Kleinbetriebe u. Schaffung v. Arbeitsplätzen 6C Förderung des Zugangs zu, des Einsatzes und der Qualität der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in ländlichen Gebieten 6B Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten Schwerpunkt-Bereiche LE Relevante Maßnahmen Art. 27 Investitionen in neue Techniken der Forstw. sowie der Verarbeitung und Vermarktung forstw. Erzeugnisse Art. 16 Beratungsdienste, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste Art. 20 Entwicklung landw. Betriebe und sonstiger Unternehmen Art. 21 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländl. Gebieten Art. 15 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Art. 36 Zusammenarbeit Art. 42 Leader

  26. 3. Einige wichtige Maßnahmen

  27. Die ländliche Entwicklung – Schlüsselmaßnahmen • Wissenstransfer, Informationsmaßnahmen und Beratungsdienste • Investitionen in physisches Kapital: • Höhere Unterstützungsraten für junge Landwirte, gemeinsame Investitionen und integrierte Projekte • Betriebs- und Geschäftsentwicklung • Ausgedehnte Unterstützung für kleine Betriebe und junge Landwirte • Unterstützung für die Bildung von Produzentengruppen in allen EU-Mitgliedstaaten • Agrar-Umwelt- und Klimaschutzzahlungen sowie biologische Landwirtschaft: mehr Flexibilität im Allgemeinen und insbesondere für gemeinsame Aktionen • Deutlich verstärkte Kooperationsmaßnahme einschließlich Pilotprojekte, kurze Versorgungsketten und lokales Marketing • Neues Instrumentarium zum Risikomanagement • Leader-Ansatz wird in allen EU-Fonds gestärkt • Europäische Innovationspartnerschaft(EIP)“Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit” • Preis für innovative, lokale Zusammenarbeit

  28. Wissenstransfer und Informationsaktionen Traditionelle Fortbildungskurse, besser an die Erfordernisse der ländlichen Akteure angepasst Workshops, Coaching, Demonstrationsaktivitäten, Information Austauschmaßnahmen von kürzerer Dauer zwischen Landwirten Neu? Zusammengeführte, besser sichtbare Maßnahme mit breitem Anwendungsfeld Beratungsdienste, Betriebshilfe und Ersatzdienste Beratung zu Cross-Compliance, den grünen Elementen der Direktzahlungen, anderen landwirtschaftlichen, Umwelt- oder wirtschaftlichen Aspekten Neu? Keine Begrenzung der Häufigkeit der Inanspruchnahme Offen für nicht-landwirtschaftliche kleinere und mittlere Unternehmen Fortbildung für Fortbilder/Berater Errichtung von Erzeugergruppen Neu? Ausweitung auf alle Mitgliedstaaten Begrenzt auf Gruppen mit KMU-Status Maßnahmen der ländlichen Entwicklung

  29. Entwicklung landwirtschaftlicher und anderer Betriebe Gründungsbeihilfen: Junglandwirte Nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten im ländlichen Raum Entwicklung von Kleinlandwirten Investitionen in nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten Unterstützung für die Umstrukturierung landwirtschaftlicher Unternehmen Neu? Gegenwärtige Unterstützung für Semi-Subsistenz-Betriebe wird erhöht, Ausweitung auf alle kleinen landwirtschaftlichen Betriebe in der EU (Definition Mitgliedstaaten) Unterstützung für nicht-landwirtsch. Betriebe in ländl. Gebieten umfasst nun Mikro- und Kleinunternehmen Restrukturierungsbeihilfe soll Kleinwirten Anreiz zur Betriebsübergabe bieten Grunddienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten Lokale Grunddienstleistungen Breitbandinfrastruktur; andere Arten von kleinerer Infrastruktur, Erneuerbare Energie Freizeit-Infrastruktur, Touristeninformationen Kulturelles und Natur-Erbe von Dörfern und Landschaften, Umbau von Gebäuden und Verbesserung der Lebensqualität Maßnahmen der ländlichen Entwicklung

  30. Biologische Landwirtschaft– Getrennte Maßnahme zur besseren Sichtbarkeit Agrarumwelt und Klima Zahlungen Breiter Rahmen von Verpflichtungen über die bestehenden gesetzlichen Erfordernisse hinaus und bezogen auf (Beispiele): Artenvielfalt und Ökosysteme Klimawandel Wasserqualität und -quantität Bodenqualität und -quantität Landschaftsformen Konservierung genetischer Ressourcen Neu? Größere Flexibilität bezüglich der Vertragsdauer (z.B. jährliche Verlängerung nach 5 Jahren) Förderung von Gemeinschaftsverträgen Mitgliedstaaten müssen adäquate Fortbildung und Information gewährleisten Maßnahmen der ländlichen Entwicklung

  31. Kooperation Entwicklung von neuen Produkten, Praktiken, Verfahren und Technologien Pilotvorhaben Kooperation zwischen kleinen Akteuren zur Organisation von gemeinsamen Arbeitsprozessen, gemeinsames Bewirtschaften von Anlagen und Ressourcen Horizontale und vertikale Kooperation zwischen Akteuren in der Lieferkette zur Förderung von kurzen Vermarktungswegen und lokalen Märkten Lokale Werbeaktivitäten bezogen auf kurze Vermarktungswege und lokale Märkte Gemeinsame Umsetzung von Umweltvorhaben Lokale Entwicklungsstrategien außerhalb von Leader Neu? Erheblich erweiterte Maßnahme Förderung technologischer Kooperation verstärkt Breitangelegte Förderung von wirtschaftlicher, Umwelt- und sozialer Kooperation Maßnahmen der ländlichen Entwicklung

  32. Preis für innovative, lokale Kooperation Auszeichnung von Kooperationsvorhaben, die aus mind. 2 Teilnehmern aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten bestehen und innovative lokale Konzepte umsetzen Leader:Fit für mehr Innovation und ‚local governance‘ Leader Ansatz verstärkt in allen EU-Fonds Gemeinsame Regeln für partizipative lokale Entwicklung Erheblicher Spielraum zum koordinierten Einsatz von EU-Mitteln im Rahmen von Lokalen Partnerschaften Auswahlgremium für “Multi-Fonds” lokale Strategien entscheidet über “federführenden Fonds” Förderung der Vorbereitungsphase “LEADER start-up kit” und Unterstützung von kleinen Pilotvorhaben Kapazitätsaufbau, Training und “Netzwerken” mit Blick auf die Vorbereitung und Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung

  33. Konkrete Perspektiven für den Leader-Ansatz im Gesamtkontext der EU-Förderung: Gemeinsame Regeln für partizipative lokale Entwicklung in der horizontalen Verordnung für die GSR-Fonds mit spezifischen Regelungen in den jeweiligen VOen der einzelnen Fonds (im Fall von ELER und EMFF) Integrierte Entwicklungsstrategien / LAGs auch im nicht-ländlichen Raum, gefördert über Strukturfonds und EMFF Möglichkeit von „Multi-Fonds“-Strategien für ländliche (Leader!) Regionen /LAGs unter dem Prinzip „Eine Region = eine Strategie“  Leader-Regionen können von zusätzlicher Förderung durch EFRE, ESF und EMFF profitieren Nur Leader (ELER) ist für die Mitgliedstaaten verpflichtend

  34. Was ist bei Leader ab 2014 neu? Verbesserungen bei den EU-Vorgaben im Bereich Rolle der integrierten lokale Entwicklungsstrategien Zusammensetzung, Aufgaben und Funktionsweise der LAGs Was kann gefördert werden? … zu erreichen durch eine intensivere Anleitung der Mitgliedstaaten durch die Kommission in den Verordnungstexten … und andererseits durch Flexibilität in der Umsetzung Ziel: Den Innovationscharakter von Leader und regionaler („local“) Governance zu stärken. 34

  35. Lokale Entwicklungsstrategien Entwicklung und Umsetzung hochwertiger Strategien, die die Ziele der ländlichen Entwicklungspolitik verfolgen keine Bindung an die Regeln vordefinierter Maßnahmen, daher innovationsfreundlich Stärkung der Rolle der lokalen Entwicklungsstrategien als Kerninstrument zur Umsetzung von Zielen (EU 2020, Partnerschaftsvereinbarung, ländliches Entwicklungsprogramm + ggf. andere OPs sowie die lokalen Entwicklungsziele) Mindestanforderungen für die Strategien in der gemeinsamen Verordnung der EU-Fonds LAGs sollen bei der Projektauswahl lediglich ihrer Entwicklungs-strategie verpflichtet sein Der Mehrwert von Leader muss in den Strategien klar zu erkennen sein 35

  36. Auswahl der Strategien Mitgliedstaaten definieren Kriterien für die Auswahl von Strategien Die Verwaltungsbehörden der Programme bestimmen ein Auswahlgremium Die Auswahl aller Strategien soll bis spätestens zum 31. Dezember 2015 erfolgen Auswahlentscheidung für die Förderung der individuellen Strategie legt sowohl die finanzielle Beteiligung der verschiedenen Fonds als auch die Rollen der fondsspezifischen Verwaltungsbehörden fest Die Kommission wird die Unter- und Obergrenze für die Bevölkerungszahl und Gebietsgröße für Leader-Gebiete in einem delegierten Rechtsakt festlegen 36

  37. Lokale Aktionsgruppen Mitgliedstaaten müssen die Rolle der Akteure (LAG & Verwaltung) in der Umsetzung der Strategien genau definieren Anforderungen an die Organisationsform wie bisher Mindestanforderungen an die LAGs u.a.: Festlegung eines fairen und transparenten Projektauswahlverfahrens; Festlegung von Projektauswahlkriterien; Regeln zur Vermeidung von Interessenskonflikten Mindestens 50% der abgegebenen Stimmen müssen von den WiSo-Partnern kommen: Stärkung der Beteiligung des Privatsektors Erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Übereinstimmung mit der Strategie bei der Projektauswahl Monitoring und Evaluierung der Strategie Delegation von Befugnissen durch die Zahlstelle an die LAG im ELER weiterhin möglich 37

  38. Europäische Innovationspartnerschaft EIP „Landwirtschaftlichen Produktivität und Nachhaltigkeit“ Mit dem Ziel der Ressourceneffizienz, Brückenbildung zwischen Forschung und Praxis, generelle Förderung von Innovation Handelt durch operationelle Gruppen, die für innovative Vorhaben verantwortlich sind und durch ein Netzwerk unterstützt werden Operationelle Gruppen: bringen Landwirte, Forscher, Berater, Wirtschaft und andere Akteure zusammen, die mit Innovation im landwirtschaftlichen Sektor verbunden sind ELER trägt bei durch: Unterstützung der EIP operationellen Gruppen und des Netzwerks Andere ländliche Entwicklungsmaßnahmen, z.B. Kooperation, Investitionen, Wirtschaftsentwicklung, Wissenstransfer und landwirtschaftliche Beratungsdienste Nach Annahme durch Rat und Europäisches Parlament: Errichtung des Leitungsboards während des ersten Trimesters 2012 EIP Netzwerk wird eingerichtet in der zweiten Hälfte 2012

  39. 4. Finanzierung und Förderkriterien

  40. Ko-finanzierung und Finanzinstrumente Generell: Einheitliche Ko-Finanzierungsrate bis zu: 85% in weniger entwickelten Gebieten, peripheren Gebieten und kleineren Ägäischen Inseln 50% in anderen Gebieten Minimum 25% des ELER Betrages für klimawandel-relevante und Landbewirtschaftungs-Aktivitäten Agrar-Umwelt-Klima Zahlungen, Biologische Landwirtschaft, Zahlungen für Gebiete mit natürlichen und spezifischen Nachteilen Höhere Ko-Finanzierungsrate – bis zu 80% für: Wissenstransfer und Informationsaktionen Errichtung von Erzeugergruppen Kooperation Leader Bis zu 100% ELER Kofinanzierung für innovative Projekte, die aus den “Kappungsmitteln” der 1sten Säule finanziert werden Vereinfachter und klarer Rahmen für die Nutzung von Finanzinstrumenten: Finanzinstrumente auf EU-Ebene, direkt oder indirekt von der Kommission verwaltet Finanzinstrumente auf nationaler, regionaler oder transnationaler Ebene, von MS verwaltet

  41. EU-Kofinanzierungssätze für Leader im ELER Bis zu 90% für weniger entwickelte Regionen  das heißt: bis zu 5 Prozentpunkte mehr gegenüber der Regel-Förderung im ELER (85%) in weniger entwickelten Gebieten Bis zu 80% für die „übrigen Regionen“  das heißt: 30 Prozentpunkte mehr gegenüber der Regel-Förderung im ELER (50%) in den „sonstigen“ Regionen

  42. Vereinfachte Förderregeln Vereinfachte Kostenansätze Standardkosten pro Einheit Pauschalbeträge bis zu €100 000 an öffentlichen Zuschüssen Flat rates für indirekte Kosten: Kalkulation, Definition und Rechtfertigung ex-ante - 3 Optionen: Indirekte Kosten max. 20% der direkten förderfähigen Kosten Indirekte Kosten von 15% der förderfähigen Personalkosten Flat rate für indirekte Kosten, basierend auf förderfähigen direkten Kosten Operationen außerhalb des Programmgebietes sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt, insbesondere: Die Operation bringt einen Vorteil für das Programmgebiet Gesamtbetrag darf 3% des ELER Gesamtbetrages des Programmes nicht überschreiten Abschreibung wird förderfähig

  43. 5. Begleitung und Evaluierung; Netzwerke

  44. Begleitung CMEF Liste gemeinsamer Indikatoren bezogen auf Ausgangssituation und Finanzabwicklung, Outputs, Ergebnisse und Wirkung der Programme Eng verbunden mit der Struktur und den Zielen des Politikrahmes zur ländlichen Entwicklung Periode 2016 – 2023: jährliche Umsetzungsberichte für Programme in Bezug auf das jeweilige Vorjahr, plus 2017: Informationen zu Unterprogrammen, Fortschritte bezügl. integriertem Ansatz (einschl. Lokaler Strategien) und der Zielerreichung für jede Priorität 2019: zusätzl. Beitrag zur Erreichung der EU2020 Prioritäten  2017 und 2019 Leistungsbewertung auf der Grundlage der jährl. Umsetzungsberichte Zum 30. Juni 2017 und 30. Juni 2019: Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Partnerschaftsvereinbarung

  45. Evaluierung Ex ante Evaluierung Teil der Erstellung des ländlichen Entwicklungsprogramms Ziel ist eine klare und logische Verbindung von Erfordernissen, Zielgrößen und Budgetzuordnung zu erreichen Evaluierung während der Programmperiode – basierend auf dem Evaluierungsplan Bewertung von Wirksamkeit, Effizienz und Wirkung jedes Programms Wenigstens ein Mal während der Programmperiode muss eine Evaluierung den Beitrag des Fonds zu den Prioritäten messen Ex post Evaluierung Durchführung durch Mitgliedstaaten bis 31. Dezember 2023

  46. Netzwerke auf EU-Ebene Europäisches Netzwerk für ländlichen Entwicklung – Ziel: Verbesserung der Teilnahme der ‚Stakeholder‘ an der Politikumsetzung Verbesserung der Qualität der ländlichen Entwicklungsprogramme Information der Öffentlichkeit Europäisches Evaluierungsnetzwerk – Ziel: Vereinfachung des Austausches zwischen Experten/Verbreitung von Beispielen guter Praxis Entwicklung von Evaluierungsmethoden und -werkzeugen Unterstützung von Evaluierungsprozessen, Datensammlung und -verarbeitung EIP Netzwerk Netzwerk für operationelle Gruppen, Beratungsdienste und Forscher

  47. Ein übergreifendes Ziel: Vereinfachung • Beispiele • Politikinstrumente • Ein einfaches und spezifisches System für Kleinlandwirte (ca. 30% der Empfänger) • “Ökologisierungskomponente” so einfach wie möglich, beinhaltet nur Maßnahmen, die einen Umwelteinfluss haben UND ohne größere Zusatzskosten umgesetzt/kontrolliert werden können • Zahlungen • Nur eine Zahlstelle für alle GAP-Maßnahmen pro Mitgliedstaat/Region • Eine Reihe von Ansätzen zur Rückerstattung von Zahlungen durch Empfänger auf der Basis von vereinfachten Kostenrechnungen (2. Säule) • Kontrollen • MS mit funktionierenden Kontrollsystemen und niedrigen Fehlerquoten können die Erlaubnis zur Reduzierung der Kontrollquoten erhalten • Cross Compliance: Reduzierung und Rationalisierung der Verpflichtungen (13 SMRs statt 18 und 8 GLÖZ statt 15), Folgekontrollen bei geringfügigen Verstößen zurückgenommen; Landwirte, die Zertifizierungssysteme nutzen, werden mit geringerer Wahrscheinlichkeit kontrolliert

  48. 48 Und jetzt? November 2012 AbEnde des 1. Semesters 2013 2. Semester 2013 AbEnde des 2. Semesters 2013 NächsteStufe Start der offiziellen Verhandlungen Einreichung Informelle Diskussionen "Kick-off Meeting" zur PV Genehmigung der EPLR

  49. Für weitere Informationen • Die GAP nach 2013 • http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/index_de.htm • Mitteilung der Kommission „Die GAP bis 2020“ • http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/communication/index_de.htm • Folgenabschätzung • http://ec.europa.eu/agriculture/analysis/perspec/cap-2020/index_en.htm • Rechtsvorschläge • http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/index_de.htm

  50. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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