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Mangelhafte Lieferung

Mangelhafte Lieferung. Rechtskunde. Firmenlogo hier hinzufügen. ©GZ. Gewährleistung. Die Garantie des Verkäufers für einwandfreie Lieferung bezeichnet man als Gewährleistung. Der Verkäufer haftet für Mängel, die den Wert der Sache mindern. . Pflichten des Käufers. Prüfpflicht

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Mangelhafte Lieferung

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Presentation Transcript


  1. Mangelhafte Lieferung Rechtskunde Firmenlogo hierhinzufügen ©GZ

  2. Gewährleistung Die Garantie des Verkäufers für einwandfreie Lieferung bezeichnet man als Gewährleistung. Der Verkäufer haftet für Mängel, die den Wert der Sache mindern.

  3. Pflichten des Käufers • Prüfpflicht • Anzeigepflicht • Aufbewahrungspflicht

  4. Prüfpflicht • Der Käufer hat die Ware sofort nach Eingang zu prüfen. • Die Kosten der Prüfung trägt der Käufer • Ohne (sofortige) Prüfung keine Gewährleistung des Verkäufers!

  5. Anzeigepflicht • Die festgestellten Mängel sind dem Verkäufer sofort zu melden (= Mängelrüge) • Ansprüche wegen Mängel verjähren ein Jahr nach Ablieferung (versteckte Mängel) • Wenn die Mängelrüge zu spät erfolgt, verliert der Käufer seine Mängelrechte • für die Mängelrüge ist keine besondere Form vorgeschrieben

  6. Aufbewahrpflicht • Die beanstandete Ware muss der Käufer aufbewahren • Die Sache darf nicht gebraucht werden • Wenn der Käufer die Ware zurücksendet, verliert er unter Umständen ein Beweismittel

  7. Wahlrechte des Käufers • Wandelung (Rücktritt) • Minderung (Rabatt) • Ersatzlieferung

  8. Wandelung • Wandelung bedeutet, dass der Vertrag rückgängig gemacht wird. • Der Käufer gibt die Ware zurück und erhält (falls bezahlt) den Kaufpreis zurück

  9. Minderung • Der Käufer behält die gekaufte Sache und erhält vom Verkäufer den Minderwert (Rabatt)

  10. Ersatzlieferung • Meist ist dem Käufer bei Gattungsware am besten geholfen, wenn ihm der Verkäufer einwandfreie Ersatzware zustellt

  11. Verjährung • Die Gewährleistungsansprüche verjähren 1Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. • Diese Frist kann ausgeschlossen, verkürzt oder bis auf 10 Jahre verlängert werden

  12. Zusammenfassung Gewährleistung beim Kaufvertrag: Pflichten: prüfen, anzeigen,aufbewahren Rechte: Rücktritt, Rabatt, Ersatz Verjährung: 1 Jahr

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