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Modellvarianten Photovoltaik. Einteilung der gängigsten Modelle: A: Beteiligungsmodelle Kommanditgesellschaft , a-typisch s tille Gesellschaft Genossenschaft B: Anlagemodelle Sparbuchmodell Kassenobligationsmodell Nachrangige Darlehen C: Sale and Lease Back SALB mit Tilgung
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Einteilung der gängigsten Modelle: A: Beteiligungsmodelle Kommanditgesellschaft, a-typisch stille Gesellschaft Genossenschaft B: Anlagemodelle Sparbuchmodell Kassenobligationsmodell Nachrangige Darlehen C: Saleand Lease Back SALB mit Tilgung D: Warenmodelle Gutscheinmodell
E: Netzparitätsmodelle Netzparitätscontracting F: Fondsmodelle Überregionale Nachhaltigkeitsfonds
Worauf muß man aufpassen? Finanzmarktaufsicht: Bankwesengesetz: Hereinnahme von Geldern ist Bankgeschäft Kapitalmarktgesetz: Prospektpflicht ab € 100.000 oder 150 Personen Wertpapieraufsichtsgesetz: Transparenz bei Wertpapieren gegenüber dem Anleger Steuer: Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer Sonstiges: Handelsrecht/Gesellschaftsrecht Einmaliger Aufwand <> laufender Aufwand Wirtschaftlichkeitsrechnung
Echte Unternehmensbeteiligung Teilnahme am Gewinn/Verlust Anwendung: große Projekte , Vielzahl von Projekten oder höhere Einzelbeteiligungsvolumina Keine Bankenkonzession Grundsätzlich Prospektpflichtig bei Anbot ans Publikum Projekte: Wind, Wasser, Biomasse, Biogas, fallweise Photovoltaik Beteiligung Gewinn Kommanditbeteiligung, a-typisch Stille, Genossenschaft Stromverkauf ÖMAG oder Dritte
Nachhaltige Veranlagung für Bürger mit Ökobonus auf Zinsen Anwendung: Sparbuch bei kleineren Projekten, Kassenobligation bei größeren höherwertigen Projekten Keine Bankkonzession da Bank involviert, keine Prospektpflicht Projekte: kleinere PV-Projekte, Windkraft, Kleinwasserkraft Sparbuchmodell, Kassenobligationsmodell
Nachhaltige Veranlagung für Bürger mit Ökobonus auf Zinsen, fallweise Bonus auf Energieertrag über Plan Anwendung: bei großen Emissionen Keine Bankkonzession , Prospektpflicht ( nachrangige Darlehen bei richtiger Gestaltung weder BWG noch Prospekt pflichtig) Projekte: größere PV Anlagen,Windkraft, Wasser, Verzinsung Nachrangiges Darlehen nachrangige Darlehen Strom an ÖMAG oder Dritte
SALE and LEASE BACK Errichtung der Anlage durch Gesellschaft Verkauf Paneele an Bürger Rückmiete der Paneele an Gesellschaft, Miete inkl Zinsen an Bürger Strom an ÖMAG oder Dritte Keine Bankenkonzession, keine Prospektpflicht Projekte: ausschließlich bei PV Projekten anwendbar Lease Back Kaufpreis Miete SALE ÖMAG oder Dritte Strom
1. Nachhaltige Ertragspartizipation für Kunden durch Discount und Kundenbindungsprogramm für Unternehmen. Keine BWG und KMG Pflicht Projekte: primär Photovoltaik, Kunde kauft Gut-scheine 2. Investition Kunde tauscht jährlich Gutschein gegen Ware Gutscheinmodell Stromertrag 3. 4.
Investor investiert in PV Anlage Liefert Strom zum Netzparitätstarif ohne ÖMAG Förderung Bürger können sich über verschiedene Modelle beteiligen Nach 20 Jahren kann Stromabnehmer die Anlage zu einem Fixpreis übernehmen. BWG bzw KMG Pflicht je nach Modell Projekte: primär PV Projekte ohne ÖMAG Tarif Anleger Beteiligung Investiert in PV Anlage Netzparitätscontracting Strom Netzparitätstarif Stromabnehmer
Fonds investiert in Anlagen Liefert Strom zum Netzparitätstarif oder an ÖMAG Bürger können sich über verschiedene Modelle beteiligen BWG bzw KMG Pflicht je nach Modell Projekte: Wind, PV, Biomasse, Biogas, Wasser Anleger Beteiligung Investiert in mehrere Anlage Fonds Fondsmodelle Strom Stromerlöse Stromabnehmer oder ÖMAG
5 Gesellschafter Schwerpunkt : Finazierungsberatung, Bürgerbeteiligungen Beratung + Umsetzung Kontakt: Mag Reinhard Würger 0699 10284533 reinhard.wuerger@ubplus.at www.arge-buergerkraftwerk.at ARGE Bürgerkraftwerk
Reden wir über Bürgerkraft für nachhaltige Energie