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Ihre Mitgliedschaft im Photovoltaik-Verband für erneuerbare Energien in Europa

Mitglieder helfen Mitgliedern gemeinsam, entschlossen und geschlossen. Wegweiser zur Energiewende. Ihre Mitgliedschaft im Photovoltaik-Verband für erneuerbare Energien in Europa Antragsunterlagen Beitrittserklärung Mitglieds-Voraussetzungen Gründe, Vorteile & Nutzen

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Ihre Mitgliedschaft im Photovoltaik-Verband für erneuerbare Energien in Europa

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Presentation Transcript


  1. Mitglieder helfen Mitgliedern gemeinsam, entschlossen und geschlossen Wegweiser zur Energiewende Ihre Mitgliedschaft im Photovoltaik-Verband für erneuerbare Energien in Europa Antragsunterlagen Beitrittserklärung Mitglieds-Voraussetzungen Gründe, Vorteile & Nutzen Mitgliedschaft & Beiträge Verbandssatzung Stand: 03-2012 Video über Verbandsziele- & Nutzen

  2. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Stärken... wir unterstützen Sie beim Rest Stellen Sie sich bitte mal vor, nur das zu tun, was Sie als Unternehmer, Handwerker oder Dienst-leister am Besten können. Nur das, womit Sie sicher & zuverlässig ihr tägliches Geld verdienen? Wunsch Können Sie sich weiter vorstellen, dass Sie sich hauptsächlich um Ihre Kunden und um die Gewinnung von Neukunden & Aufträgen kümmern? Vorstellbar ist das schon - doch, wie soll das gehen im Tagesgeschäft? Lösung Verbandsmitglieder unterstützen Sie. Als Spezialisten und kompetente Partner über-nehmen diese für Sie Tätigkeiten, wie: kaufmännische Betriebsführung, Buchhaltung, Personal, Steuern, Recht, Kalkulation, Finanzierungen, Versicherungen, Außenstände, Einkauf oder Verkauf – kurz alle Tätigkeiten, die Sie in Ihrer täglichen Arbeit entlasten. So bleibt Ihr Kopf frei für das, was Sie am Besten können. Vorteile Unsere Hauptaufgabe sehen wir darin, die betriebswirtschaftliche, organisatorische und rechtliche Position unserer Verbandsmitglieder zu stärken. Wir wollen sie so unterstützen, dass sie alle Möglichkeiten zum geschäftlichen Erfolg und zur steten persönlichen & unternehmerischen Entfaltung nutzen - bzw. sich auf Ihre handwerk-liche Kompetenz konzentrieren können Prioritäten Stärkung/ Unterstützung und Interessenvertretung des heimischen Fach-Handwerkes bzw. der regionalen, kleinen und mittelständischen Unternehmen und Servicedienst-leister vor Ort. Europaweit. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern wollen wir die Energiewende, Clean-Energy, Umwelt- und Klimaschutz lokal, vor der eigenen Haustür umsetzen. Erreichen wollen wir ein hilfreiches und vertrauensvolles Miteinander unter unserem Motto: Mitglieder helfen Mitgliedern.. Kosten-/Nutzen Um die Mitgliedsbeiträge gering zu halten betreibt der Verband nur eine angemessene politische Tätigkeit – aber keine Lobby-Arbeit. Aufgrund von Verbands-Kooperationen mit regionalen Verbänden/ Interessengemeinschaften sind wir dennoch in der Lage, auf Gesetzesvorhaben frühzeitig zu reagieren und bei der Gestaltung mitzuwirken. „win-win“ Alle Vertragspartner sind als Mitglieder im Verbandsnetzwerk integriert. Gemeinsam praktizieren wir so untereinander die klassischen „win-win“-Situationen. Basierend auf verbandsinterne Rahmenverträge mit diesen leistungsfähigen Unternehmen, Lieferanten und Dienstleistern profitieren Verbands-Mitglieder so von Mitgliedern mit anderen Fachkompetenzen. lokal statt global Zusätzlicher Mitgliedervorteil ist, dass Informationen und Fachthemen von allgemeiner Bedeutung, europaweit, grenzüberschreitend erfasst, bewertet und zum Nutzen aller eingearbeitet und ausgetauscht werden. Ihr Photovoltaik-Verband Mitgliederservice

  3. Mitgliedschaft • und Nutzen … • viele gute Gründe und Vorteile für eine • Mitgliedschaft im Photovoltaik-Verband • Verbands-, Leistungen- & Beiträge Alle Leistungen für Mitglieder werden von Mitgliedern erbracht! Das bedeutet: Leistungen, die teilweise noch nicht komplett oder vorübergehend nicht abrufbar sind, berechtigen nicht zur Kündigung der Mitgliedschaft.

  4. Beitrittserklärung Gastmitglied# (# 6-monatige Anwartschaft) Ich möchte dem Photovoltaik-Verband- _____________________________ab dem ____________________ beitreten. Bundesland / EU- Land Datum . zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag spende ich: O jährlich / O einmalig ___________€ A. Herr/ Frau:Vorname Geburtsdatum: B. Institution, Firma: C. PLZ: Ort :Straße Nummer: D. Telefon: eMail: Mein Interesse am Verband, Hintergrund, Motivation : Bitte in Druckschrift ____________________________________________________________________________________ ____________ Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Verbandszwecke gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bin ich einverstanden. Jederzeit besteht für mich die Möglichkeit, vom Verband Auskunft über meine Daten zu erhalten. Meine privaten Daten werden nach meinem Verbands- Austritt gelöscht. ________________________________________________________________________________________________ Ort Datum Unterschrift/en *** Einzugsermächtigung Hiermit ermächtige/n ich/ wir bis auf Widerruf den Photovoltaik-Verband die einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von ……………€ / plus den 1. Jahresbeitrag in Höhe von ……… € insgesamt …........ .€, zu Lasten meines/unseres Kontos einzuziehen. In den Folgejahren wird nur der vereinbarte Jahresbeitrag eingezogen. Beträge bitte eintragen Meine Bankverbindung 1. Kontoinhaber: • ___________________________________ 2. Kontonummer: Name, Vorname, Anschrift (falls abweichend 3. Bankleitzahl: 4. Bankinstitut: ________________________________________________________________________________________________ Ort Datum Unterschrift/en *** *** bei Minderjährigen und juristischen Personen der gesetzliche Vertreter # Innerhalb der sechsmonatigen Gastmitgliedschaft können sie mit einer Kündigungsfrist von 8 Wochen aus dem Verband austreten

  5. Mitgliedschaftenim Photovoltaik-Verband„für erneuerbare Energien in Europa“ 4. Privat ** Privat, bzw. nicht gewerblich tätig. Auch Mitglieder anderer Verbände & Vereine rund um „erneuerbare Energien“. Mitgliedschaft ohne Stimmrecht. Keine 6-monatige Anwartschaft Mitwirkung in Ausschüssen Einmalige Bearbeitungsgebühr Privat: 10,-€ Solar-GBR´s 25,-€ Mitgliedsbeitrag ab Eintrittsdatum 5,- € / Monat - 60,-€ / Jahr 5. Pro-Mitgliedschaft ** Gemeinnützige Vereine/ Klimaschutz-, Umweltschutz-Organisationen z.B. Greenpeace, Religionsgemeinschaften, kommunale Klimaschutzbeauftragte. Öffentliche Schulen, Institutionen und Bürger, die sich nachweislich und intensiv an der Energiewende beteiligen Mitgliedschaft ohne Stimmrecht Pro-Mitglied ab Eintrittsdatum Keine 6-monatige Anwartschaft. Kostenlose Einzel-Mitgliedschaft bei isoph einmalige Bearbeitungsgebühr 0,- € Mitgliedsbeitrag 0,- € 6. Förder-Mitglieder *** Alle interessierten Bürger & Unternehmen. Sie bestimmen ihre monatlichen/ jährlichen Beiträge, Spenden bzw. Förderhöhe selbst. Mitgliedschaft ohneStimmrecht. Einmalige Bearbeitungsgebühr 100,-€ Förderbeitrag ab Eintrittsdatum, freiwillig * Vollmitgliedschaft nach 6 Monaten ** ohne Stimmrecht - Berater-Status *** ohne Stimmrecht – Beobachterstatus (Abbuchungaller Mitgliedsbeiträge: 1 x jährlich Delegierten-Stimmrechte gemäß Satzung Kleiner Beitrag - großer Nutzen 1. Premium-Mitgliedschaft Als Anerkennung für seine Verdienste am Verband und für den aktiven Verbands - Auf-und Ausbau kann der Vorstand ein Mitglied für jeweils 6/12 Monate zum Premium-Mitglied ernennen - sonst wie Prima-/Plus-Mitgliedschaft - Mitglieds-Beitrag ab Ernennung: freiwillig 2. Prima-Mitgliedschaft * KMU, Handwerksbetriebe Mitarbeiter 1 - 50 Verbands-Gastmitglied 6 Monate Danach Vollmitgliedschaft einmalige Bearbeitungsgebühr 25,-€ Mitgliedsbeitrag ab Anwartschaft: 20,- €/ Monat – 240,-€/ Jahr Kostenlose Betriebs-Mitgliedschaft bei: - isoph - cleanTech-Verband 3. Plus-Mitgliedschaft * KMU & Handwerksbetriebe. Mitarbeiter 51 - 500 Verbands-Anwartschaft 6 Monate einmalige Bearbeitungsgebühr 50,-€ Mitglieds-Beitrag ab Anwartschaft: 50,-€/Monat - 600,-€ / Jahr Erhält Interessentenanfragen vom Verband Nutzung des Verbandslogos Kostenlose Mitgliedschaft des Betriebes - im cleanTech-Verband- sowie -bei isoph (für den Betrieb & seine Solar-Kunden)

  6. SatzungPhotovoltaik-Verband„für erneuerbare Energien in Europa“PräambelDie Verbrennung fossiler Energieträger verursacht eine weltweite Zunahme der C02-Emissionen. Sie ist die wesentliche Ursache der aktuellen Klimaerwärmung und ihrer extrem negativen Probleme auf unsere Umwelt. Mittlerweile ist ein wirksamer Umweltschutz u.a. durch Klimaschutz zu einer Existenzfrage für die Menschheit geworden. Atomenergie ist keine Lösung.Um die heutigen Probleme in verträglichen Grenzen zu halten, sind eine rasche und weltweite Reduzierung des unnötigen Energieverbrauchs sowie die verstärkte und nachhaltige Nutzung heimischer, erneuerbarer Energien notwendig.Der Photovoltaik-Verband für erneuerbare Energien unterstützt – auch im Sinne der Ziele der Agenda 21- deshalb die Energiewende mit dem Ziel, Europa bis zum Jahr 2035 von Energieimporten aller Art unabhängig zu machen.                                                                                         Weiteres Verbandsziel ist die bürgernahe Umsetzung, d.h.: Bürger und  Komunen regional und europaweit zur Energie-Autarkie zu verhelfen, damit sie zukünftig mit heimischen, erneuerbaren Energien (Sonne, Wind, Geothermie und mehr) versorgt werden. Verbandsmitglieder und/oder verantwortungsbewusste Bürger aus: Kommunen, Handwerk, heimischen, klein- und mittel-ständischen Unternehmen, Solar-GBR´s, Vereinen, Dienstleistung, Gewerbe und Handel, Privatinitiativen, Institutionen und Religionsgemeinschaften unterstützen uns bei den entsprechenden Bestrebungen.§ 1 Name, Sitz und SpracheDer Verein führt den Namen „ Photovoltaik-Verband „für erneuerbare Energien in Europa“. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung erhält der oben aufgeführte Vereinsname den Zusatz „e.V."Der Verband hat seinen Sitz in Berlin. Amtssprachen sind deutsch und englisch. In den jeweiligen Landesverbänden/ Ländergruppen ist es die Landessprache . Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.§ 2 Vereinszweckder Verein fördert die Energiewende, sowie den Umwelt- und Klimaschutz im Sinne der Ziele der Agenda 21, die 1992 in Rio beschlossen wurden.Um die Umwelt zu entlasten und unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, soll unter anderem dem sich abzeichnenden Klimawandel entgegengewirkt werden.1. Dabei werden vor allem folgende Ziele verfolgt:o  Bewusstmachen der globalen Umweltprobleme, auch im Hinblick auf den Klimawandelo  Information der Verbraucher zu Umweltthemen, insbesondere zu umwelt- schonenden Nutzungs- und Einsparmöglichkeiten von Energieo   Aufklärung über die Ziele und Anforderungen einer umweltentlastenden Energiewendeo   Stärkung des heimischen Handwerkes, Gewerbes, Handels, die sich mit erneuerbarer Energie beschäftigen 1/6

  7. 2.   Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmeno             Vorträge, Informationsveranstaltungen, Workshopso             Presse- und Öffentlichkeitsarbeito             Gestaltung eigener Medienträgero             Beteiligung an Messen, Veranstaltungen und Forschungsvorhaben. Durchführung eigener Workshops. Gemeinnützige Schulungen und InformationsveranstaltungenUm die Verbandsziele zu verwirklichen, wird ein grenzüberschreitender Erfahrungsaustausch mit möglichst vielen europäischen Akteuren (Kommunen, Bürger, Forschung, Gewerbe, Handwerk, Schulen, Vereine, Initiativen, usw.) angestrebt. § 3 Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit und UnabhängigkeitDer Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.Der Verband ist von Großkonzernen, parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig.Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes.Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.             § 4 MitgliedschaftDer Verband setzt sich zusammen aus                                • ordentlichen Mitgliedern sowie• Fördermitgliedern.Ordentliche Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die vom Vorstand aufgenommen werden. Davon ausgenommen sind Groß- und Energie-Konzerne, die - auf Antrag - jedoch Fördermitglied werden können.Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Zweck des Verbandes regelmäßig fördern will. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht in den Organen. Ansonsten gelten die Bestimmungen für ordentliche Mitglieder entsprechend.Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt, Streichung aus der Mitgliederliste oder Ausschluss aus dem Verband.Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 2 Monate vor dem Jahresende dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.Der Ausschluss eines Mitglieds kann aus wichtigem Grund vom Vorstand beschlossen werden.Aus der Mitgliederliste darf vom Vorstand gestrichen werden:a) wer seine satzungsgemäße Beitragspflicht länger als sechs Monate nicht erfüllt hat,                            b) wer verzogen ist und seine neue Anschrift dem Verein nicht mitgeteilt hat c) wer die Verbandsziele nicht mehr unterstützt – bzw. wer gegen die Verbandsinteressen arbeitet 2/6                                             

  8. Die Mitglieder sind in Ländergruppen (bzw. auf Landesebene) organisiert. Sie können sich auch in Fachgruppen engagieren und dabei gleichzeitig neben ihrer Ländergruppe in nicht mehr als einer Fachgruppe stimmberechtigt sein.Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Delegiertenversammlung.§ 5 Organe Die Organe des Vereins sind:           • die Delegiertenversammlung (§ 6),• der Vorstand (§ 7, § 8),• die Ländergruppen (§ 9) (soweit gebildet), • die Fachgruppen (§ 10)§ 6 DelegiertenversammlungDie Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß vom Vorstand einberufen wurde. Die Einladung der Delegierten erfolgt schriftlich,  per E-Mail, mit einer Frist von mindestens 2 Wochen.Der Vorstand kann jederzeit aus wichtigem Grund eine außerordentliche Delegiertenversammlung mit einer Einladungsfrist von einer Woche einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn es das besondere Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mehr als einem Viertel aller Delegierten oder aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.Die Delegiertenversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Delegierten und Vorstandsmitglieder gemäß § 8.Satzungsänderungeneine Änderung des Vereinszwecks sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Delegierte, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene.Über die Beschlüsse der Delegiertenversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist.Aufgaben der Delegiertenversammlung         • Bestimmung der Anzahl der Vorstandsmitglieder sowie deren Wahl, Abberufung und Entlastung,• Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr• Entgegennahme des Jahresberichts und Entlastung des Vorstands,• Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins,                                      • Bestimmung der Anzahl der Revisoren sowie deren Wahl und Entgegennahme ihres Berichts,• Festlegung von Leitlinien für die Verbandsarbeit,• Fassen von Grundsatzbeschlüssen und Verabschiedung von Arbeitsprogrammen. 3/6

  9. Wahl und Amtszeit der Delegierten:Die Delegiertenversammlung setzt sich wie folgt zusammen: • Jede Fachgruppe stellt einen Delegierten• Jede Ländergruppe (Bundesland bzw. jedes europäische Land), soweit sie Mitglied sind, entsendet einen Delegierten          • Jede Ländergruppe stellt bis zu 3 DelegierteDie Delegiertenanzahl Diese ermittelt sich aus der Mitgliederzahl je Bundesland/europ.Land:Ein Delegierter  ab  50 Mitgliedern* Zwei Delegierte ab   100 MitgliederDrei Delegierte über 150 Mitglieder(*Bei < 50 Mitgliedern a´Land vertritt der Landes-Verbandsleiter die Mitgliederinteressen)Die Namen und Anschriften der Delegierten sind jeweils dem Vorstand schriftlich mitzuteilen, Ein Delegierter kann jeweils nur eine der genannten Gruppierungen vertreten.Er kann jedoch mit entsprechender schriftlicher Vollmacht bis zu 3 Stimmrechte wahrnehmen. Delegierte sind in ihrem Abstimmungsverhalten nicht weisungs-gebunden.Die Delegierten werden jeweils für eine Amtsperiode von zwei Jahren im jeweiligen Land gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl von neuen Delegierten im Amt.§ 7 Vertretungsberechtigter Vorstand gem. § 26 BGBDer vertretungsberechtigte Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem ersten, zweiten und dritten Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.§ 8 Geschäftsführender VorstandDie Delegiertenversammlung beschließt, ob weitere - bis zu drei- geschäftsführende, nicht vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder gewählt werden.Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich anderen Vereinsorganen zugewiesen sind.Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt: Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind, hiervon mindestens eines der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder. Die einzel­vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse des Vorstands gebunden.Vorstandsmitglieder können nicht gleichzeitig Delegierte sein.                Der Vorstand wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode vorzeitig aus, so wird auf der nächsten Delegiertenversammlung ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Vorstands gewählt.4/6

  10. Vorstandsmitglieder dürfen kein politisches Mandat oberhalb der kommunalen Ebene wahrnehmen.Vorstandsmitglieder erhalten für Ihre Tätigkeit eine angemessene Aufwandsent-schädigung aus den Mitgliedsbeiträgen.Der Vorstand ist berechtigt, eine/n Geschäftsführer/in mit der Erledigung der laufenden Verbandsgeschäfte zu betrauen.Der Vorstand lädt mindestens einmal im Jahr zur Delegiertenversammlung ein. Dabei sind die Delegierten persönlich (eMail und/oder per Post) zu laden und die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung ist mitzuteilen.Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.Die Haftung des Vorstandes ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. § 9 Ländergruppen / (Bundesländer- und europäische Länder)Die Mitglieder organisieren sich in Ländergruppen. Eine Ländergruppe wird von mindestens 10 Mitgliedern gebildet. Erst ab 50 Mitgliedern kann ein/e Delegierte/r gewählt werden. Bis zur Erreichung dieser Mitgliederzahl vertritt der Landesverbands-leiter die vorhandenen Mitglieder Die Ländergruppen sind Untergliederungen des Verbandes- und nicht juristisch selbständig. Sie handeln nach der von der Delegiertenversammlung verabschiedeten Geschäftsordnung. Jeder Landes-Verbandsleiter ist Mitglied im erweiterten Vorstand.Die Ländergruppen haben folgende Aufgaben:Sie setzen die satzungsgemäßen Zwecke mit Hilfe der Fachgruppen und des Vorstandes in dem jeweiligen Land um.• Sie wählen Delegierte und Sprecher.• Sie stellen Anträge an die Delegiertenversammlung und formulieren Empfehlungen für die Verwirklichung der Verbandsziele.• Sie können Arbeitskreise zur Erledigung von Aufgaben gründen. Die Vereinsmitglieder der Ländergruppen wählen die Vertreter für die Delegierten-versammlung nach folgendem Schlüssel:ab 50 Mitglieder: 1 Delegierter; ab 100 Mitglieder: 2 Delegierte; über 150 Mitglieder: 3 Delegierte.Die Wahl ist zu protokollieren und das Protokoll mit Namen und Anschrift der Delegierten geht an den Europa-Vorstand.Jede Ländergruppe wählt einen Sprecher und seinen Stellvertreter, die gleichzeitig auch Delegierte sein können.§ 10 FachgruppenFür die wichtigen Arbeitsgebiete des Vereins werden 10 Fachgruppen eingerichtet: 1. Umwelt-und Klimaschutz /  2. europäische Zusammenarbeit und Politik/3. Kooperation mit Kommunen, Schulen, Kirchen und Institutionen  /  4. Öffentlichkeitsarbeit, PR & Presse  / 5. Recht  / 6. Stärkung des regionalen Handwerkes aus allen CleanTech-Bereichen /  7. Technik, Consulting & Zertifizierung  / 8. Job - und Dienstleistungsbörse / 9. externe Vereins- Verbandskooperationen und Netzwerkpflege / 10. Mitglieder-, Akquisition-, Betreuung- & Bindung

  11. Ihnen obliegt vor allem die fachliche Arbeit im Rahmen der Satzungsziele. Sie handeln nach der,  vom Vorstand verabschiedeten  Geschäftsordnung.Der Vorstand wird aufgefordert, noch unbesetzte Fachgruppen mit qualifizierten Verbandsmitgliedern zu besetzen.  Ihr Aufgabenfeld wird vom geschäftsführenden Vorstand definiert. Er kann bei Bedarf neue Fachgruppen initiieren, was jedoch die Bestätigung der nächsten Delegiertenversammlung erfordert.Die Leitung der Fachgruppen soll jeweils von einem Sprecher und einem Stellvertreter wahrgenommen werden. Diese werden aus der Fachgruppe vorgeschlagen und vom Vorstand bestätigt. Sie können auch vom Vorstand abberufen werden.Die Vereinsmitglieder der Fachgruppen wählen jeweils einen Vertreter für die Delegiertenversammlung.Die Wahl ist zu protokollieren und das Protokoll mit Namen und Anschrift des Delegierten geht an den Vorstand.§ 11 BeiratBei Bedarf kann ein Beirat berufen werden.Der Beirat hat beratende Funktion. Er wird vom Vorstand mit Zustimmung der Delegiertenversammlung für 4 Jahre berufen.Alles Weitere wird in einer Geschäftsordnung geregelt. § 12 RevisionDie Delegiertenversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in für jeweils ein Jahr. Die Aufgabe ist die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Satzungsvorgaben.§ 13 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten ZwecksBei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an das: Klima-Bündnis der europäischen Städte e.V. 60486 Frankfurt am Maindas die Mittel unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, umwelt- und klimaschützende Zwecke zu verwenden hat. § 14 Salvatorische KlauselEs gilt die salvatorische Klausel.Stand: 11/20116/6

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