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Sonderpädagogische Förderung in Schleswig-Holstein Rendsburg, d. 23.03.2009 Jan Stargardt, III 311

Sonderpädagogische Förderung in Schleswig-Holstein Rendsburg, d. 23.03.2009 Jan Stargardt, III 311. GS. -. Förderzentrumsarbeit in Schleswig-Holstein Prävention - Integration - Förderschule. Jacob-Struve-RHT Kl. 5: 6 Schüler/innen Kl. 7: 7 Schüler/innen + Prävention. GS Kiebitzreihe

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Sonderpädagogische Förderung in Schleswig-Holstein Rendsburg, d. 23.03.2009 Jan Stargardt, III 311

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  1. Sonderpädagogische Förderung in Schleswig-HolsteinRendsburg, d. 23.03.2009Jan Stargardt, III 311

  2. GS - Förderzentrumsarbeit in Schleswig-Holstein Prävention- Integration - Förderschule Jacob-Struve-RHT Kl. 5: 6 Schüler/innen Kl. 7: 7 Schüler/innen + Prävention GS Kiebitzreihe Kl. 3: 6 Schüler/innen + Prävention GS Kremperheide Kl. 2: 4 Schüler/innen Kl. 3: 5 Schüler/innen + Prävention Grundschule Horst Prävention Klassenstufe 1/2 GHS Krempe Kl. 2: 6 Schüler/innen Kl. 3: 7 Schüler/innen Kl. 3: 6 Schüler/innen Kl. 6: 5 Schüler/innen Kl. 9: 5 Schüler/innen + Prävention Förderzentrum Krempe 27 Schüler/innen Kl. 3 – 9 in zwei klassenüber- greifenden Lerngruppen Psychomotorik für GS und KiTa Leseintensivmaßnahmen Berufliche Integration (SbH) KiTas im EZB des FöZ Sprachheilambulatorien Sprachheilarbeit Fortbildung + Beratung Schüler/innen in Integration: 57 / Schüler/innen in der Förderschule: 27

  3. Das System sonderpädagogischer Förderung in Schleswig-Holstein Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf 11.800 Förderschwerpunkt Lernen (45% Integration) 1.300 Förderschwerpunkt Sprache (65% Integration) 400 Förderschwerpunkt Em.& soz. Entwicklung (61 % Integration) 500 Förderschwerpunkt Körperl. Entwicklung (15% Integration) 3.000 Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (7% Integration) 300 Förderschwerpunkt Sehen (100% Integration) 500 Förderschwerpunkt Hören (70% Integration) plus etwa 10.000 Schüler in präventiven Maßnahmen ohne festgestellten spF

  4. *Die KMK-Vergleichszahlen liegen nur bis 2006 vor. ** einschließlich Teile der Sprachheilprävention

  5. Integration nach Schularten

  6. Sonderpädagogische Förderung

  7. Sonderpädagogische Förderung

  8. Mindestgrößenverordnung Förderzentren von unter 750 Grundschülerinnen und Grundschülern im EZB müssen innerhalb von 2 Jahren (31.07.2009) organisatorisch verbunden oder aufgelöst werden. Förderzentren von 750 bis 1000 Grundschülerinnen und Grundschülern im EZB sollen bis 31.07.2012 organisatorisch verbunden oder aufgelöst werden.

  9. Grundschule und FörderzentrumUnterstützungssysteme Die Zusammenarbeit zwischen Förderzentrum und Grundschule • Soweit erforderlich, werden die Lehrkräfte der Grundschulen (...) vom Förderzentrum beraten und insbesondere in der Eingangsphase im Rahmen von präventiven Maßnahmen unterstützt (§ 5 Abs. 1 GSVO).

  10. Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) § 1Aufgaben der Förderzentren (2) Förderzentren können präventiv tätig werden, wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler kein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt ist, aber ohne besondere Förderung vermutlich eintreten wird (…). (3) Förderzentren unterstützen und fördern Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht in allen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen, insbesondere in der Eingangsphaseund der flexiblen Übergangsphase. Zu diesem Zweck arbeiten die Förderzentren eng mit den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen zusammen (...).

  11. Förderzentren als Unterstützungssysteme • Unterstützung der Eingangsphase der Grundschule • durch die Förderzentren • Ziele der präventiven Arbeit: • Vermeidung sonderpädagogischen Förderbedarfs • Keine frühzeitige Festlegung eines • sonderpädagogischen Förderschwerpunktes

  12. Förderzentren als Unterstützungssystem • Einerseits: Kein frühes Sortieren und Etikettieren • Andrerseits: Transparente und verbindliche Absprachen zwischen Förderzentren und Partnerschulen zur Prävention • Entwicklung von einer individuumszentrierten Integration • hin zu einer systemischen Inklusion, die eine zielgerichtete, individuelle Förderung beeinhaltet Leitfaden „Prävention“

  13. Vielen Dank ! III 311

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