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Umstellung auf SEPA JETZT!

Umstellung auf SEPA JETZT!. Informationsveranstaltung der WKÖ Wien, 24. März 2014. Agenda. Informationen zu SEPA Gesetzliche Rahmenbedingungen Migration Österreich Umstellung der Kontodaten Überweisungen Lastschriften Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s). Agenda.

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Umstellung auf SEPA JETZT!

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Presentation Transcript


  1. Umstellung auf SEPA JETZT! Informationsveranstaltung der WKÖ Wien, 24. März 2014

  2. Agenda • Informationen zu SEPA • Gesetzliche Rahmenbedingungen • Migration Österreich • Umstellung der Kontodaten • Überweisungen • Lastschriften • Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s)

  3. Agenda • Informationen zu SEPA • Gesetzliche Rahmenbedingungen • Migration Österreich • Umstellung der Kontodaten • Überweisungen • Lastschriften • Auswirkungen auf Unternehmen (ToDo‘s)

  4. SEPA ist live! - oder doch nicht..?

  5. Änderung VO 260/2012 • Für die Migration wurde eine Nachfrist bis 1. August 2014 gewährt. • Aber Achtung!Der 1.8.2014 ist nicht das Migrationsdatum sondern das späteste Ende der Migration

  6. Inhalt der Änderung • Banken ist es erlaubt • bis 1. August 2014 neben SEPA Zahlungen auch • Zahlungen im nationalen Format • von den Kunden entgegen zu nehmen und • zu verarbeiten • Gewährung einer Nachfrist, in der die Entgegennahme und Verarbeitung von alten Formaten straffrei ist! • Andere Bestimmungen der VO 260/2012 bleiben davon unberührt!

  7. Was bedeutet die Nachfrist für österreichische Konsumenten? /1 • Alte Belege • werden von Banken bis 1. August 2014 angenommen. • Achtung in der Parallelphase! Alte Belege nur mit Kontonummer/BLZ  Zahlungsanweisung nur mit IBAN/(BIC) • Daueraufträge und Vorlagen • können im online-Banking seit 1. Februar 2014 nur noch mit IBAN/(BIC) angelegt werden.

  8. Was bedeutet die Nachfrist für österreichische Konsumenten? /2 • Online-Überweisungen • grenzüberschreitend nur mit IBAN/BIC • Inlandsüberweisungen • Beauftragung mit IBAN/(BIC) ist flächendeckend im EinsatzIBAN/BIC muss auf jeder Rechnung sein • Beauftragung mit Kontonummer/BLZ seit1. Februar 2014 ist mit der Hausbank zu klären

  9. Was bedeutet die Nachfrist für österreichische Unternehmen? /1 • IBAN/BIC • Seit 1. Februar 2014 verpflichtend auf der Rechnung anzugeben. • Der IBAN-Service der STUZZA bleibt jedenfalls bis Ende Juli 2014 in Betrieb. • Belege • Banken geben keine alten Belege mehr aus • Banken nehmen alte Belege noch bis 1. August 2014 an •  Empfehlung an Unternehmen: nur mehr Zahlungsanweisung verwenden!

  10. Was bedeutet die Nachfrist für österreichische Unternehmen? /2 • Electronic Banking • MBSSeit 1. Februar 2014 werden von Banken 2 Versionen unterstützt: • Version 5.1: Alt- und SEPA Formate (aber nicht SDD Cor1) • Version 6.0: nur SEPA Formate • Direkteinlieferung der DatenträgerAnnahme der Formate ist direkt mit der Hausbank zu vereinbaren.

  11. Empfehlung an Kunden • Begonnene Projekte nicht unterbrechen, sondern zügig zu Ende führen (Kosten) • Auch die letzten 15% der alten Belege rasch migrieren (schwierige Parallelphase für Konsumenten) • Migrationsprojekte keinesfalls bis in den Sommer hineinziehen (weniger Testkapazitäten in der Urlaubszeit)

  12. Agenda • Informationen zu SEPA • Gesetzliche Rahmenbedingungen • Migration Österreich • Umstellung der Kontodaten • Überweisungen • Lastschriften • Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s)

  13. Umstellung der Kontodaten (1) • Alles dreht sich um die IBAN • Kontonummer wird durch IBAN ersetzt • auf Kontoauszug • auf Bankkarte • im Online-Banking • Alle österreichischen Konten, auf die ZV-Transaktionen getätigt werden, bekommen IBAN • IBAN ist Pflicht • Anpassung der Datenbanken notwendig • Die Berechnung der IBAN ist nicht möglich!

  14. Umstellung der Kontodaten (2) • IBAN - Konvertierungsservice • Nur der Kontoinhaber oder die kontoführende Bank kennen die korrekte IBAN • Einmeldungen erfolgen ausschließlich über Banken • NachfolgeproduktIBAN-Überprüfungsservice • Soll im 2. Quartal 2014 in Betrieb gehen • Liefert als Ergebnis: • IBAN korrekt • IBAN nicht korrekt • Neue IBAN (bei Fusion)

  15. IBAN-Konvertierungsservice /1 • Start4. Juli 2008 • Mengen per 1.März 2014 53.600 Anfragen 516.000 Weiterleitungen 2.400.000 eMails 14.100.000 verschiedene Konten 249.000.000 angefragte Konten

  16. IBAN-Konvertierungsservice /2 • 249.000.000 Konten davon 188.000.000 mit IBAN/BIC beantwortet (84%) 2.600.000 nicht routbar (1,2%) 1.300.000 BLZ aufgelassen (0,6%) 14.000.000 geschlossen (6,5%) 17.500.000 nicht existent (8%) 600.000 anderes

  17. IBAN-Konvertierungsservice /3

  18. SonderserviceWeiterleitungen • Definition • Vereinbarung mit Kunden bei Kontoschließung, dass Überweisungen und Lastschriften an neue Bankverbindung weitergeleitet werden. • Auswirkungen • IBAN-Service liefert negatives Ergebnis (Konto geschlossen) – bei großen Kunden mehrere Tausend Konten • Überschreitung der max. Überweisungsdauer für SCT verspätete Vorlage bei Debtorbank für SDD • keine vollautomatische Abwicklung end-to-end • Daher • wird mit SEPA Migration beendet

  19. IBAN – only Auftrag • IBAN-only Beauftragung nach VO 2016 - grenzüberschreitende Zahlungen 2014 - nationale Zahlungen • Umsetzung in Österreich Zahlungsanweisung - bereits heute Wahlmöglichkeit Online-Banking/MBS - 2014/2016 Auftrag mit IBAN-onlyist für Kunden möglich, aber nicht verpflichtend! Zahlungen können auch nach dem Migrationsenddatummit IBAN und BIC beauftragt werden.

  20. Agenda • Informationen zu SEPA • Gesetzliche Rahmenbedingungen • Migration Österreich • Umstellung der Kontodaten • Überweisungen • Lastschriften • Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s)

  21. Migration Überweisungen /1

  22. Migration Überweisungen /2 • Ca. 75% der Überweisungen wurden im Februar 2014 als SCT durchgeführt • Die Migration der grenzüberschreitenden Überweisungen ist bereits erfolgreich abgeschlossen • 85% der im Umlauf befindlichen Zahlungsbelege sind Zahlungsanweisungen • Besonders Klein- und Mittelbetriebe nutzen die Nachfrist für die Migration auf die SEPA-Produkte

  23. Österreichische Besonderheiten und die SEPA-Überweisung • Herausforderungen

  24. vorbedruckte Zahlungsanweisung

  25. QR-Code - vorbedruckte Zahlungsanweisung

  26. Agenda • Informationen zu SEPA • Gesetzliche Rahmenbedingungen • Migration Österreich • Umstellung der Kontodaten • Überweisungen • Lastschriften • Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s)

  27. Migration Lastschriften /1

  28. Migration Lastschriften /2 • Ca. 88% der Lastschriften wurden im Februar 2014 als SDD durchgeführt • Die großen Creditoren haben die Migration bereits erfolgreich abgeschlossen. • Die bisherige Option zur Verkürzung der Einreichfrist auf 1 Tag (Cor1) wird vielfach als Standard gewünscht.

  29. Anpassung der Arbeitsprozesse und Vordrucke (1) • Beantragung einer Creditor-Identifikationsnummer Nur eine CID für alle SEPA Länder nötig! • Vergabe und Verwaltung von Mandatsreferenz • Max. 35 Stellen, Aufbau frei festlegbar • Fortlaufende Nummerierung vs. „Referenz mit Bedeutung“ • Beachten von Einreichfristen • Die zeitgerechte Vorlage bei der Debtorbank gewährleistet die Durchführung bzw. Buchung am Fälligkeitstag.

  30. Anpassung der Arbeitsprozesse und Vordrucke (2) • Kennzeichnung von Lastschriften • First/Recurrent/Last • One-off • Versand der Prenotification • Vorankündigung der Lastschrift (Betrag, Fälligkeitstag, Mandatsnummer, CID) • IdR14 Tage vor Lastschrift, wenn nicht anders vereinbart • Mandatsmigration • Weiterverwendung derzeitiger Mandate für SDD Core möglich • Neue Mandate bei SDD B2B

  31. Verkürzte Einreichfrist COR1 • Vorlagefrist D-1 Seit November 2012 gibt es bei der SEPA Lastschrift (SDD Core RB 6.0) die Option, eine verkürzte Vorlagefrist von D-1 einzuführen • Die verkürzte Vorlagefrist ist seit April 2013 österreichweit im Einsatz! • COR1 wird auch von der EBA unterstützt • Flächendeckende Erreichbarkeit Österreich und Deutschland seit 6. Dezember 2013

  32. SEPA B2B – die Firmenlastschrift • Kennzeichen • Verfahren ohne Rückerstattung • Nur für Unternehmen, keine Konsumenten • Einreichfrist: 1 Tag vor Fälligkeit (D-1) • AchtungProzessabwicklung verschieden zu SDD Core! • Debtor unterzeichnet Mandat • Mandat ist Debtorbank vorzulegen • Debtorbank nimmt Mandat in Datenbanken auf Verpflichtung der Debtorbank zur Prüfung gegen Mandat bei jeder Lastschrift!

  33. Agenda • Informationen zu SEPA • Gesetzliche Rahmenbedingungen • Migration Österreich • Umstellung der Kontodaten • Überweisungen • Lastschriften • Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s)

  34. Das Ende der ZV-Altwelt • 1.8.2014 • Aufträge zur sofortigen Durchführung (Belege, Online-Banking) im alten Format bis cut-off möglich • Aufträge mit Durchführung nach 1.8.2014 nur noch mit SEPA Formaten • Ab 2.8.2014 • Es kann nur noch mit SEPA Formaten beauftragt werden • Online-Banking Systeme nur noch mit IBAN/BIC • Nur noch Zahlungsanweisung verwenden - alte Belege können nicht mehr angenommen werden • XML Formate verwenden • Nur noch MBS Version 5.1 oder 6.0 verwenden

  35. Stolperfallen in der Migration /1 • Prozesse und Abläufe • Formulare/Vordrucke anpassen (Zahlungsanweisung, Mandate, Rechnungen, etc.) • Koordinierung Rechnungslegungsprozess • Für Kundenstruktur passende SEPA Produkte auswählen • Technische Umsetzung • Anpassung der Datenbanken (IBAN, BIC) und Umsetzung XML (Referenzen, Zeichensätze, etc.) • Tests einplanen! • Cor1 nur ab RB 6.0 möglich • Achtung bei Kontoauszügen

  36. Stolperfallen in der Migration /2 • Grenzüberschreitende Transaktionen • Unterschied SEPA-EU beachten • Umsetzung der Optionen von VO 260/2012 im jeweiligen Land beachten • Mandatserfordernisse im Land des Debtors beachten • Unterschiedliche Migrationsenddaten beachten nicht jedes Land gewährt Nachfrist! • „Migrationslücke“ EURO-Länder und Nicht-EURO-Länder

  37. Migrationsplan

  38. Mag. Katharina Quehenberger Telefon: +43/1/505 32 80-0 Fax: +43/1/505 32 80-77 Stiftgasse 15-17 e-Mail: office@stuzza.at A-1070 Wien

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