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Frauen und Rente: Was ist wichtig?

Frauen und Rente: Was ist wichtig?. ISV06t. Frauen und Rente: Was ist wichtig?. Überblick. Auswirkungen der „Babypause“. Pflegezeiten. Teilzeitarbeit. Versorgungsausgleich. Altersrente für Frauen / Erziehungsrente. Witwenrente. ISV06i00. Frauen und Rente: Was ist wichtig?.

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Frauen und Rente: Was ist wichtig?

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Presentation Transcript


  1. Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t

  2. Frauen und Rente: Was ist wichtig? Überblick Auswirkungen der „Babypause“ Pflegezeiten Teilzeitarbeit Versorgungsausgleich Altersrente für Frauen / Erziehungsrente Witwenrente ISV06i00

  3. Frauen und Rente: Was ist wichtig? Überblick Auswirkungen der „Babypause“ Pflegezeiten Teilzeitarbeit Versorgungsausgleich Altersrente für Frauen / Erziehungsrente Witwenrente ISV06i01

  4. Versicherungsverlauf Auswirkungen der Babypause Beispiel Ausbildung Renten- beginn Beitragszahlung Baby Teilzeit Pflege 13790191

  5. Versicherungsverlauf Auswirkungen der Babypause Beispiel Ausbildung Renten- beginn Beitragszahlung Baby Anrechnungszeit wegen Schwangerschaft und Mutterschaft Kindererziehungszeiten Kinderberücksichtigungszeiten 13790291

  6. Kindererziehungszeiten Versicherter Personenkreis Bei Kindererziehung im Inland Leibliche Eltern Adoptiveltern Stiefeltern Pflegeeltern Ausgeschlossen versicherungsfreie Elternteile z. B. Beamte Bezieher einer Vollrente wegen Alters Bezieher einer Altersversorgung (Beamtenrecht) 05030291

  7. Kindererziehungszeiten Dauer Beispiel Kind vor 01.01.92 geboren (z. B. 29.04.91) 01.05.91 30.04.92 12 Kalendermonate Kind ab 01.01.92 geboren (z. B. 29.04.92) 01.05.92 30.04.95 36 Kalendermonate 11450291

  8. Kindererziehungszeiten Dauer bei Mehrlingsgeburten Beispiel Zwillinge * 02.03.92 Originäre-KEZ 01.04.92 Verlängerungszeit31.03.98 31.03.95 36 Kalendermonate 36 Kalendermonate 72 Kalendermonate 11451291

  9. Kindererziehungszeiten Dauer Beispiel 1. Kind * 10.01.92 2. Kind * 28.12.93 Verlängerungszeit31.01.98 01.02.92 31.01.95 36 Kalendermonate 36 Kalendermonate 13 KM 01.01.94 11451391

  10. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung Dauer Beispiel Kind geboren 15.06.84 15.06.84 01.07.84 30.06.85 14.06.94 121 Kalendermonate BÜZ Kindererziehungs-zeiten (Pflichtbeitragszeiten) 11450991

  11. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung Dauer Beispiel 1. Kind geboren 15.01.82 2. Kind geboren 15.01.86 15.01.82 14.01.92 Keine Verlängerung 15.01.86 14.01.96 11451091

  12. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung Abgabe der übereinstimmenden Erklärung Erziehungab 01.01.92 Aufteilung Keine Trennungvon KindererziehungszeitenundKinderberücksichtigungszeiten Vater für Zukunftundmaximal 2 Kalendermonate zurück Wiederholte Erklärung möglich 11660391

  13. Entgeltpunkte für Beitragzeiten Kinderberücksichtigungszeiten Voraussetzungen und 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten bei Rentenbeginn Zeiten ab 01.01.92 Aufwertung von Beitragszeiten Kinderberücksichtigungszeit Pflichtbeitragszeit Aufwertung keine Aufwertung Gutschrift für gleichzeitige Kinderberücksichtigungszeiten Kinderberücksichtigungszeit Kinderberücksichtigungszeit Gutschrift keine Gutschrift 13240591

  14. Beitragszeit und gleichzeitige Kinderberücksichtigungszeit Aufwertung ohne Begrenzung Beispiel 1 01.07.02–31.07.02 Entgelt Entspricht 1,36 EUR monatlicher Rente 1.431,30 EUR = 0,0500 EP 0,0278 EP/Monat + 0,0250 EP Aufwertung um die Hälfte Höchstbetrag wird nicht überschritten Aufgewertete Beitragszeit während KiBÜZ gesamt 0,0750 EP 0,0833 EP/Monat Entspricht einemaufgewerteten Entgelt Entspricht 2,04 EUR monatlicher Rente 2.146,95 EUR 13240791

  15. Beitragszeit und gleichzeitige Kinderberücksichtigungszeit Aufwertung ohne Begrenzung Beispiel 2 01.07.02–31.07.02 Entgelt Entspricht 1,51 EUR monatlicher Rente 1.588,74 EUR = 0,0555 EP 0,0278 EP/Monat + 0,0278 EP Aufwertung um die Hälfte Höchstbetrag wird nicht überschritten Aufgewertete Beitragszeit während KiBÜZ gesamt 0,0833 EP 0,0833 EP/Monat Entspricht einemaufgewerteten Entgelt Entspricht 2,27 EUR monatlicher Rente 2.384,55 EUR 13240891

  16. Beitragszeit und gleichzeitige Kinderberücksichtigungszeit Aufwertung mit Begrenzung Beispiel 3 01.07.02–31.07.02 Entgelt Entspricht 1,63 EUR monatlicher Rente 1.717,56 EUR = 0,0600 EP 0,0278 EP/Monat + 0,0300 EP Aufwertung um die Hälfte + 0,0278 EP Höchstbetrag wird überschritten Begrenzung Aufgewertete Beitragszeit während KiBÜZ gesamt 0,0878 EP 0,0833 EP/Monat = Begrenzung 0,0833 EP = Entspricht einemaufgewerteten Entgelt Entspricht 2,27 EUR monatlicher Rente 2.384,55 EUR 13240991

  17. Frauen und Rente: Was ist wichtig? Überblick Auswirkungen der „Babypause“ Pflegezeiten Teilzeitarbeit Versorgungsausgleich Altersrente für Frauen / Erziehungsrente Witwenrente ISV06i02

  18. Versicherungspflicht von Pflegepersonen Voraussetzungen Pflege Antrag Erwerbstätigkeit und und ggf. Pflegebedürftiger Versicherungspflichtfür Pflegetätigkeitbei der Pflegekasse außerhalb der Pflege maximal30 Stunden / Woche und mit Anspruch auf Leistungen aus derPflegeversicherung und nicht erwerbsmäßig und in dessen häuslicher Umgebung und mindestens 14 Stunden / Woche 11940691

  19. Auswirkungen der Pflegetätigkeit auf die Rente Rente ab 01.01.09 Beispiel 1 Jahr Pflegetätigkeit Pflegestufe Stunden Monatsrente (EUR) West Ost I 14 7,02 6,17 II 14 21 9,40 14,04 8,22 12,33 III 14 21 28 10,53 15,80 21,06 9,25 13,87 18,50 11941391

  20. Frauen und Rente: Was ist wichtig? Überblick Auswirkungen der „Babypause“ Pflegezeiten Teilzeitarbeit Versorgungsausgleich Altersrente für Frauen / Erziehungsrente Witwenrente ISV06i03

  21. Geringfügige Beschäftigung / Tätigkeit Geringfügige Entlohnung Arbeitsentgelt / Arbeitseinkommen regelmäßig EUR 400 Versicherungsfrei Versicherungspflichtig Ausnahme Bezieher eines Existenzgründungszuschusses bis 30.06.09 12930391

  22. Geringfügige Beschäftigung / Tätigkeit Kurzfristigkeit Beschäftigung / Tätigkeit im Kalenderjahr 2 Monate oder 50 Arbeitstage Versicherungsfrei Versicherungspflichtig BerufsmäßigeBeschäftigung ? nein Versicherungsfrei ja Versicherungspflichtig 12931991

  23. Geringfügige Beschäftigung / Tätigkeit Minijob + Verzicht auf Versicherungsfreiheit Beispiel Verdienstab01.01.09 im „gewerblichen Betrieb“ 400 EUR Beitrag zur Rentenversicherung Arbeitgeber 15,0 % 60,00 EUR Arbeitnehmer 4,9 % 19,60 EUR Beitragssatz 19,9 % gesamt 79,60 EUR 13790491

  24. Beschäftigung in der Gleitzone Beitragsverteilung ab 01.01.09 Arbeitsentgelt 400,01 600,00 800,00 Beitragspflichtige Einnahmen 298,89 549,44 800,00 Beitrag RV 59,48 109,34 159,20 Anteil Arbeitgeber 39,80 59,70 79,60 Anteil Arbeitnehmer 19,68 49,64 79,60 13771791

  25. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Voraussetzungen Arbeitnehmer 55 Jahre und Vereinbarung nach 14.02.96, die sich mind. bis zumfrühestmöglichen Beginn einer Altersrente (auch gemindert) erstreckt(Arbeitszeit wurde auf die Hälfte vermindert: mindestens 400,01 EUR) und Innerhalb der letzten 5 Jahre vor Altersteilzeitarbeit mindestens 3 Jahre Arbeitslosenversicherung 13722291

  26. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Voraussetzungen Arbeitgeber Tarifvertrag oder vergleichbare Regelung oder Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung mit Aufstockung des TeilzeitarbeitsentgeltsundZahlung zusätzlicher Beiträge zur Rentenversicherung 13722391

  27. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Aufstockung des Nettogehalts bisheriges Gehalt halbesGehalt Ermittlung Aufstockung Aufstockung mind. 20 % steuer- undbeitragsfrei brutto 4.000EUR brutto 2.000EUR brutto 2.000EUR brutto 2.000EUR 400 EUR 400 EUR 1.990 EUR netto 1.590EUR netto 1.590EUR 05130991

  28. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Zahlung zusätzlicher Beiträge Bemessungs-grundlage bisheriges Gehalt halbesGehalt Ermittlung Aufstockung Aufstockung mind. 80 % brutto 4.000EUR 3.600 EUR 1/1 BeiträgeArbeitgeber brutto 2.000EUR 1/2 Beitrag Arbeitnehmer brutto 2.000EUR 1.600 EUR 1.600 EUR brutto 2.000EUR 1/2 BeitragArbeitgeber 05131091

  29. Frauen und Rente: Was ist wichtig? Überblick Auswirkungen der „Babypause“ Pflegezeiten Teilzeitarbeit Versorgungsausgleich Altersrente für Frauen / Erziehungsrente Witwenrente ISV06i04

  30. Versorgungsausgleich Ausgleichsprinzip Beispiel EUR 800 Wertunter-schied 600 EUR 300 EUR 500 200 0 ausgleichs-pflichtiger Ehegatte / Lebenspartner ausgleichs-berechtigter Ehegatte / Lebenspartner 11030891

  31. Versorgungsausgleich Maßgebende Ehezeit / Lebenspartnerschaftszeit Rechtshängigkeit Scheidungsantrag29.03.08 Heirat 20.05.88 Maßgebende Ehezeit 29.02.08 01.05.88 Rechtshängigkeit Antrag auf Aufhebungeiner Lebenspartnerschaft 20.04.08 Begründung Lebenspartnerschaft18.01.05 Maßgebende Lebenspartnerschaftszeit 31.03.08 01.01.05 02310591

  32. Versorgungsausgleich Versorgungsarten Versorgungsanrechte nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen Leistungsanrechte aus betrieblicherAltersversorgung Rentenanrechte aufgrund eines Versicherungs- vertrages Dynamische Rentenanrechteaus der gesetzlichen Rentenversicherung Sonstige Rentenanrechte wegen Alters- oder Erwerbsminderung 11030991

  33. Frauen und Rente: Was ist wichtig? Überblick Auswirkungen der „Babypause“ Pflegezeiten Teilzeitarbeit Versorgungsausgleich Altersrente für Frauen / Erziehungsrente Witwenrente ISV06i05

  34. Altersrente für Frauen Voraussetzungen Geburt bis31.12.51 60 Jahre und nach dem 40. Geburtstag mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge und Wartezeit 15 Jahre und Hinzuverdienstgrenzen 05140191

  35. Regelaltersrente Voraussetzungen 65 (67) Jahre und Wartezeit 5 Jahre Keine Hinzuverdienstgrenzen 05120191

  36. Altersrente für langjährig Versicherte Voraussetzungen 63 (67) Jahre und Wartezeit 35 Jahre und Hinzuverdienstgrenzen 05100191

  37. Erziehungsrente Anspruchsvoraussetzungen unter 65 (67) Jahre und Wartezeit 5 Jahre und Auflösung Ehe nach 30.06.77 /Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder Rentensplitting und Tod des (geschiedenen) Ehegatten /(früheren) Lebenspartners und Erziehung eines Kindes und Keine Wiederheirat / erstmalige oder erneuteBegründung einer Lebenspartnerschaft 05150191

  38. Renten Kindererziehung Leibliche Kinder oder Adoptivkinder oder Stief- und Pflegekinder, wenn in den Haushaltaufgenommen oder • Enkel und Geschwister, wenn • in den Haushalt aufgenommen oder • überwiegender Unterhalt geleistet Beachte bei Stiefkindern Lebenspartnerschaftsgesetz ab 01.01.05 05190191

  39. Altersrente und Hinzuverdienst Berechnung Hinzuverdienstgrenze bei Teilrenten Alte Bundesländer Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbeginn Teilrenten-faktor monatliche Bezugs-größe Hinzuverdienst-grenze = X X mind.1,5 Entgeltpunkte 12020791

  40. Altersrente und Hinzuverdienst monatliche Bezugs-größe X aktueller Rentenwert (Ost) aktueller Rentenwert Berechnung Hinzuverdienstgrenze bei Teilrenten Neue Bundesländer Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbeginn Teilrenten-faktor Hinzuverdienst-grenze = X X mind.1,5 Entgeltpunkte 12020891

  41. Altersrente und Hinzuverdienst Alte Bundesländer Individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten Beispiel Durchschnittsverdiener 65 Jahre / Regelalters- grenze Rente 01.01.09 200629.494 200729.488 200830.084 Hinzuverdienst-grenze (mtl.) Brutto EUR Teil-renten-faktor Bezugs-größein EUR = Entgeltpunkteder letzten 3 Kalenderjahre vor Rente X X 2/3 Teilrente 0,13 2.520 3,0 982,80 1/2 Teilrente 0,19 2.520 3,0 1.436,40 1/3 Teilrente 0,25 2.520 3,0 1.890,00 13724691

  42. Altersrente und Hinzuverdienst Alte Bundesländer Mindesthinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten Beispiel Geringverdiener 65 Jahre / Regelalters- grenze Rente 01.01.09 200612.346 200712.421 200812.223 Hinzuverdienst-grenze (mtl.) Brutto EUR Teil-renten-faktor Bezugs-größein EUR = Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rente(mind. 1,5) X X 2/3 Teilrente 0,13 2.520 1,5 491,40 1/2 Teilrente 0,19 2.520 1,5 718,20 1/3 Teilrente 0,25 2.520 1,5 945,00 13724891

  43. Versichertenrenten Rentenbeginn Antrag 14.05. 30.06. Anspruchsvoraus-setzungen erfüllt 31.03. Antragsfrist 3 KM 01.04. Rentenbeginn Anspruchsvoraus-setzungen erfüllt 31.03. 30.06. Antrag 14.07. Antragsfrist 3 KM 01.07. Rentenbeginn 11405091

  44. Rentenberechnung bei Altersrenten Minderung oder Erhöhung der Rente 65 Jahre / Regelalters- grenze 60 Jahre 63 Jahre früherer Rentenbeginn Rentenminderung je Monat 0,3% 65 Jahre / Regelalters- grenze späterer Rentenbeginn Rentenerhöhung je Monat 0,5% 11403391

  45. Frauen und Rente: Was ist wichtig? Überblick Auswirkungen der „Babypause“ Pflegezeiten Teilzeitarbeit Versorgungsausgleich Altersrente für Frauen / Erziehungsrente Witwenrente ISV06i06

  46. Kleine Witwen- und Witwerrente Anspruchsvoraussetzungen Tod der / des Versicherten und Witwen- bzw. Witwereigenschaft und Wartezeit 5 Jahre und Keine Versorgungsehe /Versorgungslebenspartnerschaft und Keine Wiederheirat /Begründung einer erneuten Lebenspartnerschaft und Kein Rentensplitting 05220591

  47. Witwenrente und Witwerrente Begrenzung des Anspruchs • unter 45 (47) Jahre • keine Kindererziehung • keine Erwerbsminderung Tod des Versicherten Kleine Witwenrente Zeitliche Begrenzung (längstens 24 Kalendermonate) 13243291

  48. Große Witwen- und Witwerrente Anspruchsvoraussetzungen Tod der / des Versicherten und Witwen- bzw. Witwereigenschaft und Wartezeit 5 Jahre und Keine Versorgungsehe / Versorgungslebenspartnerschaft und Keine Wiederheirat / Begründung erneute Lebenspartnerschaft und Kein Rentensplitting und Kindererziehung oder Sorge für behindertes Kind oder 45 (47) Jahre oder Erwerbsminderung 05220691

  49. Witwenrente und Witwerrente Ausschluss des Anspruchs bei Versorgungsehe Tod des Versicherten weniger als 1 Jahr Ehedauer / Lebenspartnerschaftzeit Versorgungsehe / Versorgungspartnerschaft Keine Witwenrente Ausnahme zum Beispiel: Unfall oder Verbrechen 13240491

  50. Rentenbeginn Hinterbliebenenrenten Tod Rentner Antrag Beginn1.Tag Folgemonat Antrag Tod Versicherter (kein Rentner) Beginn Todestag Tod Antrag Leistungsausschluss 12 Kalendermonate Beginn12 Kalendermonate rückwirkend 11405191

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