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Die betriebliche Altersvorsorge aus Sicht der Arbeitgeber. Claudia Paulsen-Rist Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. Berlin. Vorschläge zur Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge. Abgesenkte Bemessungsgrundlage bei Pensionsfonds
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Die betriebliche Altersvorsorge aus Sicht der Arbeitgeber Claudia Paulsen-Rist Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. Berlin
Vorschläge zur Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge • Abgesenkte Bemessungsgrundlage bei Pensionsfonds • Reine Beitragszusage als weitere Zusageform • Sozialversicherungsfreiheit über 2008 hinaus erhalten • Befreiungsmöglichkeit für privat Krankenversicherte • Mitnahme der Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel • Europatauglichkeit herstellen Die betriebliche Altersvorsorge aus Sicht der Arbeitgeber
Abgesenkte Bemessungsgrundlage beim Pensionsfonds • Bislang wird Pensionsfonds hinsichtlich Insolvenz-sicherungskosten mit anderen sicherungspflichtigen Durchführungswegen gleich behandelt • Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Einstandspflicht durch den Pensions-Sicherungs-Verein beim Pensionfonds aber viel geringer • Vorschlag der Wirtschaft für abgesenkte Bemessungsgrundlage beim Pensionsfonds Die betriebliche Altersvorsorge aus Sicht der Arbeitgeber
Reine Beitragszusage als weitere Zusageform • Zusageformen, die bislang möglich sind: • Leistungszusage • Beitragsorientierte Leistungszusage • Beitragszusage mit Mindestleistung • Weitere Zusageform, die von der BDA gefordert wird: • Reine Beitragszusage Die betriebliche Altersvorsorge aus Sicht der Arbeitgeber
Sozialversicherungsfreiheit über 2008 hinaus erhalten • Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit in Höhe von 4% der BBG-RV für Entgeltumwandlung bis einschließlich 2008 • Steuerfreiheit ab 2009 §§ 3 Nr. 63, 40 b EStG bleiben bestehen • Sozialversicherungsfreiheit ab 2009 § 2 I Nr. 3, II Nr. 5 ArEV wird aufgehoben Die betriebliche Altersvorsorge aus Sicht der Arbeitgeber
Befreiungsmöglichkeit für privat Krankenversicherte • § 8 SGB V regelt Befreiungsmöglichkeiten von der Versicherungspflicht • Beispiele: • Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze • Reduzierung der Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter • Bisher nicht im Regelungskatalog aufgenommen: • Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgrund Entgeltumwandlung für betriebliche Altersversorgung Die betriebliche Altersvorsorge aus Sicht der Arbeitgeber
Mitnahme der Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel • Grundsatz: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung in Höhe von 4% BBG-RV • Arbeitgeber ist frei in der Wahl des Durchführungsweges • Bietet Arbeitgeber weder Pensionskasse noch Pensionsfonds an, hat Arbeitnehmer Anspruch auf Abschluss einer Direktversicherung • Mitnahme der betrieblichen Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel nur möglich, wenn neuer Arbeitgeber zustimmt • Ausnahme Direktversicherung: Abkommen zur Übertragbarkeit von Direktversicherungen bei Arbeitgeberwechsel zwischen Versicherungsunternehmen • Forderung: Ausbau der Mitnahme der Altersvorsorge auch für andere Durchführungswege Die betriebliche Altersvorsorge aus Sicht der Arbeitgeber
Europatauglichkeit herstellen • Schaffung einer europäischen Infrastruktur • Einführung europäischer Standards für die betriebliche Altersvorsorge Die betriebliche Altersvorsorge aus Sicht der Arbeitgeber
Die betriebliche Altersvorsorge aus Sicht der Arbeitgeber Claudia Paulsen-Rist Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. Berlin