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ANERKENNUNG IN ÖSTERREICH: Aktuelle Entwicklungen, Ausblick und Alternativen

ANERKENNUNG IN ÖSTERREICH: Aktuelle Entwicklungen, Ausblick und Alternativen Veranstaltung „Verschenktes Potenzial?“ 29. Oktober 2013, Salzburg Norbert Bichl Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen, Anlaufstellenkoordination, Wien. Inhalt. Anerkennung ist ein Thema geworden !

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ANERKENNUNG IN ÖSTERREICH: Aktuelle Entwicklungen, Ausblick und Alternativen

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Presentation Transcript


  1. ANERKENNUNG IN ÖSTERREICH: Aktuelle Entwicklungen, Ausblick und Alternativen Veranstaltung „Verschenktes Potenzial?“ 29. Oktober 2013, Salzburg Norbert Bichl Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen, Anlaufstellenkoordination, Wien

  2. Inhalt • Anerkennung ist ein Thema geworden! • Ist eine formale Anerkennung notwendig? • Begriffe • Was tut sich? • Was sollte sich noch tun? Norbert Bichl

  3. Anerkennung ist ein Thema geworden! ArbeitnehmerInnen mit Migrationshintergrund – Fortführung der Integrationsoffensive des AMS – Unterstützung bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen (Regierungsprogramm Dezember 2008) Die Anerkennung bzw. Nostrifizierung von im Ausland erworbenen Ausbildungen und akademischen Graden ist zu verbessern und zu vereinfachen, … (Nationaler Aktionsplan für Integration, Jänner 2010) Wissenschaftsminister und Integrationsstaatssekretär für eine zeitgemäße Berufsanerkennung (Pressekonferenz, 4. Juni 2011) Arbeitsminister und Integrationsstaatssekretär : Anerkennung ausländischer Qualifikationen erleichtern (Pressekonferenz, 29. März 2012) Norbert Bichl

  4. Anerkennung ist ein Thema geworden! Die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen erschweren allen Immigrant(inn)en die Suche nach geeigneter Beschäftigung … (Migrant Integration Policy Index zu Österreich, Februar 2011) Bessere Nutzung der Fähigkeiten von MigrantInnen: Vermehrte Bekanntmachtung der Möglichkeiten, im Ausland erworbene Qualifikationen in Österreich anerkennen zu lassen, und größere Transparenz im Anerkennungsverfahren selbst, idealerweise durch die Einrichtung von Anlaufstellen, die nach dem One-Stop-Prinzip für sämtliche Arten von Abschlüsssen zuständig sind. (The Labour Market Integration ofImmigrantsandtheirChildren in Austria; OECD 2011) … das Potenzial von Menschen mit Migrationshintergrund unzureichend genutzt, da … Schwierigkeiten bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen … (österreichspezifische Empfehlungen der EU Kommission, Mai 2012) Norbert Bichl

  5. Ist eine formale Anerkennung notwendig? • Weiterbildung oder Arbeit? • Berufsausbildung, Schule, Hochschule? • Reglementierter Beruf oder nicht? • EWR oder nicht? Norbert Bichl

  6. Ist eine formale Anerkennung notwendig? Grundsätzlich könnte man davon ausgehen, dass eine formale Anerkennung nur bei einer reglementierten Berufsausübung notwendig wäre. Aber … Norbert Bichl

  7. Ist eine formale Anerkennung notwendig? Arbeitsmarkt verlangt „Anerkennungen“! Kollektivverträge und (vor allem) deren praktische Auslegung sind teilweise noch auf österreichische Bildungsabschlüsse abgestellt. AMS – EDV-Dokumentation – Änderung erst mit September 2011 Beschäftigung im öffentlichen Bereich – formale Anerkennung notwendig Norbert Bichl

  8. Ist eine formale Anerkennung notwendig? Arbeitsmarkt verlangt „Anerkennungen“! Skepsis durch ArbeitgeberInnen Hoffnung von ArbeitnehmerInnen auf bessere Chancen/gesellschaftliche Anerkennung Fehlende Abstimmung zwischen „Rot-Weiß-Rot – Karte“ und Anerkennung Diskriminierung?!?! Norbert Bichl

  9. Begriffe Gleichhaltung Nostrifikation Nostrifizierung Berufliche Anerkennung – Berufszulassung Norbert Bichl

  10. Gleichhaltung von Lehrabschlüssen Durch Schule und/oder durch Arbeit erworbene berufliche ausländische Qualifikationen – unabhängig ob EWR oder nicht - können mit einem österreichischen Lehrabschluss gleichgehalten werden. • Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Norbert Bichl

  11. Nostrifikation ausländischer Zeugnisse Die Nostrifikation ausländischer Zeugnisse beruht auf einem grundsätzlichen Vergleich des im Ausland zurückgelegten Schulbesuches und der im Ausland abgelegten Prüfungen mit den aktuellen österreichischen Lehrplänen. • Antrag beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Norbert Bichl

  12. Nostrifikation ausländischer Zeugnisse Nostrifikation von Zeugnissen und Qualifikationsnachweisen des sonstigen berufsbildenden Bereichs, z. B. Gesundheitsberufe • Antrag bei Landesregierungen oder Fachhochschulen oder Bundesministerium für Gesundheit Norbert Bichl

  13. Nostrifizierung von akademischen Graden Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudiums. Die Nostrifizierung beruht auf einem Vergleich der Studienpläne (zeitliche und örtliche Unterschiedlichkeit). § 90 Universitätsgesetz und § 5 Fachhochschul-Studiengesetz setzen den Nachweis voraus, dass die Nostrifizierung „zwingend für die Berufsausübung“ erforderlich ist. • Zuständig sind die jeweilige Universität bzw. Fachhochschule (Fachhochschulrat) Norbert Bichl

  14. Führung ausländischer akademischer Grade Ausländische akademische Grade können im privaten Verkehr wie inländische akademische Grade geführt werden. Die Eintragung in Urkunden ist jedoch nur für Grade aus EWR-Staaten, der Schweiz in der Theologie von päpstlichen Universitäten möglich. Norbert Bichl

  15. EU-Anerkennungsrichtlinie Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 • Anerkennung um Beruf auszuüben • Beruf ist reglementiert • EU-EWR-BürgerIn bzw. unter gewissen Bedingungen auch DrittstaatsausländerIn • berufliche Qualifikation wurde im EU-EWR-Staat erworben Norbert Bichl

  16. EU-Anerkennungsrichtlinie • Automatische Anerkennung Arzt, Zahnarzt, allgemeine Krankenpflege, Hebamme, Tierarzt, Apotheker, Architekt • Anerkennung von durch Berufserfahrung nachgewiesenen Qualifikationen • Allgemeine Regelung – Ausbildungsnachweise – fünf Qualifikationsniveaus Norbert Bichl

  17. Land Salzburg Gesundheits- und Pflegeberufe, Drittstaaten Sozialbetreuungsberufe – HeimhelferInnen, EWR und Drittstaaten Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) Salzburger Sozialbetreuungsberufegesetz • Amt der Salzburger Landesregierung – Abteilung Gesundheit und Sport Befähigungsnachweis – Gewerbeordnung, EWR Gewerbeordnung • Amt der Salzburger Landesregierung – Abteilung Umweltschutz und Gewerbe Norbert Bichl

  18. Land Salzburg KindergartenpädagogInnen, KindergruppenleiterInnen, EWR Salzburger Kinderbetreuungsgesetz • Amt der Salzburger Landesregierung – Abteilung Kultur, Gesellschaft, Generationen Salzburger Berufsanerkennungsgesetz (S.BAG) Norbert Bichl

  19. Was tut sich? • Novelle des Berufsausbildungsgesetzes Anrechnung von facheinschlägigen Vorkenntnissen • Studie „Anerkennung ausländischer Qualifikationen und informeller Kompetenzen in Österreich“ der Donau-Universität Krems • 5 Punkte-Programm zur verbesserten Berufsanerkennung von AkademikerInnen – Novelle des Universitätsgesetzes Norbert Bichl

  20. Was tut sich? www.berufsanerkennung.at Broschüre „Anerkennungs-ABC“ (Staatssekretariat für Integration, in Zusammenarbeit mit Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) Norbert Bichl

  21. Was tut sich? Konzept für Anlaufstellen und weitere Maßnahmen zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen (BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Juni 2012) Anerkennungs- und Bewertungsmodell – Grundsätze • alle formalen Qualifikationen sollen einer Bewertung zugänglich sein • Bewertung kann eine qualifikationsadäquate Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen • Bewertung ersetzt nicht Anerkennungs-/Gleichhaltunsverfahren • Rechtliche Zuständigkeiten bleiben unverändert • für reglementierte und nicht-reglementierte Berufsausübung • bestmögliche Nutzung bestehender Strukturen Norbert Bichl

  22. Was tut sich? Konzept für Anlaufstellen und weitere Maßnahmen zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen (BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Juni 2012) Einrichtung von Anlauf- und Bewertungsstellen • regionale Anlaufstellen mit einer Anlaufstellenkoordination, • eine bzw. zwei zentrale Bewertungsstellen und • das „Netzwerk Anerkennung“ mit einer Informations- und Koordinierungsstelle (ÖIF). Norbert Bichl

  23. Was tut sich? Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST) : • Wien, Niederösterreich und Nordburgenland Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen, Wien • Oberösterreich und Salzburg migrare - Zentrum für MigrantInnen OÖ, Linz • Steiermark, Kärnten und Südburgenland Verein ZEBRA - Interkulturelles Beratungs- und Therapiezentrum, Graz • Tirol und Vorarlberg ZeMiT Zentrum für MigrantInnen in Tirol, Innsbruck • Sprechstunden in den anderen Bundesländern! Sprechstunden AMS Salzburg, Montag 9.00 bis 15.30 Uhr Norbert Bichl

  24. Was tut sich? Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST)- Aufgaben: • mehrsprachige, kostenlose Anerkennungsberatung • Abklärung, ob eine formale Anerkennung notwendig/möglich ist • Begleitung im gesamten Anerkennungsverfahren • gegebenenfalls, Einholen beglaubigter Übersetzungen von Diplomen, Zeugnissen und anderen Unterlagen • Weiterleitung von Diplomen an die Bewertungsstellen • Zielgruppe: in Ö ansässige Personen mit im Ausland erworbenen formalen Qualifikationen Norbert Bichl

  25. Was tut sich? • Bewertungsstelle(n) • für tertiäre Bildungsabschlüsse – BM für Wissenschaft und Forschung - ENIC NARIC AUSTRIA Neues Portal „Anerkennungs-Antrags- und Informationssystem – elektronischer Antrag www.aais.at • für sekundäre Bildungsabschlüsse – BM für Unterricht, Kunst und Kultur oder ??? – wann ??? Norbert Bichl

  26. Was tut sich? Bewertung durch BM für Wissenschaft und Forschung - ENIC NARIC AUSTRIA • Institution (Erklärung der ausländischen Bildungseinrichtung) • Führung des ausländischen akademischen Grades • Niveau/Regelstudiendauer/Credits • grundsätzlicher Vergleich mit Österreich Norbert Bichl

  27. Was sollte sich noch tun? • Gebührenbefreiung und Übersetzung von Amts wegen in Anerkennungsverfahren • Brückenmaßnahmen, z. B. AkademikerInnenprogramme • Modulare Angebote mit Teilabschlüssen (FacharbeiterInnenausbildungen) • Verfahren im Einklang mit EU-Anerkennungsrichtlinie - Beurteilung nach dem Grundsatz nur „wesentliche Unterschiede“ • Berücksichtigung von praktischen/beruflichen Erfahrungen im Anerkennungsverfahren • „Anerkennungsgesetz“ ??? • Wirksame Antidiskriminierungsregelungen Norbert Bichl

  28. Besten Dank! Norbert Bichl n.bichl@migrant.at Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen Anlaufstellenkoordination www.migrant.atwww.interculturexpress.at Gefördert aus Mitteln des Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Norbert Bichl

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