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Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. gemäß § 22 UVMG *) *) U nfall v ersicherungs m odernisierungs g esetz vom 04.11.2008 Bundesgesetzblatt I, Seiten 2130 ff. Mitteilung an den Präsidenten.

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Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

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  1. Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gemäߧ 22 UVMG*)*) Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz vom 04.11.2008 Bundesgesetzblatt I, Seiten 2130 ff.

  2. Mitteilung an den Präsidenten • Die verantwortliche Geschäftsführung der jeweiligen Universitäts- Einrichtung unterbreitet dem Präsidenten schriftlich einen Vorschlag mit Angaben:a) zur Personb) dem Bereich der Einrichtung für den der / die Sicherheitsbeauftragte bestellt werden soll.

  3. Persönliches Gespräch • Die vorgeschlagene Person wird zu einem persönlichen Gespräch in die Abteilung B 3, B 3.2 Arbeitsicherheit der JLU gebeten. • Das Gespräch dient der beiderseitigen Information. Im Vordergrund steht eine allgemeine Information zu den Arbeitssicherheitsaufgaben und möglichen Hilfen zur Informationsbeschaffung bzw. zu Fachberatern.

  4. Beteiligung Personalrat • Der Präsident beteiligt gemäß HPVG* den Personalrat und bittet um dessen Zustimmung für eine Bestellung der / des Sicherheitsbeauftragten.*) Hessisches Personal-Vertretungs-Gesetz

  5. Schriftliche Bestellung • Nach Zustimmung durch den Personalrat erfolgt die schriftliche Bestellung der / des Sicherheitsbeauftragten. • Bestellschreiben erhalten die verantwortliche Geschäftsführung der jeweiligen Universitäts -Einrichtung und der bzw. die Sicherheitsbeauftragte.

  6. Informationen Auskunft zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten erhalten Sie im Sachgebiet Arbeitssicherheit der JLUTel.: 0641-99-12235 / 12246

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