1 / 25

Qualitätssicherung der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren

Qualitätssicherung der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren. Dr. M. Künneke Leiter Medizin- Controlling Klinikum Kassel GmbH Kuenneke@klinikum-kassel.de. DRG- Einführung aus Sicht der Erlössicherung. Beispiel einer Phase I Kodierung. Beispiel Labormedizin. Auswertung Labordaten 2001 :

buffy
Télécharger la présentation

Qualitätssicherung der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Qualitätssicherung der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren Dr. M. Künneke Leiter Medizin- Controlling Klinikum Kassel GmbH Kuenneke@klinikum-kassel.de

  2. DRG- Einführung aus Sicht der Erlössicherung

  3. Beispiel einer Phase I Kodierung

  4. Beispiel Labormedizin Auswertung Labordaten 2001: Mindestens zwei Kaliummesswerte innerhalb 24 h, keine Abnahmefehler, nur Abweichungen in einer Richtung.

  5. QS Kodierung • Ziele: • Die Herausgabe von fallbezogenen, kodierten Diagnosen, Prozeduren und Operationen an Kostenträger und andere Institutionen soll • zeitgerecht erfolgen • richtige Diagnose/ OP- Schlüssel im Sinne der Kodierrichtlinien enthalten • anhand der Behandlungsunterlagen überprüfbar sei.

  6. Objekte der QS Krankenhaus- Informations- system Daten- sätze nach §301 Behandlungs- unterlagen ? Was? Woran? Wer? Womit? Wann? Wo?

  7. Was ist zu tun? • DKR D001a Abgleich Befunddokumentation und Daten nach §301 SGB V. • Ärztin/Arzt entscheidet über die Wertigkeit der Befunde in der Krankenakte. • Ärztin/Arzt ist verantwortlich für • Hautdiagnose (DKR D002a) • Nebendiagnosen (DKR D003a) • Anwendung aller Kodierregeln • Überprüfung der Behandlungsunterlagen • Vollständige und richtige Führung der Krankenakte In der Praxis muss geprüft werden, ob Teilaufgaben delegiert werden können!

  8. Woran ist etwas zu tun? • Behandlungsunterlagen: • Arztbrief • OP-/ bzw. Untersuchungsbericht • Pflegedokumentation • Krankenblätter • Datensätze nach §301: • Pro Krankenhausfall und Teilaufenthalt in einer Fachabteilung: • Einweisungsdiagnose und Aufnahmediagnosen („Kann“) • Entlassungsdiagnosen • Hauptdiagnose („Muß“) • Nebendiagnosen („Kann“) • Primär-/ Sekundärdiagnose

  9. Definitionsbedarf Zahlreiche verschiedene Diagnosearten in den verschiedenen KIS- Systemen! Keine verbindliche Regelung bisher, welche Diagnosen als Nebendiagnosen übermittelt werden (§301 Datensatz -> DRG- Datensatz) Festlegung der Haupt- und Nebendiagnosen im System und Überprüfung des ordnungsgemäßen Exports in der DV!

  10. Standardisierung der Behandlungsunterlagen • Zahlreiche Vorarbeiten, erhebliche Widerstände! • Arztbriefe werden schon jetzt auf ihren Inhalt überprüft. • Arztbriefe sollten alle wesentlichen Aussagen zur Behandlung (und Kodierung) enthalten! • Arztbriefe sollten über DV fallbezogen abrufbar sein.

  11. Wer soll die Kodierung übernehmen? • Ärztlicher Bereich • Stationsärzte • Oberärzte (DRG- Beauftragte) • Chefärzte • Neue Stabsstellen • Pflege • Pflegekräfte der Station • Bereichspflegekräfte • Pflegedirektion • Neue Stabsstellen • Verwaltung • Patientenabrechnung • Controlling • DV • Neue Stabsstellen • Externe Dienstleister

  12. Konzepte der Überprüfung • Ganzheitlicher Ansatz • Selektionsmethode • Alle Fälle mit DRG- Fehlergruppen • Alle nach der ICD „Falsch“ kodierten • Alle nach den Kodierrichtlinien „Falsch“ kodierten • Wie a) und b), auf Fälle mit Entgeltauswirkung beschränkt • Alle Verlegungen • Alle Fälle mit hohem Ressourcenverbrauch • Alle Fälle, bei denen eine Änderung der Kodierung einen Wechsel der Schweregradgruppe bewirkt. • Sonstige

  13. Eigenschaften von Selektionen • Ein Selektion wird durch ein Selektionskriterium definiert. • Goldstandard ist die Krankenakte, bzw. der Arztbrief. • Prüfregel sind die Kodierrichtlinien. • Beispiel: Sensitivität= 25/50= 50% Wahrscheinlichkeit, „Falsch“ zu erkennen. Spezifität = 30/50= 60% Wahrscheinlichkeit, „Richtig“ zu erkennen.

  14. Unterscheidung der Selektionsabfragen • Spezifität 100%: • Keine Nacharbeit erforderlich, kann automatisch an Verwaltung/ Arzt geleitet werden. • Könnte in eine Software integriert werden • Mögliche Kennzahl für eine „Kodierqualität“ • Spezifität < 100% • Kein Automatismus möglich • Einzelkontrolle notwendig: • Bisher nicht erfasste Unregelmäßigkeiten (Fachwissen!) • Hinzuziehung von Behandlungsunterlagen • Rückfrage an Ärztin/ Arzt

  15. Umsetzung • Softwarelösungen (noch) nicht am Markt • Flexibilität ausreichend? • Testcharakter der Selektionen berücksichtigt? • Analyse mit Standard- Software möglich, da • Relationale Datenbanken Standard: Datenabfragen möglich. • Berechnung der DRGs im KIS bereits vielerorts realisiert, ansonsten Produkte mit OLE Schnittstelle verfügbar. • Nur geringe Programmierkenntnisse notwendig.

  16. Notwendige Daten • Alle fallbezogenen Daten: • Fallnummer, Geburtsdatum, etc. • Diagnosen und Prozeduren, als DRG- Diagnosen klassifiziert (siehe oben) • Berechnete Felder: • Alter, Verweildauer, Verweildauer Intensiv, Anzahl Diagnosen, Anzahl OPS, Anzahl Verlegungen • DRG, PCCL, Kostengewicht, Flags der Diagnosen und Prozeduren, DRG- Hauptprozedur

  17. Aufspüren von Dubletten • Nebendiagnosen mehrerer Fachabteilungsaufenthalte werden als Nebendiagnosen zusammengeführt . Folgende Situation ist typisch: • I50.0 Kongestive Herzinsuffizienz • I50.1 Linksherzinsuffizienz • I50.9 Herzinsuffizienz, nicht näher bezeichnet

  18. „Harte“ Selektionsabfragen Allgemeine Problemfälle Je nach KIS erweiterbar um Abfragen zu unzulässigen Kodierungen, z.B. Verwendung von nicht terminalen Schlüsseln oder Stern- Schlüssel als Hauptdiagnose.

  19. „Harte“ Selektionsabfragen Kodierfehler

  20. „Harte“ Selektionsabfragen Kodierungswidersprüche & hoher Aufwand

  21. „Weiche“ SelektionsabfragenHoher Aufwand

  22. „Weiche“ SelektionsabfragenMögliche Fehler

  23. Besondere Hinweise • Auffällige Patientenfälle werden grundsätzlich an die entlassende Station versandt, Ausnahme: fehlende Beatmungsdauer. • Es wurde ein „Verfallsdatum“ eingeführt. • Telefonische „Hotline“ notwendig. • Schulungskonzept muss angepasst werden

  24. Organisatorische Ebenen DRG- beauftragte(r) Oberärztin/ -arzt Prüfung & Beratung Stationsärztin/ -arzt Kodierung Hilfskräfte Schreibarbeiten Kodierungsexperten Durchführung von Selektionen Bearbeitung von ProblemfällenSchulung Schulung Organisation (Berichtswesen, Leistungs- planung) InformationRückfragen Sachbearbeiter(in) mit Kodierungskenntnissen Korrektur einfacher Fehler

  25. Neue Berufsgruppe oder neue Qualifikation? Verschlüsselungsspezialist(in) Ausreichende medizinische Kenntnisse Beherrschung der Kodierung Kenntnisse im Krankenhausrecht/ bzw. Abrechnung „Soft skills“

More Related