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Die optimale Gewerbeversicherung für Kleinunternehmer am Beispiel Helvetia Best Business

Die optimale Gewerbeversicherung für Kleinunternehmer am Beispiel Helvetia Best Business. Alfred Kridlo Michaela Steininger Alexander Duder. Bedarfsermittlung und Risikoanalyse die richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung.

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Die optimale Gewerbeversicherung für Kleinunternehmer am Beispiel Helvetia Best Business

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  1. Die optimale Gewerbeversicherung für Kleinunternehmer am Beispiel Helvetia Best Business Alfred Kridlo Michaela Steininger Alexander Duder

  2. Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Eine Betriebliche Bündelversicherung unterscheidet sich vom „Privaten Bündel“ durch 2 wesentliche Komponenten: • Es gibt eine differenziertere und komplexere Unterteilung von Hauptbegriffen (Sammelbegriffen), für die es gilt Versicherungswerte zu erfassen. Die Zuordnung der versicherten Sachen zu den Gruppen (Gruppierungs-erläuterungen) erfolgt in • Betriebsgebäude mit sämtlichen Baubestandteilen u. Nebengebäuden • Kaufmännische und technische Betriebseinrichtung • Waren und Vorräte • Sonstige Sachen • Der bedarfsgerechte Versicherungsschutz für die jeweiligen Betriebsarten muss gefunden werden. Bsp. Ein Allgemeinmediziner benötigt eine andere Versicherung als ein Hotel; (Stichwort: Vorteilsdeckungen)

  3. Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Bauartklassen: Klasse 1: massive Bauweise Klasse 2: Riegelbauweise, Holzleimbinderbauweise, nicht brandbeständig ummantelte Stahlbauweise Klasse 3: Unterbau gemischt oder aus Holz Massiv: zur Gänze aus • Ziegeln, Wandbausteinen, Beton, Stahlbeton oder Stein • Stahlbetonskelett, ausgefacht mit oben erwähnten Baustoffen • Stahlbetonskelett mit Außenwänden aus Blech, ohne Verwendung brennbarer Stoffe • Stahlskelett, ausgefacht mit Ziegeln, Wandbausteinen, Beton, Stahlbeton oder Stein und freiliegende Flächen der Stahlkonstruktion allseitig brandbeständig ummantelt; Nicht massiv: Gebäude-Bauart zur Gänze oder tragende Wände / Stützen aus Holz, Kunststoff oder ähnlichem;

  4. Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Dachung: Harte Dachung ≠ nicht harte Dachung Harte Dachung: Dachhaut aus • Nicht brennbaren Baustoffen wie Ziegeln, Asbestzement (Eternit), Schiefer, Beton, Metall, Glas; • Holzzement, Preßkies, Dachfilz, Asphalt;

  5. Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Wie werden die richtigen Versicherungssummen ermittelt? (Gebäude & Inhalt) Grob-Ermittlung • Beauftragung eines externen Sachverständigen • Helvetia - Summenermittlung im Näherungsverfahren mit Richtwerten • (die Summermittlung ist im Offertberechnungsprogramm hinterlegt) Fein-Ermittlung AFA-Liste (Anlagenverzeichnis für Abschreibungen, Vorsicht! KFZ auch enthalten)

  6. Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Wie werden die richtigen Versicherungssummen ermittelt? (Deckungsbeitrag) Der Deckungsbeitrag ist jener Wert, der bei einer völligen BU von 12 Monaten des versicherten Betriebes nicht erwirtschaftet werden kann. Er muss die fixen, trotz BU fortlaufenden Kosten und den Betriebsgewinn abdecken. Grob-Ermittlung • Deckungsbeitrag =Jahresumsatz abzüglich variabler Kosten • Helvetia - Summenermittlung im Näherungsverfahren mit • Richtwerten Fein-Ermittlung - mittels Summenermittlungsbogen.

  7. Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Um den konkreten Bedarf für einen zu versichernden Betrieb zu ermitteln, ist eine umfangreiche Risikoanalyse erforderlich. Hilfreich dabei sind Analyse- oder Summenermittlungsbögen.

  8. Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung

  9. Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Hier einige risikotechnische Aspekte bzw. Fragen an den Kunden: • Befindet sich das Risiko in der Stadt oder am Land • Innerhalb des bebauten Ortsgebietes oder außerhalb • Ist das Risiko bewohnt oder unbewohnt • Welche Dachung und Bauart hat das das zu versichernde Gebäude • Wird das zu versichernde Gebäude durch eine Alarmanlage gesichert • Gibt es in dem zu versichernden Gebäude eine Sprinkleranlage • Betriebliche Belegfläche

  10. Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Versicherungssumme: Die Versicherungssumme spiegelt den Wert der versicherten Sachen auf der Polizze wieder und ist gleichzeitig auch die maximale Entschädigungsleistung. Daher ist die Ermittlung der Versicherungswerte und damit die Festlegung der VS eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe eines Versicherungsberaters, um eine mögliche Unterversicherung zu vermeiden. Unterversicherung: Um im Schadenfall auch die notwendige Entschädigungsleitung zu erhalten, ist es wichtig, dass die Versicherungssumme identisch mit dem vereinbarten Versicherungswert ist. Ist die Versicherungssumme allerdings niedriger als der Versicherungswert handelt es sich um eine Unterversicherung. In diesem Falle erfolgt eine Kürzung der Entschädigungsleistung im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert (=100%).

  11. Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Beträgt beispielsweise die Versicherungssumme (€ 80.000,-) eines Wohnungsinhalts nur 80 % vom tatsächlichen Versicherungswert / Neuwert (€ 100.000,-) so erfolgt auch eine Entschädigung nur im Ausmaß von 80% der tatsächlichen Schadenshöhe. Ein Schadensreferent geht bei der Ermittlung der Entschädigungsleistung nach folgender Formel vor: Beträgt also die Schadenshöhe in unserem Beispiel € 20.000,-, so erfolgt auch nur eine Entschädigungsleistung von € 16.000,-.

  12. Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Was istein Index? Um den Versicherungsnehmer im Schadenfall vor den Folgen einer etwaigen Unterversicherung zu bewahren, kann eine sogenannte Wertanpassung vereinbart werden und zwar für • Gebäude auf Basis des Baukostenindex und für • den Inhalt auf Basis des Verbraucherpreisindex Der Baukostenindex z.B. gibt die Entwicklung der Preise der Aufwendungen wieder, die den Bauunternehmen bei der Erbringung der Leistungen entstehen.

  13. Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Wie rechne ich einen Index hoch? Neuer / aktueller Index Alter Index am Stichtag x alter Versicherungssumme = Neue, indizierte Versicherungssumme 21.013,-- 16.485,-- x 1.000.000,-- = 1.274.677,--

  14. Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Unter betrieblicher Belegfläche ist jener Flächenanteil an der Gesamtfläche sämtlicher Geschoße eines Gebäudes zu verstehen, der insgesamt für betriebliche Zwecke (als Büro-, Lager-, Verkaufs- und sonstige damit zusammen-hängenden Nebenflächen) benützt wird. Selbständige Bürobetriebe sind einer Wohnfläche gleichzusetzen und bleiben unberücksichtigt. Betriebliche Belegfläche in %: Wohn- u./o. Bürogebäude (am Betriebsgrund) 0%, bis 40% oder über 40% Wieso betriebl. Belegfläche?  1. Tarifierung Feuerversicherung sowie 2. Für die Fälle, wo das Betriebsgebäude und einige Nebengebäude sowie das Wohnhaus auf einem Grund sind und die Möglichkeit geschaffen werden soll, alles in einem Vertrag versichern zu können. Sonst Wohnhaus  Private Vers.

  15. Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung WelcheBetriebe/Branchenkönnenversichertwerden? Alle Betriebe / Risiken, die in der Betriebsartenliste (oder im Offertberechnungs-programm) enthalten sind. ACHTUNG: Die Einschränkungen laut Betriebsartenliste sind zu beachten! Bei Verwendung des Offertberechnungsprogrammes werden diese automatisch berücksichtigt. Einschränkungen Betriebsartenliste: Nicht zeichenbar, Anfragepflicht, Sicherheitserfordernis in der ED, Vorteilsdeckungen ja/nein;

  16. Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung AuszugausderBetriebsartenliste:

  17. Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung Umfasst ein Unternehmen mehrere Betriebsarten, die nach unterschiedlichen Gefahrenklassen zu tarifieren wären, so ist die Berechnung nach der BA mit der jeweils höheren Gefahrenklasse vorzunehmen. Für Feuer und BU Feuer gilt: Sind mehrere BA´s in einem zu versichernden Gebäude vorhanden, die nach unterschiedlichen Gefahrenklassen zu tarifieren wären, so ist die Berechnung für den Fall dass keine Brandabschnittstrennung (öffnungslose Mauer mind. 25cm stark bis über Dach) vorhanden ist, nach der höheren Gefahrenklasse vorzunehmen.

  18. Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen

  19. Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen Betriebs-unter-brechung Feuer Sturm Welche Sparten gilt es zu versichern? Leitungs-wasser Einbruch-diebstahl Glas-bruch Haft-pflicht Rechts-schutz Technik & Transport

  20. Option(en) zum System- baustein Fixer Bestandteil des System- bausteines Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen

  21. Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen Welche Sachen können versichert werden? (Gruppierungserläuterungen) Gebäude alle Baulichkeiten Installationen und Adaptierungen sind nur dann dem Gebäude zuzuordnen, sofern sie sich im Eigentum des Gebäudeeigentümers befinden; Kaufmännisch - technische Einrichtung Maschinen, Lagerausstattung, Stapler, Bürotechnik, Büromobiliar, Haustechnik, betriebliche Installationen und Adaptierungen, Firmenschilder, Neonanlagen, Markisen, ... Waren und Vorräte Roh-, Halbfertig-, Fertigprodukte, Handelsware, Verpackungsmaterial, Heiz- und Brennstoffe, Lebens- und Genussmittel,… Sonstige Sachen / Aufwendungen / Kosten (siehe Folgefolie) Achtung - Eventuell Sublimits!

  22. Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen • Sonstige Sachen / Aufwendungen / Kosten • automatisch 10%, 20% oder 30%der VS aus Gebäude und / oder Inhalt (abhängig vom Deckungspaket) • zusätzliche Versicherungssumme • inkludiert sind unter anderem: • Neben- und Mehrkosten • Planungs- und Architektenkosten • Grundstückinfrastruktur • Fremdes Gut • Sachen der Dienstnehmer • mit Sublimits unter anderem: • Indirekter Blitz • Bargeld und Datenträger • Außenversicherung • Schaukästen und Vitrinen • Unterschiedliche Deckungen je nach Sparte und Deckungspaket – siehe Leistungsübersicht!

  23. Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen Auszug aus der Leistungsübersicht

  24. Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen • Allrisk - Baustein • (zusätzliche Gefahren zur Feuerversicherung) • Versicherungsschutz für • Gebäude und / oder versicherten Betriebsinhalt bei • Schäden durch zusätzliche (benannte) Gefahren wie • böswillige Beschädigung • Innere Unruhen / Streik / Aussperrung • Fahrzeuganprall / Rauch / Überschalldruckwelle • Sprinkler-Leckage und • unbenannte Gefahren • bis zur Höchstentschädigung von • 20 % der Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen und • versicherten Gebäude und / oder Inhaltswerte (Einrichtung und / oder • Ware), max. EUR 100.000,-.

  25. Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen Unbenannte Gefahren: Als unbenannte Gefahren gelten Gefahren, die plötzlich und unvorhergesehen von außen auf die versicherten Sachen einwirken und diese zerstören oder beschädigen. Als unbenannte Gefahren gelten keinesfalls: jene Gefahren oder Schäden, die aus den Sparten, Bedingungen, Deckungserweiterungen im Rahmen des dem Vertrag zugrunde liegenden Tarifes versichert werden können, auch wenn diese Sparte und/oder Deckung in diesem Vertrag nicht vereinbart wurde. jene Gefahren oder Schäden, die unter einen Ausschlusstatbestand in den Sparten, Bedingungen, Deckungserweiterungen fallen, die im Rahmen des dem Vertrag zugrunde liegenden Tarifes versichert werden können. jene Gefahren oder Schäden, die wegen mangelnder Stärke oder Intensität des Ereignisses in den Sparten, Bedingungen, Deckungserweiterungen, die im Rahmen des dem Vertrag zugrunde liegenden Tarifes versichert werden können, nicht versichert sind. Schäden an Gebäuden, Gebäudeteilen einschließlich Hof-, Straßen- oder Gehsteigbefestigungen durch Senken, Reißen, Schrumpfen oder Dehnen; Schäden durch Verseuchung, Verderb, Verfall, Tiere, Pflanzen, Pilze oder Mikroorganismen aller Art; Schäden durch klimatische Temperaturschwankungen, Trockenheit oder Feuchtigkeit; Schäden durch Gewichtsverlust, Substanzverlust, Verfär­bung, Veränderung von Geschmack, Farbe, Struktur oder Aussehen; Schäden durch Ausfall der Wasser-, Gas-, Elektrizitäts-, sonstigen Energie- oder Treibstoffversorgung; Schäden durch Ausfall oder unzureichende Funktion von Klima-, Kühl- oder Heizungssystemen sowie von Mess-, Regel-, Sicherheits- und Steuerungsanlagen; Schäden durch Ausfall von EDV-Anlagen; Schäden durch Genmanipulationen, Genmutationen oder andere Genveränderungen; Schäden infolge Beschlagnahme, Enteignung oder Verfügung von Hoher Hand; Schäden durch Veruntreuung, Unterschlagung, Betrug, Erpressung oder einfachen Diebstahl (auch Ladendieb­stahl); Schäden durch Verluste, die erst bei einer Bestandskontrolle festgestellt werden, Inventurdifferenzen oder sonstige ungeklärte Verluste; Schäden an im Freien oder in offenen Gebäuden befindlichen beweglichen Sachen; Schäden durch Witterungs- oder sonstige Umwelteinflüsse oder Umweltstörungen; Schäden durch Diebstahl; Schäden durch Be- oder Verarbeitung jeder Art an Sachen, die unmittelbar Gegenstand der Bearbeitung sind; dazu gehören z.B. auch Wartung, Reparatur, Umrüstung, Instandsetzung, Bau- und Montagetätigkeiten; Schäden durch Kontamination (z.B. Vergiftung, Verrußung, Ablagerung, Beaufschlagung und dgl.); Schäden durch dauernde Einflüsse oder Einwirkungen chemischer, thermischer, mechanischer, elektrischer oder elektromagnetischer Art, durch Alterung, Abnützung oder Verschleiß oder durch Korrosion, Oxydation, Rost, Erosion, Ablagerungen aller Art; Schäden an Datenträgern aller Art mit den darauf befindlichen Programmen und Daten, Reproduktionshilfs­mittel, Urkunden, Muster, Prototypen und dgl.; Schäden an Sachen auf dem Transport; Schäden an Automaten mit Geldeinwurf, Geldwechsler und Geldausgabeautomaten samt Inhalt.

  26. Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen Schadenbeispiele Allrisk Versicherung: • Graffiti auf der Fassade des Bürogebäudes, Wiederherstellung wird ersetzt. • Böswillige Beschädigung durch Buttersäure - Räumlichkeiten müssen gereinigt bzw. teilweise neu adaptiert werden. Ersetzt werden die Kosten und der Betriebsunterbrechungs-Schaden. • Schäden an Gebäudeteilen und / oder Garagentoren durch Fahrzeuganprall. (verursacht durch den VN oder Arbeitnehmer = ausgeschlossen)

  27. Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen • Technik Pauschal • für den Betrieb • Versicherte Gefahren: • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Sabotage • Implosion oder sonstige Wirkung von Unterdruck sowie physikalisch verursachten Überdruck • Feuchtigkeit, Säuren, Öle, Flüssigkeiten aller Art (ausgenommen Leitungswasser) • Erdsenkung, Frost, Hochwasser, Lawinen, Überschwemmung, Wind bis 60 km/h • mittelbare Wirkung der atmosphärischen Elektrizität (indirekter Blitzschlag) • Überspannung im öffentlichen Versorgungsnetz ohne atmosphärische Ursache • mechanisch einwirkende Gewalt sowie Glasbruch • Konstruktions-, Berechnungs-, Guss-, Material- und Herstellungsfehler (nicht für Elektronikbauteile) • Versicherte Geräte, Anlagen: • Maschinen, Geräte und maschinelle Anlagen • EDV-Anlagen sowie Geräte und Anlagen für den Bürobetrieb oder die Bürokommunikation • Installationen für die gesamte Energieversorgung,...

  28. Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen • Technik Pauschal • für Büro und Elektronik • Versicherte Geräte, Anlagen: • EDV-Anlagen (aller Art – also mehr als nur Büroelektronik) • Telefonanlagen, innerbetriebliche Gegensprechanlagen • Kopiergeräte und Kombigeräte • Geräte und Anlagen für den Bürobetrieb oder die Bürokommunikation • elektronische Schankanlagen, Computerkassen und Boniersysteme • Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen. • für Gebäude (Haustechnik) • Versicherte Geräte, Anlagen: • Anlagen der Energieversorgung (Heizungsanlagen, Wärmepumpen,…) • Alarmanlagen inkl. Überwachungseinheit • Aufzüge und Öffnungsanlagen

  29. Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen • Schadenbeispiele: • Durch Versagen des Voll-Melders im Mehlsilo einer Bäckerei während des Füllens wurde der Abluftfilter in • Folge Siloüberfüllung verlegt, durch den entstandenen Siloüberdruck platzte der Silo im Bereich mehrerer • Schweißstellen und wurde dabei stark verformt. Es entstanden Mehrkosten zur Weiterführung des Betriebes. Ersatzleistung : € 4.500, • Durch Wicklungsschluss fiel ein Ventilator der Selchanlage in einer Fleischerei aus, in der Folge kam es auch • zu einem Verpuffungsschaden an der Selchkastenkonstruktion. Ersatzleistung : € 2.600,- • Ein defektes Schaltrelais verursachte einen Schmorschaden im Schaltschrank der Schwimmbadsteuerung • eines Hallenbades. Ersatzleistung : € 900,- • Unbekannte beschädigten einen Selbstbedienungs-Hochdruckreiniger an einer Tankstelle schwer. Ersatzleistung : € 870,- • Bei einem Sturm kappte ein umstürzender Baum eine Stromleitung. Als Folgeschaden wurden bei mehreren • PC die Netzwerkkarten beschädigt. Ersatzleistung : € 3.200,- • Ein Nagetier hat die Kabel der Schankanlage in einem Gastronomiebetrieb angebissen wodurch • Reparaturarbeiten an der Elektronik notwendig wurden. Ersatzleistung : € 2.100,-

  30. Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen • Schadenbeispiele: • Durch indirekten Blitzschlag wurde die Grafikkarte eines PC in einer Tierarztpraxis zerstört. Ersatzleistung : € 950,- • Ein Nagetier hat die Kabel der Schankanlage in einem Gastronomiebetrieb angebissen wodurch • Reparaturarbeiten an der Elektronik notwendig wurden. Ersatzleistung : € 2.100,- • Bei einer Abkantpresse ist bei einem Arbeitsvorgang ein Werkstück gegen den Regelungskasten gestoßen. • Bildschirm und Steuereinheit wurden beschädigt. Ersatzleistung : € 1.400,- • Durch einen Wicklungsschluss brannte der Hubmotor eines 12 Personen-Liftes ab. Ersatzleistung : € 5.300,- • Durch Unachtsamkeit wurde der Schließmechanismus eines Warenaufzuges beschädigt. Ersatzleistung : € 900,- • Durch einen indirekten Blitz wurde die Elektronik der Gebäude-Leittechnik-Zentrale teilweise zerstört. Ersatzleistung : € 8.700,- • Durch einen Materialfehler riss das Gehäuse einer Umwälzpumpe und führte zu einem schweren Schaden an • den Kesselgliedern durch Wassermangel. Ersatzleistung : € 6.200,-

  31. Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen • Transport Pauschal • für den Transport von Einrichtung und Ware • Brand, Blitzschlag, Explosion während des normalen • Transportverlaufes • Transportmittelunfall eines die Güter befördernden • Landtransportmittels • Naturkatastrophen während des normalen Transportverlaufes • Diebstahl des KFZ • Einbruchdiebstahl in das KFZ • Vandalismusschäden an den versicherten Gütern • während der Transporte

  32. BetriebsunterbrechungsversicherungVielseitige Möglichkeit zur Existenzsicherung, die oft nicht genützt werden

  33. BetriebsunterbrechungsversicherungVielseitige Möglichkeit zur Existenzsicherung, die oft nicht genützt werden Betriebsunterbrechungsversicherung Unterbrechung des versicherten Betriebes durch Beschädigung oder Zerstörung einer dem Betrieb dienenden Sache (Sachschaden) durch • Elementar • Sturm • Hagel • Schneedruck • Felssturz • Steinschlag • Erdrutsch • Frost • Austreten v. LW • Einbruch inkl. Vandalismus BUFT (Betriebs-unterbrechung für Freiberufliche und selbstständig Tätige) Versicherungsschutz gilt für den Betrieb - nicht für die „versicherte, dem Betrieb leitende Person“ Versichert ist der Schaden durch die Unterbrechung des Betriebes - aufgrund eines Personen- oder Sachschadens • Feuer • Brand • Blitzschlag • indirekten Blitzschl. • Explosion • Verpuffung Technik - Bedienungsfehler, Unge-schicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Sabotage; - Implosion o.sonstige Wirkung von Unterdruck sowie physik. verursachten Überdruck; - Feuchtigkeit, Säuren, Öle, Flüssigkeiten aller Art (ausgen. Leitungswasser); -Erdsenkung, Frost, Hoch-wasser,Lawinen, Überschwem-mung, Wind bis 60 km/h; - mittelbare Wirkung der atmosphärischen Elektrizität (indirekter Blitzschl.) u.dadurch verursachtes Ver -sengen, -schmoren, -rauchen u. -rußen;

  34. BetriebsunterbrechungsversicherungVielseitige Möglichkeit zur Existenzsicherung, die oft nicht genützt werden Versicherte Person Sachen des Betriebes Quarantäne Feuer Unfall B U F T i m D e t a i l Einbruch- diebstahl Vorteilspaket Leitungs- wassser NAT-KAT Krankheit Sturm

  35. BetriebsunterbrechungsversicherungVielseitige Möglichkeit zur Existenzsicherung, die oft nicht genützt werden NAT-KAT Vorteilspaket Versichert ist die gänzliche oder teilweise Betriebsunterbrechung durch einen Sachschaden. Als Sachschaden gilt die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen von der dem Betrieb dienenden Sachen durch eine Naturkatastrophe (Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Lawinen und / oder Lawinenluftdruck). Der Sachschaden muss sich auf dem in der Polizze bezeichneten Versicherungsgrundstück ereignen. • Versichert ist die gänzliche oder teilweise Betriebsunterbrechung wegen Begleitung eines Kindes ins Krankenhaus bis zum vollendeten 12. Lebensjahr • Tod des Ehe- / Lebenspartners, der Eltern, Schwiegereltern, Kinder • Unabkömmlichkeit infolge eines Sachschadens im Privatbereich • Flugverspätung bzw. Flugausfall • Kriegsausbruch während einer Reise B U F T i m D e t a i l

  36. BetriebsunterbrechungsversicherungVielseitige Möglichkeit zur Existenzsicherung, die oft nicht genützt werden Was ist die Haftungszeit? Die Haftungszeit ist der Zeitraum, für den der Versicherer ab Eintritt des Sachschadens für den entstandenen Unterbrechungsschaden (BU) haftet. Der auf die Haftungszeit entfallene Deckungsbeitrag ist die Haftungssumme (=Versicherungssumme), folglich vermindert od. erhöht sich die Haftungssumme entsprechend der gewählten Haftungszeit. z.B. DB = 100.000 (DB immer für 12 Monate) Haftungszeit = 6 Monate  Versicherungssumme = 50.000

  37. BetriebsunterbrechungsversicherungVielseitige Möglichkeit zur Existenzsicherung, die oft nicht genützt werden • Weiters versicherbar: • Mehrkosten für • Ersatzlokal • Werbemaßnahmen • Steuerberatungsaufwand • Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand • Rückwirkungsschäden: • Versichert ist auch der Unterbrechungsschaden infolge eines Sachschadens in einem fremden Zulieferbetrieb. • Wechselwirkungsschäden: • Versichert ist auch der Unterbrechungsschaden infolge eines Sachschadens in einem anderen Betrieb des Versicherungsnehmers.

  38. Praktische Anwendung im HPSaktiv Auswahl im HPS

  39. Praktische Anwendung im HPSaktiv Einstiegsmaske

  40. Helvetia Best BusinessSystembaustein Sach: Tarifkriterien Gebäude (siehe auch HPS) • Feuer • Stadt / Land • Betriebliche Belegfläche bis 40% / über 40% • über 40% - Unterscheidung: • Ärzte / Dienstleistung / Büro,… etc. – ohne Warenlager • Gastro mit/ohne Fremdenbeherbergung • Handel mit Warenlager • gelegentliche Bearbeitung (Handwerk / Baugewerbe) • vorwiegend Bearbeitung (Handwerk - Holz, Produktion) • Leitungswasser • bis 40% • bis 4 / über 4 Wohneinheiten • über 40% • Fremdenbeherbergung • Sturm • Stadt / Land

  41. Helvetia Best BusinessSystembaustein Sach: Tarifkriterien Inhalt (siehe auch HPS) • Feuer • GKL 0 bis 7 • Leitungswasser • mit und ohne Ware (10% - Toleranz) • Sturm • Ärzte, Dienstleistung, Büro • Andere • Einbruchdiebstahl • ständig bewohnt • nicht ständig bewohnt • innerhalb verbauten und / oder bewohnten Ortsgebietes • außerhalb verbauten und / oder bewohnten Ortsgebietes • Vorsorge • 10%, 20% oder 30% der VS Gebäude und / oder Inhalt

  42. Helvetia Best BusinessSystembaustein Sach: Details • Feuer,zum Beispiel: • Brandherd, Kaminbrand, Verrußung • Verderbversicherung für Gastro und Lebensmittelhandel bis EUR 4.000,- • Wertminderung von nicht vom Schaden betroffener versicherter Sachen • Außenversicherung • Leitungswasser,zum Beispiel: • „D – Deckung“ • Rohrersatz bis 15m • Bruchschäden an Öl- und Gasleitungen • Schäden an Gebäudeteilen bei Bruchschäden von Zu- und Ableitungsrohren in gemieteten Räumlichkeiten inkl. Dichtungs- und Verstopfungsschäden • ... • Sturm,zum Beispiel: • Dachlawinen, Schneerutsch, Schadenminderung vor Schneedruck • Schönheitsfehler bei Hagelschäden • ...

  43. Helvetia Best BusinessSystembaustein Sach: Details • Einbruchdiebstahl,zum Beispiel: • Schlossänderungskosten, auch KFZ • Gastgarten • Messeversicherung • Kassen fix in den Deckungspaketen • ... • Glasbruch,zum Beispiel: • Höchstentschädigung pro Scheibe bis EUR 5.000,- • Verglasung von Gastgärten • Dekorierte Glasscheiben • Mehrkosten bei behördlichen Auflagen • ...

  44. Die optimale Gewerbeversicherung für Kleinunternehmer Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung

  45. HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein Haftpflicht allgemein Versicherungsschutz besteht für die Erfüllung von Schadenersatz-verpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat-rechtlichen Inhaltes, die dem Versicherungsnehmer wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens, der auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist, erwachsen (Befriedigung oder Abwehr). Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers (im Rahmen des versicherten Risikos) aus der Innehabung oder Verwendung der gesamten betrieblichen Einrichtung (Anlage- Betriebs- und Produkterisiko) nach Maßgabe der Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB). Betriebshaftpflicht

  46. Versicherungs- nehmer Deckung = Haftung = Versicherungsschutz gegen Prämie Schadenersatz= anspruch Versicherer Geschädigter Leistung = Abwehr oder Schadenersatz } i Doppelfunktion! HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein Deckung - Haftung („Doppelfunktion“)

  47. HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein Deckung - Haftung („Doppelfunktion“) Haftung, die gedeckt ist = Bezahlung des Schaden- ersatzanspruches Haftung ohne Deckung, Beispiele: - kein Versicherungsfall - Ausschluss - Prämie nicht bezahlt - Selbstbehalt - Versicherungssumme überschritten Haftung Deckung

  48. HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein Welche Schäden werden gedeckt? Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz im Rahmen des Vertrages (Deckungsumfang) • für das versicherte Risiko • bis zur vereinbarten Versicherungssumme für • Personen-, Sach- und daraus abgeleitete Vermögensschäden

  49. HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein Personenschäden • Tötung • Körperverletzung • oder Gesundheitsschädigung von Menschen Eine Gesundheitsschädigung kann nicht nur in einer physischen, sondern auch in einer psychischen Beeinträchtigung liegen. Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts finden keine Deckung Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf den Personenschaden selbst (z.B.: Heilungskosten), sondern auch auf jene Vermögensschäden, die aus dem versicherten Personenschaden entstehen (z.B. Verdienstentgang). Ist der Personenschaden nicht gedeckt, so sind auch die daraus abgeleiteten Vermögensschäden vom Versicherungsschutz nicht erfasst.

  50. HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein Sachschäden • Beschädigung körperlicher Sachen • Vernichtung körperlicher Sachen Körperliche Sachen sind solche, die in die Sinne fallen, die man angreifen, fühlen oder riechen kann. Auf den Aggregatzustand (fest, flüssig oder gasförmig) kommt es hingegen nicht an. Beschädigung liegt vor, wenn auf die Substanz einer bereits bestehenden Sache körperlich so eingewirkt wird, dass deren zunächst vorhandener Zustand beeinträchtigt und dadurch ihre Gebrauchsfähigkeit aufgehoben oder vermindert wird. Die mangelhafte Herstellung einer Sache ist grundsätzlich keine Sachbeschädigung. Vernichtung stellt einen höheren Grad der Beschädigung dar.

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